sacredheart schrieb:Das wissen wir eigentlich nicht, auch nicht aus dem Artikel. Dazu müssten wir wissen, ob sie dauerhaft eigenes Einkommen hat oder perspektivisch von Transfer leben wird.
und
Anfimia schrieb:Ist Spekulation bzw persönliche Erfahrung, aber wenn man ihren Namen googelt, findet man ein Familienbild und dem Bild und der Tatsache nach, dass sie einer Freikirche angehören, vermute ich, dass die Familie der Baptisten oder Menoniten Gemeinde angehört.
Zumindest bei den Alteren ist es so, dass der Mann arbeiten geht und die Frau zuhause Haushalt und Familie übernimmt.
in dem taz Artikel steht das nicht, aber wenn man nach ihrem Namen sucht, findet man mehrere Artikel, unter anderem den von "Volksverpetzer", in denen diese Info zu finden ist:
Sie hat eine Arbeitsstelle! Was allerdings Teil des Problems ist: als Ehefrau eines Deutschen hat sie einen Anspruch auf eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis, die ist aber an den Aufenthaltstitel geknüpft und da die Behörden ihr ja den Aufenthaltstitel versagen, darf sie auch nicht arbeiten...
sacredheart schrieb:Allerdings sind Gesetze nun mal nicht auf Emotionalität angelegt.
dieser Satz passt hier nicht ganz: der Gesetzgeber hat ganz ausdrücklich hier einen Ermessensspielraum eingeräumt. Die ABH darf auf die Nachholung des Visaverfahrens im Herkunftsland verzichten und direkt einen (zunächst zeitlich befristeten) Aufenthaltstitel vergeben, wenn es dafür gute Gründe gibt. Es geht darum, wie dieser Ermessensspielraum genutzt wird!
Dazu drei Aspekte:
1. meiner Ansicht nach sollte bei einer solchen Ermessenentscheidung immer die Integrationsprognose im Vordergrund stehen! Wer integrationswillig ist, bereits Schritte zur Integration erfolgreich getätigt hat und leicht zu integrieren ist, bei dem sollte der Ermessensspielraum zugunsten des Antragsstellers ausgenutzt werden. Hier zum Beispiel haben wir eine Frau mit deutschem Ehepartner, deutschen Kindern, die der deutschen Sprache mächtig ist, die eine Arbeitsstelle hat, die in ihrer Gemeinde ehrenamtlich tätig ist, die nie kriminell aufgefallen ist und die nicht zuletzt aus einem dem deutschen verwandten Kulturraum kommt. Ich wüsste kaum, wie eine Integrationsprognose noch besser sein könnte. Das ist für mich geradezu das Musterbeispiel eines Falles, wo der Ermessensspielraum zugunsten des Antragsstellers bis zum Anschlag auszunutzen ist.
Gegenbeispiel ist eben ein straffällig gewordener Antragssteller, da ist die Integrationsprognose per Definition schlecht und der Ermessensspielraum wäre bis ans Maximum gegen den Antragssteller zu nutzen!
2. Die Behörde sollte sich zudem einmal vor Augen führen, warum die Regel, dass das Ehegattennachzugs-Verfahren im Heimatland zu absolvieren ist und ein direkter Übergang von einem temporären (zB. Besuchsvisum) auf einen dauerhaften Aufenthalt nicht passieren soll, eingeführt wurde. Bis vor ca. 20 Jahren war das nämlich noch gar kein Problem!
Es wurde dann aber eine Regel eingeführt, die dem Schutz des ausländischen Ehepartners dienen sollte! Es wurde für einen Ehegattennachzug als Antragsvorraussetzung eingeführt, dass zumindest rudimentäre Sprachkenntnisse erforderlich sind (A1-Niveau). Damit sollte verhindert werden, dass ein Ausländer/eine Ausländerin nach Deutschland geholt wird und hier vom hier lebenden Partner misshandelt, eingesperrt, unterdrückt wird, und mangels Sprachkenntnissen keine Hilfe finden kann. Im Grunde eine Massnahme gegen Zwangsheiraten oder gegen Zwangsprostitution.
Viele umgingen dann aber das Antragsverfahren für Ehegattennachzug und damit die Erfordernis eines Nachweises rudimentärer Sprachkenntnisse, indem sie mit Besuchsvisum einreisten und hier dann den Aufenthaltstitel verlangten. Darauf hat der Gesetzgeber eben die Lücke geschlossen und festgelegt, dass ein Aufenthaltstitel nur über das Verfahren zum Ehegattennachzug erlangt werden kann, dabei aber den ABH einen Ermessensspielraum für Ausnahmen zugestanden.
Hier aber nun verfügt die Frau ja schon über Sprachkenntnisse deutlich besser als A1, würde sie von ihrem deutschen Partner misshandelt werden, würden jedenfalls ihre Sprachkenntnisse mehr als ausreichen, um sich Hilfe zu suchen.
Die Behörde sollte sich also klar machen, was das Ziel dieser Regel war und bemerken, dass dieser Fall nicht dem entspricht, was der Gesetzgeber damals erreichen wollte.
3. Und zuletzt:
Gesetze sind nicht in Stein gemeisselt. Dieser Fall könnte zum Anlass genommen werden, die Gesetze nachzuschärfen, zB. im oben genanntem Sinne, dass die Integrationsprognose, messbar an Sprachkenntnissen, familiärer Situation und vor allem Fehlen von Auffälligkeiten hinsichtlich Straftaten als wichtiger Aspekt bei solchen Entscheidungen eingehen möge. Ich finde es ausgesprochen bedauerlich, dass hier die Behörden quasi der AfD ein Feld sich zu profilieren "schenken"...