emanon schrieb am 27.10.2025:Halemba muss sich, voraussichtlich im Januar, allerdings zuerst einmal wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten.
Ihr, und auch alle anderen tut das nur nicht richtig verstanden haben!
Volksverhetzung (§130 StgB) ist eigentlich keine Straftat sondern staatliche Willkür, Zensur, Teil des Schuldkultes und vorallem:
In der NSAFDAP eine Art Adelung!
In der "Law & Order" Partei gehört es zum guten
Lebenslauf Ton, mindestens iwas in Richtung des 130ers aufweisen zu können, ist quasi der "kleinste Nenner" um für seine Wähler attraktiv zu sein.
duval schrieb:Die AfD kriegt es echt nicht hin, bei fragwürdigen Leuten mal konsequent durchzugreifen.
Doch, doch, aber auch hier geht(en) ihr (wir) von der falschen Seite an die Sache. Was ein rrrrreinrrrassiger, echter thoitscher Vorzeigearier ist, den kümmern solche Petitessen nicht. Es geht immerhin um Thoitschland!!! Auch wenn es offensichtlich ist, das es der NSAFDAP vollkommen egal ist, das man bereit ist es einem starken Führer vor die Füße zu werfen. Illegales tun nur andere, man selber spricht nur die Wahrheit und wird dafür vom Sühstehm mundtot gemacht!