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AfD

94.885 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

gestern um 13:06
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Kann das die AfD? Schreibt sie in ihrem Wahlprogramm, sie will sich bei der UN für Änderungen im internationalen Asylrecht einsetzen oder schreibt sie, sie will nur Asylverfahren aufnehmen, wenn der Bewerber (die Bewerberin) sich ausweisen kann?

Und wie groß wären die Chancen auf eine dahingehende Änderung, wenn sich politisch oder anderweitig Verfolgte schlecht an eine Behörde wenden können, die sie verfolgt / die Flucht verhinden will?
@Panaetius

Um wieder eng beim Threadthema zu bleiben: Die AFD wird die Flüchtlingskonvention nicht ändern können, auch nicht wenn sie in D eine absolute Mehrheit hätte.

Dass Staaten aber dann, wenn Regelungen nicht den Realitäten folgen, Abstand von kaum umsetzbaren oder schädlichen Regelungen nehmen, wäre so ungewöhnlich nicht. Das tun die USA zB auch.

Außerdem darf man nicht den Bezugsrahmen vergessen:

In Deutschland kommen ja nur Menschen aus sicheren Drittstaaten an, die sämtlich die Un Flüchtlingskonvention ratifiziert hatten. Die UN Flüchtlingskonvention sagt meines Erachtens nicht aus, dass Personen aus sicheren Drittstaaten ebenfalls keine Identifikationspapiere vorweisen müssen, wenn sie ja schon gar nicht mehr auf einer Flucht sind.

Insofern dürfte diese Forderung der AFD möglicherweise mit EU Regularien kollidieren, nicht aber mit der Flüchtlingskonvention.


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gestern um 13:09
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn eine SPD Ministerin darüber nachdenkt, nennt man das Abschiebungen, wenn es zB die AFD tut, dann nennt man das Deportation?

Hat die AFD denn im Wahlkampf gefordert, Personen abzuschieben, die sich legal hier aufhalten oder woher hast Du diese Information?
Dann frage ich mich, wie AfD-Politiker auf "millionenfache" Abschiebungen kommen. So viele Illegale haben wir hier nicht.


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gestern um 13:12
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Um wieder eng beim Threadthema zu bleiben: Die AFD wird die Flüchtlingskonvention nicht ändern können, auch nicht wenn sie in D eine absolute Mehrheit hätte.
Diese Forderung betreffend Asylbewerber aus dem Bundestagswahlprogramm der AfD würde somit also gegen geltendes Recht verstoßen (nur als EIN Beispiel, das du oben unterschlagen hattest - unter sehr vielen).
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dass Staaten aber dann, wenn Regelungen nicht den Realitäten folgen, Abstand von kaum umsetzbaren oder schädlichen Regelungen nehmen, wäre so ungewöhnlich nicht. Das tun die USA zB auch.
Inwiefen verstoßen die USA gegen die Genfer Flüchtlingskonvention oder andere internationale Asylregeln? Hast du einen Beleg für deine Behauptung?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:In Deutschland kommen ja nur Menschen aus sicheren Drittstaaten an, die sämtlich die Un Flüchtlingskonvention ratifiziert hatten. Die UN Flüchtlingskonvention sagt meines Erachtens nicht aus, dass Personen aus sicheren Drittstaaten ebenfalls keine Identifikationspapiere vorweisen müssen, wenn sie ja schon gar nicht mehr auf einer Flucht sind.
Wie willst du beweisen, dass ein Mensch aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist, wenn er, bereits in Deutschland angekommen, einen Asylantrag stellt? Welcher sichere Drittstaat wäre dann zuständig?


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gestern um 13:14
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Dann frage ich mich, wie AfD-Politiker auf "millionenfache" Abschiebungen kommen. So viele Illegale haben wir hier nicht.
Hier ist die Antwort:
Laut Chrupalla gebe es eine Millionen abgelehnte Asylbewerber, die teilweise im Duldungsprozess in Deutschland seien und abgeschoben werden müssten. Dazu zählten laut Chrupalla auch 700.000 Ukrainer, "die hier auch im Bürgergeld mittlerweile viel Geld bekommen, die im Gesundheitswesen etabliert sind".
Quelle: Link zur Quelle

Womit man nach zusammenzählen knapp unter eine Mio. kommt.


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gestern um 13:18
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Inwiefen verstoßen die USA gegen die Genfer Flüchtlingskonvention oder andere internationale Asylregeln? Hast du einen Beleg für deine Behauptung?
Bereits im Juni hatte Trump per Dekret die Einreise für Staatsangehörige aus zwölf Ländern komplett verboten und für sieben weitere massiv eingeschränkt. Jetzt folgt der nächste Schritt: Kein Antrag wird mehr bearbeitet – bis auf Weiteres.
Quelle: https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/trump-erlaesst-migranten-bann-fuer-19-laender-alle-antraege-auf-eis-gelegt-692fdc6e34f148f9c6046268

Ich denke, mal, dass dürfte Deine Frage beantworten.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Diese Forderung betreffend Asylbewerber aus dem Bundestagswahlprogramm der AfD würde somit also gegen geltendes Recht verstoßen
Das kann sein.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie willst du beweisen, dass ein Mensch aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist, wenn er, bereits in Deutschland angekommen, einen Asylantrag stellt? Welcher sichere Drittstaat wäre dann zuständig?
Das ist letzten Endes eine Spitzfindigkeit. Das kommt ganz darauf an, wo man die Nachweispflicht ansetzt. Üblicherweise liegt die bei Anträgen beim Antragsteller. Das wäre leicht lösbar.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Dann frage ich mich, wie AfD-Politiker auf "millionenfache" Abschiebungen kommen. So viele Illegale haben wir hier nicht.
@Dasdeeeeniz

Wenn man die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge aus Syrien zu den bereits jetzt Ausreisepflichtigen hinzuzählt, kommt man leicht auf so eine Anzahl. Ist jetzt aber nur meine Idee.


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gestern um 13:22
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn man die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge aus Syrien zu den bereits jetzt Ausreisepflichtigen hinzuzählt, kommt man leicht auf so eine Anzahl. Ist jetzt aber nur meine Idee.
Unabhängig von der Ukraine gibt es ca 1 Million hier Lebende Menschen mit abgewiesenen Asylanträgen und Chrupalla möchte diese ausweisen.


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gestern um 13:28
Bereits im Juni hatte Trump per Dekret die Einreise für Staatsangehörige aus zwölf Ländern komplett verboten und für sieben weitere massiv eingeschränkt. Jetzt folgt der nächste Schritt: Kein Antrag wird mehr bearbeitet – bis auf Weiteres.
Legale Einreise ist ja was ganz anderes als das Stellen eines Asylantrages im Land. Wieviele Flüchtlinge glaubst du in Deutschland sind denn legal nach Europa gereist? **Kopfschüttel**
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich denke, mal, dass dürfte Deine Frage beantworten.
Definitiv nicht.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das ist letzten Endes eine Spitzfindigkeit. Das kommt ganz darauf an, wo man die Nachweispflicht ansetzt. Üblicherweise liegt die bei Anträgen beim Antragsteller. Das wäre leicht lösbar.
Ach, die Beweisbarkeit, aus welchem Land jemand kommt - und zwar ohne vorausgehende Prüfung - ist eine "Spitzfindigkeit"?

Welche Lösung meinst du denn jetzt?
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Unabhängig von der Ukraine gibt es ca 1 Million hier Lebende Menschen mit abgewiesenen Asylanträgen und Chrupalla möchte diese ausweisen.
Etwa 900.000 davon haben mittlerweile einen Aufenthaltstitel, nicht wenige davon auch unbefristet und halten sich legal in Deutschland auf. Und über die Fortführung laufender Verfahren entscheiden Gerichte - nicht die AfD, auch nicht bei einem Wahlsieg, denn es handelt sich um Regelungen von Vorgängerregierungen, die nicht einfach so nachträglich geändert werden können.


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gestern um 13:39
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Etwa 900.000 davon haben mittlerweile einen Aufenthaltstitel, nicht wenige davon auch unbefristet
Uns ist beispielsweise ein Ukrainer persönlich bekannt, und er ist in einer Fima angestellt. Sollte er abgeschoben werden, hätte dies auch nachteilige Auswirkungen auf sein soziales Umfeld (die Firma verliert einen bewährten Mitarbeiter, etc.)


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gestern um 13:45
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie willst du beweisen, dass ein Mensch aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist, wenn er, bereits in Deutschland angekommen, einen Asylantrag stellt? Welcher sichere Drittstaat wäre dann zuständig?
Das erkläre ich mir so. Bei den 12 Punkten von Weidel steht Grenzschließung dabei. Hätte man dann Einzelkontrolle an der Grenze vor Einreise, würde die Person bis zu ihrer Identitätsklärung in dem Land verbleiben müssen, durch das es bis zur deutschen Grenze "durchgelassen" wurde. Sofern eben dieses Land zu diesem Zeitpunkt als sicheres Drittland gilt.
Oder habe ich da nen Denkfehler drin?

Ich suche gerade, wie er ausgerechnet auf die Zahl 700.000 kommt bei den Ukrainern. Mich würde vor allem interessieren, wo die denn seiner Meinung nach hin sollen. Dass die Russen noch fleißig zivile Ziele und Infrastruktur in der Ukraine bebomben, das müsste er eigentlich mitbekommen haben.
Hat da jemand was dazu, wo das aufgeschlüsselt oder erklärt ist? Ich habe bis jetzt nur auch die Zahl (ohne nähere Erklärung) und, dass er nach Kriegsende alle heimschicken will.


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gestern um 14:15
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Legale Einreise ist ja was ganz anderes als das Stellen eines Asylantrages im Land. Wieviele Flüchtlinge glaubst du in Deutschland sind denn legal nach Europa gereist? **Kopfschüttel**
@Panaetius

Ein komplettes Einreiseverbot betrifft ja jede Art von Einreise. Bei den einen wird eben dann ein Visum nicht bearbeitet, bei Anderen ein Asylantrag. So verstehe ich das jedenfalls.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ach, die Beweisbarkeit, aus welchem Land jemand kommt - und zwar ohne vorausgehende Prüfung - ist eine "Spitzfindigkeit"?
Warum soll die Nachweispflicht denn beim Staat, bei dem der Antrag gestellt wird statt bei demjenigen, der ihn stellt (und es ja auch wissen muss)?
Man bekommt ja auch nicht Kindergeld, bis einem der Staat mühsam Kinderlosigkeit nachgewiesen hat.

Das wäre mE eine Stellschraube, die man legal verwenden könnte. Ob die AFD das aber so machen will, weiss ich auch nicht.

Klar ist: Selbst bei einer AFD ind er Regierung würde sich gar nicht so viel ändern lassen, wie sie es wollen und wie sie es behaupten zu tun.


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gestern um 14:38
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein komplettes Einreiseverbot betrifft ja jede Art von Einreise. Bei den einen wird eben dann ein Visum nicht bearbeitet, bei Anderen ein Asylantrag. So verstehe ich das jedenfalls.
AfD-Logik halt.

Die Realität ist, dass letztlich jeder, bei dem der Verdacht besteht, er würde eine Einreiseerlaubnis beantragen, um später Asyl zu beantragen i.d.R. abgelehnt wird - egal ob in USA oder Deutschland.

Bei dem Asylantrag geht es darum, wo er gestellt wird. Wird er in den USA gestellt, greift die Flüchtlingskonvention. Da sagt dein Artikel gar nichts zu. Deine Behauptung war also falsch. Wenn du daran festhalten willst, müsstest du einen neuen vermeintlichen Beleg suchen. Nur zu.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Warum soll die Nachweispflicht denn beim Staat, bei dem der Antrag gestellt wird statt bei demjenigen, der ihn stellt (und es ja auch wissen muss)?
Man bekommt ja auch nicht Kindergeld, bis einem der Staat mühsam Kinderlosigkeit nachgewiesen hat.
Der Aylantrag kann ohne Identitätsnachweis gestellt werden - das garantiert u.a. die Flüchtlinkgskonvention. Wie soll jemand vor den Behörden fliehen und vorher einen Pass beantragen? Im Verfahren gibt es dann natürlich Mitwirkungspflicht zur Identitätsfeststellung seitens des Antragstellers. Da kann also die AfD nichts mehr ändern, war schon immer so. Zieht der Antragsteller da nicht mit, wird natürlich abgelehnt.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Klar ist: Selbst bei einer AFD ind er Regierung würde sich gar nicht so viel ändern lassen, wie sie es wollen und wie sie es behaupten zu tun.
Wieso ist das klar? Die AfD verspricht doch, ihre Punkte umzusetzen. Das einzige, was klar ist, dass Forderungen zur Änderung des Asylrechts, welche über die derzeitigen der Union hinausgehen, mit dem geltenden Recht, den internationalen Verträgen und/oder dem GG nicht vereinbar ist.

Was die internationalen Verträge betrifft, so sagt die AfD selbst in Teilen bereits jetzt, dass sie da raus will. Ein EU-Austritt alleine brächte wahrscheinlich gar nichts.

Was das GG und den Rechtsstaat betrifft, meinst du die AfD würde das in ihr Wahlprogramm schreiben? Hmm.... Was könnte denn da das Problem sein? Vielleicht kommst du ja darauf...


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gestern um 14:45
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dass vieles Populismus, vieles nicht unsetzbar ist, geschenkt, das wissen wohl alle. Aber dass man entgegen geltendem Recht abschieben will, wäre ja noch mal eine ganz andere Sache
Recht aktuell, im Umfeld der Gründung der neuen Kaderschmiede für Rechtsextreme und denen, die auf dem Weg dahin sind, bzw. Rechtsextremismus unterstützen wollen.
Der Chef dieses Haufens faselte von millionenfachen Abschiebungen, Gehrkens (Vorstandsmitglied) sülzt "Nur millionenfache Remigration schützt unsere Frauen und Kinder!", Krippner (Vorstandsmitglied) träumt auch von millionenfacher Remigration, O-Ton Strauf (Vorstandsmitglied) "Wir müssen abschieben, abschieben, abschieben, bis Deutschland wieder Heimat ist."
Erzähl doch bitte mal, wie das rechtskonform funktionieren soll.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Genau das könnte man, wenn man es schon über Putin sagen möchte, ja wohl erst recht über die Brandmauer sagen.
Ich sehe einen Unterschied zwischen miteinander reden und aktiver Zusammenarbeit.
Das kannst du aber gerne anders sehen.


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gestern um 14:45
Zitat von KarakachankaKarakachanka schrieb:Das erkläre ich mir so. Bei den 12 Punkten von Weidel steht Grenzschließung dabei. Hätte man dann Einzelkontrolle an der Grenze vor Einreise, würde die Person bis zu ihrer Identitätsklärung in dem Land verbleiben müssen, durch das es bis zur deutschen Grenze "durchgelassen" wurde. Sofern eben dieses Land zu diesem Zeitpunkt als sicheres Drittland gilt.
Oder habe ich da nen Denkfehler drin?
"Grenzschließung" soll nur die Phantasie der Wähler anregen. Die Merz-Regierung führt bereits aktuell sehr strenge Grenzkontrollen durch und bewegt sich dabei an der Grenze zu nationalem und EU-Recht. Schengen sieht Grenzkontrollen nur in Ausnhahmefällen vor. Möglicherweise ist der Fall eingetreten, aber eine rechtliche Klärung liegt noch nicht vor.

Grenzkontrollen verhindern höchstens einen Teil der Anträge, da man ja schlecht alle Einreisen angesichts der Lage von Deutschland in Europa verhindern kann. Zudem wird viel Polizei gebunden. Sollte der Zustand länger andauern, würden Menschenschmuggler neue Strategien entwickeln. Der Effekt ist also nur temporär, Aufwand und Ärger hoch.

Was meint Grenzschließung? Berliner Mauer um ganz Deutschland? Überwall Wachtürme mit Beamten mit Schießbefehl, maximal 30 m auseinander? Warenverkehr verboten? Grenzgänger dürfen selbst im Todesfall naher Angehöriger diese nicht besuchen? Man weiß es nicht.


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gestern um 14:48
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wird er in den USA gestellt, greift die Flüchtlingskonvention.
@Panaetius

Ich weiss nicht, was an dem Audruck vollständiges Einresieverbot so missverständlich sein könnte. Da stand nicht von 'außer vielleicht für'. Aber das ist ja auch eher Nebensache.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie soll jemand vor den Behörden fliehen und vorher einen Pass beantragen?
Man muss keinen Pass beantragen, um seine Reiseroute offenzulegen. Diese Offenlegung wiederum könnte man zur Voraussetzung des Beginns eines Asylverfahrens machen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wieso ist das klar? Die AfD verspricht doch, ihre Punkte umzusetzen. Das einzige, was klar ist, dass Forderungen zur Änderung des Asylrechts, welche über die derzeitigen der Union hinausgehen, mit dem geltenden Recht, den internationalen Verträgen und/oder dem GG nicht vereinbar ist.
Natürlich würde das Meiste nicht funktionieren. Es gibt ja auch noch Gerichte.
Zitat von emanonemanon schrieb:Erzähl doch bitte mal, wie das rechtskonform funktionieren soll.
Wieso sollte ich denn? Ich schrieb doch selbst, dass das Meiste nicht funktionieren würde. Warum sollte ich gegen meine eigene Aussage argumentieren?


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gestern um 14:49
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was meint Grenzschließung?
Manchmal klingt es wirklich so, als ob man sich ein strenges Grenzregime wünscht, das wahrscheinlich nicht nur die Ein- sondern auch die Ausreise beschränken soll. Irgendwie doch ein DDR-mäßiges Grenzwesen... bei jeder weniger strengen Variante gäbe es wahrscheinlich welche, die über die laschen Grenzen jammern würden.


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gestern um 14:54
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich weiss nicht, was an dem Audruck vollständiges Einresieverbot so missverständlich sein könnte. Da stand nicht von 'außer vielleicht für'. Aber das ist ja auch eher Nebensache.
Da ist nichts missverständlich. Ich lese nur nichts dazu, dass Menschen aus bestimmten Ländern, die bereits in den USA sind, keinen Asylantrag stellen dürfen.

Jedes Land kann selbst entscheiden, wem es die Einreise erlaubt, und wer kein gültiges Visum hat, wird abgelehnt. Die Flüchtlingskonvention sagt dazu nichts.

Aber befindet sich eine Person bereits im Land, auch wenn ihr die Einreise nicht gestattet worden war, kann sich gemäß der Konvention Antrag auf Asyl stellen.

Ich glaube, du hast dich noch nie in deinem Leben damit beschäftigt, was Asyl ist, und dass dies auf viele AfD-Wähler zutrifft, die also den Rattenfänger auf dem Leim gehen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Man muss keinen Pass beantragen, um seine Reiseroute offenzulegen. Diese Offenlegung wiederum könnte man zur Voraussetzung des Beginns eines Asylverfahrens machen.
LoL, das wäre das gleiche, wäre das mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar? Mal wieder ein Nonsene-Vorschlag, auf den niemand außer dir sonst gekommen wäre *lach* und wie nachweisbar? Im Verfahren wird sowas geprüft, aber das Verfahren muss eröffnet werden.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich würde das Meiste nicht funktionieren. Es gibt ja auch noch Gerichte.
Was ist dann die Konsequenz daraus, dass die AfD trotzdem diese Forderungen stellt?


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AfD

gestern um 14:56
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wieso sollte ich denn? Ich schrieb doch selbst, dass das Meiste nicht funktionieren würde. Warum sollte ich gegen meine eigene Aussage argumentieren?
Also handelt es sich lediglich um feuchte Träume, die den Vorstand der AfD-Kaderschmiede heimsuchen.
Feuchte Träume, die nicht rechtskonform umsetzbar sind?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Aber dass man entgegen geltendem Recht abschieben will, wäre ja noch mal eine ganz andere Sache.
Nicht, dass aus den feuchten Träumen von nicht rechtskonformen Abschiebungen Realität wird, wenn die Rechtsextremen irgendwann die Macht dazu haben sollten.


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AfD

gestern um 15:10
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was ist dann die Konsequenz daraus, dass die AfD trotzdem diese Forderungen stellt?
@Panaetius

Zunächst mal gar keine. Das nennt man Populismus. Es lassen sich ja auch leicht Pläne machen, wenn man kaum Gefahr läuft, sie mal umsetzen zu dürfen, bzw zu müssen.
Zitat von emanonemanon schrieb:Also handelt es sich lediglich um feuchte Träume, die den Vorstand der AfD-Kaderschmiede heimsuchen.
Feuchte Träume, die nicht rechtskonform umsetzbar sind?
@emanon

Mich wundert, dass Du das als Frage formulierst. Überleg doch mal, wieviel praktische Erfahrung die gesamte AFD mit der Umsetzung von Wünschen hat. So gut wie gar keine. Da dürfte es gerade mal einige Personen geben, die damit Erfahrung haben, die früher in anderen Parteien waren und da schon mal irgendwo an Umsetzungen von Plänen mitgearbeitet hatten.

Als Vergleich: Herr Merz hatte auch keine Erfahrung, wie man Dinge in die Realität umsetzt und wie scheppernd dem das jeden Tag auf die Füße fällt. Im Falle der AFD wäre es ja nicht nur eine Person mit sehr wenig Erfahrung in der Umsetzung.

Anderes Beispiel Herr Dobrindt: Ich halte den nicht gerade für unfähig. Und auch der ist bestimmt kein no border AKtivist. Trotz der Erfahrung konnte er nur wenig umsetzen. Und das lag nur zum Teil am unwilligen Koalitionspartner.


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gestern um 15:13
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Zunächst mal gar keine.
Und wenn die AfD doch was von ihren Forderungen umsetzen will? Was wäre dann die Konsequenz?

Und ein Ausstieg aus der EU und UN - wie angekündigt - gut, der würde wahrscheinlich überhaupt nichts in Asylfragen ändern, da deutsche Gerichte weiterhin zuständig sind - aber meinst du, das würde auch sonst nichts ändern? Wenn Deutschland es sich mit allen internationalen Partnern verscherzt? Das hätte keine Auswirkungen auf die Wirtschaft, wenn die Handelsverträge zerbrechen und Deutschland zum Buhland wird?


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AfD

gestern um 15:18
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Und ein Ausstieg aus der EU und UN - wie angekündigt - gut, der würde wahrscheinlich überhaupt nichts in Asylfragen ändern, da deutsche Gerichte weiterhin zuständig sind
@Panaetius

Das meinte ich.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:aber meinst du, das würde auch sonst nichts ändern? Wenn Deutschland es sich mit allen internationalen Partnern verscherzt? Das hätte keine Auswirkungen auf die Wirtschaft, wenn die Handelsverträge zerbrechen und Deutschland zum Buhland wird?
Das meinte ich nicht, schrieb ich ja auch weiter oben. Man sieht ja am UK, dass sich die Hoffnungen in Sachen Asyl im Wesentlichen nicht erfüllt hatten, die Befürchtungen in anderen DIngen aber leider schon.


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