rainlove schrieb:Ich wünsche mir ein härtere Gangart gegenüber schwerkriminellen Asylbewerbern. ICE in Amerika ist wiederum zu hart aber eine gesunde Mitte bzw zwischen uns und denen wünsch ich mir. Wer kriminell ist und Schutz sucht hat hier nix verloren imo. Und monatelange verfahren sind da nicht angebracht. Drittstaaten könnten für bisschen Geld diese kriminellen übernehmen oder?
Hm. Ich frage mich, woher du die Annahme nimmst, dass die Gangart gegenüber schwerkriminellen Asylanten in irgendeiner Art nicht hart genug ist. Oder warum es möglich sein sollte, denen gegenüber, allein wegen ihrer Herkunft, härter zu bestrafen als Menschen anderer Herkunft. Natürlich kannst du dieser Meinung sein, aber du versenkst deine Stimme, wenn du der AfD glaubst, dass das geht. Unser Grundgesetz lässt das nicht zu. Punkt. Die AfD lügt, wenn sie etwas anderes behauptet.
Zudem sind die USA aktuell ein gutes Beispiel dafür, was geschieht, wenn man dieses Türchen erstmal öffnet. Neben einer falschen Herkunft werden ganz von allein Menschen mit der falschen Gesinnung zum Feind.
Und auch, wenn du dir wünschst, dass die AfD aufräumt in den eigenen Reihen, so tut sie dies nicht. Und somit wählst du mit der AfD eben auch Menschen, die die „falsche“ Gesinnung bekämpfen::
Bsp:
In der Inszenierung "Heiliger Krieg" thematisiert die Jugendtheatergruppe Chaostheater Parallelen zwischen Islamisten und der extremen Rechten. Der Sprecher der Aachener AfD, Jan-Peter Trogrlic, fordert in einem Brief an den Regisseur Reza Jafaris, "diese Passage in Deinem Stück zu streichen (....) Ich werde sonst mit juristischen Mitteln gegen Deine hetzerische, beleidigende und verleumderische Aussage vorgehen müssen".
Quelle:
https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/ndr/chronik-afd-kultur100.htmlDa ist das gleiche Bild von Meinungsfreiheit zu erkennen, wie es die USA vorlebt:
Als sich ein ABC-Reporter bei Donald Trump erkundigte, was es mit der Ankündigung der Justizministerin auf sich habe, meinte dieser: «Sie wird wahrscheinlich Leute wie Sie ins Visier nehmen, weil Sie mich so unfair behandeln. Sie haben viel Hass in Ihrem Herzen.» Der Vizepräsident J. D. Vance forderte die Leute zur Denunziation auf: Wer Menschen beobachte, die Charlie Kirks Tod feierten, solle diese beim Arbeitgeber anzeigen. Sozusagen synchron verklagte Trump die «New York Times» und andere Medienhäuser wegen Verleumdung.
Quelle:
https://www.nzz.ch/meinung/der-ungeist-der-cancel-culture-lebt-weiter-trump-verraet-seine-eigenen-werte-ld.1903963Das heißt, auch Du kannst plötzlich zum Feind der AfD werden, weil du dich möglicherweise öffentlich nicht in ihrem Sinne äußerst.
Und der eigentliche Witz ist:
Eine sehr harte Abschiebepraxis und eine besonders harte Gangart gegen Asylbewerber benötigen zwangsläufig die Kooperation anderer Staaten. Und da die BRD eben nicht über das massive Bedrohungspotential wie die USA verfügt, wird das nicht so einfach, wie Edel-Weidel und Co. es versprechen. Da ist es viel einfacher, die Freiheit der eigenen Bürger zu beschränken. Und nichts anderes plant die AfD:
Wer Grundsicherung bezieht, muss zudem laut AfD nach sechs Monaten „gemeinnützige Arbeit“ leisten. Zusätzlich zu diesem Arbeitszwang will die AfD den nach dem Existenzminimum berechneten Regelsatz für alle Empfänger der Grundsicherung kürzen, und damit generell unter das Existenzminimum drücken, denn der Regelsatz ist nach einem festen Schlüssel am Existenzminimum ausgerichtet.
[…]
Laut AfD soll ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach drei Jahren Beiträgen gelten und nicht nach einem Jahr. Wer erwerbstätig ist ist und seinen Job verliert, rutscht, nach dem Plan der AfD, viel schneller ins Bürgergeld, das jetzt bereits niedriger ist als Arbeitslosengeld.
[…]
Quelle:
https://www.gegen-hartz.de/news/afd-aenderte-noch-mal-das-wahlprogramm-beim-buergergeld-und-arbeitslosengeldUnd pfeift dabei auch auf das Grundgesetz:
Die AfD-Pläne richten sich direkt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dort steht nämlich in Artikel 12 Absatz 2: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“
Ausdrücklich heißt es in Absatz 3: „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“
Zudem stellte das Bundesverfassungsgericht den Leitsatz auf: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“