Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

AfD

95.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

26.01.2026 um 12:30
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Bitte den Artikel der Genfer Flüchtlingskonvention angeben.
Die GFK ist die Grundlage, auf der die weitere in Europa (und anderswo) gültige Auslegung basiert, hier nachzulesen, ganz konkret zu der Frage, ob Bewerber einen Pass brauchen:

Beitrag von Panaetius (Seite 4.812)

Und was meinst du? Sind die AfD komplette Wahlbetrüger, da sie im Falle ihres Wahlieges kein einziges ihrer Versprechen umsetzen würde, sondern alles genau so bliebe, wie es jetzt ist?

Und warum möchtest du sie dann wählen? Hattest du zuvor nicht was ganz anderers geschrieben?


melden

AfD

26.01.2026 um 13:09
Zitat von mchomermchomer schrieb:Mit anderen Worten, man hat gar keinen Plan, aber die ICE-Schergen kommen gut bei AfD-Wählern an.
Das reicht denen auch, ob das realistisch ist, völlig egal.
Klar! ICE ist gerade in aller Munde. Da braucht man es nur mal andeuten und schon ist man in Rage und beleidigt sich gegenseitig, um sich der Deutungshoheit sicher zu fühlen. Das sieht man hier und in anderen Social Media. Klappt jedes Mal.

Dabei steht das, in meinen Augen, Schlimmere weiter unten in dem von Dir verlinkten Artikel:
Zudem will die Landtags-AfD eigene bayerische Abschiebeflugzeuge anschaffen und es Asylbewerbern unbehaglicher machen: Keine Geldleistungen mehr, nur noch "Brot, Bett und Seife", so Ebner-Steiner wörtlich. "Kombiniert ist das Ganze mit einer abendlichen Ausgangssperre für Asylbewerber." Dies führe zu einer "Steigerung der öffentlichen Sicherheit".



1x zitiertmelden

AfD

26.01.2026 um 13:23
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Klar! ICE ist gerade in aller Munde. Da braucht man es nur mal andeuten und schon ist man in Rage und beleidigt sich gegenseitig, um sich der Deutungshoheit sicher zu fühlen. Das sieht man hier und in anderen Social Media. Klappt jedes Mal.
Du kannst sicher sein, daß die AfD das zu 100% ernst meint und alles dafür tun würde, es genauso umzusetzen.

Aber ein bisschen "die Anderen" gehört schon dazu, gell?


1x zitiertmelden

AfD

26.01.2026 um 13:23
Keine Geldleistungen mehr, nur noch "Brot, Bett und Seife", so Ebner-Steiner wörtlich.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/afd-fraktion-will-abschiebe-polizei-nach-trumps-vorbild-ice,V995hdW

Genau dies wäre mit dem GG nicht vereinbar und wäre auch nicht durch 2/3-Merhheit möglich zu ändern. Die Grundordung müsste also abgeschafft werden @Sherlock_H


1x zitiertmelden

AfD

26.01.2026 um 13:42
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Genau dies wäre mit dem GG nicht vereinbar und wäre auch nicht durch 2/3-Merhheit möglich zu ändern. Die Grundordung müsste also abgeschafft werden @Sherlock_H
@Panaetius
Das stimmt so doch nicht!
Dazu hat sich das BVerfG bereits mehrfach geäußert. Daniel Thym hat in einem Gutachten für die CDU/CSU Bundestagsfraktion schon vor zwei Jahren dazu festgestellt, dass eine sichere Umsetzung eines "Bett, Brot, Seife"-Konzepts nur auf der Grundlage einer Verfassungsänderung möglich wäre. Diese steht aber weder im Koalitionsvertrag noch sind Mehrheiten im Parlament dafür ersichtlich.
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-leistungen-asylbewerber-bett-brot-seife-mindestniveau

(Hervorhebungen in beiden Zitaten durch mich.)

Es ist wirklich zum Verzweifeln!Ich will euch nicht generell böse Absichten unterstellen, aber vieles, was ihr so behauptet, stimmt einfach nicht.


melden

AfD

26.01.2026 um 13:46
Frau Doktor Weidel bekommt Aufwind für ihre Windmühlen der Schande.
Mal sehen ob sie damit Orangenen Strom erzeugen kann.
Wir als AfD fordern eine sofortige Rückkehr zur Vernunft und zu einer Energiepolitik, die den Interessen unserer Bürger dient, nicht grünen Utopien. Wir werden den Ausbau der Windkraft stoppen, wie es unser Programm vorsieht, und stattdessen auf einen Mix aus modernen, verlässlichen Energieträgern setzen. Technologieoffenheit statt Verbote, günstige Energie statt Mangelverwaltung – das ist unser Weg. Wir holen uns unsere Energiesouveränität zurück und beenden das Experiment am lebenden Patienten Deutschland. Es ist Zeit, dass Politik wieder für die eigene Bevölkerung gemacht wird.
Quelle: https://x.com/AfD/status/2014660713478783118?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet

Garantiert Ergebnisoffen ;)
Altenberg (Sachsen) – Deutliches Ergebnis im ersten Wahlgang: Der AfD-Politiker André Barth setzt sich mit einer absoluten Mehrheit gegen vier Mitbewerber durch und übernimmt das Rathaus in dem sächsischen Kurort.

Am Sonntag stimmten die Bürger der rund 7500 Einwohner zählenden Stadt Altenberg über ihr neues Stadtoberhaupt ab. Das vorläufige Ergebnis zeigt einen klaren Favoriten:

André Barth (AfD): 61,8 Prozent
Quelle: https://www.bild.de/politik/andre-barth-zieht-ins-rathaus-von-altenberg-saechsischer-kurort-waehlt-afd-buergermeister-69771e3ddd950c55001bfdbe

(Quelle:) Nach meiner persönlichen Einschätzung ist das Terrain um Altenberg Zinnwald herum ein idealer Windenergie-Gewinnungsstandort bzw. wäre potentiell einer, wenn es die AfD nicht gäbe.


melden

AfD

26.01.2026 um 13:49
@Sherlock_H

Wo bitte steht denn da, dass die Verfassungsänderung auch möglich wäre?

Denn das BVerfG hat in mehreren Urteilen, als es darum ging, die Leistung irgendwie durch die Hintertür zu kürzen (z.B. durch Gemeinschaftsbedarf in Unterkünften), stets entschieden, dass die Leistungen nach dem AsylbLG das Minimum sind, die sich aus Art. 1.1 und 20.1 GG herleiten.

Zuletzt https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html

Sowohl Art. 1 als auch 20 GG unterliegen der Ewikgkeitsklausel Art. 79.3 GG. Somit ist eine Verfassungänderung durch 2/3-Mehrheit nicht mit dem GG vereinbar, Gerichte würden dies sofort stoppen.


2x zitiertmelden

AfD

26.01.2026 um 14:47
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wo bitte steht denn da, dass die Verfassungsänderung auch möglich wäre?
Was interessiert ein Rechtskonservativer was im Gesetz steht? Die Union ist genauso Geisterfahrer wie die AfD.


melden

AfD

26.01.2026 um 14:54
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Du kannst sicher sein, daß die AfD das zu 100% ernst meint und alles dafür tun würde, es genauso umzusetzen.
Meinetwegen. Träume sind Schäume.
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Aber ein bisschen "die Anderen" gehört schon dazu, gell?
Ist das dieses selbstgefällige gell oder dieser bayrische Sprachfehler? Aber ja, es gehört dazu.


melden

AfD

26.01.2026 um 15:32
Zum Abschluss ihrer Klausurtagung in Oberbayern forderte sie eine Sonderpolizei zur schnelleren Aufgreifung und Abschiebung von ausreisepflichtigen Zuwanderern – nach dem Vorbild der USA.
Witzig, du zitierst es ja auch noch. Was wäre sonst mit "Vorbild der USA" gemeint, wenn nicht ICE?
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Zustände wie in Minnesota will niemand in Deutschland.
Stimmt, irgendwelche vermummte Schergen, die wahlweise Leute verhaften und im schlimmsten Fall sogar erschießen, will (hoffentlich) niemand.

Ich finde ja interessant, dass Rechtsextremisten genau sagen, was sie wollen und Leute dies noch immer verharmlosen.


1x zitiertmelden

AfD

26.01.2026 um 15:36
Zitat von PallasPallas schrieb:Ich finde ja interessant, dass Rechtsextremisten genau sagen, was sie wollen und Leute dies noch immer verharmlosen.
Inzwischen finde ich es sogar erwartbar. Jedenfalls dauert es meinem Eindruck sehr sehr lang, bis jemand aus dem Spektrum der AfD-Anhänger sich ernsthaft zu einer kritischen Distanz hinreißen lässt. Selbst wenn bereits von Seiten der AfD ein analoges Vorgehen zum brutalen Verhalten der ICE-Leute in den USA vorgeschlagen wird, regt sich auf AfD-Seite kein Widerstand und es wird immer noch versucht zu beschwichtigen, im Sinne von "Was regt ihr euch auf, alles halb so wild".


melden

AfD

26.01.2026 um 15:58
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Zustände wie in Minnesota will niemand in Deutschland.
Doch, die AfD. Mehrfach belegt auf den letzten Seiten.
Wen glaubst du eigentlich verarschen zu können?


1x zitiertmelden

AfD

26.01.2026 um 16:00
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Doch, die AfD. Mehrfach belegt auf den letzten Seiten.
Da redet man sich jetzt bestimmt wieder raus, im Sinne von "falsch verstanden" und "war völlig anders gemeint". Und wer sich drüber aufregt und das nicht will, ist sowieso einer von den ganz "Linken", und überhaupt, hohoho, die drehen wieder am Rad, huhuhu....


melden

AfD

26.01.2026 um 16:28
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Denn das BVerfG hat in mehreren Urteilen, als es darum ging, die Leistung irgendwie durch die Hintertür zu kürzen (z.B. durch Gemeinschaftsbedarf in Unterkünften), stets entschieden, dass die Leistungen nach dem AsylbLG das Minimum sind, die sich aus Art. 1.1 und 20.1 GG herleiten.
@Panaetius:
Genau das hat das BVerfG nicht entschieden. In dem Urteil, auf das du dich berufst, ging es nicht um die absolute Höhe der Leistung, sondern darum, dass die Annahme des Gesetzgebers, in einer Gemeinschaftsunterkunft Lebende hätten pauschal geringere Bedarfe für ein menschenwürdiges Leben, nicht richtig ist.

Zugleich betont das BVerfG aber:
Das Grundgesetz verwehrt es dem Gesetzgeber nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden. Einer Entscheidung des Gesetzgebers, zu verlangen, an der Überwindung der Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken oder die Bedürftigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen, steht das Grundgesetz daher nicht entgegen. Der Gesetzgeber kann den Bezug existenzsichernder Leistungen grundsätzlich an die Erfüllung der Obliegenheit knüpfen, tatsächlich eröffnete, hierfür geeignete, erforderliche und zumutbare Möglichkeiten zu ergreifen, die Bedürftigkeit unmittelbar zu vermeiden oder zu vermindern.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html

(Hervorhebung durch mich.)

Es kann also sehr wohl die Leistung an einen Migranten abgesenkt werden, wenn er ein akzeptables Arbeitsangebot ablehnt. Dazu braucht es noch nicht mal eine GG-Änderung.


2x zitiertmelden

AfD

26.01.2026 um 16:38
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Genau das hat das BVerfG nicht entschieden. In dem Urteil, auf das du dich berufst, ging es nicht um die absolute Höhe der Leistung, sondern darum, dass die Annahme des Gesetzgebers, in einer Gemeinschaftsunterkunft Lebende hätten pauschal geringere Bedarfe für ein menschenwürdiges Leben, nicht richtig ist.
Volliger Unsinn, da es zuvor schon andere solcher Urteile gab, als man versucht hatte, die Leistungen zu kürzen, und das BVerfG dies verhindert hat. Das meiste davon schon in der 80er oder 90er Jahren. Der Versuch, mit den reduzierten Kosten wegen gemeinschaftlicher Unterbringung (Seife kann man sich teilen o.Ä.) noch durch die Hintertür eine Leistungskürzung durchzuboxen, ist ebenfalls gescheitert. Was hätte denn die AfD an neuen Ideen, um doch noch ein rechtliches Schlupfloch zu finden? Gäbe es das, hätte die Union es schon versucht.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Es kann also sehr wohl die Leistung an einen Migranten abgesenkt werden, wenn er ein akzeptables Arbeitsangebot ablehnt.
Das zwar theoreitsch schon, aber nicht unterhalb des AsylbLG, welches das BVerfG widerholt als menschenwürdiges Minimum bestätigt hat.


1x zitiertmelden

AfD

26.01.2026 um 16:50
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das zwar theoreitsch schon, aber nicht unterhalb des AsylbLG,
@Panaetius
Was soll denn das? Es steht doch genau anders in dem Passus aus dem Urteil, den ich zitiert habe:
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:
Der Gesetzgeber kann den Bezug existenzsichernder Leistungen grundsätzlich an die Erfüllung der Obliegenheit knüpfen, tatsächlich eröffnete, hierfür geeignete, erforderliche und zumutbare Möglichkeiten zu ergreifen, die Bedürftigkeit unmittelbar zu vermeiden oder zu vermindern.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html



1x zitiertmelden

AfD

26.01.2026 um 17:15
Versteht es doch endlich, die NSAFDAP ist nicht rechtsextrem und distanziert überall, jederzeit und überhaupt, wenn dann sind es einzelne, normale Mitglieder! Und das sind diese "Einzelfälle" oder so....
Vergangene Woche sorgt ein Auftritt des österreichischen Rechtsextremisten Sellner in Brandenburg im Beisein der AfD-Politikerin Kotré für Kritik, auch aus der Parteispitze. Jetzt folgt der nächste Termin: Sellner kommt nach Thüringen - und wird dort von hochrangigen AfD-Politikern im Landtag empfangen.

Hochrangige Thüringer AfD-Politiker haben den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner im Landtag in Erfurt empfangen. Man habe über Sellners Remigrationskonzept und das der Thüringer AfD gesprochen, sagte Thüringens AfD-Fraktionsvize Daniel Haseloff in Erfurt. Dabei habe man sich auch über Unterschiede unterhalten.
Quelle NTV.de


melden

AfD

26.01.2026 um 17:23
@Sherlock_H

In dem nächsten Satz, den du natürlich auslässt, wird es bereits erklärt:
Eine pauschale Absenkung existenzsichernder Leistungen lässt sich auf eine solche Obliegenheit jedoch nur stützen, wenn diese tatsächlich erfüllt werden kann und dadurch Bedarfe in diesem Umfang nachweisbar gedeckt werden.
Quelle: s.o.


1x zitiertmelden

AfD

26.01.2026 um 17:25
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Was soll denn das? Es steht doch genau anders in dem Passus aus dem Urteil, den ich zitiert habe:
Wenn man juristische Entscheidungen diskutieren will, muss man die Begründung lesen, nicht nur die Leitsätze...

Ich rate mal vorab: grundsätzlich geht es, im konkreten Fall aber nicht, weil mindestens eines der Kriterien (tatsächlich eröffnet, geeignet, erforderlich, zumutbar) nicht erfüllt oder nicht erfüllbar sind. Wie es auch schon im Rest des 2. Satzes steht:
Der Gesetzgeber kann den Bezug existenzsichernder Leistungen grundsätzlich an die Erfüllung der Obliegenheit knüpfen, tatsächlich eröffnete, hierfür geeignete, erforderliche und zumutbare Möglichkeiten zu ergreifen, die Bedürftigkeit unmittelbar zu vermeiden oder zu vermindern. Eine pauschale Absenkung existenzsichernder Leistungen lässt sich auf eine solche Obliegenheit jedoch nur stützen, wenn diese tatsächlich erfüllt werden kann und dadurch Bedarfe in diesem Umfang nachweisbar gedeckt werden.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html

Und, oh wunder, so wird dann auch in der Begründung begründet:
bb) Der pauschalen Minderung des Regelbedarfs der in einer Sammelunterkunft lebenden alleinstehenden erwachsenen Bedürftigen um 10 % durch die Vorgabe der Regelbedarfsstufe 2 liegt auch die Annahme einer solchen Obliegenheit zugrunde. Der Gesetzgeber geht davon aus, die alleinstehenden Leistungsberechtigten in den Sammelunterkünften seien gehalten, durch gemeinsames Wirtschaften in dieser Höhe Einsparungen zu erzielen. Dies genügt den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht. Der Gesetzgeber verfolgt mit einer solchen Regelung zwar ein legitimes Ziel ((1)). Die Regelung ist zur Erreichung dieses Ziels auch noch als geeignet ((2)) und erforderlich ((3)) anzusehen. Doch ist die pauschale Leistungskürzung in der Ausgestaltung durch § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG nicht verhältnismäßig im engeren Sinne, weil es an tragfähigen Anhaltspunkten dafür fehlt, dass typischerweise tatsächlich die Voraussetzungen vorliegen, durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften nennenswerte Einsparungen erzielen zu können ((4)).

77

(1) Die § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG zugrundeliegende Obliegenheit, durch gemeinsames Wirtschaften in einer Sammelunterkunft den Bedarf an existenzsichernden Leistungen des Staates zu senken, dient dem legitimen Ziel, den Nachranggrundsatz zu verwirklichen und Leistungen auf die Fälle wirklicher Bedürftigkeit der in Deutschland lebenden Menschen zu begrenzen. Durch die Schonung der begrenzten finanziellen Ressourcen des Staates wird dessen künftige Gestaltungsmacht gerade auch zur Verwirklichung des sozialen Staatsziels gesichert (vgl. BVerfGE 152, 68 <116 Rn. 124>). Solidarisches Verhalten, das dazu beiträgt, die Notwendigkeit staatlicher Sozialleistungen gering zu halten, kann insoweit grundsätzlich erwartet werden. Das gilt auch für Menschen, die sich zwar fremd sind, aber vorübergehend unter teilweise vergleichbaren Umständen leben (vgl. BTDrucks 19/10052, S. 24). Etwaige migrationspolitische Erwägungen könnten die Regelung demgegenüber von vornherein nicht tragen (vgl. BVerfGE 132, 134 <173 Rn. 95>; oben Rn. 56).

78

(2) Im Ausgangspunkt ist eine solche Obliegenheit im verfassungsrechtlichen Sinne noch geeignet, das legitime Ziel des Nachrangs staatlicher Leistungen zur Existenzsicherung zu erreichen. Eine Maßnahme ist erst dann nicht mehr in diesem Sinne geeignet, wenn sie die Erreichung dieses Zwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. BVerfGE 158, 282 <336 Rn. 131>; stRspr). Das ist hier im Ergebnis nicht anzunehmen, obwohl mehrere Umstände Anlass zu Zweifeln geben, dass die Obliegenheit auch dazu beitragen kann, den existenzsichernden Regelbedarf alleinstehender Leistungsberechtigter in Sammelunterkünften tatsächlich in einem Umfang von 10 % zu verringern.

79

(a) Derzeit fehlt eine ausdrücklich normierte Rechtspflicht ebenso wie eine ausdrücklich angeordnete Obliegenheit, durch gemeinsames Wirtschaften in den Unterkünften Einsparungen zu erzielen. Dementsprechend gibt es auch keine darauf bezogene Vorgabe, die Betroffenen über eine Obliegenheit gemeinsamen Wirtschaftens aufzuklären oder deren Erfüllung sonst zu unterstützen. Aus den Stellungnahmen ergibt sich, dass die Betroffenen in der Praxis weder durch die Leistungsträger noch durch die Unterkunftsbetreiber über eine Obliegenheit gemeinsamen Wirtschaftens informiert oder über die Möglichkeiten dazu aufgeklärt oder dabei unterstützt werden.

80

(b) Grundsätzlich erscheint es zwar denkbar, dass Kosten gesenkt werden, wenn für den Lebensunterhalt benötigte Güter kostengünstiger gemeinsam beschafft oder vorhandene Güter gemeinsam genutzt werden. Dass hier tatsächlich nennenswerte Einsparungen möglich sind, ist jedoch insbesondere nach den Ausführungen der sachkundigen Dritten ungewiss. Es hat sich in diesem Verfahren nicht gezeigt, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften in einer Sammelunterkunft die Kosten für Nahrung, Hygiene, Freizeit und Kommunikation, auf die der Gesetzgeber insoweit verweist (vgl. BTDrucks 19/10052, S. 24; oben Rn. 13), nennenswert verringern lassen.

81

Der Möglichkeit der gemeinsamen Deckung des Nahrungsbedarfs können außerdem zwingende, etwa religiöse Speiseeinschränkungen entgegenstehen (zur Bedeutung als verbindlich empfundener religiöser Gebote vgl. BVerfGE 138, 296 <332 f. Rn. 96> – Kopftuch II). Erschwerend treten regelmäßig unterschiedliche Sprachkenntnisse und teilweise auch objektiv unterschiedliche Tagesabläufe hinzu, die die Möglichkeit tatsächlich gemeinsamen Wirtschaftens erheblich einschränken können.

82

Auch sind die in den Sammelunterkünften untergebrachten Personen nicht alle gleichermaßen darauf angewiesen, Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften zu erzielen. Wie auch im Fall des Klägers im Ausgangsverfahren wohnen in Sammelunterkünften Menschen zusammen, die nur zum Teil die nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG niedrigeren Leistungen beziehen, wohingegen andere höhere Leistungen für Alleinstehende nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder über eigene Mittel aus Erwerbstätigkeit verfügen, nicht im sozialrechtlichen Sinn bedürftig sind und auch nicht von einer Obliegenheit aus § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG erfasst sein können. Je mehr Geld den Beteiligten zur Verfügung steht, desto weniger sind sie aber darauf angewiesen, durch gemeinsames Wirtschaften zu sparen, zumal wenn sie keine entsprechende Obliegenheit trifft.

83

Dazu kommt, dass ausweislich der vorliegenden Erkenntnisse nicht einfach davon ausgegangen werden kann, dass in den Sammelunterkünften die Aufbewahrung von Vorräten an Lebensmitteln oder auch Hygieneartikeln in größerem Umfang realistisch möglich ist. Teils ist die Vorratshaltung nicht erlaubt. Die Ausstattung der Unterkünfte ist, soweit erkennbar, auch weder bundeseinheitlich vorgegeben noch sonst standardisiert. Das betrifft auch die grundsätzlich denkbare gemeinsame Anschaffung von Kleingeräten, weil nicht einfach davon ausgegangen werden kann, dass diese in der Praxis sicher verwahrt werden können. Zudem wird in den Stellungnahmen zu diesem Verfahren auf große bauliche Unterschiede hingewiesen (vgl. auch die BAMF-Kurzanalyse, Die Wohnsituation Geflüchteter, 2018, S. 3 f.), die nicht immer zuließen, gemeinsam zu wirtschaften, wie etwa in Not- und Ausweichunterkünften, Containerunterkünften oder Sammelunterkünften in Bürogebäuden und ehemaligen Schulen; teils seien die Unterkünfte in einem sehr schlechten Zustand; es gebe offene Schlafsäle für sehr viele Personen oder auch Säle mit Wohnwaben.

84

Zudem ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass Vorräte, Kleingeräte oder gemeinsam zu nutzende Freizeitgegenstände bei unabsehbarer und sehr unterschiedlicher Verweildauer in der Unterkunft gemeinsam angeschafft werden. Ist nicht abzusehen, wie lange Menschen zusammenwohnen, kann eine Obliegenheit, größere Vorräte oder Kleingeräte gemeinsam anzuschaffen, zur Erreichung von Einsparungen kaum beitragen. Ungeeignet ist eine Obliegenheit der gemeinsamen Anschaffung von Kleingeräten jedenfalls in den Fällen, in denen deren Verwendung in der Hausordnung der Unterkunft unabhängig von Vorkehrungen zum Brandschutz verboten wird (vgl. Antidiskriminierungsbüro Sachsen, Sächsischer Flüchtlingsrat, Initiativkreis Menschen.würdig, Rechtsgutachten „Hausordnungen in Aufnahmeeinrichtungen“, 2021, S. 30).
Quelle: selbe, und so weiter und so fort


melden