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AfD

96.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 20:58
Als ob dass
In dieser Realität träumen Sellner und Teile der AfD von einem ethnisch homogenen Deutschland durch millionenfache »Remigration«. Dass das auf legalem Wege erreichbar ist, ist zweifelhaft. Unmenschlich ist es allemal. Doch Anhänger des Konzepts vermeiden den offenen Widerspruch zum Grundgesetz, rudern notfalls rhetorisch zurück.
nicht schlimm genug wäre. Da hängt man sicher lieber an unzureichenderm Journalismus auf, den einen eh nicht interessiert wenn man "Lügenpresse" skandiert und vorallem Springer und co. hörig ist.


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AfD

um 21:02
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:nicht schlimm genug wäre. Da hängt man sicher lieber an unzureichenderm Journalismus auf, den einen eh nicht interessiert wenn man "Lügenpresse" skandiert und vorallem Springer und co. hörig ist.
Genau das.
Correctiv will ohnehin in Berufung gehen und es wird auch absichtlich verschwiegen, dass sie auch Recht bekommen haben.


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AfD

um 21:03
Zitat von LepusLepus schrieb:Correctiv will ohnehin in Berufung gehen und es wird auch absichtlich verschwiegen, dass sie auch Recht bekommen haben.
Hm. Welche Quellen gibt es denn dafür?


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AfD

um 21:09
@Ole_
Zitat von LanzaLanza schrieb:Welche Quellen gibt es denn dafür?
Zum Beispiel
https://correctiv.org/in-eigener-sache/2026/04/15/martin-sellner-die-afd-und-der-rechtsstreit-um-voelkische-tarnbegriffe/
Das Urteil, das hier versucht wird auszuschlachten ist nicht rechtskräftig.
Aber klar, darüber kann man ja auch mal hinwegsehen.


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AfD

um 21:12
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hm. Welche Quellen gibt es denn dafür?
"Correctiv" habe, so von Daniels, nicht nur den Vortrag von Martin Sellner beschrieben, sondern auch die Diskussion, die sich entwickelt habe. Und Sellner habe auch wörtlich gesagt: "Die nicht-assimilierten Staatsbürger: Ja, das sei das größte Problem."

"Correctiv" und die zuständigen Redakteure gehen gegen das Urteil des Landgerichts Berlin II in Berufung. Als nächste Instanz entscheidet das Kammergericht. Auch gegen das in Hamburg gefällte Urteil steht eine Berufungsentscheidung an. Hier ist das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/landgericht-berlin-correctiv-100.html


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AfD

um 21:12
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hm. Welche Quellen gibt es denn dafür?
Damit ist wohl "In eigener Sache" gemeint.
Martin Sellner, die AfD und der Rechtsstreit um völkische Tarnbegriffe

Berliner Richter verharmlosen das völkische Konzept der „Remigration“ von Martin Sellner. Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin müsste CORRECTIV zwei Formulierungen in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ ändern. Damit widerspricht das Gericht mehreren anderen Gerichten. CORRECTIV hat bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Quelle: https://correctiv.org/in-eigener-sache/2026/04/15/martin-sellner-die-afd-und-der-rechtsstreit-um-voelkische-tarnbegriffe/

Es wird also weitergehen ... wem damit geholfen ist?
In der FAZ will Michael Hanfeld sich gar nicht erst auf einzelne Interpretation einlassen, es wäre die Aufgabe von Correctiv gewesen, die Potsdamer Tagung sachlich zu beschreiben, meint er: "Die widersprüchlichen Entscheidungen der Gerichte in dieser Sache zeigen alle zusammen eins: Mit der Theatralik und dem nebligen Bombast, auf den viele Kollegen hereingefallen sind, tut Correctiv niemanden einen Gefallen - außer denen, die gern von 'Lügenpresse' reden, und der AfD, für die 'Remigration' längst ein Wahlkampfschlager ist."

Correctiv äußert sich in einer Pressemitteilung zu der Urteilsbegründung: "Das Urteil betrifft einzelne Formulierungen der Berichterstattung. Der Text bleibt ansonsten unangefochten." Damit ruft das Magazin den Spott des Anwalts der Gegenseite wach.
Quelle: https://perlentaucher.de/9punkt/2026-04-16.html


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AfD

um 21:15
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hm. Welche Quellen gibt es denn dafür?
Die Belege dafür hatte sogar der @Wutbürger eingebracht, indem er das halt einfach weggelassen hat:
Beitrag von Wutbürger (Seite 4.890)

Kommt davon, wenn man nur die Überschriften liest und den Rest wegignoriert und nur das wahrnimmt, was man lesen will.
Landgericht Hamburg gab Correctiv recht

Gleichwohl ist die äußerungsrechtliche Lage komplex. Denn es lassen sich Argumente dafür anführen, dass es sich bei der Aussage ",Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" nicht um eine unwahre und daher zu verbietende Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung handelt. Wer den gesamten Bericht von Correctiv akribisch studiert, wird feststellen, dass von Ausweisungsplänen Sellners zuvor gar nicht die Rede ist. Ein solcher Leser wird daher womöglich schlussfolgern, dass "Ausweisung" keine Tatsache beschreibt, sondern als wertende Zusammenfassung gemeint ist.

Bereits das LG Hamburg hatte sich mit der Deutung dieser Passage zu beschäftig
Correctiv und die mitverurteilten Redakteure gehen gegen das Urteil des LG Berlin II in Berufung. Als nächste Instanz entscheidet das Kammergericht. In Hamburg steht ebenfalls eine Berufungsentscheidung wegen des Artikels an.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/so-begruendet-das-lg-berlin-ii-die-correctiv-niederlage
Das Urteil des LG Berlin II ist daher ein harter Schlag für Correctiv, aber nicht das Ende des Rechtsstreits. Ein Gang zum Kammergericht in Berlin durch Correctiv ist genauso sicher wie umgekehrt eine Berufungsentscheidung in Hamburg im Fall Vosgerau. Ob die Passagen letztlich verboten werden oder nicht, ist völlig offen.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-ii-gibt-afd-politikerin-huy-recht


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