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AfD

97.478 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

18.05.2026 um 19:24
Zitat von cejarcejar schrieb:Ist ja nicht so als wirke die AfD nicht jetzt schon extrem spießbürgerlich.
Momentan wirkt sie polarisierend und systemoppositionell, was durchaus im Zeitgeist liegt - insofern ist sie in der (spieß)bürgerlichen "Mitte" der Gesellschaft angekommen, ohne spießig zu erscheinen - eher schon dumpf und simpel wie das Klientel, das sie anspricht. Diese Einfachheit im Kontext mit der bei Populisten üblichen Komplexitätsreduzierung macht sie attraktiv als Alternative zum etablierten System. Die "Brandmauer" präsentiert sie als Mobbing-Opfer für jene, die sich ebenfalls abgehängt und ausgegrenzt fühlen - und in dieser Position sehen sich nun mal viele.

Beides zusammen ergibt dann den Effekt des Zuwachses bei denen, die sich vom System irgendwie "verarscht" fühlen und sonst entweder Protestwahl oder Nichtwahl praktiziert hatten. Das Ganze ist ein Selbstläufer. Da kann man erst mal nicht viel machen, um diesen Trend aufzuhalten.


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18.05.2026 um 19:26
Zitat von cejarcejar schrieb:Was will denn ein Bundesverfassungsgericht machen, wenn die Regierung und die ausführenden Organe sich nicht an die Verfassung halten?
Gute Frage. Was kann denn das Bundesverfassungsgericht jetzt schon machen, um seine Urteile durchzusetzen?


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AfD

18.05.2026 um 19:28
Zitat von mchomermchomer schrieb:Man muss nur eine Wahl gewinnen.
Das ist mir nicht entgangen auch die "Beorgnis" die in den Worten von Maaßen mitschwang, nichts bleibt veborgen, keine Sorge.


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18.05.2026 um 19:28
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:... insgesamt also viel Auswahl an verfügbaren Sündenböcken, denen man das eigene Scheitern bei der Verwirklichung der geweckten Erwartungen zuschieben kann, ohne selbst dumm dastehen zu müssen.
Natürlich wird man der AfD nicht sämtliche "Sündenböcke" nehmen können, aber auch sie wird sich dann mal daran messen lassen müssen, was sie von ihren Versprechungen umgesetzt hat.
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Es kann aber auch sein, dass dadurch die Systemgegnerschaft noch befeuert wird, was die Ablehnung der etablierten Parteien auf Bundesebene betrifft.
Möglich, würde ich aber erst einmal abwarten.
Ich denke, wenn es erst einmal so weit ist, dass die AfD auch im Westen eine "Alleinherrschaft" etablieren kann, wandere ich aus.

Was sagst du denn, bist ja meines Wissens Lehrer, zu den Plänen der AfD Sachsen-Anhalt betreffend Aufhebung der Schulpflicht und Reform der Lehrerausbildung?


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18.05.2026 um 19:37
Zitat von emanonemanon schrieb:Was sagst du denn, bist ja meines Wissens Lehrer, zu den Plänen der AfD Sachsen-Anhalt betreffend Aufhebung der Schulpflicht und Reform der Lehrerausbildung?
Das muss ich mir erst mal durcharbeiten. Prinzipiell halte ich eine Aufhebung der Schulpflicht für den falschen Ansatz. Die Lehrerausbildung ist zwar reformbedürftig (stärkerer Fokus auf Methodikausbildung statt auf theorielastige Didaktik wäre für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben praktikabler), was der AfD dabei vorschwebt, müsste ich mir aber ebenfalls noch im Detail durcharbeiten.


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18.05.2026 um 19:42
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Was kann denn das Bundesverfassungsgericht jetzt schon machen, um seine Urteile durchzusetzen?
Einiges:
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__31.html
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 32
(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
(2) Die einstweilige Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei besonderer Dringlichkeit kann das Bundesverfassungsgericht davon absehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(3) Wird die einstweilige Anordnung durch Beschluß erlassen oder abgelehnt, so kann Widerspruch erhoben werden. Das gilt nicht für den Beschwerdeführer im Verfahren der Verfassungsbeschwerde. Über den Widerspruch entscheidet das Bundesverfassungsgericht nach mündlicher Verhandlung. Diese muß binnen zwei Wochen nach dem Eingang der Begründung des Widerspruchs stattfinden.
(4) Der Widerspruch gegen die einstweilige Anordnung hat keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesverfassungsgericht kann die Vollziehung der einstweiligen Anordnung aussetzen.
(5) Das Bundesverfassungsgericht kann die Entscheidung über die einstweilige Anordnung oder über den Widerspruch ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung den Beteiligten gesondert zu übermitteln.
(6) Die einstweilige Anordnung tritt nach sechs Monaten außer Kraft. Sie kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen wiederholt werden.
(7) Ist ein Senat nicht beschlußfähig, so kann die einstweilige Anordnung bei besonderer Dringlichkeit erlassen werden, wenn mindestens drei Richter anwesend sind und der Beschluß einstimmig gefaßt wird. Sie tritt nach einem Monat außer Kraft. Wird sie durch den Senat bestätigt, so tritt sie sechs Monate nach ihrem Erlaß außer Kraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__32.html
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 35
Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__35.html

Das hilft natürlich alles nichts, wenn die AfD das Grundgesetz und die Grundlage des Staates einfach ignoriert und defacto eine Ein-Parteien-Diktatur errichtet.

Also, besser nicht darauf ankommen lassen, wie ernst die Blau-Herzen-Fanatiker und die AfD es meinen, wenn sie sagen, sie wollen dieses System zerstören.


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AfD

18.05.2026 um 19:49
Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__35.html

O.K., aber dann können auch Anordnungen vollstreckt werden, ohne dass dafür die AfD oder Regierungsvertreter einer AfD-Regierung zuvor ihr Einverständnis erklären müssen.


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AfD

18.05.2026 um 19:54
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:was der AfD dabei vorschwebt, müsste ich mir aber ebenfalls noch im Detail durcharbeiten.
Sie will auch da eine Rolle rückwärts. Voll zurück zum gegliederten Schulsystem, ein Ende der Gemeinschaftsschulen und das Ende jeglicher Inklusion. Und Kinder von unerwünschten Bevölkerungsgruppen sollen in der Muttersprache in separaten Klassen (wohl eher Schulen) unterrichtet werden. Und generell lehnt man alles ab, was sich so in den letzten 30 Jahren in Sachen Bildung getan hat.


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AfD

18.05.2026 um 20:06
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Das muss ich mir erst mal durcharbeiten. Prinzipiell halte ich eine Aufhebung der Schulpflicht für den falschen Ansatz. Die Lehrerausbildung ist zwar reformbedürftig (stärkerer Fokus auf Methodikausbildung statt auf theorielastige Didaktik wäre für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben praktikabler), was der AfD dabei vorschwebt, müsste ich mir aber ebenfalls noch im Detail durcharbeiten.
Da wird mir Angst und Bange.

Es ist einfach:
Klar geregelt ist, dass Schule Ländersache ist: Die Gesetzgebungskompetenz für das Schulwesen steht gemäß Art. 70 Abs. 1 GG ausschließlich den Ländern zu. Zur Kompetenz der Länder gehören hier sowohl die Regelung der Schulpflicht als auch die inhaltliche Ausgestaltung der mit dem Schulbesuch verbundenen Verpflichtungen.

Allerdings gibt es auch hier einen verfassungsrechtlichen Überbau, den das Grundgesetz (GG) regelt bzw. den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) näher ausformuliert hat: Nach Art. 7 Abs. 1 GG hat der Staat die Aufsicht über das gesamte Schulwesen. Die Vorschrift begründet nicht nur Aufsichtsrechte des Staates im technischen Sinne, sondern darüber hinaus einen umfassend zu verstehenden staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Nach der Rechtsprechung des BVerfG konkretisiert die landesrechtliche Schulpflicht diesen staatlichen Auftrag. In einem Beschluss aus dem Jahr 2003 hat das BVerfG hierzu grundlegend festgestellt: "Die Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags und ist zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich" (Beschl. v. 29.04.2003, Az. 1 BvR 436/03).
Schule ist zwar Ländersache, aber das Bundesverfassungsgericht hat mal in einem Urteil klar gestellt, dass:
Soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung, können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind.
Und das hat es auch bestätigt und generell:
Bekräftigt hat das BVerfG diese Rechtsauffassung in einer Entscheidung von 2014: Hier wollten Eltern aus religiösen Gründen ihre Kinder nicht zur Schule schicken und verstießen damit gegen das hessische Schulgesetz, was für sie eine Geldstrafe zur Folge hatte. Alles rechtmäßig, entschied das BVerfG damals. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierte Parallelgesellschaften einzudämmen und Minderheiten zu integrieren. Dieses Interesse sei auch damit nicht zu entkräften, dass der häusliche Unterricht erfolgreiche Ergebnisse liefere. Es bleibe den Kindern die Kommunikation mit "Andersdenkenden" verwehrt, betonte das Gericht (Beschl. v. 07.11.2014, Az. 2 BvR 920/14).

Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheiterten hartnäckige Schulverweigerer bereits mehrmals (zuletzt mit Urt. v. 10.01.2019, Beschwerde-Nr.: 18925/15). Bereits 2006 stellte das Gericht fest: Es gibt kein Recht auf Heimunterricht (Entscheidung v. 11.09.2006, Az. 35504/03).
Und sorry, du als Lehrer müsstest auf die Barrikaden gehen:
Kindern und Jugendlichen könnte bei dem AfD-Schulmodell noch eine ganz andere Gefahr drohen: Die Kultusminister könnten sich darauf verständigen, dass Schulabschlüsse aus Sachsen-Anhalt im restlichen Bundesgebiet nicht mehr anerkannt werden.
Alle Zitate aus der Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-sachsen-anhalt-schule-schulplficht-homeschooling-verfassung


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AfD

18.05.2026 um 20:13
Die Kultusminister könnten sich darauf verständigen, dass Schulabschlüsse aus Sachsen-Anhalt im restlichen Bundesgebiet nicht mehr anerkannt werden.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-sachsen-anhalt-schule-schulplficht-homeschooling-verfassung

Das liegt dann aber an den Kultusministern, ob sie sich so verständigen werden oder ob nicht. Falls doch, hätte man dann wieder ohne Not eine Steilvorlage geliefert, um die AfD in die Opferrolle zu bugsieren, aus der heraus sie sich nur noch mehr als Anwalt der kleinen Leute profilieren kann. Ich denke, man wird so etwas tunlichst unterlassen, um den Trotz nicht noch aggressiver anwachsen zu lassen, der ohnehin schon am Wirken ist.


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AfD

18.05.2026 um 21:02
Zitat von mchomermchomer schrieb:Der AfD-Staat wird:
- Inklusion abschaffen
By the way: wann ist eigentlich aus Integration Inklusion geworden?


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AfD

18.05.2026 um 21:15
Die Springerzeitungen Welt und BILD machen weiterhin in Dauerschleife
Werbung für die AfD
Täglich werden irgendwelche Meinungsumfragen gepostet, obwohl es noch Jahre zur Bundestagswahl sind
AfD erreicht in neuer Umfrage Rekordwert – Sieben Prozentpunkte Abstand zur Union
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a0863a5d1570d73067a1cd7/insa-sonntagstrend-afd-erreicht-in-neuer-umfrage-rekordwert-sieben-prozentpunkte-abstand-zur-union.html
Weitermachen, Minderheitsregierung oder Neuwahlen? Das wollen die Deutschen
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a0592642024a1440cb9a49f/regierungskrise-weitermachen-minderheitsregierung-oder-neuwahlen-das-wollen-die-deutschen.html
Umfrage-Knall für Weidel!
(BILD Bezahlartikel)


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AfD

18.05.2026 um 21:23
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Das muss ich mir erst mal durcharbeiten.
Hier ist eine Kolumne von Blume https://deutsches-schulportal.de/kolumnen/afd-programm-bildung-sachsen-anhalt-unsinnig-gefaehrlich-und-verfassungsfeindlich/ und etwas von news4teachers
https://www.news4teachers.de/2026/04/autoritaetspersonen-ohne-paedagogische-freiheit-was-eine-regierungsuebernahme-der-afd-fuer-lehrkraefte-bedeutet/
in denen Aspekte der AfD-Bildungsoffensive besprochen werden.
Ich habe jetzt nicht den Eindruck, dass diese Vorhaben ST in den Bildungshimmel katapultieren werden.


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AfD

18.05.2026 um 21:56
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Das liegt dann aber an den Kultusministern, ob sie sich so verständigen werden oder ob nicht.
Nein, das ist dann nur die Formalie. Vorher fallen Schulabgänger aus Sachsen-Anhalt dann eben schon an Universitäten, Fachhochschulen und Betrieben durch.

@stereotyp

Das musst du die AfD und/oder deren Fans fragen:
Im „Regierungsprogramm“ der AfD Sachsen-Anhalt für die kommende Wahl heißt es unter Punkt IV, 23: „Wir gehen davon aus, dass bei einer Regierungsübernahme durch die AfD unsere Schulen dank dieser Maßnahmen“ – gemeint sind die Beendigung der Inklusion, die Bildung von „Sonderklassen für Flüchtlingskinder“ sowie die „Entlastung von sozialpolitischen Aufgaben“ –, dass also die AfD-gelenkten Schulen Sachsen-Anhalts ein Magnet für die andernorts frustrierte Lehrerschaft werden.

Es wird mit „Andrang“ aus ganz Deutschland gerechnet. Schwer zu entscheiden, ob das Ironie, Hohn oder Weltfremdheit ist. Denn die Partei bekämpft ja Lehrer mit Meldeportalen und einem nicht existierenden „Neutralitätsgebot“. Vermitteln soll der Lehrer „echtes Wissen“, heißt es in den 33 Punkten des Programms, statt (vermeintlich) „richtige Meinungen“ zur Weltlage. Die AfD geht davon aus, dass es das „Niveau“ in den Klassen verbessere, wenn nur Schüler ihre politischen Meinungen ausdrücken dürften, nicht aber die Lehrer.

Was denkt die AfD über Pädagogen, was weiß sie von ihnen, fragt man sich. Wird tatsächlich davon ausgegangen, ein Lehrer freue sich, wenn er auf Inklusion, Integration und die Unterstützung von sozial oder psychisch hilfsbedürftigen Schülern verzichten kann? Nach der Vorstellung der AfD wollen Lehrer die notwendigen Kulturtechniken vermitteln und anschließend, vor der Komplexität des 21. Jahrhunderts die Augen verschließend, pünktlich nach Hause kommen.

Auch wenn es solche Berufsvertreter geben mag, spricht aus den eingangs zitierten Worten eine mangelnde Kenntnis der gesamtdeutschen Schullandschaft. An der Burgweideschule in Hamburg etwa, mehrfach beim Deutschen Schulpreis in der Endrunde, wird mit großem Engagement auf heterogene Klassen und Inklusion gesetzt, und die Schülerleistungen sind (trotzdem) überdurchschnittlich gut.
Hier zeigt sich, dass das zwingende Gegenteil von Inklusion nicht „keine Inklusion“ – diese sei „auf ganzer Linie gescheitert“, heißt es –, sondern eine durchdachte, machbare auf der Grundlage einer guten Ausstattung ist. Wobei es sich von selbst verstehen sollte, dass man bei einer solchen Auswahl die zivilisatorisch fortgeschrittenere Variante wählt. Allerdings hat Heterogenität im Unterricht Grenzen, auch das weiß man in Hamburg.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/afd-bildungsprogramm-fuer-sachsen-anhalt-mit-maximaler-haerte-accg-200793225.html

@Neustarter

Würdest du nach Sachsen-Anhalt gehen, wenn die AfD ihr Bildungsprogramm durchzieht?

Immerhin wirkt das Bildungskonzept der AfD ziemlich „durchdacht“:
Die AfD will zurück zu den „bewährten pädagogischen Konzepten“, schreibt sie, geprägt von Wissensvermittlung im Frontalunterricht, Hausaufgaben und regelmäßiger Leistungskontrolle, deren Überlegenheit sich schon dadurch erweise, dass ältere Generationen „besser gebildet“ seien als die jüngeren. Aber was ist das Wesen, die Idee hinter der angeblich „bewährten“ Bildung? Sie kann nur relational gefasst und auf ein unbestimmtes, verklärtes „Früher“ bezogen werden, das an die „Feuerzangenbowle“ erinnert.
Schüleraustausch mit Russland
Die AfD favorisiert ein dreigliedriges, „leistungsorientiertes“ Schulsystem, die Wiedereinführung von Hauptschule und Realschule solle geprüft werden, heißt es. Das bliebe ihr unbenommen. Komplett realitätsfern wirkt die Aussage, dass es ausreiche, wenn 25 Prozent eines Jahrgangs Abitur machten, das wieder schwerer werden müsse. Berücksichtigt man, dass etwa zehn Prozent eines Jahrgangs das Lehramtsstudium aufnehmen, was unter den momentanen Bedingungen noch immer zu Lehrermangel führt, bleibt wenig für andere Studiengänge übrig.
Die Noten sollen insgesamt schlechter werden, denn die Bewertungsschlüssel für alle Schulformen müssten angehoben werden, schreibt die AfD. Die Partei erwartet eine „Kaskadierung“, die das Niveau an allen Schulformen hebe. Der Gedanke ist nicht fernliegend, ausgespart aber bleibt die entscheidende Frage, wie groß das Sammelbecken an der Basis wird und was daraus organisatorisch und gesellschaftlich alles folgt. Die Partei will eine schwer überschaubare Großbaustelle eröffnen und scheint davon völlig unbeeindruckt. Das erscheint fahrlässig.

Im Geschichtsunterricht soll „mehr 1813 und 1871“ vorkommen – die „Nationswerdung“ und die „Erfolgsgeschichte“ unter Bismarck. Vom Geist der preußischen Bildungsreformen aber hat die Partei nichts gelernt. Grotesk, dass die AfD den Schüleraustausch mit Russland wiederbeleben will, dieser sei, heißt es, „das beste Mittel gegen die aktuell betriebene Hetze und das Schüren von Konflikten“. Wie es dort an den Schulen aussieht, an denen politische Indoktrination und der Unterricht an der Waffe zur Tagesordnung gehören, zeigt der Oscar-Gewinner-Film „Ein Nobody gegen Putin“, derzeit bei Arte zu sehen.

Einen Vorgeschmack auf das Homeschooling – das unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden soll – von Neurechten und Preppern liefert der dokumentarische Film „Kleine Germanen“. Ausgespart im AfD-Programm bleiben einige der größten Probleme des derzeitigen Bildungssystems wie die unzureichende (vorschulische) Sprachförderung, ohne die das oben so bezeichnete „Sammelbecken“ im mehrgliedrigen System weiter anwüchse.
Besonders konkret wird man an anderer Stelle. Gegen die „vor allem, aber nicht nur von Schülern mit Migrationshintergrund“ ausgehende Gewalt soll ein „dem Schulleiter unterstehender privater Wachdienst“ vorgehen. Gewalttäter sollen „mit maximaler Härte“ bestraft werden, auch „Spezialschulen“ werden ins Spiel gebracht. Hier wird der Ausnahmezustand an die Wand gemalt.

Die freie Entfaltung von Kindern und Jugendlichen in der Schule wird in dem Regierungsprogramm an keiner Stelle thematisiert, was damit zusammenhängen mag, dass man in Sachsen-Anhalt erst mit 18 Jahren wählen darf.

[…]

Phase zwei wäre die AfD in Regierungsverantwortung als Partei der Härte und Kälte, die alles in Sonderklassen wegsperrt oder mit verschärftem Bewertungsschlüssel in der Schule scheitern lässt, was nicht ins Konzept passt. Das Bildungsprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt sollte Pflichtlektüre an den Schulen des Landes sein. Wenn die Partei schreibt, dass das „demokratische Prinzip“ in der Schule „fehl am Platz“ sei, so dürfte das für viele Schüler eine neue Geschäftsgrundlage darstellen.
[…]
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/afd-bildungsprogramm-fuer-sachsen-anhalt-mit-maximaler-haerte-accg-200793225.html#


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AfD

18.05.2026 um 22:31
Zitat von emanonemanon schrieb:Ich habe jetzt nicht den Eindruck, dass diese Vorhaben ST in den Bildungshimmel katapultieren werden.
Das sicherlich nicht, und mit dem aktuellen Kultusminister Jens Riedel sind wir hier in ST auch gut bestückt, nachdem dessen Vorgängerin im Amt durch ihn ersetzt worden ist. Nachdem ich mir das Wahlprogramm der AfD zu Bildungsfragen durchgelesen habe, kann ich mir dazu jetzt auch ein fundierteres Urteil bilden.

Inklusion soll abgeschafft werden. Stattdessen sollen Förderschulen ausgebaut werden, um eine spezifischere Förderung gewährleisten zu können, die der Art und dem Grad der Behinderung der Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Klingt erst mal gut, ist aber trotzdem schlecht umsetzbar, da die erforderlichen Kapazitäten an Förderschulen zunächst mal geschaffen werden müssten. In den größeren Städten vielleicht machbar, aber in den ländlichen Gebieten eben nicht. Dort müssten dann die betreffenden Kinder und Jugendlichen aus den ortsnahen Schulen herausgenommen und dann in die meist weiter entfernten Förderschulen transportiert werden - eine Kostenfrage und eine Zeitfrage wegen des längeren Schulweges. Klassen mit inkludierten Schülern im GU (gemeinsamem Unterricht) stellen hier die praktikablere Lösung dar, zumal GU oder Förderschule auf Basis der Freiwilligkeit seitens der Eltern zugeteilt wird. Es kommt also preiswerter und für die Schülerinnen und Schüler effizienter, wenn man Inklusion weiter laufen lässt.

Flüchtlinge sollen in eigenen Flüchtlingsklassen mit Lerninhalten der Heimatländer durch Lehrkräfte aus deren Heimatländern unterrichtet werden, um sie auf ein Leben in ihren Heimatländern nach erfolgter Ausreise aus Deutschland besser vorzubereiten. Klingt zwar erst mal vernünftig und wohlwollend, ist aber dennoch mit EU-Recht und dem Grundgesetz nicht vereinbar, da hierbei der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.

Eltern erhalten das Recht auf Hausbeschulung, müssen aber durch halbjährliche Tests nachweisen, dass sie staatlich vorgegebene Bildungsstandards einhalten. Anderenfalls wird die Schulpflicht wieder angeordnet. Entsprechende Kapazitäten sind seitens der Schulen vorzuhalten. Das könnte teuer werden - sowohl was den bürokratischen Aufwand betrifft, der die Kontrolle umfasst, wie auch was die Vorhaltung der Kapazitäten betrifft, hinsichtlich Stundenzuteilung und Lehrkräfteauslastung an den Schulen, denn freigehaltene Kapazitäten müssen ebenfalls bezahlt werden.

Rückkehr zum dreigliedrigen Schulsystem nach der Grundschule, Schullaufbahnempfehlungen sollen verbindlich per Konferenzbeschluss durch die Schulen angeordnet werden ohne Mitbestimmungsrecht der Eltern. Kann man machen, aber hebt nicht notwendigerweise den Bildungsstand in den jeweiligen Schulzweigen - insbesondere die Hauptschulen verkommen dann zur Resterampe, wo sich all jene sammeln, die überall sonst durch das Raster gefallen sind - Disziplinverstöße und Schulschwänzerei inklusive. Was die Auslesekriterien betrifft, setzt man auf Leistungsdrill, statt auf Kompetenzen, was zwar zu einer entsprechend kenntnisreichen Elite an Schülerschaft in den Gymnasien führen kann, die es dann auch in die Universitäten schafft, aber infolge hohen Leistungsdrucks dann auch mehr Schülerinnen und Schüler in psychische Probleme drückt, wenn sie den Anforderungen nicht mehr standhalten.

Insgesamt also mehr Drill, mehr Druck, mehr Selektion und dadurch mehr hierarchische Separierung der Schülerschaft, die die hierarchische Schichtung der Gesellschaft in Oberschicht und Unterschicht(en) eher verstärken als nivellieren wird. Die Durchlässigkeit von unten nach oben über Bildung wird dadurch noch stärker eingeschränkt als es jetzt schon ist. Nach meinem Dafürhalten orientiert sich die AfD hier eher am Wilhelminischen Zeitalter als an der Moderne - sehr altbacken alles.


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AfD

18.05.2026 um 22:34
Zitat von mchomermchomer schrieb:Nein, das ist dann nur die Formalie. Vorher fallen Schulabgänger aus Sachsen-Anhalt dann eben schon an Universitäten, Fachhochschulen und Betrieben durch.
Warum sollten sie durchfallen? Am Ende zählen doch die Schulleistungen in den relevanten Fächern und nicht die Parteizugehörigkeit des zuständigen Kultusministers.
Zitat von mchomermchomer schrieb:Würdest du nach Sachsen-Anhalt gehen, wenn die AfD ihr Bildungsprogramm durchzieht?
Ich bin schon dort und werde sehen, was die AfD durchziehen wird und was sie durchziehen kann.


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AfD

18.05.2026 um 22:45
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:wann ist eigentlich aus Integration Inklusion geworden?
Die Kultusministerkonferenz hat mit der Empfehlung "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen"  die Grundlage für ein höchstmögliches Maß an gleichberechtigter Teilhabe an Bildung von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen geschaffen. Vor dem Hintergrund des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (VN-BRK), das in der Bundesrepublik Deutschland seit März 2009 verbindlich ist (vgl. Artikel 24 zum Bildungsbereich), stellt die Empfehlung die Rahmenbedingungen einer inklusiven pädagogischen Praxis in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen dar.
Quelle: https://www.kmk.org/bildungsministerkonferenz/bildungsthemen/inklusion.html


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AfD

18.05.2026 um 23:30
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Warum sollten sie durchfallen? Am Ende zählen doch die Schulleistungen in den relevanten Fächern und nicht die Parteizugehörigkeit des zuständigen Kultusministers.
Nope. Wenn Inhalte nicht oder nur unzureichend durch AfD-treue Schulen und/oder mangelhaftes Home-Schooling vermittelt werden, haben es die ehemaligen Schüler schwerer im Leben nach der Schule. Da hilft es auch nicht, dass man die Nationalhymne auswendig kann oder ganz tolle Bismarck-Zitate kennt.
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Insgesamt also mehr Drill, mehr Druck, mehr Selektion und dadurch mehr hierarchische Separierung der Schülerschaft, die die hierarchische Schichtung der Gesellschaft in Oberschicht und Unterschicht(en) eher verstärken als nivellieren wird. Die Durchlässigkeit von unten nach oben über Bildung wird dadurch noch stärker eingeschränkt als es jetzt schon ist. Nach meinem Dafürhalten orientiert sich die AfD hier eher am Wilhelminischen Zeitalter als an der Moderne - sehr altbacken alles.
Genau so ist es. Man möchte die Uhr sehr weit zurückdrehen. Und am Ende werden die Kinder, die zu den Erwachsenen von morgen werden, ihre Zukunft verlieren. Wenn man das so durchzieht, werden viele von ihnen frustriert, perspektivlos und womöglich völlig unintegriert sein, weil sie nie an der Gesellschaft teilhaben konnten. Dafür aber auf Linie der AfD - denn immerhin will die AfD auch die Kultur gestalten. Natürlich so, dass auf keinen Fall Kritik an der regierenden AfD geübt wird, denn die Partei hat immer recht.

Was hältst du eigentlich von der Idee des Schüleraustauschs mit Russland?


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AfD

19.05.2026 um 03:10
Zitat von rainloverainlove schrieb:Bin selbst zur hälfte von weit weg aber hier geboren.
Ich identifiziere mich sehr mit unserer alten Kultur, Germanen etc Ritter usw da schwingt auch eine Art Sehnsucht mit nach einfacheren leben. Aber ich bin froh heute zu leben, weil ich schwerbehindert und krank bin wegen der Versorgung.
Als Nicht-Biodeutscher und ein Sozialfall mit Schwerbehinderung die AfD wählen wollen? Weil dir in einer Stadt in der du gar nicht wohnst, zuviel Ausländer wohnen? Auf die Idee muss man erstmal kommen.

Da du, deiner Aussage nach, kein KZ besucht hast, gebe ich dir eine kleine Zusammenfassung mit Fakten, die dich interessieren könnten. Als die ersten sogenannten "wilden KZs" z.B. in Dachau eröffnet wurden, gehörten nicht nur Juden oder politische Häftlinge zu den ersten in diesen KZs, sondern die sogenannten "Asozialen" und "Berufsverbrecher" (nicht meine Terminologie, sondern Bezeichnungen der Nazis für entsprechende Gruppen).

Als "Asoziale" auch "Ballastexistenzen" oder "unnütze Esser" genannt, galten auch psychisch Kranke, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht arbeiten konnten. Es gab auch gezielte Mordaktionen gegen psychisch Kranke im Dritten Reich.

Das hast du bei deinem Besuch verpasst. Im Dritten Reich wärst du definitiv zu einem Opfer geworden. Ich will der AfD natürlich nicht unterstellen, das sie die gleichen Pläne verfolgt wie die NSDAP. Aber in deiner Lage würde ich vorsichtshalber davon Abstand nehmen wollen, eine gesichert rechtsextreme Partei zu wählen. Nur mal so.


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AfD

19.05.2026 um 03:26
@Cthulhus_call
Danke weiß ich schon alles, psychisch "gestörtr" , " entartete" behinderte etc würden gefoltert experimentiert und vergaßt. Glaub mir ich kenn die Storys und leiden der Opfer, wie gesagt ich bin dahingehend geschockt worden . Ich kenne die Bilder der Leichenberge der abgelagerten skeletierten überreste😔 aisschwituarzt etc Zwillingsexperimente, kooperationsunit Nazis Japaner Kampfstoffe , aushalten von Schmerzen und Dinge die ich hier nicht schreiben darf aus Jugendschutz. Mengele und co waren mehr als Monster.sogar Monster haben Angst vor Leuten wie Mengele. Wenigstens ist er ersoffen.


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