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AfD

96.873 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 19:24
Zitat von cejarcejar schrieb:Ist ja nicht so als wirke die AfD nicht jetzt schon extrem spießbürgerlich.
Momentan wirkt sie polarisierend und systemoppositionell, was durchaus im Zeitgeist liegt - insofern ist sie in der (spieß)bürgerlichen "Mitte" der Gesellschaft angekommen, ohne spießig zu erscheinen - eher schon dumpf und simpel wie das Klientel, das sie anspricht. Diese Einfachheit im Kontext mit der bei Populisten üblichen Komplexitätsreduzierung macht sie attraktiv als Alternative zum etablierten System. Die "Brandmauer" präsentiert sie als Mobbing-Opfer für jene, die sich ebenfalls abgehängt und ausgegrenzt fühlen - und in dieser Position sehen sich nun mal viele.

Beides zusammen ergibt dann den Effekt des Zuwachses bei denen, die sich vom System irgendwie "verarscht" fühlen und sonst entweder Protestwahl oder Nichtwahl praktiziert hatten. Das Ganze ist ein Selbstläufer. Da kann man erst mal nicht viel machen, um diesen Trend aufzuhalten.


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AfD

um 19:26
Zitat von cejarcejar schrieb:Was will denn ein Bundesverfassungsgericht machen, wenn die Regierung und die ausführenden Organe sich nicht an die Verfassung halten?
Gute Frage. Was kann denn das Bundesverfassungsgericht jetzt schon machen, um seine Urteile durchzusetzen?


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AfD

um 19:28
Zitat von mchomermchomer schrieb:Man muss nur eine Wahl gewinnen.
Das ist mir nicht entgangen auch die "Beorgnis" die in den Worten von Maaßen mitschwang, nichts bleibt veborgen, keine Sorge.


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AfD

um 19:28
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:... insgesamt also viel Auswahl an verfügbaren Sündenböcken, denen man das eigene Scheitern bei der Verwirklichung der geweckten Erwartungen zuschieben kann, ohne selbst dumm dastehen zu müssen.
Natürlich wird man der AfD nicht sämtliche "Sündenböcke" nehmen können, aber auch sie wird sich dann mal daran messen lassen müssen, was sie von ihren Versprechungen umgesetzt hat.
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Es kann aber auch sein, dass dadurch die Systemgegnerschaft noch befeuert wird, was die Ablehnung der etablierten Parteien auf Bundesebene betrifft.
Möglich, würde ich aber erst einmal abwarten.
Ich denke, wenn es erst einmal so weit ist, dass die AfD auch im Westen eine "Alleinherrschaft" etablieren kann, wandere ich aus.

Was sagst du denn, bist ja meines Wissens Lehrer, zu den Plänen der AfD Sachsen-Anhalt betreffend Aufhebung der Schulpflicht und Reform der Lehrerausbildung?


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AfD

um 19:37
Zitat von emanonemanon schrieb:Was sagst du denn, bist ja meines Wissens Lehrer, zu den Plänen der AfD Sachsen-Anhalt betreffend Aufhebung der Schulpflicht und Reform der Lehrerausbildung?
Das muss ich mir erst mal durcharbeiten. Prinzipiell halte ich eine Aufhebung der Schulpflicht für den falschen Ansatz. Die Lehrerausbildung ist zwar reformbedürftig (stärkerer Fokus auf Methodikausbildung statt auf theorielastige Didaktik wäre für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben praktikabler), was der AfD dabei vorschwebt, müsste ich mir aber ebenfalls noch im Detail durcharbeiten.


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AfD

um 19:42
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Was kann denn das Bundesverfassungsgericht jetzt schon machen, um seine Urteile durchzusetzen?
Einiges:
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__31.html
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 32
(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
(2) Die einstweilige Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei besonderer Dringlichkeit kann das Bundesverfassungsgericht davon absehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(3) Wird die einstweilige Anordnung durch Beschluß erlassen oder abgelehnt, so kann Widerspruch erhoben werden. Das gilt nicht für den Beschwerdeführer im Verfahren der Verfassungsbeschwerde. Über den Widerspruch entscheidet das Bundesverfassungsgericht nach mündlicher Verhandlung. Diese muß binnen zwei Wochen nach dem Eingang der Begründung des Widerspruchs stattfinden.
(4) Der Widerspruch gegen die einstweilige Anordnung hat keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesverfassungsgericht kann die Vollziehung der einstweiligen Anordnung aussetzen.
(5) Das Bundesverfassungsgericht kann die Entscheidung über die einstweilige Anordnung oder über den Widerspruch ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung den Beteiligten gesondert zu übermitteln.
(6) Die einstweilige Anordnung tritt nach sechs Monaten außer Kraft. Sie kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen wiederholt werden.
(7) Ist ein Senat nicht beschlußfähig, so kann die einstweilige Anordnung bei besonderer Dringlichkeit erlassen werden, wenn mindestens drei Richter anwesend sind und der Beschluß einstimmig gefaßt wird. Sie tritt nach einem Monat außer Kraft. Wird sie durch den Senat bestätigt, so tritt sie sechs Monate nach ihrem Erlaß außer Kraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__32.html
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 35
Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__35.html

Das hilft natürlich alles nichts, wenn die AfD das Grundgesetz und die Grundlage des Staates einfach ignoriert und defacto eine Ein-Parteien-Diktatur errichtet.

Also, besser nicht darauf ankommen lassen, wie ernst die Blau-Herzen-Fanatiker und die AfD es meinen, wenn sie sagen, sie wollen dieses System zerstören.


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AfD

um 19:49
Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__35.html

O.K., aber dann können auch Anordnungen vollstreckt werden, ohne dass dafür die AfD oder Regierungsvertreter einer AfD-Regierung zuvor ihr Einverständnis erklären müssen.


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AfD

um 19:54
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:was der AfD dabei vorschwebt, müsste ich mir aber ebenfalls noch im Detail durcharbeiten.
Sie will auch da eine Rolle rückwärts. Voll zurück zum gegliederten Schulsystem, ein Ende der Gemeinschaftsschulen und das Ende jeglicher Inklusion. Und Kinder von unerwünschten Bevölkerungsgruppen sollen in der Muttersprache in separaten Klassen (wohl eher Schulen) unterrichtet werden. Und generell lehnt man alles ab, was sich so in den letzten 30 Jahren in Sachen Bildung getan hat.


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AfD

um 20:06
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Das muss ich mir erst mal durcharbeiten. Prinzipiell halte ich eine Aufhebung der Schulpflicht für den falschen Ansatz. Die Lehrerausbildung ist zwar reformbedürftig (stärkerer Fokus auf Methodikausbildung statt auf theorielastige Didaktik wäre für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben praktikabler), was der AfD dabei vorschwebt, müsste ich mir aber ebenfalls noch im Detail durcharbeiten.
Da wird mir Angst und Bange.

Es ist einfach:
Klar geregelt ist, dass Schule Ländersache ist: Die Gesetzgebungskompetenz für das Schulwesen steht gemäß Art. 70 Abs. 1 GG ausschließlich den Ländern zu. Zur Kompetenz der Länder gehören hier sowohl die Regelung der Schulpflicht als auch die inhaltliche Ausgestaltung der mit dem Schulbesuch verbundenen Verpflichtungen.

Allerdings gibt es auch hier einen verfassungsrechtlichen Überbau, den das Grundgesetz (GG) regelt bzw. den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) näher ausformuliert hat: Nach Art. 7 Abs. 1 GG hat der Staat die Aufsicht über das gesamte Schulwesen. Die Vorschrift begründet nicht nur Aufsichtsrechte des Staates im technischen Sinne, sondern darüber hinaus einen umfassend zu verstehenden staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Nach der Rechtsprechung des BVerfG konkretisiert die landesrechtliche Schulpflicht diesen staatlichen Auftrag. In einem Beschluss aus dem Jahr 2003 hat das BVerfG hierzu grundlegend festgestellt: "Die Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags und ist zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich" (Beschl. v. 29.04.2003, Az. 1 BvR 436/03).
Schule ist zwar Ländersache, aber das Bundesverfassungsgericht hat mal in einem Urteil klar gestellt, dass:
Soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung, können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind.
Und das hat es auch bestätigt und generell:
Bekräftigt hat das BVerfG diese Rechtsauffassung in einer Entscheidung von 2014: Hier wollten Eltern aus religiösen Gründen ihre Kinder nicht zur Schule schicken und verstießen damit gegen das hessische Schulgesetz, was für sie eine Geldstrafe zur Folge hatte. Alles rechtmäßig, entschied das BVerfG damals. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierte Parallelgesellschaften einzudämmen und Minderheiten zu integrieren. Dieses Interesse sei auch damit nicht zu entkräften, dass der häusliche Unterricht erfolgreiche Ergebnisse liefere. Es bleibe den Kindern die Kommunikation mit "Andersdenkenden" verwehrt, betonte das Gericht (Beschl. v. 07.11.2014, Az. 2 BvR 920/14).

Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheiterten hartnäckige Schulverweigerer bereits mehrmals (zuletzt mit Urt. v. 10.01.2019, Beschwerde-Nr.: 18925/15). Bereits 2006 stellte das Gericht fest: Es gibt kein Recht auf Heimunterricht (Entscheidung v. 11.09.2006, Az. 35504/03).
Und sorry, du als Lehrer müsstest auf die Barrikaden gehen:
Kindern und Jugendlichen könnte bei dem AfD-Schulmodell noch eine ganz andere Gefahr drohen: Die Kultusminister könnten sich darauf verständigen, dass Schulabschlüsse aus Sachsen-Anhalt im restlichen Bundesgebiet nicht mehr anerkannt werden.
Alle Zitate aus der Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-sachsen-anhalt-schule-schulplficht-homeschooling-verfassung


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AfD

um 20:13
Die Kultusminister könnten sich darauf verständigen, dass Schulabschlüsse aus Sachsen-Anhalt im restlichen Bundesgebiet nicht mehr anerkannt werden.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-sachsen-anhalt-schule-schulplficht-homeschooling-verfassung

Das liegt dann aber an den Kultusministern, ob sie sich so verständigen werden oder ob nicht. Falls doch, hätte man dann wieder ohne Not eine Steilvorlage geliefert, um die AfD in die Opferrolle zu bugsieren, aus der heraus sie sich nur noch mehr als Anwalt der kleinen Leute profilieren kann. Ich denke, man wird so etwas tunlichst unterlassen, um den Trotz nicht noch aggressiver anwachsen zu lassen, der ohnehin schon am Wirken ist.


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AfD

um 21:02
Zitat von mchomermchomer schrieb:Der AfD-Staat wird:
- Inklusion abschaffen
By the way: wann ist eigentlich aus Integration Inklusion geworden?


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AfD

um 21:15
Die Springerzeitungen Welt und BILD machen weiterhin in Dauerschleife
Werbung für die AfD
Täglich werden irgendwelche Meinungsumfragen gepostet, obwohl es noch Jahre zur Bundestagswahl sind
AfD erreicht in neuer Umfrage Rekordwert – Sieben Prozentpunkte Abstand zur Union
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a0863a5d1570d73067a1cd7/insa-sonntagstrend-afd-erreicht-in-neuer-umfrage-rekordwert-sieben-prozentpunkte-abstand-zur-union.html
Weitermachen, Minderheitsregierung oder Neuwahlen? Das wollen die Deutschen
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a0592642024a1440cb9a49f/regierungskrise-weitermachen-minderheitsregierung-oder-neuwahlen-das-wollen-die-deutschen.html
Umfrage-Knall für Weidel!
(BILD Bezahlartikel)


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AfD

um 21:23
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Das muss ich mir erst mal durcharbeiten.
Hier ist eine Kolumne von Blume https://deutsches-schulportal.de/kolumnen/afd-programm-bildung-sachsen-anhalt-unsinnig-gefaehrlich-und-verfassungsfeindlich/ und etwas von news4teachers
https://www.news4teachers.de/2026/04/autoritaetspersonen-ohne-paedagogische-freiheit-was-eine-regierungsuebernahme-der-afd-fuer-lehrkraefte-bedeutet/
in denen Aspekte der AfD-Bildungsoffensive besprochen werden.
Ich habe jetzt nicht den Eindruck, dass diese Vorhaben ST in den Bildungshimmel katapultieren werden.


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