Neustarter schrieb:Das Grundgesetz ist dennoch einklagbares Recht, welches nicht die Fehler enthält, welche ab 1930 zu Notstandsregierungen geführt hatten, was dann die Ernennung von Hitler zum Reichskanzler möglich werden ließ. Es ist also nicht so einfach, das Grundgesetz auszuhebeln. Ich denke, mit Panik vor einer Wiederauflage der Hitler-Diktatur hausieren zu gehen, trifft weder den historischen Kern, noch den Nerv der Bevölkerung. Dieser geht so etwas allenfalls auf die Nerven, was dann aber wieder kontraproduktiv ist.
Das Grundgesetz und auch die Urteile des BVerfG sind auf die Befolgung durch die Bundesregierung angewiesen. Das BVerfG hat keine Möglichkeit, ein Gesetz oder ein Urteil selbst durchzusetzen bzw. zu vollstrecken.
Eine AfD-Regierung auf Landesebene kann notfalls mittels Bundeszwang nach Art. 37 GG gezwungen werden, sich an geltendes Recht zu halten. Das geht sogar so weit, das ein Bundeskommissar bzw. Kommissare eingesetzt werden um die Landesbehörden unter Kontrolle des Bundes zu stellen, das auch notfalls mittels Bundespolizei und als Ultima Ratio sogar militärischen Mitteln.
Eine AfD-Regierung auf Bundesebene hingegen kann das GG und das BVerfG ignorieren, da, wie schon erwähnt, die Exekutivgewalt die dieses vollstrecken könnte, eben jener Regierung untersteht.
Die einzige weichere Widerstandslinie, wäre dann die Remonstrationspflicht der Beamten, die ja auf die Verfassung vereidigt werden. Aber in der Praxis sähe das so aus: Ein Teil der Beamten würde den Kurs der Regierung vielleicht sogar mittragen, da sie mit ihr sympathisiert. Ein anderer Teil würde sich passiv verhalten, weil man ja keine Scherereien möchte. Niemand möchte rechtswidrig entlassen werden und sich dann mühsam wieder rein klagen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Bei Tarifbeschäftigen sind die Abwehrrechte gegenüber rechtswidrigen Befehlen deutlich schwächer. Ja ein paar aufrechte Beamten und Tarifbeschäftigte wird es geben, die in einer solchen Situation die notwendigen Cojones besitzen sich zu verweigern und ihren Job zu riskieren. Eventuell auch ihre Gesundheit, denn die AfD in Sachsen-Anhalt will ja eine Bürgerwehr aka Schlägertrupp zbV. gründen. Aber ich bezweifle das dies ausreichen würde, den Kurs der AfD zu verändern.
Bleiben noch Art. 20GG und die Möglichkeit das die Länder dem Bund die Kooperation verweigern. Steuern werden ja über die Landesfinanzämter eingezogen und da könnten sich Bundesländer querstellen.
ABER das wäre eine veritable Staatskrise. Russland würde sich freuen, der größte Kernstaat der EU zerlegt sich selbst.
Neustarter schrieb:Ja, und da Beamte und Angestellte des Staates auf die Verfassung vereidigt werden bzw. geloben müssen, der Verfassung treu zu sein, müsste zunächst sichergestellt werden, dass Parteitreue über Verfassungstreue steht, damit parteitreue Beamte sich über die Verfassung hinwegsetzen dürfen, ohne Disziplinarstrafen über sich ergehen zu lassen. Es ist nicht so einfach, wie sich das manche in ihren schlimmsten Albträumen ausmalen mögen, um hier eine Diktatur 2.0 zu installieren.
Doch, siehe oben.