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AfD

96.926 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 18:12
Zitat von mchomermchomer schrieb:Und spätestens, wenn der Schüler das Grundgesetz einfach zur Seite wischt oder weiteren rassistischen Müll breitet, kracht deine ganze Theorie zusammen
Nein, denn das Grundgesetz ist immer noch die gültige und verbindliche Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Abgleich mit entsprechenden Meinungen vollzogen werden kann, um diese Meinungen auch aus Schülersicht einer Wertung zu unterziehen, ohne dass sich die Lehrkraft hier eigens positionieren muss und die eigene Wertung als Argument einbringt.


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AfD

um 18:50
Zitat von eckharteckhart schrieb:die Normative Kraft des Faktischen
Die spielt auch eine Rolle, ja. Hier geht es aber um den Abgleich des Faktischen mit den gültigen grundlegenden Rechtsnormen. Und da auch eine AfD-Regierung den Grundsatz, dass Gesetze für alle gültig sind und demzufolge von allen in gleichem Maße befolgt werden müssen, nicht ignorieren kann, um ggf. eigene und neue Gesetze in Kraft treten zu lassen, bietet sich das Grundgesetz als Vorlage an, um diverse Meinungsäußerungen bezüglich Diskriminierungen auf normative Gültigkeit hin zu untersuchen und einer wertenden Prüfung durch die Schüler selbst zu unterziehen. Ich hätte da keine Not, dies im Unterricht zu praktizieren, um ohne eigenes Werturteil die Schüler zu eigenen Werturteilen zu befähigen.


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AfD

um 19:02
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Nein, denn das Grundgesetz ist immer noch die gültige und verbindliche Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Abgleich mit entsprechenden Meinungen vollzogen werden kann, um diese Meinungen auch aus Schülersicht einer Wertung zu unterziehen, ohne dass sich die Lehrkraft hier eigens positionieren muss und die eigene Wertung als Argument einbringt.
Dann wünsche ich dir viel Glück, dass das zieht, nachdem dich die Eltern des Schülers über ein AfD-Meldeportal denunziert haben und du deine Auslegung der Wertneutralität verteidigen darfst.
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Und da auch eine AfD-Regierung den Grundsatz, dass Gesetze für alle gültig sind und demzufolge von allen in gleichem Maße befolgt werden müssen, nicht ignorieren kann, um ggf. eigene und neue Gesetze in Kraft treten zu lassen
Und genau das wird die Frage sein, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt regiert. Denn folgt man dem Wahlprogramm, dann hat sie genau das vor, das Ganze zu ignorieren. Es wird wohl so einige Gerichtsverfahren geben, wenn die AfD versucht, das System zu zerstören.


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AfD

um 19:17
Zitat von mchomermchomer schrieb:Es wird wohl so einige Gerichtsverfahren geben, wenn die AfD versucht, das System zu zerstören.
Genau auf das bezog ich mich schon: Beitrag von eckhart (Seite 4.884)


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AfD

um 19:39
Ich glaube die AfD hat Gründe, mehr zu verschweigen.
Offenbar will sich die französische rechtspopulistische Partei Rassemblement National (RN) um Marine Le Pen weiter von der AfD distanzieren. Nach einem Treffen mit RN‑Fraktionschefin Le Pen und Parteichef Jordan Bardella soll sich die AfD-Co‑Vorsitzende Alice Weidel dazu verpflichtet haben, eine schriftliche Klarstellung zum Geheimtreffen mit Rechtsextremen in Potsdam abzugeben.

Wie unter anderem „ntv“ berichtet, habe Bardella dem Sender BFMTV gesagt, er habe sich mit Weidel am vergangenen Dienstag getroffen, um ihr „unsere Ablehnung gegenüber dieser Maßnahme auszudrücken, die darin besteht, Menschen die Staatsangehörigkeit zu entziehen“. Dazu habe Weidel eine „Klarstellung“ abgegeben, die sie auch in schriftlicher Form zugesagt habe.
Quelle: https://www.rnd.de/politik/treffen-mit-alice-weidel-le-pen-und-bardella-fordern-klarstellung-zu-potsdam-treffen-RRYTFHJJEJE6XJGQODR7T5FBSY.html

"Oportunismus" find ich lustig.


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AfD

um 20:37
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Das Grundgesetz ist dennoch einklagbares Recht, welches nicht die Fehler enthält, welche ab 1930 zu Notstandsregierungen geführt hatten, was dann die Ernennung von Hitler zum Reichskanzler möglich werden ließ. Es ist also nicht so einfach, das Grundgesetz auszuhebeln. Ich denke, mit Panik vor einer Wiederauflage der Hitler-Diktatur hausieren zu gehen, trifft weder den historischen Kern, noch den Nerv der Bevölkerung. Dieser geht so etwas allenfalls auf die Nerven, was dann aber wieder kontraproduktiv ist.
Das Grundgesetz und auch die Urteile des BVerfG sind auf die Befolgung durch die Bundesregierung angewiesen. Das BVerfG hat keine Möglichkeit, ein Gesetz oder ein Urteil selbst durchzusetzen bzw. zu vollstrecken.

Eine AfD-Regierung auf Landesebene kann notfalls mittels Bundeszwang nach Art. 37 GG gezwungen werden, sich an geltendes Recht zu halten. Das geht sogar so weit, das ein Bundeskommissar bzw. Kommissare eingesetzt werden um die Landesbehörden unter Kontrolle des Bundes zu stellen, das auch notfalls mittels Bundespolizei und als Ultima Ratio sogar militärischen Mitteln.

Eine AfD-Regierung auf Bundesebene hingegen kann das GG und das BVerfG ignorieren, da, wie schon erwähnt, die Exekutivgewalt die dieses vollstrecken könnte, eben jener Regierung untersteht.

Die einzige weichere Widerstandslinie, wäre dann die Remonstrationspflicht der Beamten, die ja auf die Verfassung vereidigt werden. Aber in der Praxis sähe das so aus: Ein Teil der Beamten würde den Kurs der Regierung vielleicht sogar mittragen, da sie mit ihr sympathisiert. Ein anderer Teil würde sich passiv verhalten, weil man ja keine Scherereien möchte. Niemand möchte rechtswidrig entlassen werden und sich dann mühsam wieder rein klagen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Bei Tarifbeschäftigen sind die Abwehrrechte gegenüber rechtswidrigen Befehlen deutlich schwächer. Ja ein paar aufrechte Beamten und Tarifbeschäftigte wird es geben, die in einer solchen Situation die notwendigen Cojones besitzen sich zu verweigern und ihren Job zu riskieren. Eventuell auch ihre Gesundheit, denn die AfD in Sachsen-Anhalt will ja eine Bürgerwehr aka Schlägertrupp zbV. gründen. Aber ich bezweifle das dies ausreichen würde, den Kurs der AfD zu verändern.

Bleiben noch Art. 20GG und die Möglichkeit das die Länder dem Bund die Kooperation verweigern. Steuern werden ja über die Landesfinanzämter eingezogen und da könnten sich Bundesländer querstellen.

ABER das wäre eine veritable Staatskrise. Russland würde sich freuen, der größte Kernstaat der EU zerlegt sich selbst.
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Ja, und da Beamte und Angestellte des Staates auf die Verfassung vereidigt werden bzw. geloben müssen, der Verfassung treu zu sein, müsste zunächst sichergestellt werden, dass Parteitreue über Verfassungstreue steht, damit parteitreue Beamte sich über die Verfassung hinwegsetzen dürfen, ohne Disziplinarstrafen über sich ergehen zu lassen. Es ist nicht so einfach, wie sich das manche in ihren schlimmsten Albträumen ausmalen mögen, um hier eine Diktatur 2.0 zu installieren.
Doch, siehe oben.


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