AfD
um 15:42@eckharteckhart schrieb:Es wurde gefragt, als was Jörg Urban in der politischen Auseinandersetzung bezeichnet werden darf.
Die Frage beantwortet das Gerichtsverfahren aber nicht, weil es überhaupt nicht Klagegegenstand war.
Es wurde nur der konkrete Fall entschieden. Ob jeder andere den Ausdruck auch straffrei in jedem Zusammenhang verwenden darf, ist damit nicht sicher entschieden.
Allerdings erhöht das Urteil die Wahrscheinlichkeit, dass auch andere dafür straffrei bleiben können, mehr aber auch nicht.
Das gilt aber auch für jede andere Bezeichnung jedweden Politikers, die Gegenstand eines Gerichtsurteils war.

