eckhart schrieb:Ich bin unsicher, ob ein Verweis auf Grundgesetz Artikel 5 die Frage nach der Definition der AfD beantwortet.
Ich bin mir hingegen sehr sicher, dass Du in Artikel 5 des Grundgesetzes keine Definition der AfD finden wirst. Falls Du hierbei Sicherheit erlangen möchtest, solltest Du selbst dort nachlesen.
Überhaupt stellt sich die Frage, ob es eine Definition der AfD gibt. Grundsätzlich ist die AfD eine Partei.
Falls Du Interesse an einer Definition der AfD haben solltest, wäre es zielführend, die Definition für eine Partei heranzuziehen.
Genauere Details müsstest Du dann herausfinden, indem Du gezielt auf Dokumente dieser Partei zugreifst, um sie zu analysieren.
Auf diese Weise kannst Du dann die allgemeine Partei-Definition entsprechend präzisieren, so dass Du dann über eine Definition der AfD verfügst.
eckhart schrieb:Deshalb das Fragezeichen.
Es ist dennoch aus syntaktischer Sicht deplatziert, wenn es am Ende eines Aussagesatzes steht.