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AfD

98.998 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 11:16
Haben wir wieder so ein klassisches Dreieck?
- intelligent
- moralisch gut
- AfD-Wähler
2 Eigenschaften gehen, alle drei nicht.

Ich frage für einen Kameraden... äh ... Freund.

Grüße
Omega Minus


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AfD

um 11:28
Zitat von eckharteckhart schrieb:Zentrale Aussage von Gottschalk war: "Da müssen sie Alice Weidel fragen"
Vielleich ist sie in der Schweiz?


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AfD

um 11:38
Zitat von EisenhutEisenhut schrieb:Ich verstehe nicht, warum das Verbotsverfahren einfach nicht angestoßen wird.
Die Antwort ist einfach: Sie ist keine Gefahr für den Staat, sie ist eine Gefahr für die anderen Parteien und das ist 'n großer Unterschied...

Man muss verstehen, dass das Parteienverbot nicht die Demokratie schützt, sondern den Staat...

Der Staat ist nicht identisch mit der Demokratie. Er ist die politische Gewalt des Kapitals. Das Grundgesetz erlaubt ein Parteienverbot, wenn eine Partei die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ angreift...

Die Grundordnung ist nicht die Meinungsfreiheit oder das Wahlrecht, es ist die Herrschaft des Privateigentums in der Form des demokratischen Rechtsstaats...

Eine Partei wird verboten, wenn sie dieses Privateigentum infrage stellt. Die AfD macht das nicht. Sie will keine Vergesellschaftung der Produktionsmittel, sie will keine Abschaffung der Lohnarbeit, sie will nur weniger Sozialstaat, mehr nationale Abschottung, härtere Hand gegen Schwache usw, das ist keine Systemveränderung, das ist ne Systemverschärfung.

Der Staat verbietet nicht, was ihn stärkt.
Diese Partei ist für den Staat keine Gefahr, ganz im Gegenteil...sie übernimmt die schmutzige Arbeit, die CDU, SPD und Grüne nicht mehr so laut sagen können... Sie normalisiert rechte Positionen, sie verschiebt das politische Spektrum nach rechts und der Staat kann sich da immer noch als die "gute Mitte“ präsentieren...

Der Staat verbietet nur, was wirklich gefährlich für das Privateigentum ist, also linke Parteien, die an die Wurzeln des Systems gehen, zum Beispiel das KPD-Verbot 1956..

Die AfD ist keine solche Partei. Sie ist 'n Sicherheitsventil für die Wut der Verlierer und das ist für den Staat sehr nützlich...

Und wann würde der Staat die AfD verbieten?

Nun ja, erst dann, wenn sie tatsächlich das Privateigentum angreifen würde, oder wenn sie so stark werden würde, dass sie den Staat selbst infrage stellt, also die Institutionen, die das Kapital schützen.... Aber solange sie nur Ausländer, Arbeitslose und die Grünen angreift, ist sie willkommen...

Was lernen wir jetzt daraus?

Die Möglichkeit des Parteienverbots ist kein Instrument des Volksschutzes, sondern 'n Instrument des Staatsschutzes und der Staat schützt sich nur vor dem, was ihm wirklich gefährlich wird. Die AfD ist das nicht, sie ist sein nützlicher Idiot.

Wer das nicht versteht, verwechselt den Staat mit der Demokratie, aber der Staat ist nicht das Volk, er ist der Türsteher des Kapitals und der lässt nur die raus, die wirklich stören...


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AfD

um 11:44
Zitat von EisenhutEisenhut schrieb:Ich verstehe nicht, warum das Verbotsverfahren einfach nicht angestoßen wird.
Weil man für das dadurch ermöglichte Wahlvakuum von prognostizierten 30% (und damit stärkste Partei) keine Lösung hat.


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AfD

um 11:45
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Ja, im Grünen Thread abgeschaut...
Ja, Du hast im Niveaulimbo gewonnen.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:und ich verstehe nicht, wie du auf diese Fragen kommst?
Nennt sich denken.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Bis dahin würde es mir schon reichen, wenn AfD Wähler sich offen zu ihrem Rassismus und ihrer Faschismusneigung bekennen würden und das nicht ständig leugnen würden.
Ok, alle AfD Wähler sind Rassisten und Faschisten - wen sollen die wählen?
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Von Ausschreitungen bis staatsgefährdenden Bemühungen halte ich dann alles für möglich.
Da kommt mein Frage her, auch bei der Annahme das 26% der BTW Wahlberechtigte die AfD wählen würden, sind das 15,7 Mio! Menschen.
Ich kann die Reaktionen nicht abschätzen wenn die ausflippen.
Zitat von emanonemanon schrieb:OK, war ja noch früh am Morgen.
Lass Dir Zeit.
Zitat von eckharteckhart schrieb:Und nochwas überaus skuriles, meiner Meinung nach.
Ja, dein Beitrag.
Zitat von eckharteckhart schrieb:Was sagst Du dazu, @ApexOne ?
Gute, aber schwierige Frage:
Wahlvorstände sollen auf jeden Fall jeden Kandidaten prüfen, finde ich richtig.
Mit dem Wie habe ich das Problem: entweder haben wir eine Justiz und es gilt die Unschuldsvermutung oder halt nicht...ich meine der Verfassungsschutz soll seine Arbeit machen, aber welchen juristischen Wert hat ein "Verdachtsfall" oder ein "Zweifel"?
Das kann ich nicht einordnen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Weil man für das dadurch ermöglichte Wahlvakuum von prognostizierten 30% (und damit stärkste Partei) keine Lösung hat.
Und mit einer Zitatsammlung kommt man nicht weit.


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AfD

um 11:46
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Weil man für das dadurch ermöglichte Wahlvakuum von prognostizierten 30% (und damit stärkste Partei) keine Lösung hat.
Ist ja nicht so, dass ein Parteiverbot schon vor XY Jahren diskutiert wurde. Oh die NPD war zu unbedeutend für ein Verbot, nun ist eine mindestens ebenso radikale Partei plätzlich zu bedeutend für ein Verbot. Was ne shit-show.


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AfD

um 11:49
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Weil man für das dadurch ermöglichte Wahlvakuum von prognostizierten 30% (und damit stärkste Partei) keine Lösung hat.
Und mit einer Zitatsammlung kommt man nicht weit.
Ich habe doch noch kein zutreffendes Titat von @behind_eyes gelesen, @ApexOne
Wo stand das überhaupt?


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AfD

um 11:52
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ist ja nicht so, dass ein Parteiverbot schon vor XY Jahren diskutiert wurde
"Diskutiert" hat man viel, ja.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Oh die NPD war zu unbedeutend für ein Verbot, nun ist eine mindestens ebenso radikale Partei plätzlich zu bedeutend für ein Verbot. Was ne shit-show.
Sag ja, verstehen nicht viele.


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AfD

um 11:52
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ja, Du hast im Niveaulimbo gewonnen
Spätestens seit deiner Entgegnung
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Lass Dir Zeit.
führst du uneinholbar. :D
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ok, alle AfD Wähler sind Rassisten und Faschisten - wen sollen die wählen?
Das haben sie doch schon entschieden. Sie wählen die Partei, bei der sie sich mit ihren Einstellungen am wohlsten fühlen. Unter anderem für Rassisten, Faschisten und Neider scheint das momentan wohl die AfD zu sein.


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AfD

um 12:00
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ok, alle AfD Wähler sind Rassisten und Faschisten - wen sollen die wählen?
Egal. Hauptsache, sie machen kein Kreuz sondern schreiben - wie jeder anständige Deutsche! - seinen Namen auf den Wahlzettel. Jawoll!

Grüße
Omega Minus


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AfD

um 12:04
Zitat von emanonemanon schrieb:führst du uneinholbar.
Quiz: woran erkennt man einen lahmen Gaul?
Zitat von OmegaMinusOmegaMinus schrieb:Egal. Hauptsache, sie machen kein Kreuz sondern schreiben - wie jeder anständige Deutsche! - seinen Namen auf den Wahlzettel. Jawoll!
Gute Idee! Sollte ich die AfD wählen, würde ich den Klarnamen von OmegaMinus draufschreiben ;)
Im Ernst: ich glaube man darf nur Kreuze machen, alles andere macht den Zettel ungültig.


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AfD

um 12:06
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Im Ernst: ich glaube man darf nur Kreuze machen, alles andere macht den Zettel ungültig.
Das ist korrekt, aber erzähl das nicht den AfD-Wählern! :-)

Grüße
Omega Minus


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AfD

um 12:08
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:..ich meine der Verfassungsschutz soll seine Arbeit machen, aber welchen juristischen Wert hat ein "Verdachtsfall" oder ein "Zweifel"?
Das kann ich nicht einordnen.
Das erwartet niemand von Dir. @ApexOne
Für die AfD geht es um viel, insbesondere um ihre Chancengleichheit im parteipolitischen Wettbewerb. Hinzu kommt: Sollte sich der Verdacht weiter erhärten, laufen Einstufung und Materialsammlung zu einer politischen Partei auf eine Diskussion um ihr Verbot hinaus. Umgekehrt wartet die Politik in Sachen AfD-Verbot gerne ab, wie Gerichte zu bestimmten Fragen entscheiden.

Bundesverwaltungsgericht bald erste und letzte Instanz
Künftig sollen sich Rechtsstreitigkeiten über Einstufung und Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht mehr so lange ziehen. Dazu enthält ein viel diskutierter Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium zur Geheimdienstreform eine eher unauffällige Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Danach können Vereinigungen wie auch politische Parteien nur noch direkt beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) klagen – und zwar in erster wie letzter Instanz. In den § 50 VwGO soll eine entsprechende Passage eingefügt werden.

Die Idee: kein jahrelanger Instanzenzug über Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht. Das BVerwG hatte erst 2025 eine Revision der AfD erreicht. Das Gericht entschied in der Sache nicht, wies die Revision zurück. Nach der neuen Zuständigkeitsregel würde es zur einzigen Tatsacheninstanz.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-einstufung-beobachtung-rechtsweg-klage-bverwg-gesetz-reform


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AfD

um 12:11
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Gute Idee! Sollte ich die AfD wählen, würde ich den Klarnamen von OmegaMinus draufschreiben ;)
Im Ernst: ich glaube man darf nur Kreuze machen, alles andere macht den Zettel ungültig.
Na das ist doch mal eine gute Erkenntniss. ;)

Man sollte in rechtsextremen Gruppen immer darauf hinweisen, dass Wahlzettel nur mit Namensangabe gültig sind. :)


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AfD

um 12:14
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:entweder haben wir eine Justiz und es gilt die Unschuldsvermutung oder halt nicht
Die Unschuldsvermutung gilt für strafrechtliche Vorwürfe. Hier geht es aber nicht um eine Bestrafung, sondern um die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein öffentliches Amt erfüllt sind. Ein Verdachtsfall oder Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ersetzen dabei keine gerichtliche Entscheidung, können aber – je nach Gesetzeslage – Anlass für eine Prüfung sein. Ob die Entscheidung im Einzelfall rechtmäßig ist, müssen am Ende die Verwaltungsgerichte klären.


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AfD

um 12:16
@Dasdeeeeniz
Das finde ich korrekt!


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AfD

um 12:17
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ok, alle AfD Wähler sind Rassisten und Faschisten - wen sollen die wählen?
Na die AfD


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AfD

um 12:19
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Hier geht es aber nicht um eine Bestrafung, sondern um die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein öffentliches Amt erfüllt sind
Na ja, der Ausschluß von einer Wahl ist schon nachteilig.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Ein Verdachtsfall oder Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ersetzen dabei keine gerichtliche Entscheidung, können aber – je nach Gesetzeslage – Anlass für eine Prüfung sein. Ob die Entscheidung im Einzelfall rechtmäßig ist, müssen am Ende die Verwaltungsgerichte klären.
Und das steht meistens nach einer Wahl fest - wird die dann wiederholt?
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:die gesetzlichen Voraussetzungen für ein öffentliches Amt erfüllt sind.
...hast Du paar Hinweise zur Hand wo die stehen könnten?


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AfD

um 12:28
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:...hast Du paar Hinweise zur Hand wo die stehen könnten
Die Voraussetzungen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG). Die Verfassungstreue ist dabei keine neue Voraussetzung – neu geregelt wurde vor allem das Verfahren ihrer Prüfung.

Und ehrlich gesagt finde ich es auch nicht abwegig, bei jemandem Zweifel an der Verfassungstreue zu haben, wenn er Mitglied eines als gesichert rechtsextrem eingestuften Landesverbandes ist. Das ersetzt natürlich keine gerichtliche Entscheidung, kann aus meiner Sicht aber durchaus Anlass für eine Prüfung sein. Genau dafür sieht das Gesetz ja vor, dass bei tatsächlichen Anhaltspunkten eine Verfassungstreueprüfung erfolgen kann – unter Einbeziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, wenn diese relevant sind.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Und das steht meistens nach einer Wahl fest - wird die dann wiederholt?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vermutlich von der gerichtlichen Entscheidung ab.


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AfD

um 12:32
@ApexOne
Eines will ich Dir nicht vorenthalten:
und darüber besteht noch keine Einigkeit:
Der Bundesrat will Extremisten aus den Gerichtssälen fernhalten und deshalb die in der StPO vorgesehene Laienverteidigung einschränken. Doch der Reformvorschlag verkürzt die Beschuldigtenrechte ohne Not, erläutert Benjamin Remke.

Ein Beschuldigter kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen. Das regelt § 137 Strafprozessordnung (StPO). Neben Anwälten und Rechtslehrern ermöglicht § 138 Abs. 2 StPO auch die Wahl "anderer Personen" als sogenannte Laienverteidiger. Diese Regelung blickt auf eine lange Tradition zurück, die über die Urfassung der StPO hinausgeht.

§ 138 Abs. 2 StPO schützt nicht die Privilegien der Anwaltschaft, sondern das Vertrauensinteresse des Beschuldigten. Ziel ist die größtmögliche Freiheit bei der Verteidigerwahl. Als Ausnahmebestimmung ist sie nicht restriktiv auszulegen, sondern stellt eine bewusste Erweiterung des Verteidigerkreises dar. Ihre Bedeutung ist aber gering.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafverfahren-verteidigung-laien-extremisten-stv-justiz-bundesrat


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