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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

25.03.2019 um 18:19
Zitat von SashaGSashaG schrieb:Ich versuche das ganze etwas aufzudröseln.

Wir hatten hier den Fall, das der Schwager inhaftiert war, folglich sein Recht auf Freiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, eingeschränkt wurde. Aufgrund dieses Sachverhalts, hat er grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht, gem. § 147 StPO.

Dieses Recht kann eingeschränkt werden, gem. Satz 2. Darin steht, das Ermittlungsergebnisse, nicht zugänglich gemacht werden müssen, sofern sie den Ausgang der Ermittlungen gefährden könnten. Wichtig ist auch hier, das dies grundsätzlich aber nicht für die Haftgründe zutrifft.
Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, auch dies nicht zugänglich zu machen. In diesem Fall, so die Rechtssprechung, kann ein Haftrichter besagte Dinge nicht als Grundlage für die Haft verwenden, d.h. er muss den Haftbeschluss notfalls aufheben.
Ist aus Gründen der Gefährdung der Ermittlungen aus der Sicht der Staatsanwaltschaft eine auch nur auf die für die Haftfrage relevanten Teile der Ermittlungsakte beschränkte Akteneinsicht nicht möglich und verweigert sie diese gem. § 147Abs. 2 StPO, so kann das Gericht auf die Tatsachen und Beweismittel, die deshalb nicht zur Kenntnis des Beschuldigten gelangen, seine Entscheidung nicht stützen und muß gegebenenfalls den Haftbefehl aufheben.
Dort steht eigentlich alles was man wissen muss, aber auch die Entscheidungen lesen.

http://rechtsanwaltskanzlei-plauen.de/?page_id=133
Mit anderen Worten meinst Du, dass im vorliegenden Fall der Ermittlungsrichter die Indizienlage nicht kennt und insoweit der Haftbeschwerde stattgegeben hat, weil die Strafverfolgungsbehörde diese "Fakten" bewusst zurückgehalten hat?

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25.03.2019 um 18:19
Zitat von SashaGSashaG schrieb:Ist aus Gründen der Gefährdung der Ermittlungen aus der Sicht der Staatsanwaltschaft eine auch nur auf die für die Haftfrage relevanten Teile der Ermittlungsakte beschränkte Akteneinsicht nicht möglich und verweigert sie diese gem. § 147Abs. 2 StPO, so kann das Gericht auf die Tatsachen und Beweismittel, die deshalb nicht zur Kenntnis des Beschuldigten gelangen, seine Entscheidung nicht stützen und muß gegebenenfalls den Haftbefehl aufheben.
Verstehe ich das richtig? Kann das bedeuten, dass die Staatsanwalt Beweismittel hat, die sie aber nicht preisgeben will (also keine Akteneinsicht bei diesen Dingen gewährte) und deswegen F. freigelassen werden musste?


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Wo ist Rebecca Reusch?

25.03.2019 um 18:19
Zitat von ...Nici......Nici... schrieb:Denkt doch mal logisch bei der Aussage mit dem spielen, sie werden sicher nicht verstecke oder fange da gespielt haben...
Es hilft nichts, viele sind in ihrer eigenen Erlebniswelt gefangen, da bin ich froh, dass sie keine richtigen Ermittler sind. Wenn man da schon nicht weiterdenkt, kann man das spekulieren gleich sein lassen, finde ich.
Der Erklärung des Schwagers muss man ja keinen Glauben schenken, aber das Szenario aus mangelnder eigener Erfahrung grundsätzlich als Humbug darzustellen, finde ich wirklich unverständlich.
Für mich ist das eine plausible Erklärung, die zwar nicht stimmen muss, aber halt eine Option ist.


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25.03.2019 um 18:20
Zitat von MarpelinaMarpelina schrieb:Er meinte damit, dass die DNA des Schwagers nachvollziehbarerweise sowieso überall in seinem eigenen Haus ist. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr, das geht hier alles so schnell, dass ich mit dem Lesen nicht mehr nachkomme.

Eine Frage an die Administration: wäre es evtl möglich oder hilfreich, die Posts zu nummerieren? Dann kann man sich leichter merken, worauf man sich beziehen wollte.. vielleicht geht das ja auch anders nur ich checks noch nicht -> bin noch neu hier, bitte Gnade :)
Als "steril" bezeichne ich einen Tatort, der nicht verunreinigt ist. Im Haus waren viele Leute immer zu gegen, ich erklärte das zuvor an dem Beispiel einer Bank und dem Bankräuber, der maskiert war. In der Bank wird es viele Spuren geben, eine gehört dem Bankräuber. In der Regel führt die Aufklärung eines Bankraubes dann über die Sicherung der Tatwaffe, des geraubten Geldes oder über den Besitz von Kleidung, weil dies nur der Bankräuber haben kann.

DNA oder allgemein gesprochen, Hinweise auf Personen sind meist nicht verwertbar, weil eben nicht steril bzw. nicht genau zuzordnen. Ein Großmütterchen was Geld abgehoben hatte, wäre dann quasi genauso möglicher Täter, wie auch der Bankräuber, wenn sich beide über den Tresen beugten oder Schließfächer berührten usw. Das Gericht kann nicht auf Verdacht entscheiden, es muss klar aufzeigen das die beschuldigte Person zweifelsfrei auch der Täter ist.

Wenn nur DNA Spuren vom Schwager und Rebecca im Haus wären, es gesichert wäre, das sie dort zu Tode kam, dann kann es nur der Schwager sein. Dies ist hier nicht möglich, es gibt zu viele Spuren und deshalb wäre Rebecca so wichtig, weil an ihr DNA Spuren des Täters wären. Aber auch hier gilt, würden nun 50 Leute nach Rebecca suchen, sie jemand anfassen oder die Spuren verunreinigen, würden wir erneut bei dem wohl aktuell bestehenden Problem sein, weil man argumentieren könnte "aber Person X, hat doch absichtlich mitgesucht und so den Fundort verunreinigt" sie können meinem Mandanten nix!

Sollte nicht so ausführlich werden, sorry!


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25.03.2019 um 18:21
@...Nici...
Das was du beschreibst wissen die Ermittler mit Sicherheit auch. Und mit Sicherheit finden sie Haare, die auf solch banalem Wege in den Kofferraum gekommen sein könnten, auch gar nicht so relevant. Wenn sie von Haaren im Kofferraum sprechen, dann können sie durchaus damit meinen, dass die Haare in bestimmter Anzahl zentral gebündelt an einer bestimmten Stelle gesichert wurden, die z.B. dafür sprechen würde, dass ein Körper im Kofferraum abgelegt wurde. Man kann noch so einiges mehr anhand der Haare erkennen. Aber das wurde hier in den vergangenen Tagen zig mal gepostet. Deshalb spare ich mir das jetzt. Googelt am besten mal was die Spurensicherung so macht und welche Schlüsse /Erkenntnisse man nur aus ein paar Haaren ziehen kann.


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25.03.2019 um 18:22
Zitat von Gameboy01Gameboy01 schrieb:Mit anderen Worten meinst Du, dass im vorliegenden Fall der Ermittlungsrichter die Indizienlage nicht kennt und insoweit der Haftbeschwerde stattgegeben hat, weil die Strafverfolgungsbehörde diese "Fakten" bewusst zurückgehalten hat?
Ja, so lese ich das auch. Und das wäre ja auch legitim, weil sowas dem in U-Haft sitzenden ja quasi zu Gute kommt. Und genau so hatte ich das auch im TV verstanden als ein Jurist dies sagte.


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25.03.2019 um 18:22
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Sie wissen aber schon, dass man durch ganz alltägliche Handlungen und manchmal auch nur durch blosses Dasein Haare verliert? Da muss kein Kind dran ziehen und keine Leiche verbracht werden für. DAS dürfte auch die Kripo wissen und erkennen, glauben Sie nicht auch
Nein glaube ich nicht. Weil ein zwei Haare im Kofferraum hätte die Kripo wohl eher kalt gelassen. Noch zu Mal ja dann auch bestimmt Haare aller Personen gefunden sein müssten, die je im Auto saßen. Die MoKo ist keine Horde dummer Jungs, die alltäglich normales nicht von Verdächtigem unterscheiden können. Ist es das, was Sie glauben?


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25.03.2019 um 18:23
Zitat von kamakama schrieb:Verstehe ich das richtig? Kann das bedeuten, dass die Staatsanwalt Beweismittel hat, die sie aber nicht preisgeben will (also keine Akteneinsicht bei diesen Dingen gewährte) und deswegen F. freigelassen werden musste?
Derartige Gedankengänge sind Quatsch und sie resultieren aus dem Misverständnis einiger Foruenteilnehmer über den Grad der Offenlegung der Ermittlungsakten an die Anwälte eines Beschuldigten.

Den Anwälten ist die komplette, belastende Beweis- und Indizienlage bekannt. Es werden lediglich Details zurückgehalten, die laufende Ermittlungen gefährden könnten, z.B. eine Wanze am Twingo oder Telefonüberwachung der Mobiltelefone aller Familienmitglieder.


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25.03.2019 um 18:23
Zitat von chipiechipie schrieb:Nochmals zu den Suchorten: Wenn ich auf der "Flucht" wäre und mich würden - nennen wir sie mal Reiterinnen - Personen sehen, dann würde ich nicht einfach nur 10 oder 20 Kilometer weiterfahren, sondern umdrehen und wieder auf die Autobahn nach Berlin fahren und dann die nächste Ausfahrt raus in entgegengesetzter Richtung weiter.....


Sehe ich genauso. Diese Variante ist interessant und würde ebenfalls Sinn machen.


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25.03.2019 um 18:24
Zitat von BucsandSoxBucsandSox schrieb:Ja, so lese ich das auch. Und das wäre ja auch legitim, weil sowas dem in U-Haft sitzenden ja quasi zu Gute kommt. Und genau so hatte ich das auch im TV verstanden als ein Jurist dies sagte.
Ja und vielleicht verspricht an sich auch, dass der Druck auf den TV von außen wächst, wenn er in Freiheit ist.


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25.03.2019 um 18:24
Zitat von PowertowerPowertower schrieb:Die MoKo ist keine Horde dummer Jungs, die alltäglich normales nicht von Verdächtigem unterscheiden können. Ist es das, was Sie glauben?
Nein, Sie scheinen das zu glauben. Haare im Kofferraum. Ja, tolle Wurst. Das muss eine Leiche verbracht worden sein.


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25.03.2019 um 18:25
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:Das habe ich hier (Großstadt) auch noch nie gesehen ....... Speziell bei einem so kleinen Kofferraum (bei nicht umgeklappten oder ausgebauten) Rückbänken stelle ich es mir schwierig vor.
Auf längeren Fahrten spielt man vielleicht mal auf der Rückbank ....Aber dann nur angeschnallt bzw das Kind im Kindersitz. Ein wilderes Spielen kann ich mir da nicht vorstellen. Höchstens kuscheln oder ein Bilderbuch zusammen anschauen.
Wenn jemand bei einem Twingo von einem „Kofferraum“ redet, und dass mit Haaren dort einen Verdacht beschwört wird, ist wohl lustig. Der Twingo hat gar keinen separaten „Kofferraum“, sondern jedes Haar, das jemand auf der Rückbank sitzend hinten vom Kopf fällt, fällt in den Bereich hinter der Rückbank.


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25.03.2019 um 18:25
Zitat von Gameboy01Gameboy01 schrieb:Mit anderen Worten meinst Du, dass im vorliegenden Fall der Ermittlungsrichter die Indizienlage nicht kennt und insoweit der Haftbeschwerde stattgegeben hat, weil die Strafverfolgungsbehörde diese "Fakten" bewusst zurückgehalten hat?
Zitat von kamakama schrieb:Verstehe ich das richtig? Kann das bedeuten, dass die Staatsanwalt Beweismittel hat, die sie aber nicht preisgeben will (also keine Akteneinsicht bei diesen Dingen gewährte) und deswegen F. freigelassen werden musste?
Es ist möglich, das etwas zurückgehalten wurde ja. Die Staatsanwaltschaft entscheidet was sie heraus gibt und was nicht. Ich kann das aber natürlich nicht bestätigen, sondern wollte nur die Möglichkeiten aufzeigen. Das versuche ich allgemein bei all meinen Beiträgen zu machen, ich sage nicht wie es war, sondern nur was eben die Rechtslage so hergeben könnte. Und auch hier gilt, es ist Strafrecht, es gibt verschiedene Meinungen, in der Regel folge ich der Höchstrichterlichen Rechtssprechung.

Andere Gründe für die Aufhebung habe ich ebenfalls zuvor genannt, z.B. die Zuordnung seiner Person zur Tat welche nicht vorliegt. Hier muss einfach abgewartet werden was weiter passiert.


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25.03.2019 um 18:25
Zitat von Herr_von_undZuHerr_von_undZu schrieb:Also ich gehe davon aus dass die Kripo / Spurensicherung schon unterscheiden kann, ob eine Haaransammlung "normal" oder eher "merkwürdig" ist an einer gewissen Stelle und dort zu differenzieren weiß. Aber klar ist dass es wohl nicht so eindeutig ist, als dass man nicht auch Zweifel hat. Sonst säße der TV ja noch in U-Haft.
Das stimmt schon, falls die Haare irgendwo hängengeblieben/umwickelt sind, Halterung der Hutablage oder so. Das würde dann schon eher auf ein Darinliegen, ungeschickt Rausheben etc. hindeuten.
Ja, man weiß doch meiner Kenntnis aber nur von Haaren und nicht von Haarbüscheln oder so oder? Und einzelne Haare können wirklich jeden Grund haben.

Ich finde es ganz schwer in diesem Fall auch nur eine Vermutung anzustellen. Die Medien haben den Fall so aufgebauscht, die beiden Verhaftungen etc. - das alles rückt den Schwager in ein sehr schlechtes Licht. Aber man kennt eben nur die mediale Seite. Dagegen steht diese unglaubliche loyale und sichere Familie, so dass man trotz der Indizien mit dem Handy geneigt wäre zu glauben, dass er vielleicht auch zu Unrecht beschuldigt wird. Vielleicht eine Verkettung dummer Zufälle: Divergierende Aussagen, Zufallsspuren im Auto und seine Fahrten auf der AB... vielleicht alles nur zu falschen Zeit am falschen Ort/eine falsches Wort.

Andererseits würde seine Unschuld natürlich die Frage nach einem tatsächlichen Tathergang aufweisen.


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25.03.2019 um 18:27
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Den Anwälten ist die komplette, belastende Beweis- und Indizienlage bekannt. Es werden lediglich Details zurückgehalten, die laufende Ermittlungen gefährden könnten, z.B. eine Wanze am Twingo oder Telefonüberwachung der Mobiltelefone aller Familienmitglieder.
Aber da gibt es auch Interpretationsspielraum. Hinweise, die nicht ausreichend bestätigt sind, kann man auch zurückhalten - sind halt (noch) nicht in den Akten dokumentiert.


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25.03.2019 um 18:28
@Powertower
Danke! Wir sollten die Ermittler echt mal kontaktieren und ihnen mitteilen, dass sie die Haare aus dem Kofferraum nicht als so wichtig einstufen sollten, weil die ja aus ganz banalen Gründen dort hin gekommen sein können. Frage mich gerade wieso der TV dieses Missverständniss nicht mal selbst aufgeklärt hat während seiner Vernehmung? Dann wäre er bestimmt früher entlassen worden, nicht wahr? :-)


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