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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

04.04.2019 um 11:01
Zitat von armaarma schrieb:anwesend
Wenn ein TV bin, schweige ich nicht und bin sogar befillich um meine Unschuld zu beweisen. Das würde jeder normaler Mensch machen.
Bitte, ließ folgenden Artikel.


Beitrag von Prof.Dr.T (Seite 3.257)

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Wo ist Rebecca Reusch?

04.04.2019 um 11:06
Zitat von HartaberfairHartaberfair schrieb:Bitte, ließ folgenden Artikel.


Beitrag von Prof.Dr.T, Seite 3.257
Wollte ihn auch schon verlinken. Den sollte echt jeder lesen, hoffentlich wird er hier alle 100 Seiten immer mal wieder gepostet! Endlich mal was Fundiertes.


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Wo ist Rebecca Reusch?

04.04.2019 um 11:07
Zu den Kampfspuren:
ICH empfinde ein Fehlen auch seltsam, weiss aber, dass man einen Menschen in Bruchteilen von Sekunden töten kann.
Die Diskussion ist glaube ich spekulativ.


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Wo ist Rebecca Reusch?

04.04.2019 um 11:08
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Seit wann kann einem eine Rechtsanwältin verbieten mit Familienangehörigen zu sprechen? Ein Schweigerecht gibt es nur im Verhör und vor Gericht. Auch wenn sie ihm nur den Rat gegeben hat gegenüber den Familienangehörigen zu schweigen, müsste er den nicht befolgen.

Spätestens jetzt müssten die Familienangehörigen eigentlich skeptisch werden und endlich anfangen, ihre Einstellung gegenüber Florian zu hinterfragen. Es entsteht langsam der Eindruck, dass die Familie lieber nicht wissen will was mit Rebecca geschehen ist, weil sie sich vor der Wahrheit fürchten. Das ist einerseits nachvollziehbar, andererseits behindern sie dadurch massiv die Aufklärung eines Verbrechens.
Das sehe ich wie Du. Aber ich denke, die Familie hält so hartnäckig an ihrem Schwiegersohn fest, weil sie sich im Moment noch schützen müssen vor dem Gedanken, dass Florian etwas mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun haben könnte. Sie ist jetzt schon so lange ohne Lebenszeichen verschwunden, da kommen bei der Familie sicher die Gedanken an ein Verbrechen, aber es ist ihnen wohl noch nicht möglich, das zuzulassen, weil dann ihre ganze Welt zusammenstürzen würde. Ein solches Geschehen läuft oft in verschiedenen Phasen ab, sie stecken wohl immer noch in der Anfangsphasse. Wenn Rebecca nie gefunden würde wäre es für die Familie einfach eine unbekannte Person, ev. Internetbekanntschaft, die Rebecca entführt oder ihr was angetan haben. Und ein allfälliges Geständnis vom TV wird es wohl nicht geben. Und ob man ihm die Tat (wenn er es denn war) je nachweisen kann bezweifle ich sehr, ich denke, es kommt nicht mal zu einem Prozess. Damit bliebe wenigstens die "Restfamilie" zusammen, das ist das, was die Eltern, der TV und seine Frau auch wollen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

04.04.2019 um 11:13
Zitat von HartaberfairHartaberfair schrieb:Bitte, ließ folgenden Artikel.


Beitrag von Prof.Dr.T, Seite 3.257
Prof.Dr.T. ersetzt jetzt komplett jede Diskussion? Das machts kürzer, prima.

Nur nochmal nebenbei:

Wir müssen die juristische von der Alltagsebene unterscheiden.

Auf der juristischen Ebene kann dem TV durch Schweigen an sich kein Nachteil entstehen. Das Schweigen als solches darf nicht zu Lasten des TV gewertet werden. Andererseits kann das Schweigen aber mittelbar durchaus (durch VERschweigen einer den TV entlastenden Information) zum Nachteil des TV gereichen. Auch juristisch .

Auf der Alltagsebene lässt das Schweigen wertende Schlüsse zu. Und die wertenden Schlüsse fallen im vorliegenden Fall für mich so aus, dass der TV für mich durch das Schweigen bezüglich der registrierten Fahrten nicht eben weniger tatverdächtig wird.


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Wo ist Rebecca Reusch?

04.04.2019 um 11:14
Rechte und Pflichten des Beschuldigten

Grundsatz:

"nemo tenetur se ipsum accusare", zu deutsch, "niemand ist gehalten, sich selbst zu belasten - der Beschuldigte darf schweigen. Er darf sogar lügen, deswegen wird ihm prinzipiell nichts geglaubt, und deshalb sollte er auch schweigen!"

Dieser Grundsatz spiegelt sich formell im sogenannten Aussageverweigerungsrecht wieder.

Die Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten im Strafverfahren ergibt sich aus § 163a IV/ 136 StPO StPO.

(4) Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. Im übrigen sind bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes § 136 Abs. 1 Satz 2 bis 4, Abs. 2, 3 und § 136a anzuwenden.

Ihm stehen ihm gemäß § 136 StPO folgende Rechte zu:
Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen.
Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.
Er ist ferner darüber zu belehren, daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann.
In geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich schriftlich äußern kann, sowie auf die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden.
Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
Sofern der Tatverdächtige noch nicht die Beschuldigteneigenschaft erreicht hat ist er analog einem Zeugen zu behandeln.


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Wo ist Rebecca Reusch?

04.04.2019 um 11:16
Zitat von GismolinoGismolino schrieb:Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
Eben. Das kann oder will der TV im vorliegenden Fall nicht machen. Bezüglich der sich daraus ergebenden Konsequenzen: s.o.


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04.04.2019 um 11:17
Zitat von DrKartoffelDrKartoffel schrieb:weiss aber, dass man einen Menschen in Bruchteilen von Sekunden töten kann.
Ihr guckt zu viel fernsehen ……….

Da ich jahrelang eine Sportart ausführte, in welcher es hauptsächlich um Selbstverteidigung geht, kann ich dir sagen, dass es ohne Kampfspuren und/oder Blut , kaum möglich ist jemanden mal so eben, innerhalb von Sekunden zu töten. Dafür bedarf es fungierte Kenntnisse der anatomie und sehr viel Training. Strangulieren dauert eine gefühlte Ewigkeit. nach ca 20-40 Sekunden wirst du erst bewusstlos …….. dies hört sich wenig an, jedoch im kampf ist dies eine sehr lange zeit.


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04.04.2019 um 11:18
In einem neueren Artikel vom 4.4. auf RTL heisst es:

"Zurzeit halte er sich im "häuslichen familiären Bereich" auf und versuche das Erlebte, die Festnahmen und U-Haft, im Kreise seiner kleinen Familie zu verarbeiten."

https://www.rtl.de/cms/vermisste-rebecca-reusch-aus-berlin-mutter-brigitte-steht-weiterhin-hinter-ihrem-schwiegersohn-florian-r-4318443.html (Archiv-Version vom 05.04.2019)

Das klingt so, als sei FR wieder mit JR und dem kleinen Kind vereint.


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04.04.2019 um 11:21
@seneca22
Zitat von seneca22seneca22 schrieb:Das klingt so, als sei FR wieder mit JR und dem kleinen Kind vereint
Häuslicher, familärer Bereich - das könnte auch die Wohnung der Mutter des TV sein.


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04.04.2019 um 11:22
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Häuslicher, familärer Bereich - das könnte auch die Wohnung der Mutter des TV sein.
im Kreise seiner kleinen Familie zu verarbeiten. ??


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04.04.2019 um 11:22
@hajohh
Sorry...habs in der Armee gelernt und gesehen.
Aber du hast sicher Recht.


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04.04.2019 um 11:23
@Gismolino
Zitat von GismolinoGismolino schrieb:Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
Das mag greifen wenn man erstmalig direkt als Beschuldigter vernommen wird.
Sofern man sich aber bereits als Zeuge zur Sache eingelassen hat, und den Eindruck gewonnen haben sollte, dass die Einlassungen zum Nachteil der eigenen Person aufgefaßt werden, wird man sich vermutlich als Beschuldigter in der Vernehmung daran erinnern,
und aus Eigenschutz entsprechend "dicht machen".


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04.04.2019 um 11:23
Zum Schweigen etwas. Die juristischen Gründe, warum er bei der Polizei schweigt sind hinreichend bekannt. Es bleibt eigentlich nur die Frage, warum er nicht eine, zusammen mit mit der RA ausgearbeitete, schriftliche Erklärung an die Moko gibt. Das wäre eine Frage welche vielleicht ein Strafverteiger beantworten kann.

Die Familie (Mutter und Vater von R) hatten vor Wochen, nachdem die Fahrten von F bekannt und der erste Versuch der U- Haft seitens der Behörden stattfanden in Interviews erklärt, dass F ausgiebig von ihnen befragt und F die Fahrten schlüssig erklärt hat. Nur weil angeblich bisher kein erneutes Gespräch zwischen Schwiegereltern und F seit der Entlassung aus der U- Haft bestanden hat, deswegen hat doch das Gespräch dennoch stattgefunden. Die Auslassung der Eltern, die RA hatte ihm geraten zu schweigen, kann im Zusammenhang mit der Polizei gemeint sein, oder F beantwortet keine weiteren Fragen der Familie zum Thema R mehr oder was auch immer. Wir wissen doch gar nicht, in welchem Kontext die Aussagen seitens der Eltern getroffen worden bzw wie die Boulevardmedien dieses hinstellen.


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04.04.2019 um 11:23
Zitat von Carole60Carole60 schrieb:Das sehe ich wie Du. Aber ich denke, die Familie hält so hartnäckig an ihrem Schwiegersohn fest, weil sie sich im Moment noch schützen müssen vor dem Gedanken, dass Florian etwas mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun haben könnte. Sie ist jetzt schon so lange ohne Lebenszeichen verschwunden, da kommen bei der Familie sicher die Gedanken an ein Verbrechen, aber es ist ihnen wohl noch nicht möglich, das zuzulassen, weil dann ihre ganze Welt zusammenstürzen würde. Ein solches Geschehen läuft oft in verschiedenen Phasen ab, sie stecken wohl immer noch in der Anfangsphasse. Wenn Rebecca nie gefunden würde wäre es für die Familie einfach eine unbekannte Person, ev. Internetbekanntschaft, die Rebecca entführt oder ihr was angetan haben. Und ein allfälliges Geständnis vom TV wird es wohl nicht geben. Und ob man ihm die Tat (wenn er es denn war) je nachweisen kann bezweifle ich sehr, ich denke, es kommt nicht mal zu einem Prozess. Damit bliebe wenigstens die "Restfamilie" zusammen, das ist das, was die Eltern, der TV und seine Frau auch wollen.
Ohne Leiche könnt Ihr mir nichts .

Ob der Satz jetzt so gesagt wurde oder nicht, es steckt wohl viel Wahrheit darin.

Sollte R nicht gefunden werden , sehe ich es genauso . Die Familie wird zusammen Weihnachten feiern, immer in der Hoffnung das R wieder auftaucht. Solange alle so fest zusammen stehen wird nichts weiter passieren.
Selbst wenn Sachen von R gefunden werden, es wird immer erklärbar sein warum Spuren von F daran gefunden werden.
Wie im Haus, Auto , Decke usw.

Natürlich kann man sagen, es geht doch um die Tochter und man muss doch den Schwiegersohn mehr angehen . Aber daneben steht dann noch die andere Tochter, die den Mann im Arm hat ( Ihm vertraut) und das Enkelkind.

Möge R wieder gesund nach Hause kommen oder ein guter Zeuge gefunden werden , der etwas mehr gesehen hat......


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04.04.2019 um 11:24
Zitat von armaarma schrieb:Wenn ein TV bin, schweige ich nicht und bin sogar befillich um meine Unschuld zu beweisen. Das würde jeder normaler Mensch machen.

" Die halbe Wahrheit ist meistens eine ganze Lüge "
Zu einer Entlastungsvernehmung würde auch jeder gute Anwalt raten, dazu habe ich hier bereits einen Strafverteidiger zitiert und verlinkt. Das erspart dem Mandanten nämlich weitere Ermittlungsmaßnahmen, wie zB Durchsuchungen, Observationen, Öffentlichkeitsfahndung oder Sicherungsmaßnahmen wie U-Haft, ganz abgesehen von privaten Schwierigkeiten zB mit dem Arbeitgeber.

Ein Anwalt verdient allerdings auch am wenigsten, wenn sich der Mandant schnell und außergerichtlich entlasten kann. ^^

Selbstverständlich kommt es darauf an, ob das Alibi auch überzeugend und lückenlos verifizierbar ist. Das können wir im vorliegenden Fall nicht beurteilen, der Vater hält es offenbar für so überzeugend, dass er seinen Schwiegersohn zum Reden aufforderte. Aber der ist auch Fliesenleger und kein Jurist, ne.


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04.04.2019 um 11:25
Zitat von AlbertoAlberto schrieb:Eine Userin hier hatte wiederholt behauptet, dass im Falle von U-Haft ein Verteidiger immer unbeschränkte Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten bekommen muss. Da dies so nicht stimmt, hatte ich mit der entsprechenden Vorschrift, eben § 147 Abs.2 StPO, und Rechtsprechung dazu belegt, dass die Akteneinsicht u.U. auch als Teilakteneinsicht gewährt werden kann, sofern sie alle Sachverhalte umfasst, die für die Prüfung der Haftfrage erforderlich sind.
Das ist falsch. Richtig ist, was die Userin wiederholt behauptet und belegt hat. Du zitierst einen längst überholte Beschluss des BVerfG, und den noch dazu unvollständig. Denn selbst danach muss jede, ohnhin nur ausnahmsweise gewährte Teilansicht, in der schriftlichen Entscheidung gegen die Haftbeschwerde begündet werden. Damit dagegen wiederum Rechtsmittel eingelegt werden können. Diese Begründung fehlt hier- andernfalls sie nämlich angefochten worden wäre- sprich hier wurde keine Teilansicht erteilt.

Im übrigen ist deine Entscheidung ohnhin nicht mehr aktuell , denn der EGMR hat dagegen entschieden, das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers nicht nur auf die Tatsachen und Beweismittel, die das Gericht seiner Entscheidung zu Grunde legen will, zu beschränken. ( EGMR, 13.02.2001 - 23541/94 -https://www.jurion.de/urteile/egmr/2001-02-13/23541_94....2013NJW 02, 2013 ff.) .Die Akteneinsicht muss sich vielmehr auf den gesamten Akteninhalt erstrecken ( ausführlich bei OLG Hamm StV 02, 318 ).

Es bleibt dabei : Die Verteidigerin des TV hatte volle Akteneinsicht, ebenso der Richter, der den TV frei gelassen hatte , und keine hohe Wahrscheinlichkeit der Tat beurteilt und schriftlich begründet hatte. Gegen die die STA, die auch über sämtliche- auch die angeblich streng geheimen- Indizien verfügt, nichts unternommen hat.

Weil sie wissen, wie dünn die Indizien gegen den TV sind. Auch wenn hier noch 100-mal das Gegenteil behauptet wird. Es gab zum Zeitpunkt der HP und Aufhebung des HB keine weiteren keine geheimen Beweise und Indizien. Kann sich natürlich jeden Tag ändern. Aber Schweigen ist kein Beweis für Täterschaft.
Zitat von 1thomas11thomas1 schrieb:BVerfG, Beschl. v. 11. 7.1994 – 2 BvR 777/94 zitiert nach http://rechtsanwaltskanzlei-plauen.de/?page_id=133
sorry das ist total überholt
Stimmt. Das weiss jeder, der schon mal in U-Haft war.


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04.04.2019 um 11:26
@Hartaberfair
Ist er jetzt der Guru des Forums?

Es gibt natürlich eine juristische Ebene auf der all diese Dinge logisch und zum Vorteil des TV begründet werden können...

Aber... Die Realität und die gesamte Situation lassen sein Verhalten sehr seltsam wirken.

Und nach wie vor gibt es nunmal die Fakten und Indizien der Moko, diese kann man nicht einfach ausblenden im Zusammenhang mit dem Verhalten des TV.


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04.04.2019 um 11:29
@hajohh
Das ist totaler Blödsinn,bitte nicht alles immer verallgemeinern.

Jeder Mensch ist anders und man kann anstelle von" Fluchtverhalten" sprich, kratzen, beißen usw auch in eine totale Schockstarre verfallen, wo man sich weder wehren noch eine Stimme zum schreien hat!

Und da rede ich tatsächlich aus eigener Erfahrung, sowie Gesprächen von anderen Menschen die Opfer einer Gewalttat wurden.

Und man kann jemanden definitiv mit einem Schlag komplett Bewusstlos bekommen ohne das Blut fließt oder irgendwas ersichtlich ist!
Wodurch dann auch ein Tötungsdelikt ohne Spuren durchführbar ist.


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04.04.2019 um 11:29
nochmal ohne jemand zu verdächtigen!:

Diese Fahrten!
Und wenn er nur der Übermittler von großen Mengen war?
Selber keine Drogen nimmt aber für einen "Reichen" gegen bisschen Geld das Zeug besorgt?
Die "Bestellung" machen die ja nicht am Telefon!
Da mußte er montagfrüh hin um das festzumachen und am nächsten Abend nach der Arbeit das "Geschäft" abschliessen!


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