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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

15.04.2019 um 19:56
Zitat von NilssonNilsson schrieb:Mal davon abgesehen das er sich zu einem Haar äußert, welches durch die Bild ins Spiel gebracht wurde und nie von offizieller Seite bestätigt wurde...
So sagt ein Herr Petermann
Die Ermittler gehen davon aus, dass Rebecca das Haus des Schwagers nicht mehr lebend verlassen hat. Teilen Sie diese Einschätzung?
Die Ermittler werden sicherlich gute Gründe haben, das so anzunehmen. Ich weiß natürlich nicht, woran sie das festmachen. Mögliche Faktoren können ihr Verhalten mit dem Internet oder Handygespräche sein. Oder WhatsApp-Nachrichten - oder was auch immer abgesetzt oder empfangen wurde. Andererseits scheint es hier nicht so zu sein, dass man objektive Beweise hat, die eine Tötung ganz klar belegen.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/04/interview-fall-rebecca-ermittlungen-profiler-petermann.html (Archiv-Version vom 16.04.2019)


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15.04.2019 um 20:00
Zitat von hajohhhajohh schrieb:So sagt ein Herr Petermann
Und mit dem Zitat willst du mir jetzt was sagen? Ich hatte mich auf das Haar bezogen und nicht auf seine Einschätzung zu Tötungsspuren...


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15.04.2019 um 20:00
Zitat von AlbertoAlberto schrieb:Der online-Merkur ist so eine Art News-Bot, der aus alten Artikeln anderer Zeitungen ständig reißerische Überschriften generiert, (die teilweise nicht Mal Sinn ergeben), um es als neue eigene Meldungen erscheinen zu lassen. Ich lese das schon lange nicht mehr.
Ah, danke das erklärt einiges. Ich habe immer die Neuigkeiten in dem Artikel gesucht und mich gewundert das keine Neuigkeiten zu finden waren.


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15.04.2019 um 20:02
@Edelstoff

In gewissem Rahmen darf die Bundeswehr den Polizeibehörden Amtshilfe leisten, etwa wenn sie im Gegensatz zu diesen über spezielle geeignete Gerätschaften verfügt, die die Polizei nicht hat. Hier in der Gegend wurde mal in einem sehr tiefen See ein Hobbytaucher vermisst. Die Polizeitaucher konnten ihn nicht finden. Die Polizei forderte daraufhin Spezialtaucher der Bundesmarine aus Eckernförde an. Diese bargen mit ihren besonderen Geräten den vermissten Taucher, der leider tot war.

Einen Überblick über Möglichkeiten und Grenzen der Amtshilfe durch die Bundeswehr gibt es bei wikipedia:
Die Amtshilfe durch die Bundeswehr sind die verfassungsrechtlich zulässige Unterstützungsmaßnahmen der Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG und umfassen grundsätzlich: die Bereitstellung von Liegenschaften einschließlich der Versorgung von Polizeikräften (Grundsatzerlass zur Mitbenutzung von Liegenschaften der Bundeswehr durch Dritte – in der jeweils geltenden Fassung (BMVg WV III 3 - Az 45-04-01/00 vom 27. Februar 2007)), Bereitstellung von nicht unmittelbar dem militärischen Kampfauftrag dienendem Gerät einschließlich Transport-, Feuerwehr- und Sanitätsgerät sowie Sanitätsmaterial, Verwendung von Angehörigen der Streitkräfte als Personal zur Bedienung von Gerät, soweit diese Verwendung nicht die Qualität eines Einsatzes erreicht (Technische Amtshilfe). Näheres ist auch in den §§ 4–8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt.



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15.04.2019 um 20:02
Zitat von Lari_FariLari_Fari schrieb:Die Indizien die gegen ihn sprechen haben sicher Hand und Fuß.. nur reicht es "vielleicht" noch nicht um ihn vor Gericht zu bringen. Daher zögert der Staatsanwalt. Vielleicht reicht es trotzdem aber auch um ihn vor Gericht zu bringen aber die Staatsanwaltschaft zögert noch, weil sie eben nicht wirklich sicher ist, dass es für eine Verurteilung reicht.
Der TV ist vom dringenden Tatverdacht zurück auf den hinreichenden Tatverdacht gestuft worden. Was das heißt sagt uns Wikipedia:
Ein hinreichender Tatverdacht ist eine Verdachtsverdichtung, die Voraussetzung für eine Anklage bei Gericht ist. Hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben, wenn bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist.
Quelle: Wikipedia: Tatverdacht


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15.04.2019 um 20:04
Zitat von AnerevAnerev schrieb:Der TV ist vom dringenden Tatverdacht zurück auf den hinreichenden Tatverdacht gestuft worden.
Das ein hinreichender Tatverdacht besteht kannst du auch belegen?


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15.04.2019 um 20:07
Derzeit besteht doch nur ein Tatverdacht, offen steht immer noch ob er damit zutun hat?
Also das ist meine letzte info die ich vernommen habe, von seiten der offentlichen Bekanntgabe des Interviews am 22.03


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15.04.2019 um 20:08
Zitat von SpoofSpoof schrieb:Für mich hat die MoKo sogar zu spät gehandelt (Hausdurchsuchung nach mehr als eine Woche)
Ja, genau so sehe ich das auch. Es ist eben so, dass bei einem Teenager erstmal ein Vermisstenfall angenommen wird.. wie er so oft vorkommt. Die Ermittler haben auch meiner Ansicht nach zu spät reagiert, aber sie haben reagiert.... und dann sehr schnell sehr spezifisch!
Es waren ganze 10 Tage Zeit um Spuren zu verwischen... eventuell auch mit chemischen Mitteln.. das Auto zu reinigen und etc.. es gab eben 10 TAGE Zeit.....bevor die Ermittler das Haus und das Auto durchsucht haben.

Ich finde das sollte man nicht ausser acht lassen.. und DENNOCH konnten sie F etwas nachweisen, das sie ihn 2x festnehmen konnten!
Und sie gehen von einem Tötungsdelikt aus und eben, dass R das Haus nicht verlassen hat.

Um einen Menschen seiner Freiheit zu berauben bzw ihn festzunehmen, bedarf es schon wirklich guter Gründe, die in diesem Moment auch nachweisabar waren! .


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15.04.2019 um 20:09
Zitat von NilssonNilsson schrieb:Das ein hinreichender Tatverdacht besteht kannst du auch belegen?
Es gibt nur vier Abstufungen:

1. Anfangsverdacht
2. Hinreichender Tatverdacht
3. Dringender Tatverdacht
4. Richterliche Überzeugung


Für die U-Haft braucht es Nr. 3. Bei der Neubeurteilung des Richters hat es dementsprechend nicht mehr gereicht und der TV wurde wieder „Nr. 2“.


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15.04.2019 um 20:09
Zitat von MrsUnbekanntMrsUnbekannt schrieb:Derzeit besteht doch nur ein Tatverdacht, offen steht immer noch ob er damit zutun hat?
Laut Wikipedia gibt es mehrere Abstufungen:


- Anfangsverdacht

- Hinreichender Tatverdacht

- Dringender Tatverdacht

- Richterliche Überzeugung


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15.04.2019 um 20:12
Zitat von NoellaNoella schrieb:Laut Wikipedia gibt es mehrere Abstufungen:


- Anfangsverdacht

- Hinreichender Tatverdacht

- Dringender Tatverdacht

- Richterliche Überzeugung
Ja und meines Erachtens nach sind wir beim anfangsverdacht, da nichts auf hinreichend gar dringenden verdacht hindeutet.

Ich meine mich nicht zu irren, das vor kurzem der staatsanwalt sagte wir erhoffen uns neue Ansatzpunkte, zählt man sowas zu einem hinreichenden Tatverdacht?


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15.04.2019 um 20:15
Zitat von AnerevAnerev schrieb:Es gibt nur vier Abstufungen:

1. Anfangsverdacht
2. Hinreichender Tatverdacht
3. Dringender Tatverdacht
4. Richterliche Überzeugung


Für die U-Haft braucht es Nr. 3. Bei der Neubeurteilung des Richters hat es dementsprechend nicht mehr gereicht und der TV wurde wieder „Nr. 2“.
Mich stört aber eher dieser Satz auf Wikipedia:
Hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben, wenn bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist.
Mag vielleicht fachlich richtig sein, aber es ist meiner Meinung nach mehr als unwahrscheinlich das es bei dem jetzigen Kenntnisstand überhaupt zu einem Verfahren kommen könnte.


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15.04.2019 um 20:17
Zitat von NilssonNilsson schrieb:Mag vielleicht fachlich richtig sein, aber es ist meiner Meinung nach mehr als unwahrscheinlich das es bei dem jetzigen Kenntnisstand überhaupt zu einem Verfahren kommen könnte.
Und?....was stört dich daran?
Das das obige gesetzlich ist?


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15.04.2019 um 20:17
Ich glaube nicht, dass im Haus des Schwagers Mordspuren gefunden wurden. Meines Erachtens beruht die Annahme eher auf dem Handyverhalten Verhalten des Schwagers und Rebecca und natürlich auf den Fahrten, die dazu kommen. Meine These bleibt, dass sich beide Handys gleichzeitig vom WLAN abgemeldet haben und das genau in die Zeit fällt, in der der Schwager mit dem Auto losfuhr.


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15.04.2019 um 20:17
Zitat von NilssonNilsson schrieb:Mich stört aber eher dieser Satz auf Wikipedia:
Hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben, wenn bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist.
Weil du der Wikipedia nicht traust, oder weil du ihn inhaltlich nicht mit dem Fall unter einen Hut bekommst?

Hier werden die verschiedenen Verdachtsgrade noch genauer behandelt:

https://www.juraforum.de/lexikon/verdacht


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15.04.2019 um 20:19
Zitat von Lari_FariLari_Fari schrieb:Es waren ganze 10 Tage Zeit um Spuren zu verwischen... eventuell auch mit chemischen Mitteln.. das Auto zu reinigen und etc.. es gab eben 10 TAGE Zeit.....bevor die Ermittler das Haus und das Auto durchsucht haben.
Zitat von SpoofSpoof schrieb:Für mich hat die MoKo sogar zu spät gehandelt (Hausdurchsuchung nach mehr als eine Woche)
Eine solche Hausdurchsuchung ist ein ziemlicher Grundrechtseingriff, der natürlich begründet und von einem Richter genehmigt werden muss. Und wenn vorher nicht genug Hinweise gegen einen Bewohner vorliegen, gibt es eben keine Hausdurchsuchung.


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Wo ist Rebecca Reusch?

15.04.2019 um 20:20
So festgefahren im Vorfeld, dass sie nur noch eine einzige Möglichkeit für wahrscheinlich halten, sind die Ermittler ganz sicher nicht. Es gibt ja bisher keine Leiche und keinen Fundort, wo sich Spurenmaterial in Hülle und Fülle finden ließe, gegebenenfalls auch welches, das auf einen ganz anderen Täter hinweist. Die Polizei ist deshalb vermutlich schon noch offen für mögliche andere Szenarien und andere Verdächtige.


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15.04.2019 um 20:23
Zitat von simiesimie schrieb:Eine solche Hausdurchsuchung ist ein ziemlicher Grundrechtseingriff, der natürlich begründet und von einem Richter genehmigt werden muss. Und wenn vorher nicht genug Hinweise gegen einen Bewohner vorliegen, gibt es eben keine Hausdurchsuchung.
Wenn die MoKo eingeschaltet wird, dann ist das erste was extensiv durchsucht wird, die Wohnung bzw. der letzte Aufenthaltsort des Opfers. Das geht ruck zuck!


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15.04.2019 um 20:23
Zitat von AnerevAnerev schrieb:Weil du der Wikipedia nicht traust, oder weil du ihn inhaltlich nicht mit dem Fall unter einen Hut bekommst?

Hier werden die verschiedenen Verdachtsgrade noch genauer behandelt:

https://www.juraforum.de/lexikon/verdacht
Ich bekomme es mit dem Fall nicht unter den Hut. Zum Beispiel steht im Juraforum:
Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, so besteht gem. § 170 Absatz 1 StPO die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung. In dem darauf anschließenden sog. Zwischenverfahren überprüft das Gericht das Vorliegen des hinreichenden Tatverdachtes. Sollte es zur gleichen Ansicht kommen wie die Staatsanwaltschaft, so muss es das Hauptverfahren gem. § 203 StPO eröffnen.



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15.04.2019 um 20:25
Zitat von JebneetJebneet schrieb:Meine These bleibt, dass sich beide Handys gleichzeitig vom WLAN abgemeldet haben und das genau in die Zeit fällt, in der der Schwager mit dem Auto losfuhr.
Das sehe ich genauso, oder er hat sein Handy zeitnah mit dem von R. ausgeschaltet. Zumal wurde der Router schon am 25.02 (!) ausgewertet.
Als BILD-Reporter ihn am Montag vor seinem Haus ansprachen, sah er müde und mitgenommen aus. Er warte auf einen Polizei-Experten, der seinen WLAN-Router auslesen wolle, erzählte er.
Quelle: https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/festnahme-10-tage-nach-verschwinden-rebeccas-schwager-schweigt-60410464.bild.html


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