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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

24.04.2019 um 18:24
Zitat von LöwensempfLöwensempf schrieb:Richtig! „Soll gesagt haben…“ ohne Angabe irgendeiner Quelle ist Boulevardjournalismus. Für den gutgläubigen Leser, der nicht in der Lage ist, zwischen den Zeilen zu lesen und der sich der Qualität (oder eben auch nicht) des publizierenden Mediums nicht bewusst ist, hört es sich so an, wäre diese Aussage tatsächlich gefallen. Darauf angesprochen kann der Journalist prima die Achseln zucken und entgegnen, er hätte das nur irgendwo gehört. Hat nur ein einziges Presseerzeugnis diese Bemerkung gebracht? Vielleicht auch zwei, weil die teilweise voneinander abschreiben? War das eine als seriös geltende Quelle? Stammt die Aussage von der dpa (obwohl auch nicht alles, was von der dpa veröffentlicht wird, stimmt)? Wäre diese Aussage tatsächlich gefallen, hätte sie quer durch die Presselandschaft gehen müssen, denn dieser Satz birgt jede Menge Klick-Potenzial.
Das andere auch durchaus verstehen was ein Konjunktiv ist und trotzdem anderer Meinung als du sind, das kommt dir nicht in den Sinn?
Solche abwertenden Kommentare kann man sich sparen. Ist es wirklich so schwer anderslautende Meinungen als die eigene zu akzeptieren?

Ich bin eigentlich gar nicht so sehr überzeugt davon, dass der TV die besagte Aussage tatsächlich getätigt hat. Darüber kann man sicher unterschiedlicher Ansicht sein. Es ist aber nicht einzusehen, dass einige User hier die Diskussion über diese angeblich vom TV getätigte Aussage am liebsten verbieten möchten.

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Wo ist Rebecca Reusch?

24.04.2019 um 18:28
Zitat von Columbo2.0Columbo2.0 schrieb:Ich hätte mal eine Frage, und zwar wegen dem TV seine Räin .
Es gibt Rechtsanwälte für mittlerweile alle Strafsachen und man sollte doch bestenfalls jemanden aussuchen der seinen Schwerpunkt da hat , wo man ihn braucht. Hat man z.B. Ärger mit dem Vermieter nimmt man sich einen Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht usw.
Habe mal Petra Klein gegoogelt ,die aktuelle Räin. vom TV und sehe , sie verteidigt echt alles.
Dachte darüber vielleicht eine Info zu bekommen , in welche Richtung die Verteidigung geht .
Natürlich ist er wegen eines Tötungsdelikte im Visier, aber sie deckt auch eventuelle BtM Geschichten und Arbeitsstrafrecht ab ... falls er mal sein Schweigen bricht .
Sind die heutzutage so gut , das die alles können ?
Zunächst ist jeder Rechtsanwalt bzw. jede Rechtsanwältin von der Ausbildung erst einmal Generalist/in.

Je nach Neigungen, Interessenschwerpunkten und beruflichen Erfahrungen spezialisiert sich dann der/die eine oder andere auf bestimmte Rechtsgebiete ( z. B. Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Steuerrecht, Strafrecht usw.).

Im strafrechtlichen Bereich spricht man dann von einem/einer Strafverteidiger/in (es gibt - nach einer Zustzqualifikation - auch sog. Fachanwälte für Strafrecht). Das (Betätigungs-)Gebiet des Strafrechts ist bei einer Strafverteidigung indessen nicht weiter nach Deliktsgruppen unterteilt, was naturgemäß auch nicht unbedingt sinnvoll erschiene. Oftmals geht es ja gerade nicht um nur einen einzigen Straftatbestand.

Außerdem spielt die Strafprozessordnung (StPO) eine ganz wesentliche Rolle bei der Beratung und Verteidigung im Strafverfahren, und die gilt natürlich für alle Delikte gleichermaßen.

Ich gehe davon aus, dass auch Frau RAin Klein "Fachanwältin für Strafrecht" ist, zudem soll sie über eigene berufliche Erfahrungen bei der Kriminalpolizei verfügen (also vor ihrer - späteren -Anwaltszulassung).

Und selbstverständlich gibt es, wie in allen anderen Rechtsgebieten auch, sehr versierte und weniger versierte Strafverteidiger.

Alles in allem liegt hier also keine ungewöhnliche Konstellation vor. Und eine spezielle "Richtung der Verteidigung" wird man auch im vorliegenden Fall daraus wohl kaum ableiten können ...


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24.04.2019 um 18:29
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Es ist aber nicht einzusehen, dass einige User hier die Diskussion über diese angeblich vom TV getätigte Aussage am liebsten verbieten möchten.
Ich will die Diskussion über dieses Thema ganz und gar nicht verbieten und mir ist auch nicht daran gelegen, Recht zu haben. Ich schreibe hier nur meine Meinung und meine Erfahrung mit Presseerzeugnissen hin. Klar kann FR es auch so geäußert haben, aber ich zumindest glaube das nicht. Andere können das meinetwegen gerne glauben!


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24.04.2019 um 18:39
Zitat von Carole60Carole60 schrieb:Dazu kommt der Erwerbsausfall von Florian.
Wie kommst du darauf, dass es bei FR einen Erwerbsausfall gibt?
Der Arbeitgeber hat ihn freigestellt, dass heißt er bekommt seine Bezüge weiter.
Da er bislang als unschuldig zu betrachten ist, bekommt FR sein Gehalt weiterhin.
Der Arbeitgeber verzichtet auf seine Dienste, dies ist nicht dem Arbeitnehmer anzulasten.
Oder hast du da andere Informationen?

Bitte nicht falsch verstehen, aber diese Aussage taucht manchmal im Thread auf.


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24.04.2019 um 18:44
Zitat von MairaMaira schrieb:Es wird doch immer darauf verwiesen, dass nur wirkliche Aussagen relevant sind bzw sein sollen. Dieses "ihr könnt mir nichts ohne Leiche" wurde NIE bewiesen. NIE! Also kann man darüber zwar lustig stunden- und seitenlang debattieren - nur was bringt es? Oder wem bringt es etwas? Rebecca? Ganz sicher nicht denn der Thread heisst bekannt "WO IST REBECCA REUSCH?" und nicht "Was gibt es so an Gerüchten im Fall Rebecca Reusch?"
Nun ja dieses "Ihr könnt mir nichts ohne Leiche" stand zumindest in der Presse, ich glaube F. hat das auch so gesagt. Man sieht auf jedenfall, das er R. sehr gut abgelegt hat, sonst wäre sie schon gefunden worden.
Das er sich laut Aussage von Mutter R. wie ein Wrack fühlt, erschließt für mich nur, daß er es am liebsten beendet sehen würde, also das man R. bald findet, damit er seine Seele befreien kann. Er wird Höllen Qualen ausstehen müssen.


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24.04.2019 um 18:50
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Wie kommst du darauf, dass es bei FR einen Erwerbsausfall gibt?
Der Arbeitgeber hat ihn freigestellt, dass heißt er bekommt seine Bezüge weiter.
Da er bislang als unschuldig zu betrachten ist, bekommt FR sein Gehalt weiterhin.
Nein, mit Schuld oder Unschuld hat das nichts zu tun. Darüber entscheidet nicht der Arbeitgeber.

FR bekommt sein Gehalt rein auf arbeits- bzw. zivilrechtlicher Basis deshalb weiter, weil er einen Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber hat. Verträge sind gegenseitig, das heißt, jede Partei hat grundsätzlich ihre Vertragspflicht zu erbringen. Verzichtet die eine Vertragspartei, hier der Arbeitgeber, aber auf die Leistung des anderen, hier die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, behält der andere Vertragspartner, hier der Arbeitnehmer, seinen Anspruch auf die Gegenleistung, hier die Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Das ganze nennt man Annahmeverzug, geregelt in §§ 615, 293 BGB.


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24.04.2019 um 18:52
Zitat von rigaschurigaschu schrieb:Nun ja dieses "Ihr könnt mir nichts ohne Leiche" stand zumindest in der Presse, ich glaube F. hat das auch so gesagt. Man sieht auf jedenfall, das er R. sehr gut abgelegt hat, sonst wäre sie schon gefunden worden.
Das er sich laut Aussage von Mutter R. wie ein Wrack fühlt, erschließt für mich nur, daß er es am liebsten beendet sehen würde, also das man R. bald findet, damit er seine Seele befreien kann. Er wird Höllen Qualen ausstehen müssen.
Was alles in diesen einen Satz interpretiert wird.
Kann sein, dass er schuldig ist, kann auch sein, dass nicht.
Angenommen er ist unschuldig, einfach nur mal angenommen. Wie würde man den Satz denn dann interpretieren? Er hat immerhin nicht geredet, nicht gestanden. Warum sollte er sich mit so einem Satz belasten?
Wenn ich jetzt unschuldig für irgendwas zur Rechenschaft gezogen würde, wäre ich fassungslos, wütend und würde vielleicht sagen: "Ihr könnt mir gar nichts beweisen." Eben weil ich weiß, dass es nichts zu beweisen gibt.
Genau so KANN er das auch gemeint haben.
Aber einige meinen hier, Psychologen wegen dieses einen Satzes spielen zu müssen.


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24.04.2019 um 18:55
Zitat von AndanteAndante schrieb:Verzichtet die eine Vertragspartei, hier der Arbeitgeber, aber auf die Leistung des anderen, hier die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, behält der andere Vertragspartner, hier der Arbeitnehmer, seinen Anspruch auf die Gegenleistung, hier die Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Das ganze nennt man Annahmeverzug, geregelt in §§ 615, 293 BGB
Das ist natürlich vollkommen richtig, ich hatte da falsch argumentiert.
@Andante
Da du dich in der Thematik offensichtlich auskennst:
In welcher Höhe bekommt FR sein Gehalt weiter?
Bekommt er sein Grundgehalt oder bekommt er sein Durchschnittsgehalt (inkl. der Schichtzulagen u.ä.) der letzten Monate?
Würde er nur sein Grundgehalt bekommen, hätte er sicherlich doch finanzielle Einbußen.


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24.04.2019 um 18:57
Zitat von rigaschurigaschu schrieb:Nun ja dieses "Ihr könnt mir nichts ohne Leiche" stand zumindest in der Presse, ich glaube F. hat das auch so gesagt. Man sieht auf jedenfall, das er R. sehr gut abgelegt hat, sonst wäre sie schon gefunden worden.
Das er sich laut Aussage von Mutter R. wie ein Wrack fühlt, erschließt für mich nur, daß er es am liebsten beendet sehen würde, also das man R. bald findet, damit er seine Seele befreien kann. Er wird Höllen Qualen ausstehen müssen.
Mit Vorverurteilung hat dieser Beitrag ja aber gar nichts zu tun ;-) .

Eventuell ist der hier im Zitat von@rigaschu angenommene, perfekte Mörder aber ja unschuldig

und leidet unter dieser öffentlichen Hetze(!) und den Folgen einer U Haft, aus der er mangels an Beweisen entlassen wurde ?

Wäre unter dem menschlichen Aspekt sicher auch nachvollziehbar ......


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24.04.2019 um 19:01
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Der Arbeitgeber hat ihn freigestellt, dass heißt er bekommt seine Bezüge weiter.
@Kreuzbergerin

die grundbezüge aber nicht die sonntags- und nachtzuschläge- und was es da sonst noch gibt.


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24.04.2019 um 19:02
Zitat von anna316anna316 schrieb:ber mal ganz im Ernst: wer verbuddelt tagsüber eine Leiche bzw fährt damit rum?


Das kann ich nicht so ganz glauben, irgendwie..
Das ist aber wirklich schon Hunderttausende Male passiert.
Was wäre denn die Alternative, eine Leiche so lange im Kofferraum lassen bis es Nacht ist?
In F. Fall hatte er gar keine andere Möglichkeit als sie sofort wegzuschaffen.


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24.04.2019 um 19:03
Ich versuche mal zu beschreiben wie ich mich einer TV Lage verhalten würde: danach können wir darüber diskutieren inwieweit ein TV in einer plötzlichen Ausnahmesituation handelt und ob es von der Durchführung her absolut machbar ist. Rebecca ist bis zum heutigen Tag nicht gefunden trotz TV Verdacht durch die Polizei und Suchaktionen.

Angenommen an dem Morgen ist etwas aus dem Ruder gelaufen nach 07.00 Uhr. Dieser Vorfall muss zügig passiert sein, da die Mutter ihre Tochter nicht mehr telefonisch erreicht hat. Ehefrau und Kind verlassen um 07.00 Uhr das Haus. Ist es realistisch , dass der TV direkt danach seine Nichte aufsuchte ? Die Ehefrau hätte auch theoretisch zurück kommen können weil sie etwas vergessen hat. Im Normalfall wäre ich übermüdet und vielleicht auch zu betrunken. Aber wir wissen der TV nutzte noch Whatsapp. Das muss ja nach 07.00 Uhr gewesen sein, weil er diese Aktionen der Polizei verheimlichte (er schlief angeblich). Die Polizei kennt die Uhrzeit der Whatsapp Nachrichten. Hmm..er kann nicht gleichzeitig Whatsapp Nachrichten schreiben und etwas mit seiner Nichte machen. Das entspricht zumindest meiner Logik. Es kann aber sein, dass es zwischen den WA Aktivitäten eine größere Pause gab, das wissen wir nicht. Irgendwann muss dann aber etwas passiert sein, so sieht es die Polizei. Es befindet sich eine Leiche im Haus. Was passiert dann im Kopf ? Die Leiche muss weg, schnell, auch wegen der Entstehung des Leichengeruchs. Nur womit wegbringen ? Das wäre mein erster Gedankengang. Der Twingo hat einen sehr kleinen Kofferraum. Ich gehe aus dem Haus. Vielleicht muss der Twingo sogar noch gewendet werden weil er in Fahrtrichtung Garage steht ? Wieder Stress. Das Auto muss rückwärts in die Garage gefahren werden (es gibt wohl einen direkten Zugang in das Haus). Auch bei dieser Aktion kann er gesehen werden. Wieder Stress. Dann muss zumindest ein Rücksitz umgeklappt werden. Es ist aber Tageslicht, wir befinden uns in den frühen Vormittag / Morgen Stunden. Der Körper muss zugedeckt werden. Es gibt im Haus nur die bis heute verschwundene Decke. Der Körper muss in das Auto getragen werden. Stress. Handy abschalten...nun entstehen wirre Gedanken was alles beachtet werden muss. Wo liegen Sachen im Haus ? Wird etwas übersehen ? Panik ! Kann man nun cool und gelassen reagieren ? Nun folgen die Gedanken: WOHIN ? Das Ziel muss jetzt schon gewählt werden. Die Familie kommt ja irgendwann wieder. Die Garage wird verlassen. Er kann gesehen werden durch einen Zeugen. Das ist im Ablauf jetzt das höchste Risiko. Er fährt durch die Strasse mit einem auffälligen Auto. Hinten liegt eine Leiche. Es ist hellichter Tag. Er fährt auf die Autobahn mit einer Leiche die notdürftig zugedeckt ist. Ist das machbar und realistisch ? Wohin kann man dann fahren um sicher zu sein nicht gesehen zu werden ? Die Ablage der Leiche wäre dann das nächste Risiko..Stress. Panik..Dieses Versteck muss aber so sicher gewesen sein um am nächsten Tag nochmal dorthin zu fahren ? Realistisch ?


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24.04.2019 um 19:08
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:n welcher Höhe bekommt FR sein Gehalt weiter?
Bekommt er sein Grundgehalt oder bekommt er sein Durchschnittsgehalt (inkl. der Schichtzulagen u.ä.) der letzten Monate?
Das häng in erster Linie davon ab, was im Arbeitsvertrag zum Gehalt steht. Es besteht nicht immer automatisch ein Anspruch auf Zulagen. Nur bei Nachtarbeit besteht nach dem Arbeitszeitgesetz ein Anspruch auf Ausgleich für Nachtarbeit. Der Arbeitgeber kann aber wählen, ob er den Ausgleich in Geld zahlt oder durch Gewährung von bezahlter Freizeit (bei Festgehalt) schafft. Ansonsten können durch ein Festgehalt Zulagen, in bestimmtem Umfang auch Überstunden abgegolten sein, wenn das so vereinbart ist. Wie das im Fall FR ist, kann man aus der Ferne daher gar nicht sagen.


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24.04.2019 um 19:18
Es stimmt ja zum Teil auch die Aussage , ohne Leiche könnt ihr mir nichts tun! Wobei wir nicht wissen in welchem Zusammenhang es gesagt wurde, wobei ich die Aussage nicht als schlimm empfinde.
Alle anderen Lügen sind viel schlimmer!


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24.04.2019 um 19:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, mit Schuld oder Unschuld hat das nichts zu tun. Darüber entscheidet nicht der Arbeitgeber.
Genauso ist es.

Das gilt selbst dann, wenn ein Mitarbeiter freigestellt wird, weil er etwa im Verdacht steht, eine Straftat zum Nachteil seines eigenen Arbeitgebers verübt zu haben (z. B. Diebstahl, Untreue, Betrug o.ä.). Ob und ggf. wann es in einem solchem Fall zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses käme (z. B. zu einer außerordentlichen Kündigung oder einer, sogar einvernehmlich möglichen, Aufhebung des Arbeitsvertrages), weil etwa das notwendige Vertrauensverhälnis als zerrüttet gilt, steht hier jetzt nicht zur Debatte. Erst damit wäre nämlich die Fortzahlung der Arbeitsentlohnung regelmäßig erledigt.

Über Schuld oder Unschuld entscheidet jedenfalls NIE der Arbeitgeber, sondern - ggf. - schlussendlich das Gericht (wenn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren vorausgegangen ist).

Und in diesem Fall geht es ausdrücklich um den privaten Bereich des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber des Tatverdächtigen ist nicht Beteiligter in diesem Strafverfahren.


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24.04.2019 um 19:23
Zitat von Carole60Carole60 schrieb:Das wäre sicher wünschenswert, ist aber eine finanzielle Frage. Die Honorare der RA sind hoch und auf die Eltern kamen sicher schon andere Kosten zu. Dazu kommt der Erwerbsausfall von Florian.
Ob der Schwager derzeit arbeitet oder nicht, das ist doch für Rebeccas Familie eigentlich egal. Denn seine Rechtsanwältin wird ja vermutlich seine Mutter bezahlen, und die Schwestern verdienen eigenes Geld.


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24.04.2019 um 19:28
Zur Frage der Verteidigung:
Der Beschuldigte F. ist nicht besonders schwierig zu verteidigen. Da keine Erkenntnisse gegen ihn vorliegen, die für eine Verurteilung reichen, ist es derzeit am Besten zu schweigen. Es gibt nichts was er derzeit (nicht moralisch, sondern prozesstaktisch gesehen) rechtfertigen müsste. Weiteres zum Sinn des Schweigens habe ich vor ein paar Wochen hier geschrieben.
Bei den Strafverteidigern gibt es wie in jedem Beruf verschiedene Typen. Fachanwälte für Strafrecht müssen eine bestimmte Zahl an Strafrechtsfällen bearbeitet haben und noch eine Fachanwaltsprüfung bei der Rechtsanwaltskammer abgelegt haben. Ich würde dem Ausweis als "Fachanwalt" nicht ganz das Gewicht wie einem "Facharzt" zumessen. Juristen sind viel stärker Generalisten als dies bei Ärzten der Fall ist, ein Zivilrechtsspezialist wird eine Verteidigung (jedenfalls, wenn die Tat über einer bloße Lapalie hinausgeht) aber seröser Weise ablehnen, da er davon schlicht keine Ahnung hat. Zudem gibt es im Bereich der Strafverteidiger verschiedene Grundansätze, etwa die Konfliktverteidigung, bei der es darum geht durch möglichst viele Anträge etc. das Verfahren so lange in die Länge zu ziehen bis das Gericht zermürbt ist. Diese Strategie ist durch verschiedene gesetzliche Änderungen etwas gebremst worden, war aber früher gern gewählt. Andere versuchen mit dem Gericht zu kooperieren, um eine möglichst günstige Entscheidung zu erreichen. Das sind oft Anwälte aus dem Wirtschaft-/Steuerstrafrecht (ein Bereich in dem ich manchmal als Verteidiger tätig bin), denn der Mandant ist dort meist schon ertappt und hat keine gute Chance auf Freispruch. Weiter besteht unabhängig davon völlige Uneinigkeit darüber, ob man alles wissen sollte, was der Mandant weiß. Auch der beste Verteidiger kann aber keine gute Strategie entwickeln, wenn der Mandant selbst aktiv wird und sich dem anwaltlichen Rat aus Angst, Misstrauen oder Besserwisserei verschließt.


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