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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

29.04.2019 um 09:36
Tinker schrieb:Die Familie geht davon aus,die Sichtung in Polen könnte R gewesen sein.
Wäre das mein Kind, wäre ich sofort nach Polen gefahren und hätte in dem Kaufhaus nach Rebecca mit Fotos gefragt. Aber hier heißt es man hätte sich dort gar nicht zurechtgefunden.
borabora schrieb:Fragt sich, wie realistisch es ist, das man R. in Polen erkannt haben will, ein hübsches Mädchen unter vielen.
Und wie aussichtsreich, wenn die Familie selbst mit Foto dorthin fährt u. auf einen Menschen trifft, der sie was weiß ich wann, dort gesehen haben will
Familie Reusch hätte sich mit dem Informanten aus Polen treffen können.
Der hatte die Familie Reusch kontaktiert, also hat es die Möglichkeit der Kommunikation gegeben.
Auch für mich ist es völlig unverständlich, dass sie sich nicht sofort ins Auto gesetzt haben und in das Kaufhaus zusammen mit dem Informanten gegangen sind.
Sie hätten auch in der Gegend gezielt Suchplakate verteilen können und sie hätten versuchen können mit dem Management des Kaufhauses Kontakt aufzunehmen, ob es nicht vielleicht Videoaufzeichnungen gibt.

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Wo ist Rebecca Reusch?

29.04.2019 um 09:36
Zitat von boraboraborabora schrieb:Hab ich mir auch zuerst gedacht. Aber die Familie wird auch ihre Gründe haben, so zu reagieren, dem TV Vertrauen zu schenken.
Prinzipiell könnte es ganz unterschiedliche Motive geben, die vom TV angeblich getanen Äußerungen in der Öffentlichkeit nicht in Frage zu stellen.
Auch da sehe ich noch erheblichen Aufklärungsbedarf, bzw. riesige Informationslücken bei der Öffentlichkeit inkl. uns.

Wie die auch hier häufig divergenten oder strittigen Informationen zum Ablauf der Dinge zeigen, beruhen die Informationen offenbar zum nicht geringen Teil auf Hörensagen oder können anderweitig nicht verifiziert werden. Und ich denke das gilt nicht nur für uns sondern auch für die Ermittler.


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29.04.2019 um 09:44
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Familie Reusch hätte sich mit dem Informanten aus Polen treffen können.
Der hatte die Familie Reusch kontaktiert, also hat es die Möglichkeit der Kommunikation gegeben.
Auch für mich ist es völlig unverständlich, dass sie sich nicht sofort ins Auto gesetzt haben und in das Kaufhaus zusammen mit dem Informanten gegangen sind.
Sie hätten auch in der Gegend gezielt Suchplakate verteilen können und sie hätten versuchen können mit dem Management des Kaufhauses Kontakt aufzunehmen, ob es nicht vielleicht Videoaufzeichnungen gibt.
Genau das wäre auch meiner Meinung nach eine
sinnvolle Reaktion gewesen, wenn man als Angehöriger wirklich an so eine Spur glaubt.


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29.04.2019 um 09:44
Mit dem "engem Kontakt" in diesem Video könnte evtl. ja auch angedeutet worden sein, dass die beiden sich evtl gegenseitig WhatsApp-Nachrichten (auch an diesem Morgen) geschrieben haben, oder?

Mal angenommen, R. hat diese Nachrichten als Spaß abgetan, ist ins Bad, legt Wechselwäsche bereit, um sich fertig zu machen, F. schleicht noch angetrunken und aufgekratzt runter, beobachtet sie heimlich beim Waschen im Bad. Sie entdeckt das und erschreckt und F. fühlt sich ertappt. Dann läuft's aus dem Ruder... Wäre auch eine mögliches Szenario, oder?


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29.04.2019 um 09:46
„Wenn man ins Gefängnis kommt, auch wenn es nur die Untersuchungshaft ist, es macht etwas mit einem Menschen. Und ob man da ist, weil man etwas geklaut hat oder jemanden ermordet haben soll, das macht einen Unterschied. Ob man wegen einem Vergehen an einem Kind oder an einem Erwachsenen dort ist, es sind Welten. Mehr sage ich dazu nicht.“
Das wurde im sat1 Interview von der V. gesagt. Was meint sie mit klauen ?ist es jemandem aufgefallen?


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29.04.2019 um 09:48
Zitat von FerrateFerrate schrieb:Was meint sie mit klauen ?ist es jemandem aufgefallen?
Was soll sie denn damit meinen? Es ist ein Beispiel für eine geringere Tat als Mord oder Totschlag. Nicht mehr und nicht weniger


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29.04.2019 um 09:50
Zitat von elas9854elas9854 schrieb:Ich vermute das Abgleichen der Gewohnheiten und Abläufe gehört zu normalen Ermittlungsarbeiten, egal ob Vermisst oder Tötungsdelikt.
Diese Ergebnisse können entlastend oder belastend sein. Sie könnten einfach später mal, nur ein winziges Puzzleteil sein.
Ja, genauso sehe ich das auch.

Wo sollten denn die Ermittler auch sonst vernünftigerweise mit ihrer ersten Bestandsaufnahme beginnen, wenn nicht an dem Ort, wo sich ein/e Vermisste/r zuletzt aufgehalten hat? Selbstverständlich kann da jedes noch so kleine, zunächst unscheinbar wirkende Detail wichtig sein und sich erst viel später - nämlich zu spät - als wesentlich erweisen (übliche Abläufe und Gegebenheiten? Abweichungen? usw.).

Wenn sich später etwa herausstellt, das dabei aus Nachlässigkeit etwas übersehen wurde, können derartige Versäumnisse nachträglich kaum mehr behoben werden. Professionelle Routine hinsichtlich Sorgfalt und Vollständigkeit sind hier also unverzichtbar.


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29.04.2019 um 10:02
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Was soll sie denn damit meinen? Es ist ein Beispiel für eine geringere Tat als Mord oder Totschlag. Nicht mehr und nicht weniger
@Ferrate

Genau. Auch in Haft gibt es gewisse Hierarchien und Hackordnungen untereinander. Ob jemand (potentieller) Kapitalanlagebetrüger ist oder z.B. im Verdacht steht, ein Kind getötet zu haben, ist dabei schon ein großer Unterschied.


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29.04.2019 um 10:19
Es heißt immer, die Mutter habe F angerufen, um nach R zu sehen.
Könnte es auch sein, dass sie nach einem erfolglosem Anrufversuch auf Rs Handy es einfach auf dem Festnetzanschluss versucht hat, aber F statt R hat das Gespräch angenommen?
Daraus wurde dann in ihrer eigenen Überlieferung, dass sie F angerufen habe.

Wie auch immer: Würde das irgend einen Unterschied machen, dass sie gar nicht versucht hat F (auf Handy) anzurufen, weil sie ihn vielleicht etwa ausschlafen lassen wollte?


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29.04.2019 um 10:20
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Kannst du dazu eine Quelle benennen?
Was genau soll ich jetzt belegen?
Das die Polizei von einem Tötungsdelikt ausgeht?
Ist das dein Ernst?


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29.04.2019 um 10:23
Zitat von TinkerTinker schrieb:Was genau soll ich jetzt belegen?
Das die Polizei von einem Tötungsdelikt ausgeht?
Ist das dein Ernst?
Du sollst nicht belegen das die Polizei von einem Tötungsdelikt ausgeht sondern wo dieses Delikt von der Polizei als MORD eingestuft wird und ja, das ist mein Ernst, sonst würde ich nicht nach einer Quelle fragen


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Wo ist Rebecca Reusch?

29.04.2019 um 10:27
Zitat von boraboraborabora schrieb:Hab ich mir auch zuerst gedacht. Aber die Familie wird auch ihre Gründe haben, so zu reagieren, dem TV Vertrauen zu schenken.
Wir kennen die Familie nicht, um zu beurteilen, ob sie sich "richtig" verhält oder eben nicht.
Genauso wenig den Schwager u. wie die ganzen Aussagen zustande gekommen sind.
Anfangs war ich der Meinung der Tv ist unschuldig, weil die Familie ihn für unschuldig hält und die muss es wohl am besten wissen.
Aber mittlerweile denke ich, diese Familie verhält sich so wie viele Eltern von vermissten Kindern.Sie glauben daran, dass das Kind noch lebt, weil alles andere gar nicht zu ertragen wäre.
Deshalb gebe ich nicht mehr viel drauf, dass sie den Tv für unschuldig halten.


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29.04.2019 um 10:30
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Du sollst nicht belegen das die Polizei von einem Tötungsdelikt ausgeht sondern wo dieses Delikt von der Polizei als MORD eingestuft wird und ja, das ist mein Ernst, sonst würde ich nicht nach einer Quelle fragen
Aja gut, es ging um das Wort „Mord“, dachte ich mir schon.
Dann muss ich mich korrigieren, ich meinte
Tötungsdelikt.
Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.


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29.04.2019 um 10:33
Zitat von luckyleeluckylee schrieb:Den Beitrag mit Video, find ich sehr interessant.
Minute 1:03, es wird davon ausgegangen, dass sie die Nacht gemeinsam verbracht haben!!!
In dem Video werden am Ende auch die Widersprüche vom F aufgelistet. Dabei u.a. "... dass er nachts um 5:45 Uhr von der Feier nach Hause gekommen war..."


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29.04.2019 um 10:43
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wenn ich Sie in einer Woche frage, wo sie am 29.04. um 01:11 Uhr waren und was Sie gemacht haben und Sie antworten mir nicht aus der Pistole geschossen die richtige Antwort und den richtigen Wortlaut und ich halte Sie daraufhin für einen Meuchelmörder und glaube Ihnen gar nichts, sprechen wir uns nochma
Florian wurde nicht erst nach einer Woche befragt. Dieses Gespräch mit F und J ist eines der ersten Gespräche, die stattgefunden haben, da Rebecca auch aus diesem Haus verschwand. Ich schätze, dass dieses Gespräch nach 2-3 Tagen nach dem Verschwinden stattgefunden hat.

Ausserdem, wenn in meinem Leben es eine Extremsituation gab (und das ist das Verschwinden der Schwägerin definitiv), dann weiss ich noch genau, wie und wann ich davon mitbekommen habe....

Ich weiss heute noch ziemlich genau, wie wo und wann ich mitbekommen habe, dass der erste Twin Tower in New York eingestürzt ist. Ich weiss auch noch meine Reaktionen,....
So ist es mit vielen Extremsituationen.

Florian müßte wissen, dass nach seiner Fahrt er sich z.B. schlafen gelegt hat, und er von J geweckt worden ist, die nach R gefragt hat. (Das ist nur ein mögliches Szenario)...


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29.04.2019 um 10:46
Zitat von cycliccyclic schrieb:Und da ist jetzt für mich die Frage: Kommt das kaum vor, weil die Ermittlungen i.d.R. doch am Ende nur eine Möglichkeit übrig lassen (zumindest was die Frage Täter ja/nein betrifft)?
Es kommt nicht vor, weil man sich gegen ein Wahrscheinlichkeitsmodell und stattdessen für die freie richterliche Beweiswürdigung (§ 261 StPO) entschieden hat. Man kann so gut wie nie einen komplexen Lebenssachverhalt mit Stochastik erfassen und zahlenmäßig als Wahrscheinlichkeitswert ausdrücken. Die freie richterliche Beweiswürdigung ist historisch gewachsen. Früher gab es noch gesetzliche Beweisregeln, die ebenfalls ihre Schwächen hatten.
Allmählich setzte sich jedoch die Erkenntnis durch, dass auch die freie Beweiswürdigung nicht willkürlich sein
muss. Betont wurde, dass Richter sich ihre Überzeugung vernünftig bilden müssen, dass die Überzeugungsbildung ein rationaler Denkvorgang, kein nicht zu vermittelndes Empfinden, sei. Die richterliche Überzeugung ist demnach keine rein innere Überzeugung, sondern eine vernünftige Überzeugung, eine conviction raisonée. Seinen Ausdruck fand dieses Verständnis in der auch heute noch verwendeten Formulierung, dass Richter an die „Denkgesetze und Erfahrungssätze“ gebunden sind. Ein Verstoß gegen die
Denkgesetze ist ein Verstoß gegen das Gesetz und führt zur Aufhebung des Urteils.
https://www.mpg.de/4671010/Richterliche_Ueberzeugungsbildung.pdf
Zitat von cycliccyclic schrieb:Und was ist dann in den Fällen wo sich doch bestimmte Alternativen nicht ganz ausschließen lassen? Nun ich nehme an, sobald das der Fall ist, kann es eigentlich keine Verurteilung mehr geben
Genau. Ganz ausschließen lassen müssen sich jedoch nur ernsthaft in Betracht zu ziehende Alternativen. Wenn ein Szenario nach vernünftigen und empirischen Maßstäben lebensfremd ist, handelt es sich um eine lediglich theoretische Möglichkeit, die außer Betracht bleiben kann.

Wenn aber eine lebensnahe Alternative übrig bleibt, kann der Angeklagte nicht schuldig gesprochen werden, denn dann bleiben Zweifel an seiner Schuld bestehen.

Der Ablauf ist folgendermaßen:

Am Anfang wird nach kriminalistischem Wissen und Ermessen eine Hypothese gebildet, für die es gewisse Indizien/Beweise geben muss.
-> Das ist hier die öffentlich bekannt gegebene Hypothese, dass der Schwager Rebecca im Haus getötet und ihre Leiche mit dem Twingo abtransportiert hat. Die relevanten Beweismittel sind im Wesentlichen bekannt.

Es wird weiter geprüft, ob es Beweismittel gibt, die dieser Hypothese widersprechen.
-> Dies ist hier momentan die Aussage des Schwagers, dass er mit Rebeccas Verschwinden nichts zu tun hat.

Alternative Hypothesen sind im Falle solcher sich widersprechender Beweismittel natürlich zu prüfen. Sie müssen aber ernsthaft (!) bestehen.

Das Gericht (und vorher machen das auch bereits die Ermittler/die StA) muss also auch allen anderen lebensnahen, in Konkurrenz zur Anklageversion stehenden Hypothesen nachgehen. Solange eine dieser Hypothesen als Möglichkeit ernsthaft nach Ausschöpfen aller Ermittlungen weiter in Betracht kommt, kann das Gericht den Angeklagten im Rahmen der freien Beweiswürdigung nicht schuldig sprechen. Das Gericht muss andere Möglichkeiten (ernsthafte Möglichkeiten, lebensfremde können wie gesagt außer Betracht bleiben) ausschließen.

Für einen Ausschluss der mit der Anklagehypothese konkurrierenden Hypothesen sind plausible Gründe heranzuziehen.

-> Rebecca ist verschwunden. Es gibt keine Leiche, die ein Tötungsdelikt beweist. Die Hypothese der Polizei ist bekannt. Welche ernsthaft in Betracht zu ziehenden alternativen Erklärungen gibt es für Rebeccas Verschwinden? Können diese ausgeschlossen werden?

An diesem Punkt ist die Staatsanwaltschaft, genau wie wir hier auch. Gibt es lebensnahe andere Möglichkeiten?
Als Beispiele seien genannt: Ein freiwilliges Untertauchen, eine Entführung aus dem Haus, eine Tötung durch einen Unbekannten auf dem Weg zur Schule. Alle diese Möglichkeiten werden durchdacht, es wird geguckt, ob sie abwegig sind und falls nicht, ob sie widerlegt werden können.

Suizid oder eine vom Schwager unbemerkte Entführung aus dem Haus sind zum Beispiel (mMn) nach empirischen Gesichtspunkten nicht lebensnah und somit abwegig (keine Widerlegung zwingend notwendig), ein freiwilliges Verlassen des Hauses mit nachfolgend nicht vom TV verschuldeten Ereignissen ist hingegen nicht abwegig, dieses müsste hinreichend plausibel anhand von Indizien widerlegt werden.


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29.04.2019 um 10:53
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:ein freiwilliges Verlassen des Hauses mit nachfolgend nicht vom TV verschuldeten Ereignissen ist hingegen nicht abwegig, dieses müsste hinreichend plausibel anhand von Indizien widerlegt werden.
Das ist der Knackpunkt. Etwas zu widerlegen, das nicht stattgefunden hat, ist methodisch erstmal schwierig. Sicher zu widerlegen wäre es nur, wenn die Verschwundene gefunden wird, tot oder lebendig.
Und das war vermutlich auch einer der Knackpunkte bei der U-Haft-Aufhebung.
Positive Hinweise auf ein freiwilliges Verschwinden gibt es ja scheinbar nicht. Aber das ist offenbar nicht "sicher genug", aufgrund der vorgefundenen Spurenlage.


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29.04.2019 um 10:56
Zitat von MairaMaira schrieb:Das ist, gelinde ausgedrückt, sehr naiv gedacht.

Wenn du in der Situation wärst würdest du dich damit um Kopf und Kragen reden und am Ende würdest du das machen was der TV auch tut, nämlich schweigen. Letzteres ist das einzig richtige denn ganz egal was du erzählen würdest - DU bist derjenige der als einziger zuletzt mit der verschwundenen Person in einem Haus war und ganz egal ob du jede Millisekunde aufzählen kannst - wenn du keine Zeugen hast die deine Angaben bestätigen können kann man dir glauben, man muss es aber nicht zwangsläufig nur weil du so nett d/eine Geschichte erzählst und kooperativ bist.
Ich finde das nicht sehr naiv. Selbst wenn ich mich - angenommen unschuldig - in Widersprüche verstrickt habe, würde ich zwar irgendwann schweigen, bevor die Ermittler mich weiter in eine Ecke drängen.
Aber spätestens, wenn ich einen Rechtsanwalt an meiner Seite hätte, würde ich wieder davon anfangen, und würde den Rechtsanwalt bedrängen, dass in die richtige Richtung gesucht wird, weil mir der Verbleib von Rebecca sehr wichtig ist. Dann ist es Aufgabe der Rechtsanwältin, dass die Ermittlungen in die richtige Richtung gehen.


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29.04.2019 um 11:16
Zitat von FirmleadFirmlead schrieb:Ich finde das nicht sehr naiv. Selbst wenn ich mich - angenommen unschuldig - in Widersprüche verstrickt habe, würde ich zwar irgendwann schweigen, bevor die Ermittler mich weiter in eine Ecke drängen.
Aber spätestens, wenn ich einen Rechtsanwalt an meiner Seite hätte, würde ich wieder davon anfangen, und würde den Rechtsanwalt bedrängen, dass in die richtige Richtung gesucht wird, weil mir der Verbleib von Rebecca sehr wichtig ist. Dann ist es Aufgabe der Rechtsanwältin, dass die Ermittlungen in die richtige Richtung gehen.
Du hast aber schon erklärt und die Ermittler glauben dir nicht. Nun erzählst du die selbe Story deiner Rechtsanwältin - warum sollen die Ermittler ihr glauben? Nur weil es jetzt aus ihrem Mund kommt und nicht mehr aus deinem?

Nochmal: du warst als letzter mit der Vermissten allein und du hast keinerlei Zeugen die deine Unschuld darlegen können. Hättest du Zeugen wärst du ja nicht allein mit der Vermissten gewesen und die Ausgangslage wäre eine gänzlich andere.

Wobei man auch zu zweit oder als Gruppe jemanden töten kann, dies kann man nicht ausschliessen. Nur muss man das genauso beweisen wie dir allein. Dennoch ist jemand der allein war bezüglich Verdacht in einer völlig anderen Position.


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29.04.2019 um 11:24
Zitat von FerrateFerrate schrieb:Ob man wegen einem Vergehen an einem Kind oder an einem Erwachsenen dort ist, es sind Welten.
Ich persönlich finde da sind noch Welten, wenn das Kind 8 Jahre alt ist oder schon eine Jugendliche.


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