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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

26.05.2020 um 15:46
Zitat von infostreaminfostream schrieb:Da spreche ich von "ich glaube". Und glauben heißt nicht wissen. Die StA glaubt was (weis hoffentlich auch was), du glaubst was, ich glaube was. Das muss nicht immer das selbe sein.
Genau, du glaubst. Ohne Belege, Fakten oder Indizien. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf sowas und ist erstens erfahrener als du, und das sollte man auch akzeptieren, und sich daran halten was die sagen. Das sollte jeder.

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26.05.2020 um 15:47
Zitat von infostreaminfostream schrieb:Es bringt die Erkenntnis dass die Umstände nicht so ganz zutreffend sind wie es gerne hier dramatisiert dargestellt werden:
Wenn du nicht möchtest, dass andere auf deine Beiträge regieren, dann solltest du solche Formulierungen vermeiden.
Die Umstände können für die Familie nicht schrecklicher sein - da von einer dramatisierenden Darstellung zu sprechen ist schon arg zynisch. Der Kontakt ist abgebrochen und zwar komplett bis zum heutigen Tag. Da gibt es nichts zu dramatisieren, das ist ein Drama.


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27.05.2020 um 05:01
Es hat jetzt jeder seinen Standpunkt zum Snap klargemacht, es reicht jetzt. Wer sich weiterhin an einer diebezüglich etwas schwammigen Formulierung der Staatsanwaltschaft hochziehen will, kann das gerne tun, aber nicht hier, es wurde alles zu diesem Punkt gesagt und artet nur noch in Userbezug und Gezicke aus. An den bestehenden Fakten ändert es sowieso nichts, da es dem digitalen Tod von RR nicht widerspricht, völlig egal ob nun von - nicht eingesehen, nicht abgeholt, nicht geöffnet oder dem Empfänger nicht zugestellt gesprochen wird.


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27.05.2020 um 09:29
Zitat von emzemz schrieb:Er muss bei der Polizei nicht erscheinen, es sei denn, diese Vernehmung wurde von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Zur Staatsanwaltschaft muss er sowieso hingehen.
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Auch wieder so eine Stammtischweisheit. Als Betroffener erkennt man nicht, ob der Staatsanwalt eine Anweisung gab, oder nicht. Möchte der Ermittler eine solche, ist es ein Anruf.
Folgt man einer solchen Einladung nicht, spätestens wenn die Polizei vor der Tür steht, um einen zu einer Vernehmung abzuholen, erkennt man, dass es nicht nur die Polizei war sondern der Staatsanwalt höchstpersönlich, der einen sprechen wollte.
Der Staatsanwalt kann auch selbst ermittelnd tätig werden, insbesondere persönlich Beschuldigte oder Zeugen vernehmen. Wenn diese auf Vorladung der Polizei nicht erscheinen, kann der Staatsanwalt sie selbst laden. Im Gegensatz zur Polizei stehen ihm Zwangsmittel zur Verfügung; er kann den Zeugen polizeilich vorführen lassen, Ordnungsgeld oder die Verhängung von Ordnungshaft (Höchstmaß: sechs Monate) durch den Ermittlungsrichter beantragen.
Wikipedia: Staatsanwalt


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27.05.2020 um 09:36
Zitat von emzemz schrieb:Folgt man einer solchen Einladung nicht, spätestens wenn die Polizei vor der Tür steht, um einen zu einer Vernehmung abzuholen, erkennt man, dass es nicht nur die Polizei war sondern der Staatsanwalt höchstpersönlich, der einen sprechen wollte.
Das ist Unsinn. Der Staatsanwalt arbeitet nicht verdeckt. Wenn eine staatsanwaltschaftliche Vernehmung angesetzt wird, wird der zu Vernehmende auch direkt zur Staatsanwaltschaft geladen und dort vernommen. Es ist Usus, dass Anwälte ihrem Mandanten raten, sich gegenüber der Polizei nicht zu äußern. In der Regel wird ein anwaltliches Schreiben an die Polizei gesandt, dass eine schriftliche Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft erfolgt.


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27.05.2020 um 09:38
Aber auch wenn man von Staatswanwalt vernommen wird. Hat man natürlich das Recht zu Schweigen. So wird einem das sicher von Anwälten dringend angeraten werden.
Man hat dieses Recht sogar vor dem Gericht. Aber wenn man dort angekommen ist, dürfte die Sachlage wohl bekannt sein und der Anwalt (sofern vorhanden) wird sicher beraten, was zu tun ist

Womit diese spezielle Vorladung in dem spezielle Fall Nichts ändern würde.
Es ist ja auch nicht bekannt ob es eine solche in dem Falle bisher gab


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27.05.2020 um 09:59
Zitat von KimByongsuKimByongsu schrieb:Das ist Unsinn. Der Staatsanwalt arbeitet nicht verdeckt. Wenn eine staatsanwaltschaftliche Vernehmung angesetzt wird, wird der zu Vernehmende auch direkt zur Staatsanwaltschaft geladen und dort vernommen.
Das erkläre jetzt bitte nicht mir :D . Ich weiß das. Die Behauptung, das sei nicht erkennbar, die kommt von @Jamegumb .
Mein Beitrag war durchaus leicht ironisch zu verstehen :troll:
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Aber auch wenn man von Staatswanwalt vernommen wird. Hat man natürlich das Recht zu Schweigen. So wird einem das sicher von Anwälten dringend angeraten werden.
Ich habe immer das Recht zu schweigen, wenn ich Beschuldigter bin oder mich einer Straftat beschuldigen würde.

Was man differenzieren muss:
Als Zeuge habe ich zwar bei der Polizei das Recht zu schweigen, aber wenn der Staatsanwalt mit mir reden weill, dann habe ich natürlich nicht das Recht zu schweigen.


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27.05.2020 um 10:05
Zitat von emzemz schrieb:Als Zeuge habe ich zwar bei der Polizei das Recht zu schweigen, aber wenn der Staatsanwalt mit mir reden weill, dann habe ich natürlich nicht das Recht zu schweigen.
Zunächst einmal habe ich selber schon mal bei einer Vernehmung durch den Staatsanwalt das Schweigerecht genutzt. Aber das ist lange her und scheint sich ja anscheinend geändert zu haben.

Aber nein dies Land ist weiterhin ein Rechtsstaat.

"Sie können als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern. Es steht Ihnen frei, ob Sie sich gegenüber der Polizei, dem Staatsanwalt, einem Untersuchungsrichter (Haftrichter) oder in der Gerichtsverhandlung zu dem Straftatvorwurf äußern (§ 136 StPO, § 243 StPO). Auch Lügen ist im Strafprozess gesetzlich nicht sanktioniert."

Quelle: https://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/voraussetzung-fuer-die-einleitung-des-ermittlungsverfahrens/als-beschuldigter-und-angeklagter-die-aussage-verweigern/


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27.05.2020 um 10:15
@strellnikoff

Liest du eigentlich, was ich geschrieben habe?

Es ging um den Begriff Zeuge und du antwortest mir, wie es bei Beschuldigtem bzw. Angeklagten ist?
Es ist ein Unterschied, ob ich Zeuge bin oder Beschuldigter.


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27.05.2020 um 10:32
@emz Du hast natürlich vollkommen recht.
Manchmal vergesse ich das in dem Forum und in diesem Fall, jede Sache die eigentlich klar ist, nach ein paar Seiten wieder aufgenommen wird und auf Neue diskutiert wird.
Das irritiert mich öfter.

Noch einmal ein dickes Sorry von mir an emz


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27.05.2020 um 10:34
Zitat von vossivossi schrieb:Nun wird vermutet das sie in den USA ist..
Quatsch, gar nichts wird vermutet.
Es gibt lediglich irgendeinen durch nichts verifizierten FB-Account, der dummes Zeug verbreitet.
Vielleicht sollten wir uns hier nur insoweit mit solchem Blödsinn beschäftigen, als dass wir ihn als das bezeichnen, was er ist.


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27.05.2020 um 10:55
Zitat von emzemz schrieb:Was man differenzieren muss:
Als Zeuge habe ich zwar bei der Polizei das Recht zu schweigen, aber wenn der Staatsanwalt mit mir reden weill, dann habe ich natürlich nicht das Recht zu schweigen.
Würde dann nicht auch vor der StA wohlgemerkt als "Zeuge" folgendes greifen, worauf sich der Zeuge berufen könnte, wenn er sich durch eine Aussage selbst oder eine ihm nahestehende Person, Familienmitglied zb., belasten würde?

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__52.html


Wikipedia: Zeugnisverweigerungsrecht

Hier käme natürlich nur das Zeugnisverweigerungsrecht aus der StPO, wegen einer strafrechtlichen Ermittlung, zum Tragen.


Kurzes Gedankenspiel also;
Angenommen die Ehefrau J oder der Schwiegervater B würden von der StA als Zeugen vorgeladen und vernommen werden, könnten sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht der StPO berufen und von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, wenn sie mit ihren Zeugenaussagen F belasten würden?

Ich denke mal ja, denn es steht nirgends explizit, dass das Zeugnisverweigerungsrecht entfällt, sollte eine Zeugenaussage vor der StA erfolgen, und das Zeugnisverweigerungsrecht dürfte somit nicht nur vor einer polizeilichen Vernehmung sondern auch gegenüber der StA gelten. Das Zeugnisverweigerungsrecht dürfte also unabhängig von der Behörde, die die Zeugenaussage vornehmen lässt, gelten.


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27.05.2020 um 10:59
Mal der Versuch einer Betrachtung "mit Abstand":

- ein 15-jähriges Mädchen verschwindet anscheinend spurlos aus dem Haus von Schwester und Schwager, am Morgen, vor Schulbeginn, wo ihr Handy noch im WLAN-Router eingeloggt war

- einziger Verdächtiger ist der Schwager, welcher, zurückgekehrt von einer nachgeholten Weihnachtsfeier im Betrieb, angetrunken (Alkoholspiegel unbekannt), früh morgens nach Hause kommt und angeblich mit dem Mädchen zu diesem Zeitpunkt allein im Haus war <-> zu 100% ausschliessen will die Staatsanwaltschaft jedoch ein anderes Verschwindeszenario (Ausreissen, Entführung etc.) ohne Beteiligung des Schwagers auch nicht.

- Das Mädchen scheint wie vom Erdboden verschluckt, jegliche digitale Kommunikation ist seit dem Morgen unterblieben (der "digitale Tod"). Ihr Handy, das im Haus am Morgen eingeloggt war ist verschwunden und auch ihre Schulsachen sind weg.

- Der Schwager verwickelt sich bei den Polizeivernehmungen in Widersprüche und wird verhaftet. Zwei ihm nachgewiesene Fahrten am Verschwinde- und am Folgetag auf der Autobahn Richtung Polen, will oder kann er nicht erklären. Stattdessen hat er wohl eingangs erklärt zu dieser Zeit im Bett zu Hause geschlafen zu haben - was nicht den Tatsachen entspricht

- Forensische Spuren, die einen Tod des Mädchens im Haus belegen oder die eine Verbringung im Auto des Schwagers / der Schwester beweisen würden, sind anscheinend nicht nachweisbar, trotz Untersuchungen der Spusi im Haus und am Wagen

Trotz intensiver Ermittlungsarbeit von zum Teil zwei Mordkommissionen und tausenden von Hinweisen aus der Bevölkerung ist dem tatverdächtigen Schwager auch nach 15 Monaten anscheinend nichts gerichtsverwertbares nachzuweisen. Die Familie des Mädchens, welche vom Schwager eine nicht nähere bekannte Erklärung für die zwei Fahrten am Verschwinde- und am Folgetag erhalten hat (angeblich Drogengeschäfte) steht uneingeschränkt hinter dem Tatverdächtigen und verteidigt ihn gegenüber den Ermittlungsbehörden und der Öffentlichkeit vehement mit zum Teil widersprüchlichen Aussagen und Rechtfertigungen.

-----------------

Ohne die zwei sogenannten, verdächtigen KESY-Fahrten des Schwagers, die er nicht erklären will, würde es m.E. so aussehen, als wäre das Mädchen am Morgen auf dem Schulweg spurlos verschwunden. Für mich hört sich das alles nach einem Plan an. Weil, so viele Zufälle auf einmal kann es m.E. nicht geben bzw. soviel "Glück" als Täter kann ein Täter fast gar nicht haben.

Was also ist passiert?

-> Wollte das Mädchen geplant verschwinden?
-> ist das Mädchen zu jemand ins Auto gestiegen und wollte dieses Treffen geheim halten?
-> Ist das Mädchen vor dem Haus von einem Täter "weggeschnappt" worden? (Ähnlich dem Kampusch-Fall, mit dem sich das Mädchen laut Aussage der Mutter vorher beschäftigt hatte).
-> Ist der Schwager "der Täter" und hat das Mädchen getötet und verbracht?
-> Ist ein Unfall mit Todesfolge im Haus passiert und das Mädchen anschliessend verbracht worden um diesen Unfall zu kaschieren, welcher eventuell unangenehme Implikationen für den Beteiligten gehabt hätte?

?


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27.05.2020 um 11:05
@rhapsody3004

Richtig, das wurde noch nicht angeführt:
Verwandt oder verschwägert, dann muss ich natürlich nie aussagen, egal ob Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht.


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27.05.2020 um 11:15
Zitat von emzemz schrieb:Richtig, das wurde noch nicht angeführt:
Verwandt oder verschwägert, dann muss ich natürlich nie aussagen, egal ob Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
Auch unabhängig irgendwelcher Verwandtschaftsverhältnisse braucht ein Zeuge nicht aussagen, wenn der Zeuge "sich selbst" belasten würde.

Auskunftsverweigerungsrecht

https://dejure.org/gesetze/StPO/55.html



Was auch klar ist, dass sich explizit auf das Aussageverweigerungsrecht nur ein Beschuldigter berufen kann:


https://dejure.org/gesetze/StPO/136.html

(§ 136 Abs. 1 Satz. 2 StPO)




Jede einzelne Partei kann sich also auf unterschiedliche Rechte berufen, wenn...


Aussageverweigerungsrecht (für einen Beschuldigten)
Zeugnisverweigerungsrecht (Angehörige des Beschuldigten)
Auskunftsverweigerungsrecht (Zeugen ohne Verwandtschaftsverhältnisse)


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27.05.2020 um 11:36
Sorry nochmal für den Beitrag, aber wenn man den ganzen Mist, den F hinter sich hat, betrachtet, wäre es da rückblickend für ihn nicht besser gewesen, wenn er bereits als "Zeuge" die Klappe gehalten hätte und er sämtliche Auskünfte verweigert hätte?
Das Recht hätte er ja auch da bereits gehabt, nur anhand einer anderen Rechtsgrundlage halt.

Gut, er konnte als Zeuge natürlich noch nicht wissen, dass er sich mit seinen Aussagen selbst belasten würde.
Zudem hätte eine Verweigerung als Zeuge auch Konsequenzen für ihn bedeuten können, wenn er durchs Schweigen seine Schwägerin unnötig in Gefahr gebracht hätte.
Vorausgesetzt natürlich, er hätte entsprechendes Wissen darum gehabt, dass sich seine Schwägerin überhaupt in einer Gefährdungslage befindet.


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27.05.2020 um 11:44
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sorry nochmal für den Beitrag, aber wenn man den ganzen Mist, den F hinter sich hat, betrachtet, wäre es da rückblickend für ihn nicht besser gewesen, wenn er bereits als "Zeuge" die Klappe gehalten hätte und er sämtliche Auskünfte verweigert hätte?
... nicht wenn er es zu Beginn so aussehen lassen wollte, als wenn RR auf dem Schulweg ohne sein Zutun verschwunden ist und er mit der ganzen Sache nicht zu tun hat. Die EB werden ihn ja nicht sofort mit ihren Ermittlungserkenntnissen konfrontiert haben. Nämlich, dass er, während er tief und fest seinen Rausch ausschlief, er sich auf der Autobahn Richtung Polen befand und "von KESY geblitzt wurde" und WhatsApp - Nachrichten im Tiefschlaf geschrieben hat ;).


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27.05.2020 um 12:23
Mich würde nach wie vor eines interessieren: Was macht die Ermittler so sicher, daß Rebecca "das Haus nicht lebend verlassen hat"?

Es muß doch irgendwelche Erkenntnisse dazu geben, die bislang vor der Öffentlichkeit geheim gehalten wurden. Nur allein aufgrund die Kesy-Fahrten und die Widersprüche in den Aussagen des Schwagers dazu auf einen Mord zu schließen, wäre doch absolut an den Haaren herbeigezogen.

Was für ein taktisches Kalkül könnten die Ermittler damit verfolgen? Wurde die o. g. Formulierung etwa bewußt in dieser Form gewählt?

h.


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Wo ist Rebecca Reusch?

27.05.2020 um 12:30
Zitat von DieMichiDieMichi schrieb am 21.05.2020:Für mich passt die neue Meldung irgendwie gar nicht ins Bild. Wieso sollte sich Rebeccas Handy im Ausland noch mal eingeloggt haben? Man hat doch in D auch keinerlei Handyspuren mehr von ihr gefunden.

Der Täter wird das Handy doch gewissenhaft entsorgt haben. Das würde ja an absolute Dummheit grenzen, Rs Handy nach ihrem Tod an einen Dritten weiterzureichen, im Ausland oder sogar bei eBay zu verticken. Die Theorie mit den Altkleidersachen ist besser, aber auch unwahrscheinlich.
Denkbar wäre, das das Handy beim möglichen Verbringen des Körpers verloren gegangen ist.
Aber, hätte es sich dann nicht nochmal irgendwo eingeloggt?
Das von einigen in Betracht gezogen wird, das er das Handy "vertickert" hat, verwundert schon ein wenig.

Damit würde er sich mit dem Verbrechen in Verbindung bringen bzw., wenn das rauskommt, müsste er erklären, wie er an das
Handy von Rebecca kam.


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