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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

31.05.2020 um 08:10
@BoobSinclar
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wenn ich mit kleinsten, völlig unwesentlichen Details an die Öffentlichkeit gehe, warum ist das ein Indiz dafür, dass ich handfeste Dinge im Hintergrund habe? Das macht keinen Sinn.
Was meinst du eigentlich konkret mit 'völlig unwesentlichen Details'?

Was wesentlich ist oder unwesentlich, kann von uns hier gar keiner wissen. Womit sollen die EB denn raus? Mit ermittlungsrelevanten Details, die der Öffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht zustehen und/oder die weiteren Ermittlungen sogar gefährden könnten?

Man kann es doch gar nicht oft genug sagen: was die haben oder nicht haben, wissen wir nicht und werden wir wohl auch vor einem Prozess nicht erfahren.

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31.05.2020 um 08:31
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Was meinst du eigentlich konkret mit 'völlig unwesentlichen Details'?
Guck Dir doch mal genau z.B. die Liste der Dinge an, die bei Aktenzeichen xy genannt wurden und frage Dich, wie relevant diese einzelnen Dinge sind und welche Not besteht, sie kommunizieren zu müssen, gerade vor dem Hintergrund des Zitats von Staatsanwalt Steltner, dass @wegwerfnick aus dem März 2019 gefunden hat.

Guck Dir an, was letzte Woche kommuniziert wurde. Da wurde nicht kommuniziert, es gibt einen Treffer oder sonstwas, es wurde kommuniziert, man suche jetzt im Osten, weils da eine andere Vorratsdatenspeicherung hat und frage Dich, wie das dazu passt, dass man vermeintlich "keine Details der Ermittlungsführung" kommentiert.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Man kann es doch gar nicht oft genug sagen: was die haben oder nicht haben, wissen wir nicht
Meine Rede. Ich behaupte lediglich, dass ich in der Bewertung der Aussagen zu dem begründeten Schluss komme, dass sie nicht mehr haben, als das, was sie sagen. Mehr nicht.


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31.05.2020 um 08:52
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Meine Rede. Ich behaupte lediglich, dass ich in der Bewertung der Aussagen zu dem begründeten Schluss komme, dass sie nicht mehr haben, als das, was sie sagen. Mehr nicht.
Das Spannungsfeld zu diesem Thema scheint gross zu sein. Ich persönlich glaube auch, ähnlich @BoobSinclar, dass die EB nicht viel mehr Beweiskräftiges haben. Aber nehmen wir mal kurz an, sie haben doch viel mehr "in der Hinterhand". Welche Gründe ausserhalb der normalen Argumentation (Täterwissen, die EB sind eigentlich überhaupt nicht verpflichtet "Irgendetwas" der Öffentlichkeit mitzuteilen, Taktik: "Man versucht den TV oder andere mögliche Täter in Sicherheit zu wiegen") könnte es noch geben nicht konkreter zu werden oder das was sie wissen nicht gezielter gegen den TV einzusetzen - also z.B. eine weitere öffentlichkeitswirksame Kampagne zu lancieren um weitere Zeugen aufzutun oder Ähnliches.


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31.05.2020 um 09:08
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:Taktik: "Man versucht den TV oder andere mögliche Täter in Sicherheit zu wiegen") könnte es noch geben nicht konkreter zu werden oder das was sie wissen nicht gezielter gegen den TV einzusetzen - also z.B. eine weitere öffentlichkeitswirksame Kampagne zu lancieren um weitere Zeugen aufzutun oder Ähnliches.
Da frage ich mich aber immer: Welche zuverlässigen Zeugen, sollte man nach nunmehr 15 Monaten finden können? Würde der TV nicht ebenso davon ausgehen, das in 15 Monaten. die Leiche kein großes Problem mehr darstellt und nur durch Zufall gefunden wird? Er also Alles richtig gemacht hat?

Ich persönlich erhoffe mir etwas von der Handysuche im Ostblock, denn die wurde ja groß kommuniziert. Ob es nun gegen den TV geht, oder ganz neue Aspekte an Licht kommen, werden Wir sehen (oder auch nicht)


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31.05.2020 um 09:47
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:Man versucht den TV oder andere mögliche Täter in Sicherheit zu wiegen
Er war den EB ja immer einen Schritt voraus, da er jeweils von Rs Eltern und Schwester wusste, was als nächstes überprüft werden würde. Von daher bin ich mir ziemlich sicher, dass nicht mehr viel an die Öffentlichkeit gebracht werden wird. Nur dadurch konnte er sich ja bestens auf alles vorbereiten und ich bin mir ziemlich sicher, dass die zweite Fahrt Richtung Polen genau deswegen stattgefunden hat.

Was ich persönlich erstaunlich finde, ist, dass der TV angetrunken und übermüdet offenbar in der Lage ist, den fast perfekten Mord zu begehen, vorausgesetzt, er war es. Er hat mit R die Schultasche verschwinden lassen, die Handys ausgeschaltet, die Kamera verschwinden lassen, und das alles spurlos, und es gab keinerlei Spuren eines Gewaltverbrechens.


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digi1 ehemaliges Mitglied

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31.05.2020 um 09:47
Von der Handy-Suche im Ostblock halte ich gar nichts. Um ein iphone zurückzusetzen muss man sowieso fachliches Wissen haben. Im Zuge dieser Aktion ist es ein leichtes, die IMEI mit zu ändern. Hätte nie gedacht, dass die bei einem iphone nicht hardwarecodiert ist. Es wäre also ein leichtes, das iphone zu anonymisieren, dass es nie mehr identifiziert werden könnte. Bei Android ist eine IMEI-Änderung sowieso kein Problem.


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31.05.2020 um 09:54
Zitat von ElodiaGSElodiaGS schrieb:Er war den EB ja immer einen Schritt voraus, da er jeweils von Rs Eltern und Schwester wusste, was als nächstes überprüft werden würde.
Bitte einen Beleg dafür, dass die EMs sich immer erst mit der Familie absprachen, was sie als nächsten zu tun gedachten.
Zitat von ElodiaGSElodiaGS schrieb:dass der TV angetrunken
Auch hierfür fehlt ein Beleg.


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31.05.2020 um 09:58
Zitat von digi1digi1 schrieb:Von der Handy-Suche im Ostblock halte ich gar nichts.
An sich ist die Idee schon naheliegend, finde ich - nur kommt sie für meine Begriffe jetzt, bald anderthalb Jahre nach ihrem Verschwinden, (zu) spät. Oder übersehe ich da rechliche Hürden, die solche Ersuchen zu einem früheren Zeitpunkt verhindert haben?


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31.05.2020 um 10:23
Zitat von soomasooma schrieb:An sich ist die Idee schon naheliegend, finde ich - nur kommt sie für meine Begriffe jetzt, bald anderthalb Jahre nach ihrem Verschwinden, (zu) spät. Oder übersehe ich da rechliche Hürden, die solche Ersuchen zu einem früheren Zeitpunkt verhindert haben?
Ich denke, vorher lag der Fokus die ganze Zeit VOR der Grenze, deswegen wurde da ja jeder Stein umgedreht. Woher jetzt die Idee kommt, mal mehr über die Grenze zu schauen, kann man nur raten. Vielleicht wirklich als letztes Mittel.


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31.05.2020 um 10:29
Zitat von echo3echo3 schrieb:Vielleicht gab es ja z. B. Faserspuren der Decke im Bad? Ist jetzt natürlich eine absolute Spekulation und nur ein Beispiel.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Najanu, dann lag halt die Decke im Bad, das "beweist" mitunter nicht wirklich irgendwas.

So ein Fund wäre für sich genommen nicht der ultimative Beweis, aber grundsätzlich durchaus verwertbar, um die Hypothese der Anklage zu stützen. Im Fall Genditzki (Badewannenmord Rottach-Egern) gab es ebenfalls kein Motiv und kein tatnahes Indiz, das Gericht hat den Angeklagten, der als Letzter bei der Toten war, mit einer Beweiswürdigung nach dem Ausschlussprinzip verurteilt.
Dabei ging es davon aus, dass G. das Opfer im Wohnzimmer bewusstlos schlug und dann ins Bad brachte. Da bei einem Schleifen/Ziehen des Körpers Faserspuren vom Flurteppich an den Socken der Getöteten hätten haften bleiben können, wurde dies textilmikroskopisch untersucht, Ergebnis - Fehlanzeige. Das Gericht ging daher davon aus, dass der Täter die Frau trug.

Faserspuren der verschwundenen Fleecedecke im Bad als mutmaßlichem Tatort wären ein Hinweis darauf, dass Rebecca im Bad getötet wurde und dort in die Decke eingewickelt wurde. Zusätzliche Faserspuren im Kofferraum des Autos (die ja wirklich gefunden wurden), vervollständigen dieses Bild.

Natürlich kann man auch hier wie bei jedem Indiz sagen:  So what? Ist sie halt nach dem Snap digital verstorben, dann war ihr Handy halt noch im Haus eingeloggt, obwohl FR sie nicht gesehen haben will, dann wollte sie an dem Morgen halt keine frische Wäsche anziehen, dann ist er halt zweimal aus unbekannten Gründen Richtung Polen gefahren, dann hat er sich halt in Widersprüche verstrickt, dann lag die Fleecedecke halt mal im Bad und mal im Kofferraum usw., aber an irgendeinem Punkt ist "so what?" nicht mehr drin, da ist so ein Fall in der Summe und im Kontext der Indizien gerichtsfest.

Noch scheint das aber nicht der Fall zu sein, weil ja bekanntlich weiter ermittelt und keine Anklage erhoben wird.


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31.05.2020 um 10:34
Die Decke gehörte doch F. und seiner Frau. Ganz ehrlich, mich würde es da eher wundern, wenn man im Bad KEINE Faserspuren finden würde. Die Decke wird doch auch mal gewaschen usw, daraus kann man nichts herleiten, das ist für mich noch nicht mal als Indiz brauchbar


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31.05.2020 um 10:40
Zitat von ElodiaGSElodiaGS schrieb:Er war den EB ja immer einen Schritt voraus, da er jeweils von Rs Eltern und Schwester wusste, was als nächstes überprüft werden würde.
@ElodiaGS
Du meinst, die Ermittler haben den nahen Verwandten von Rebecca immer angekündigt, was sie am nächsten Tag überprüfen werden? Das würde doch überhaupt keinen Sinn machen, wenn sie einen Täter aus dem familiären Umfeld des vermissten Mädchens vermuten würden. Man würde in solch einem Fall dann eher falsche Infos rausgeben um die Reaktionen einzelner Personen darauf zu beobachten, aber alles andere wäre völlig ausgeschlossen.


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31.05.2020 um 10:48
Zitat von KukriKukri schrieb:mich würde es da eher wundern, wenn man im Bad KEINE Faserspuren finden würde. Die Decke wird doch auch mal gewaschen usw, daraus kann man nichts herleiten, das ist für mich noch nicht mal als Indiz brauchbar
vielleicht nicht im Bad; aber wenn man sich das Bild 506 hier im thread anschaut, dann sieht man, dass auch der Eingangsbereich genau untersucht wird. Gäbe es diese Faserspuren der gesuchten Decke dort, dann würde das im Kontext zu dem stehen, was @Seps13
gerade ausführte.
Auch Schleif-Faserspuren auf der Treppe könnten da kommunizieren...all diese Ergebnisse wissen wir natürlich nicht. Sie könnten im Ganzen aber eine Indizienkette ergeben.


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31.05.2020 um 10:53
Zitat von SanditaSandita schrieb:Und ein 2. Gedanke. Mobbing im Internet ist strafbar. Auch darf niemand ohne Gerichtsurteil wg. einer Tat verurteilt werden. Inwiefern ist es aber legitim, jmd. öffentlich über einen langen Zeitraum ohne (konkrete) Beweise letztlich vorzuverurteilen, mit Bild in Presse und ständigem Rufmord über Pressekonferenzen (da der Vorwurf des Tatverdachts, wenn er nicht bewiesen werden kann, für den TV auf Verleumdung und Rufmord rausläuft). Damit kann sowohl Jobverlust (wie erfolgt), Sozialkontaktverlust, Ächtung in der Öffentlichkeit, Zerrüttung in der Familie, Zerstörung gewachsener Freundschaften etc. einhergehen und damit wird das ganze Leben dieser Person zerstört, ohne gerichtsfeste Beweise und damit Berechtigung für diese Vernichtung des Lebens dieser Person zu haben. Und wer begleicht einem den finanziellen Schaden, der sich durch das ganze Leben ziehen kann, wenn man durch die ständige öffentliche Bekanntgabe, dass nur man tatverdächtig bleibe etc., z.B. jegliche Möglichkeit eines Jobs oder einer Karriere verliert, wenn man praktisch als vorverurteilter mutmaßlicher Mörder sein Leben fristen muss... Das kann doch auch nicht rechtens sein....
Also bei aller Liebe, aber das ist doch äußert übertrieben dargestellt.

Erstens können die EB nichts dafür, wenn ein Fall, ein Ermittlungsverfahren dazu führt, dass der TV im Internet von Zivilpersonen gemobbt wird. Noch dazu ist Mobbing lediglich nur ein Oberbegriff für vieles. Mobbing als solches ist kein eigener Straftatbestand und somit auch nicht strafbar. Unter dem Oberbegriff Mobbing können aber mehrere Straftatbestände erfüllt sein (Verleumdung, Nötigung, Bedrohung etc.) zb.
Aussagen wie nur ich/er werde/wurde gemobbt, sind daher wenig aussagekräftig bzw. nichtssagend.


Was du unter Rufmord verstehst, auch kein Straftatbestand, dürfte sich um Straftatbestände wie Verleumdung oder üble Nachrede handeln, die die EB aber ganz sicher nicht erfüllt haben.
Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens geschah auf Grundlage von

https://dejure.org/gesetze/StPO/152.html

https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (ein Anfangsverdacht) lagen damals gegen den Zeugen F vor, sodass die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn gerechtfertigt und nicht ungerechtfertigt geschah. Als strafmündige Person konnte F somit auch offiziell als Beschuldigter und nicht mehr nur als lediglich Tatverdächtiger betitelt werden. Tatverdächtiger wäre er aber auch ohne Ermittlungsverfahren und ohne den sich daraus ergebenden Beschuldigtenstatus.
Beschuldigter bedeutet auch nicht, dass sich auch jemand tatsächlich einer Tat schuldig gemacht hätte, Nein, sondern besteht lediglich nur der Verdacht darauf, der sich entweder noch erhärten, auf gleichem Verdachtsstand wie zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens befinden oder sich so weit entlasten kann, sodass überhaupt kein Verdacht mehr gegenüber dem Beschuldigten besteht.

Ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person kann aus unterschiedlichen Gründen auch wieder eingestellt werden: Ermittlungsverfahren ist festgefahren und bringt keine neuen Erkenntnisse mehr hervor. Aus Mangel an.. wird dann das Ermittlungsverfahren eingestellt. Mit Option jedoch, dass es auch ein Wiederaufnahmeverfahren geben kann, sollten sich in der Zukunft neue Verdachtsmomente gegenüber einer Person ergeben.
Ebenso kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden, wenn sich genügend entlastende Punkte angesammelt haben, was auch schon mal nur ein einziger Punkt sein kann, nämlich die Ermittlung eines anderen Tatverdächtigen, gegen dann ein eigenes neues Ermittlungsverfahren eröffnet wird.

Die EB preisen den Beschuldigten F auch nicht als Täter an, sondern behandeln sie ihn, was auch öffentliche Äußerungen ihm gegenüber betrifft, wie einen mutmaßlichen Täter. Das müssen sie und haben sie nach meinem Kenntnisstand auch immer getan.
Hauptgrundlagen für diese Behandlung dürfte folgende sein:


https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html

"Abs. 2".

Angeklagter ist er zwar noch nicht, jedoch greift die Unschuldsvermutung auch schon früher - nämlich im gesamten Strafverfahren, was auch das laufende Ermittlungsverfahren gegenüber einer Person als Beschuldigten und nach Abschluss und Klageerhebung gegenüber einem Angeschuldigten betrifft:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/70-jahre-aemr/artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte/artikel-11/ (Archiv-Version vom 26.10.2019)



Weitere Grundlagen, an die sich auch die Staatsanwaltschaft als "vollziehende Gewalt" zu halten hat:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
"Abs. 3"

All diese letztgenannten Grundlagen für sind jedoch kein Ausschluss dafür, dass gegenüber einer Person kein offizielles Ermittlungsverfahren erhoben werden und das auch über längere Zeit hinweg fortgeführt werden darf.




Selbst wenn sich irgendwann ergeben sollte, dass der TV F tatsächlich nichts mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun gehabt haben sollte, so war das Ermittlungsverfahren, gegen ihn gerechtfertigt. Das Ermittlungsverfahren gegen F geschah auf bestehenden Rechtsgrundlagen, die erfüllt waren, siehe weiter oben.
Wie gesagt, ein Ermittlungsverfahren kann eröffnet, fortgeführt aber selbstverständlich auch wieder eingestellt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Eröffnung des Ermittlungsverfahren sowie die Fortführung ungerechtfertigt geschah.

Veröffentlichung seiner Person und somit Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild diente damals übrigens nur der weiteren Aufklärung eines möglichen Verbrechens (Verdacht auf Totschlag). Man sah damals mit der Veröffentlichung Erfolgsaussichten das Ermittlungsverfahren und das Schicksal Rebeccas aufklären zu können. Voraussetzung ist jedoch nicht, dass Maßnahmen überhaupt Erfolg bringen müssen, sondern muss nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit auf Erfolg vorliegen und wenn andere Maßnahmen weniger erfolgsversprechend sind, sodass bei der Rechtsgüterabwegung das Recht am eigenen Bild in den Hintergrund treten musste, weil die Veröffentlichung des Bildes einen höheren Nutzen hatte. Kurz: Die Aufklärung eines möglichen Verbrechens, das Schicksal von Rebecca wurde hier einfach als höher als das Recht am eigenen Bild seitens F gewertet.
Zu dieser Einschätzung muss auch der damalige Ermittlungsrichter gekommen sein, denn für die Veröffentlichung von Bildern eines Tatverdächtigen braucht es einen richterlichen Beschluss. Die EB können also nicht eigenmächtig nach Belieben handeln.

Als die Veröffentlichung des Bildes keinen weiteren Nutzen mehr hatte, Zweck war erfüllt, wurde die Person des F auch zumindest von Seiten der Behörden sofort wieder verpixelt dargestellt und das Recht am eigenen Bild trat wieder in den Vordergrund, da eine Fortführung der Veröffentlichung nicht mehr im Verhältnis zum Zweck/Nutzenvgestanden hätte und somit nicht länger zu rechtfertigen gewesen wäre.

Ob sich die Presse daran auch gehalten und gleichsam mitgezogen hat, weiß ich nicht. Aber zumindest haben seriöse Medien F aus meiner Erinnerung heraus auch wieder verpixelt dargestellt.

Hätten sie das nicht, dann hätte die Anwältin von F tätig werden können. Zb. aufgrund folgendem:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html


Auch mögliche Schadensersatzansprüche wären drin gewesen, wenn ihr Mandant F in seinen Persönlichkeitsrechten weiterhin verletzt worden wäre. Fahrlässigkeit und nicht erst Vorsatz seitens des Verursachers genügt dafür bereits:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html





Kurz:
Ich kann deine Kritik, Vorwürfe zumindest auf die EB bezogen nicht teilen, haben diese nicht mal im Entferntesten so etwas wie Verleumdung oder üble Nachrede begangen, sondern waren das nur übliche Abläufe einschließlich öffentlicher Äußerungen, auch das Wie, die in einem laufenden Ermittlungsverfahren rechtmäßig und Gang und Gäbe sind.
Selbst die eigentliche Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen F geschah gerechtfertigt (Rechtsgrundlagen dafür waren erfüllt) und nicht willkürlich ungerechtfertigt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

31.05.2020 um 11:01
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich kann deine Kritik, Vorwürfe zumindest auf die EB bezogen nicht teilen, haben diese nicht mal im Entferntesten so etwas wie Verleumdung oder üble Nachrede begangen, sondern waren das nur übliche Abläufe einschließlich öffentlicher Äußerungen, auch das Wie, die in einem laufenden Ermittlungsverfahren rechtmäßig und Gang und Gäbe sind.
Selbst die eigentliche Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen F geschah gerechtfertigt (Rechtsgrundlagen dafür waren erfüllt) und nicht willkürlich ungerechtfertigt.
Da stimme Ich dir zu und im Laufe der Haftprüfung/Beschwerde wurde ja auch richterlich entschieden, das die Indizien nicht ausreichen, den Mann in Haft zu halten. Obwohl bei Ermittlungen wegen Totschlag (War ja mal medial im Gespräch), die Indzienkette nicht so stark sein muss wie im Falle von anderen Delikten. Bezogen darauf,das ein Haftbefehl, Bestand behält.

Fazit der TV bleibt TV kann sich frei bewegen und muss sich aber nicht wöchentlich auf dem Polizeirevier melden, denn auch das wäre eine Option gewesen.


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31.05.2020 um 11:25
Zitat von ElodiaGSElodiaGS schrieb:Was ich persönlich erstaunlich finde, ist, dass der TV angetrunken und übermüdet offenbar in der Lage ist, den fast perfekten Mord zu begehen, vorausgesetzt, er war es. Er hat mit R die Schultasche verschwinden lassen, die Handys ausgeschaltet, die Kamera verschwinden lassen, und das alles spurlos, und es gab keinerlei Spuren eines Gewaltverbrechens.
Absolut richtig, aber cest la vie. Entweder er hat das alles geplant (Grube im Wald war schon ausgehoben etc.) - was ich persönlich nicht glaube - oder es kam warum auch immer zu Rebeccas Tod und er hat instinktiv gehandelt und wohl in dem Moment das "Glück" gehabt, aus seiner Sicht zufällig alles "richtig" gemacht zu haben, so dass es außer den Indizien und den Ausschlussverfahren für Beweise nicht reicht und er davonkommen wird. Ein schwer zu ertragender Gedanke, aber solche Fälle gibts halt nun mal, auch wenn sich das natürlich alle nicht wünschen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

31.05.2020 um 11:33
Dieser von rtl kastrierte Satz der Staatsanwältin wurde schon seitenweise rauf und runter diskutiert und analysiert und es ist mir einigermaßen unverständlich, warum man ihn immer noch als Beleg meint heranführen zu können.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:... und Rebecca könnte auch noch leben.
Das muss ich nicht einmal zwischen den Zeilen lesen, das wird genau so gesagt.
Es wäre schon hilfreich, genau hinzuhören, was gesagt wurde. Staatsanwälte sind es gewohnt, sehr exakt zu formulieren. Also ziehen sie immer, so lange es keinen definitiven Anhaltspunkt dafür gibt, dass jemand tot ist, immer in Betracht, dass derjenige auch leben könnte.

Vielleicht hilft ein kleiner Excurs in die Welt des Märchens, um den Inhalt des zitierten Halbsatzes verstehen und sinnvoll ergänzen zu können.
Denn wie heißt es dort immer am Ende: und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.


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31.05.2020 um 11:51
Zitat von echo3echo3 schrieb:Vielleicht gab es ja z. B. Faserspuren der Decke im Bad?
Die Decke ist doch verschwunden. Oder redet Ihr jetzt von einer anderen.


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31.05.2020 um 11:59
Zitat von sundrasundra schrieb:Ich denke, vorher lag der Fokus die ganze Zeit VOR der Grenze, deswegen wurde da ja jeder Stein umgedreht.
Leider wurde dort eben nicht jeder Stein umgedreht - dafür ist das Gebiet viel, viel zu gross.
Es wurden lediglich kleine Gebiete abgesucht


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