ChrisHal schrieb:Es hat doch aber nichts mit Erfahrungen zu tun, ob er 30 oder 50 Jahre Berufserfahrung hat, Herr P ist unbeteiligt in dem Fall R, hat keine Kenntnis von den Ermittlungsakten oder Gründen warum die EB in diesem Fall was getan haben. Noch wird ermittelt und es gehört sich nicht, als ehemaliger Kollege, bei noch laufenden Ermittlungen, von Fehlern öffentlich zu reden.
Natürlich kennt er die Ermittlungsergebnisse nicht, aber er wird wohl lange genug dabei sein um sich ein Urteil erlauben zu können, denn die Standards sind im Grunde die selben
Wie in so einem Fall vorzugehen ist.
RedRobin schrieb:Es ist doch richtig, dass er in Pension ist?
Eigentlich schätze ich Hr. Petermann sehr und erkenne auch seine 30jähr.
Erfahrung an.
Ok, dann entschuldige bitte wenn ich das falsch aufgefasst habe.
RedRobin schrieb:Trotzdem kann ich nicht gut finden, dass er sich mit Negativ-Urteilen in
die Arbeit von aktiven EB/Staatsanwaltschaften einmischt und angebliche
Fehler anprangert.
Herr Petermann ist bei weiten nicht der einzige der die Arbeit kritisiert hat, das hat so ziemlich jeder der sich ein wenig mit der Thematik befasst hat.
Und nur aus kollegialen Gründen sein Unverständnis nicht zu äußern finde ich auch nicht zielführend.