@Herr_von_undZu Auf der Grundlage ziellos und Hauptsache es wird mal wieder was getan, sind die aktuellen Maßnahmen mit absoluter Sicherheit nicht zurückzuführen.
Fußt schon auf einer tatsächlich vorhandenen Grundlage und seis wirklich nur auf bereits schon vorhandenen Ermittlungsergebnissen zurückzuführen und keinen neuen Erkenntnissen bzw. keinen tatsächlich neuen Anhaltspunkten.
Lizzie schrieb:Und Beschuldigter ist er ja nach wie vor, heißt früher oder später muss es wohl zur Anklage kommen. Kann man sich in dem Fall ja nicht vorstellen, dass es irgendwann heißt dass das Verfahren eingestellt wurde.
Doch, aus das wäre möglich.
Ermittlungsverfahren, so fern sie wirklich als aus ermittelt gelten und auch keine neuen Ermittlungsergebnisse mehr in naher Zukunft zu erwarten sind/wären, können dann gegen Personen, Beschuldigte, aufgrund Mangels eingestellt werden. Je nach neuen Erkenntnissen in der Zukunft ist dann aber auch jederzeit eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich.
Kann die StA hingegen bei Abschluss der Ermittlungen hinreichenden Tatverdacht aus den vorhandenen Ermittlungsergebnissen begründen, wird sie und muss sie dann sogar im Falle F Anklage erheben.