Wo ist Rebecca Reusch?
um 12:30Ich glaube das Prinzip der Unschuldsvermutung wird von einigen falsch verstanden.
Die Unschuldsvermutung schließt nicht Ermittlungsmethoden aus und Berichterstattung über diese aus, sie schliesst auch nicht aus, dass es "Beschuldigte" im Ermittlungsverfahren gibt.
Ich kann mich jetzt an kein Medium erinnern, dass den TV nicht als TV sondern Täter betitelt hat. Vom TV als TV zu berichten, verstoßt nicht gegen die Unschuldsvermutung, auch nicht die Maßnahmen im Ermittlungsverfahren wie öffentliche Fahndung oder U Haft, diese haben nämlich nicht Strafe sondern Ermittlung zum Zweck. Ob die öffentliche Fahndung mit Foto während der Uhaft unverhältnismäßig war, worüber man sicher streiten kann, darüber muss dann ein Gericht entscheiden.
Die Unschuldsvermutung schließt nicht Ermittlungsmethoden aus und Berichterstattung über diese aus, sie schliesst auch nicht aus, dass es "Beschuldigte" im Ermittlungsverfahren gibt.
Ich kann mich jetzt an kein Medium erinnern, dass den TV nicht als TV sondern Täter betitelt hat. Vom TV als TV zu berichten, verstoßt nicht gegen die Unschuldsvermutung, auch nicht die Maßnahmen im Ermittlungsverfahren wie öffentliche Fahndung oder U Haft, diese haben nämlich nicht Strafe sondern Ermittlung zum Zweck. Ob die öffentliche Fahndung mit Foto während der Uhaft unverhältnismäßig war, worüber man sicher streiten kann, darüber muss dann ein Gericht entscheiden.







