yari schrieb:Du hast das missverstanden mit dem dünnen Eis. Damit ist nicht die Beweislage, sondern die Krimiregeln gemeint, die man brechen würde, wenn man auf bestimmte Spekulationen eingehen würde.
Ganz genau!
Lilaluk schrieb:Ich möchte halt an eine noch lebende Rebecca glauben.
Dies steht dir frei.
Lilaluk schrieb:Wenn eine rechtschaffen erscheinende Familie nach außen so geschlossen auftritt und sich hinter Florian stellt, muß es doch begründet sein.
Meine Vermutung dahingehend weiterhin: Aufgrund sehr gutem Verhältnis zu ihrem Schwiegersohn und für Vivien zu ihrem Schwager dürfte es sich leichter vertrauen. Also bereits ihm eine Tat an seiner Schwägerin überhaupt nicht zutrauen zu können. Vor allem auch dann, wenn er in der Vergangenheit und nur auf die Familie seiner Frau bezogen mit nichts auch nur im Ansatz Negativem aufgefallen sein könnte.
Eine sehr plausible erscheinende Erklärung für die Fahrten und möglicherweise auch eine nachvollziehbare Erklärung darüber, warum er mit den Behörden darüber nicht sprechen kann, hätten dann ihr Übriges getan.
Ebenso sollte man auch aus Selbstschutz in Betracht ziehen. Also einfach bestimmte Gedanken nicht zuzulassen. Das hält auch die Hoffnung am leben.
Übrigens, wie es wirklich immer zu jeder Zeit im Inneren der Familie ausgesehen haben können und ob zumindest dem einen oder anderen Familienmitglied nicht doch auch mal Zweifel gekommen sein könnten, weiß niemand.
Bei Vivien bspw. (und so viel Menschenkenntnis zu haben, erlaube ich mir) hatte ich in dem einen RTL-Video nämlich auch den Eindruck, dass ihr für einen kurzen Moment doch mal ihr wehtuende bzw. schmerzliche Zweifel an Florian gekommen sein könnten, auch wenn sie ihn an anderer Stelle dann wieder vehement verteidigt hat. Geht es um die Hetzjagd auf ihren Schwager und auch die allgemeine Unschuldsvermutung, die jedem zusteht, kann ich sie da sogar mehr als verstehen.
emz schrieb:Eine solche Befragung in Erwägung zu ziehen, erübrigt sich, da sich die Familie auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft.
Ja, stimmt. Völlig sinnlos. Zumal die EB auch nicht den Eindruck erwecken dürfen trotz Berufung aufs Zeugnisverweigerungsrecht der Familie dies nicht akzeptieren zu wollen.
Was aber nicht bedeuten muss, dass die EB bereits in der Vergangenheit getätigte und protokollierte Aussage der Familie und rechtskonform zustande gekommen nicht weiterhin werten und berücksichtigen können. Also bspw. von Jessica und ihre Angaben bzw. Aussagen zum Ablauf des Abends und dass man nach einem netten Schwestern-Mädelsabend mitsamt Käserandpizzaessen einfach nur am späten Abend zu Bett gegangen ist.
Andere meinten ja, sobald sich die Familie, also auch Jessica, auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben, auch bereits getätigte und erfasste Aussagen von den EB nicht mehr berücksichtigt werden dürften und da habe ich (als Laie) persönlich so meine Zweifel, wenn diese bereits getätigten und erfassten Zeugenaussagen rechtskonform zustande gekommen sind.