behind_eyes schrieb:und mein Punkt ist, Zeugenaussagen sind nicht viel wert, waren sie nie und streng genommen ist das "Handyverhalten von Rebecca am Morgen" erstmal nur das "Handyverhalten welches Rebeccas Handy zeigte".
Also ich bitte dich.
Ausgehend von der Zeugenaussage Jessicas zum Abend und dass dann beide zu Bett gegangen sind und was die EB als glaubwürdig eingestuft haben müssen, ist dann der einzig logische Schluss nur, dass Rebecca an dem Morgen auch wieder in dem Haus aufgewacht sein muss und dann ist es auch naheliegend, dass sie für eine gewisse Zeit ihr Handy auch noch selbst bedient haben wird - angefangen damit, es aus dem Flugmodus gesetzt haben zu können.
Ich habe nun keine Akteneinsicht, aber für mich auch sehr vorstellbar, dass sie Florians digitale Aktivitäten und sein Handyverhalten mit dem von Rebeccas Handy abgeglichen haben werden und sollten da zeitgleich Aktivitäten innerhalb eines bestimmten Zeitraums festgestellt worden sein, es zumindest unwahrscheinlich sein dürfte, dass ihr Schwager gleichzeitig auch Rebeccas Handy bedient haben könnte. Folglich kann es dann nur Rebecca noch selbst gewesen sein, bis ihr dann was durch ihren Schwager in dem Haus passiert sein könnte.
Du greifst ja mit deinen Zweifeln die gesamte Grundlage ihres Verdachts, ihrer Schlussfolgerung, also der der EB, an.
Sie werden gute Gründe dafür haben, von nichts anderem als noch einer lebenden und für eine bestimmte Zeit auch noch an ihrem Handy selbstständig agierenden Rebecca an dem Morgen auszugehen.
Das wird, muss einfach so sein. Also dass die EB nur davon ausgehen, wenn sie den fraglichen Tatzeitraum, also in dem Rebecca dann in dem Haus was passiert sein muss, zu einer Zeit einordnen, in dem nur noch ihr Schwager mit ihr in dem Haus gewesen sein kann.
PS.
behind_eyes schrieb:fehlen Stand jetzt die Informationen ob es dazu objektive Beweise gibt oder eben nur die Zeugenaussage.
Vielleicht konnte die Freundin noch ihre Reaktion bzw. ihre geschriebene Antwort auf den Snap, den sie von Rebeccas Handy an dem Morgen erhalten haben soll, den EB zeigen.
Würde dann ihre Aussage umso glaubwürdiger machen.