Lilaluk schrieb:Außerdem wird hier oft kommuniziert, daß es in Berlin oben schwierig erscheint Eigentum Dritter unter die Lupe nehmen zu können. Hier bei uns geht dies gefühlt leichter, vielleicht sind die Anwälte auch schlechter..
Du meinst wahrscheinlich Durchsuchungen.
Nun das Grundgesetz gilt für Gesamtdeutschland.
Und die StPO, auch § 103, ist ein Bundesgesetz und gilt ebenso für ganz Deutschland.
Der Richtervorbehalt gilt auch für ganz Deutschland.
Das sich aus dem Rechtstaatsprinzip ergebene Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt ebenso für ganz Deutschland.
Nun ist es natürlich auch immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab und auch immer von den einzelnen Ermittlungsrichtern und ihrer freien Beweiswürdigung.
Nichts desto trotz dürfte nirgendswo in Deutschland ein Durchsuchungsbeschluss (oftmals auch in Verbund mit einer Beschlagnahmeanordnung) und der auch Rechte anderer betrifft weder leichtfertigt genehmigt noch leichtfertigt abgelehnt werden.
Autor77 schrieb:Hier gibt es 7084 Seiten Spekulation. Und in diesem Todesfall ist jedes Detail wichtig, da gehts auch um Minuten, alleine schon wenn sie die Frage stellt, wer ursprünglich den Twingo haben wollte.
Für die EB ist klar, dass zu einer angenommenen Tat im Haus der Schwager alleine mit Rebecca im Haus gewesen ist und es ihm aufgrund des Tatvorwurfs zeitlich bis zu seiner ersten morgendlichen Abfahrt auch möglich gewesen sein muss eine Tat im Haus zu begehen.
Es muss also auf jeden Fall ein ausreichendes Zeitfenster vor seiner ersten Abfahrt gegeben haben, in dem er zum einen mit Rebecca alleine im Haus gewesen ist - als dann auch Zeit genug, auch eine mutmaßliche Tat zu begehen. Und das als Mensch ohne irgendwelche Super- oder Zauberkräfte.
Autor77 schrieb:Es gibt weder stille Zeitfenster noch hat dies was mit Naturgesetzen zu tun.
Es wird mit Sicherheit so eines geben, denn weder wird der Schwager die ganze Zeit über telefoniert noch Whatsapp geschrieben haben und auch wird er nicht die ganze Zeit über nach Bestimmtem Online gesucht haben.
Das war damit gemeint.
Mit stillem Zeitfenster meinte ich vor allem ein Zeitfenster, in dem es nachweislich keine vor allem keine digitalen Aktivitäten gegeben haben kann.
Ein ausreichendes stilles Zeitfenster, in dem es F möglich gewesen wäre anderes im Haus zu tun. Wie bspw. eine Tat zu begehen.