Wo ist Rebecca Reusch?
um 00:46Es können auch Personen angeklagt und trotzdem nicht verurteilt werden.tugur schrieb:Ich meinte anscheinend, die Ansprüche für eine Verurteilung liegen bekanntlich hoch, was gut ist, sonst könnte eine unschuldige Person angeklagt werden.
Was die StA braucht, um Anklage zu erheben, sie muss hinreichenden Tatverdacht sehen und begründen können.
Die Entscheidung in einem Ermittlungsverfahren darüber, ob oder ob nicht, muss die StA auch erst bei Abschluss der Ermittlungen treffen und ob die dann vorliegenden Ermittlungsergebnisse hinreichenden Tatverdacht begründet.
Richtig. Die EB spekulieren nicht, sondern halten sich nur an die ermittelten Fakten und worauf diese übereinandergelegt hinweisen.tugur schrieb:Die Ermittler können auch nur aufgrund dessen, was sie vorgefunden und ermittelt haben, beurteilen.
Sowie sie auch das Nichtvorhandensein von Hinweisen berücksichtigen und entsprechend einzuschätzen wissen.
Bspw. keinerlei Hinweise auf eine noch weitere Person an dem Morgen in dem Haus nach 7 Uhr.
Oder keinerlei Hinweise darauf, F könnte den Autoschlüssel auch nur an jemand anderen verliehen haben. Das ist alles nur Theorie und wäre dann nur Spekulation ohne konkrete Hinweise darauf.
Das Nichtvorhandensein von Hinweisen kann den vorliegenden Ermittlungsergebnissen auch mehr Gewicht oder anders noch mehr Aussagekraft verleihen.
PS.
Übrigens genauso in Bezug auf Rebecca. Die offizielle Schlussfolgerung gleich zweier Mordkommissionen wird natürlich auch dadurch gestützt und mit begründet, weil Hinweise auf Alternativgeschehnisse fehlen.
Und daher wird man dann auch letztendlich nur zu einer Schlussfolgerung gelangt sein. Aufgrund Ermittlungsergebnissen sowie dem Fehlen von Hinweisen.

