Dr.Doyle schrieb:Warum ärgerst du dich? Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
"Druck auf den TV zu erhöhen"
Willst du ggf. auch einen Unschuldigen unbedingt verurteilt sehen?
Als Tatverdächtiger/Hauptverdächtiger ist man einer (schweren) Straftat beschuldigt. In der Regel nicht grundlos. Das habe ich hier mehrfach ausgeführt was alles gegen den Hauptverdächtigen spricht:
Beitrag von Centaurus_1997 (Seite 6.895) (Beitrag 02.11.2025 - 22:33 Uhr)
Wieso sollte der Tatverdächtige unschuldig sein? Wieso sagt ein unschuldiger: "Ohne Leichte könnt ihr mir nichts anhaben" (Quelle: Allmystery-Wiki)
Gegenfrage hierzu: Was könnte man ihm denn mit der Leiche anhaben? Sehr auffällig.
Wer unschuldig ist, kann die Tat nicht begangen haben. Es gibt keine Verdachtsmomente, und Alibis oder Erklärungen, keine Spuren. Hier liegt aber einiges vor. Wieso? Sicherlich ist es schon mal vorgekommen dass ein Unschuldiger verurteilt wurde von 10.000.000 vielleicht 0,5 mal oder so.
Die Unschuldsvermutung gilt für dich persönlich vielleicht. Diese sogenannte Unschuldsvermutung ist nirgends explizit gesetzlich geregelt. Wäre ja auch quatsch nach dieser Logik könnte man gar nicht ermitteln als Behörden weil jeder Unschuldig wäre. Du meinst vielleicht: Ohne Beweise ist keine rechtsstaatliche und rechtssichere Verurteilung möglich und zulässig:
heißt: -> Gibt es begründete Zweifel an der Tat, oder wurde diese im gewissen Maße nicht schlüssig und rechtssicher bewiesen oder nachgewiesen muss der
Angeklagte aus Mangel an Beweisen, oder im Zweifel des Angeklagten freigesprochen werden. Das meinst du vielleicht.