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Wo ist Rebecca Reusch?

129.129 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

28.11.2025 um 15:16
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Aber da habe ich keine Zweifel dran, dass es wirklich so wie geschildert gewesen ist und die Reuschs auch eine sehr emotionale Familie sind und bei ihnen Familie eine andere Bedeutung hat als sie die moderne deutsche Masse hat.
Ich möchte Dir Deinen Glauben an so ein Familienidylli ja nicht nehmen. Mir wäre es auch lieber, wenn es überall so wäre, da haben wir keine unterschiedliche Meinung.

Aber wenn Du so überzeugt bist, wie interpretierst Du dann die Aussage von Rebeccas Vater: Becci komm nach Hause, alles ist zu regeln?


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Wo ist Rebecca Reusch?

28.11.2025 um 15:17
Zitat von Autor77Autor77 schrieb:Also bei Deiner Schilderung bekommt man ja direkt ein inniges Mitgefühl.
Und damit ist meinerseits alles gesagt:

Und viele Kinder, auch noch im erwachsenen Alter, wären sicherlich froh und dankbar darüber, wenn sie so eine eigene Familie oder auch nur als Pflegefamilie wie die Reuschs haben könnten. Unter normalen Umständen versteht sich.

Gibt schließlich genug Familien da draußen, deren Verhältnis zueinander gestört ist. Und wo auch Kinder tagtäglich vernachlässigt werden oder wo nur Leistung zählt, aber Liebe und Wärme auf der Strecke bleiben usw..

Und sicherlich wären auch so etliche Eltern froh darüber, würden sich die eigenen Kinder auch im Erwachsenalter noch mehr für sie interessieren und regelmäßiger Zeit mit ihnen verbringen zu wollen.

Gibt genug Eltern, die leiden auch darunter, dass sie von ihren eigenen Kinder nicht mehr viel mitbekommen und sie sie höchstens mal zu Weihnachten sehen können.


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28.11.2025 um 15:19
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Ja, weil zumindest für deutsche, moderne Verhältnisse die Reuschs keine typische Familie sein dürften oder von der Masse nicht als typische Familie empfunden werden.
langsam finde ich diese Aussagen nicht mehr erträglich ,viel zu verallgemeinernd und auch völlig unnötig hier die eigene Meinung und seine Gefühle für irgendein vermeintichles Familienkonstrukt ausgibig und immer wieder zu schildern...das hat nicht mehr viel mit dem Fall zu tun, zumal NIEMAND von uns weiß, wie es tatsächlich in der Familie ablief/-läuft....Negatives wäre wohl eher nicht nach draussen getragen worden


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28.11.2025 um 16:02
Zitat von Autor77Autor77 schrieb:Aber wenn Du so überzeugt bist, wie interpretierst Du dann die Aussage von Rebeccas Vater: Becci komm nach Hause, alles ist zu regeln?
Da ist dein Kind verschwunden. Du hast keine Ahnung, was passiert sein könnte. Ist die Tochter entführt worden? Oder ist sie etwa doch weggelaufen? Ich würde mich fragen, ist vielleicht doch etwas passiert, was ich nur nicht mitbekommen habe? Und dann kann es schon zu dieser Äußerung kommen, einfach nur, um auch das Unwahrscheinlichste anzusprechen, aus Hilflosigkeit heraus.


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28.11.2025 um 16:43
Zitat von emzemz schrieb:Da ist dein Kind verschwunden. Du hast keine Ahnung, was passiert sein könnte. Ist die Tochter entführt worden? Oder ist sie etwa doch weggelaufen? Ich würde mich fragen, ist vielleicht doch etwas passiert, was ich nur nicht mitbekommen habe? Und dann kann es schon zu dieser Äußerung kommen, einfach nur, um auch das Unwahrscheinlichste anzusprechen, aus Hilflosigkeit heraus.
Da stimme ich Dir absolut zu, das kann keiner von uns auch nur ansatzweise nachvollziehen - zum Glück.

Dennoch hätte ich gerne von @Rhapsody3004 erfahren wie er das interpretiert, nachdem er ja nicht den Hauch eines Zweifels an einem extrem harmonischen Familienleben groß und breit dargestellt hat.


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28.11.2025 um 17:51
Zitat von AssemalocherAssemalocher schrieb:Im vorliegenden Fall dürfte insbesondere Nr. 5 von Relevanz sein.
Nicht wirklich, da Nr. ja mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist, wie in der Fußnote steht, die du selbst mitkopiert hast:
Fußnote
§ 362 Nr. 5: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 21.12.2021 I 5252 mWv 30.12.2021; idF d. G v. 21.12.2021 I 5252 (MatGerHerstG) mit Art. 103 Abs. 3 GG, auch iVm Art. 20 Abs. 3 GG, unvereinbar und nichtig gem. BVerfGE v. 31.10.2023 I Nr. 357 - 2 BvR 900/22 -
Quelle: Dein Link.


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Wo ist Rebecca Reusch?

28.11.2025 um 18:11
@cyclic
also widerspricht es dem Grundgesetz einen Verdächtigen noch einmal anzuklagen? ❔


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28.11.2025 um 18:24
Zitat von Anya1981Anya1981 schrieb:also widerspricht es dem Grundgesetz einen Verdächtigen noch einmal anzuklagen?
Ich bin kein Jurist, aber ist das damit nicht ausreichend geklärt? Es gibt wenige Ausnahmen, die in Nr. 1 bis 4 beschrieben sind. Nr. 5 widerspricht dem GG (wenn das Bundesverfassungsgericht genau das feststellt, dann ist das so).

Ansonsten hilft evtl. das hier mal zu lesen (ist ein ziemlich fundamentaler Rechtsgrundsatz in so ziemlich allen Rechtssystemen die den Namen verdienen):
Wikipedia: Ne bis in idem Verbot der Mehrfachverhandlung


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gestern um 04:54
Zitat von cycliccyclic schrieb:Nr. 5 widerspricht dem GG (wenn das Bundesverfassungsgericht genau das feststellt, dann ist das so).
Wenn das so festgestellt wurde, dann ist Nr.5 auf jeden Fall verfassungswidrig und nicht anzuwenden. Kann man als Grundsatzentscheid ansehen, wenn vom Bundesverfassungsgericht so festgestellt wurde.

Danke übrigens, dass du uns darauf aufmerksam gemacht hast, hatte ich selbst überlesen:
Fußnote
§ 362 Nr. 5: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 21.12.2021 I 5252 mWv 30.12.2021; idF d. G v. 21.12.2021 I 5252 (MatGerHerstG) mit Art. 103 Abs. 3 GG, auch iVm Art. 20 Abs. 3 GG, unvereinbar und nichtig gem. BVerfGE v. 31.10.2023 I Nr. 357 - 2 BvR 900/22 -
Entstand Nr.5 nicht auch erst kürzlich durch eine Gesetzesänderung, die dann aber vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde? Das müsste das sein oder?




Grundsätzlich kann man übrigens sagen, dass das Doppelbestrafungsverbot der Rechtssicherheit dient und diese mit wenigen Ausnahmen höher gewichtet wird.

Rechtssicherheit ist in einem Rechtsstaat fundamental.

Und es spielt auch keine Rolle, ob eine Tat wie Totschlag, auf die aber bereits ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt wäre, später durch neue Ermittlungsergebnisse eine andere juristische Einordnung nach oben hin, also als Mord, einzustufen wäre, da es ja dieselbe Tat bliebe und da schützt das Doppelbestrafungsverbot nun mal vor einer erneuten Anklage für dieselbe Tat und schafft so Rechtssicherheit.


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gestern um 05:13
@cyclic

Nachtrag noch:

Was auch entscheidend gewesen ist, Nr.5 für nichtig zu erklären, weil es zulasten (und nicht zugunsten) von rechtskräftig Freigesprochenen gegangen wäre. Durch eine erneute Anklage würde ihnen ja lebenslange Freiheitsstrafe drohen.

Gerade im Hinblick auf, wenn sich eine Wiederaufnahme nachteilig auf einmal rechtskräftig Freigesprochene auswirken würde, muss der Rechtssicherheit einen höheren Stellenwert eingeräumt werden.


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gestern um 14:37
Zum Thema Neuigkeiten vor Weihnachten sei angemerkt, dass Polizei bis jetzt nicht offiziell bekannt gegeben hat, dass sie vor Weihnachten dieses Jahres Neuigkeiten im Fall Rebecca Reusch veröffentlichen werden.

Das sind nur Medienberichte, die drüber spekulieren, dass ein "Durchbruch wohl vor Weihnachten" möglich sein könnte, basierend auf den jüngsten Entwicklungen und der Auswertung 50 neuer Hinweise.


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gestern um 15:47
Zitat von Autor77Autor77 schrieb:Das sind nur Medienberichte, die drüber spekulieren, dass ein "Durchbruch wohl vor Weihnachten" möglich sein könnte, basierend auf den jüngsten Entwicklungen und der Auswertung 50 neuer Hinweise.
also spekuliert haben die wohl eher nicht. Aber da der Bericht jetzt aus dem www entfernt wurde, kann man darüber nur noch spekulieren :)

Na, schaun wir mal. Dann sehen wir schon...


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gestern um 15:51
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Aber da der Bericht jetzt aus dem www entfernt wurde, kann man darüber nur noch spekulieren
Ist er doch gar nicht :-)

https://www.focus.de/panorama/rebecca-reusch-vermisst-polizei-hat-neue-spuren-durchbruch-wohl-vor-weihnachten_4061775d-0d0b-4e55-b7f2-1bb597fb6da5.html


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gestern um 15:52
@Autor77
danke! Hatte ihn nicht wiedergefunden...
Na, "aus polizeilichen Kreisen" hört sich eigentlich ganz seriös an. Da wird der Focus nichts anbrennen lassen ;)


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gestern um 20:44
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Na, "aus polizeilichen Kreisen" hört sich eigentlich ganz seriös an. Da wird der Focus nichts anbrennen lassen ;)
Es müssen ja vor der zusätzlichen doch recht verlässlichen Zeugenaussage der Lehrerin an den Einsatztagen im Vorfeld neue Erkenntnisse vorgelegen haben, um einen Richter zur Anordnung der relativ schwierigen strafprozessualen umfangreichen Massnahmen gegen unbeteiligte Dritte nach 103 StPO zu bewegen, da ist schon Konkretes gefordert. Zusammen mit der Ankündigung der Termines noch im Dezember, der ja ohne jegliche Not erfolgt ist, lässt mich das auf eine solide Beweis- oder Indizienlage schliessen, welche Anklage ankündigen wird.


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gestern um 23:32
Zitat von Matula007Matula007 schrieb:Es müssen ja vor der zusätzlichen doch recht verlässlichen Zeugenaussage der Lehrerin an den Einsatztagen im Vorfeld neue Erkenntnisse vorgelegen haben, um einen Richter zur Anordnung der relativ schwierigen strafprozessualen umfangreichen Massnahmen gegen unbeteiligte Dritte nach 103 StPO zu bewegen, da ist schon Konkretes gefordert.
So siehts aus.

Dazu hatte ich mich die Tage auch erst wieder geäußert:
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb am 22.11.2025:a selbstverständlich müssen sich Anhaltspunkte sich schon vorher ergeben haben.

Rechtsgrundlage:
Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/103.html



Da gilt auch Richtervorbehalt, so weit keine Gefahr im Verzug vorliegt.


Und steht zwar nicht direkt im Gesetz, ist aber allgemeingültig und immer für jede in Grundrechte eingreifende strafprozessuale Maßnahme auch Voraussetzung, die Verhältnismäßigkeit solcher Eingriffe bzw. solcher strafprozessualen Maßnahmen.

Aber im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens aufgrund eines Tötungsdelikts, dürfte es da zusammen mit vorliegenden Tatsachen auch keine Probleme mit gegeben haben und die sich dadurch ergebenen Beeinträchtigungen dürften Angesichts des zu beabsichtigen Erfolgs durch die Maßnahmen bzw. Eingriffe auch vertretbar gewesen sein.

Sogar die dadurch entstandenen materiellen Schäden durch Umgrabungen und Ausgrabungen.
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb am 22.11.2025:Also glaubhaft eingestufte Zeugenaussagen gehören auf jeden Fall dazu und die müssten wenn auch glaube ich mindestens eine hohe Wahrscheinlichkeit darauf zulassen, dass der TV die oder die Grundstücke auch tatsächlich betreten hat und das für den Fall an ermittlungsrelevanten Tagen.

Also nicht irgendwann mal in der Vergangenheit vor Rebeccas Verschwinden.
Zitat von Matula007Matula007 schrieb:Es müssen ja vor der zusätzlichen doch recht verlässlichen Zeugenaussage der Lehrerin an den Einsatztagen im Vorfeld neue Erkenntnisse vorgelegen haben,
Das können auch nur glaubhaft eingestufte Zeugenaussagen gewesen sein. Glaubhafte Zeugenaussagen haben schon Gewicht.

Wenn glaubhaft, können daraus schon auch weitere Schlüsse gezogen worden und die auch einen Ermittlungsrichter überzeugt haben könnten.

An nur neue Zeugenaussagen, als vorliegende Tatsachen und aus denen bestimmte Schlüsse gezogen worden sein könnten, glaube ich aber auch nicht. Da wird den jüngsten strafprozessualen Maßnahmen und Dritte betreffend schon noch mehr zugrunde gelegen haben. Vielleicht neue Zeugenaussagen zusammen mit eh schon vorhandenen Ermittlungsergebnissen der letzten 6 Jahre.
Zitat von Matula007Matula007 schrieb:Zusammen mit der Ankündigung der Termines noch im Dezember, der ja ohne jegliche Not erfolgt ist, lässt mich das auf eine solide Beweis- oder Indizienlage schliessen, welche Anklage ankündigen wird.
Was das angeht, bin ich weniger zuversichtlich.
Also dass die Auswertungsergebnisse der jüngsten Maßnahmen nun zusammen mit bereits alten Ermittlungsergebnissen hinreichenden Tatverdacht begründen könnten.

Auch wenn die jüngsten Maßnahmen im Vorfeld bereits mit hoher Wahrscheinlichkeit als erfolgsversprechend angesehen worden sind, die werden sich durch die jüngsten Maßnahmen schon was versprochen haben, so muss das Ergebnis aber letztendlich zu keiner Anklage führen. Maßnahmen im Vorfeld als erfolgsversprechend anzusehen, bedeutet nicht automatisch auch von Erfolg gekrönt zu sein oder bedeutet nicht automatisch auch Erfolgsgarantie.

Da öffentliches Interesse aber an dem Fall nach wie vor besteht, dürfte man sich ohnehin verpflichtet dazu gefühlt haben die Ergebnisse der jüngsten Maßnahmen der Öffentlichkeit zeitnah noch in diesem Jahr nach Auswertungsabschluss mitzuteilen. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass in dem Fall dadurch auch zeitnah mit einer Anklage zu rechnen wäre.

An die Öffentlichkeit würde man sich denke ich unabhängig von den Ergebnissen und wozu diese führen könnten, wenden.

Wir werden sehen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 13:16
Sorry aber meiner Meinung navch wird da nichts kommen. Alles heiße Luft. Warum dann bis Weihnachten warten? Und wenn man auf Ergebnisse warten sollte, kann man doch nicht wissen , was für welche kommen. Würde mich echt überraschen, wenn da was Bahnbrechendes kommen wird


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 13:23
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Sorry aber meiner Meinung navch wird da nichts kommen. Alles heiße Luft. Warum dann bis Weihnachten warten? Und wenn man auf Ergebnisse warten sollte, kann man doch nicht wissen , was für welche kommen. Würde mich echt überraschen, wenn da was Bahnbrechendes kommen wird
Ich glaube nicht, dass da was gefunden wurde.
Die Ankündigung, vor Weihnachten Ergebnisse zu präsentieren, ist meiner Meinung nach ein letzter Versuch, Druck auf F.R. zu erzeugen. Die Hoffnung, dass er nervös wird und Fehler macht.
Ich glaube auch nicht, dass das , was sie haben, zur Anklageerhebung reicht.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 13:39
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Sorry aber meiner Meinung navch wird da nichts kommen. Alles heiße Luft. Warum dann bis Weihnachten warten? Und wenn man auf Ergebnisse warten sollte, kann man doch nicht wissen , was für welche kommen. Würde mich echt überraschen, wenn da was Bahnbrechendes kommen wird
Wer redet hier von warten? Als ob die EB Däumchendrehen und abwarten. Es wird gearbeitet. Die Spuren die gefunden wurde, egal ob sie nun für oder gegen den TV sprechen, müssen untersucht und ausgewertet werden.

Ich frag mich echt, was ihr für eine Vorstellung habt, wie EB arbeiten. =D

Es gibt manchmal Fälle, da scheint vieles Offensichtlich zu sein, aber es fehlen eben die Beweise. Mir fallen auf anhieb 2 Fälle ein, wo es Indizien gab, es aber für eine Anklage nicht gereicht hätte.

Leider hab ich es nicht so mit Namen. Ein Fall war: Frau verschwindet aus dem Haus. Lässt vieles zurück. Der Mann hat sie umgebracht, später sogar noch die Leiche in Säcken mitgeschleppt wenn er umgezogen war. Vllt kennt einer den Namen / Ort. Da gab es innerhalb des Hauses wie in dem Fall RR auch keine Spuren für einen Kampf etc.

Anderer Fall:
Ich glaube es war in Berlin. Mädchen wird von der Strasse entführt von einem Nachbar auf dem Heimweg. Vermutlich in einem Keller gehalten, und später vom Täter im Müll entsorgt. Leiche wurde nie gefunden.

Was verbindet nun diese 2 Fälle? Man hatte Indizien, so wie auch im Fall hier. Aber für eine Anklage hätte es eben nicht ausgereicht. Also entschlossen sich die EB dazu, jeweils einen V-Mann einzubringen. Erst daduch, kamen in beiden Fällen jede Menge Täterwissen ans Licht, sowie Geständnisse. Und die Täter wurden dann verurteilt.

Persönlich habe ich meine Zweifel dass dies auch bei dem TV funktionieren würde. Kann mir vorstellen, meiner Meinung nach, dass die Mutter den TV ausdrücklich vor dieser Vorgehensweise der EB gewarnt hat.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 13:43
Zitat von Claudius_ZornClaudius_Zorn schrieb:Kann mir vorstellen, meiner Meinung nach, dass die Mutter den TV ausdrücklich vor dieser Vorgehensweise der EB gewarnt hat.
meinst du Florians Mutter? Warum sollte sie das tun? Meinst du sie hält ihren Sohn für schuldig?


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