behind_eyes schrieb:gibt Stand jetzt keinen Richter der diesbezüglich das Rennen eröffnet.
Das sehe ich auch so.
Nicht mal die StA, wobei die sich erst nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden müssten, ob sie Anklage erheben oder nicht.
Aber ich sehe da eh schwarz, wenn auch bei Abschluss der Ermittlingen weiterhin unklar bleiben sollte, was überhaupt genau in dem Haus vorgefallen sein könnte, sodass es Rebecca nicht mehr lebend verlassen konnte.
behind_eyes schrieb:Und selbst wenn, bis jetzt deutet nix darauf hin, daß die Kesy Erfassung irgendwas mit Rebecca zu tun hat.
Darauf deutet sogar nur alles hin. Die Gesamtschau deutet daraufhin, nur daraufhin, dass die Fahren höchstwahrscheinlich nur im Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden gestanden haben werden. Denn geht man zuvor von einer Tat im Haus aus und als Folge dieser Rebecca das Haus auch nicht mehr lebend verlassen haben kann, wovon die EB ja auch ausgehen, muss Rebeccas Leiche ja auch irgendwie aus dem Haus geschafft und wohin vebracht worden sein.
Zumal er als Zeuge bereits nur diese Fahrten auch verschweigen wollte. Ja ja, jetzt kommt mir nicht wieder aus anderen Gründen. Werten die EB völlig nachvollziebar als Schutzbehauptung nur.
Aber das reicht halt alles nicht, um ihn auch anklagen zu können. Weder auf eines nur - noch würde es auf Wahlfestellung zwischen ehtisch vergleichbaren Straftaten hin anzuklagen reichen, wenn man als Anklagebehörde nichts konkret und untermauernd darlegen könnte, warum Rebecca durch ihren Schwager das Haus nicht mehr lebend verlassen haben kann.
Nur dass etwas in dem Haus passiert sein muss und als Folge Rebecca das Haus auch nicht mehr lebend verlassen haben kann und wenn dafür auch nur ihr Schwager als einzige nachweislich weitere anwesende Person in dem Haus an dem Morgen nach 7 Uhr verantwortlich gewesen sein kann, wäre zu dürftig.
Das einzige nur, was sie nicht zwingend bräuchten, wäre ein Motiv. Anonsten müssten sie aber schon konkreter und das auch untermauernd werden. Und das auch bei einer Wahlfestellung.