planebene schrieb:Er steht noch nicht mal vor Gericht. Ist nicht dringend tatverdächtig wie hier einige meinen.
Kurz zur Erläuterung. Ohne das Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes wäre auch nicht die Ausstellung eines Haftbefehls möglich gewesen. Dies bedeutet eine deutliche Wahrscheinlichkeit, dass Florian der Täter ist. Im Endeffekt hat das Gericht zweimal entschieden, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Haftbefehls nicht gegeben sind. Unterabhängig davon, auch auf die Gefahr eines Veto von
@emz :) , gehen die Ermittler weiterhin davon aus, dass nur diese Person als Täter in Frage kommen kann, weshalb sich für sie deshalb auch der Status diesbezüglich nicht geändert hat und es nun gilt, diesen auch gerichtsfest zu untermalen.
planebene schrieb:Wenn man die Behörden fragen würde, ob sie diese Informationen an die Journalisten weiter gegeben haben oder dazu Zugang verschafft haben, würden sie dies klar verneinen.
Natürlich würden sie das, schon alleine zum Schutz der Ermittlungen. Um nochmals auf den Fall von
Georgine Krüger zurückzugreifen, wurde damals auch nicht eingeräumt, dass der vermeintliche telefonische Hinweis, der sogar in Aktenzeichen XY auftauchte und zu einer durchgeführten Absuche eines Waldes führte, mit hoher Wahrscheinlichkeit nur fiktiv war, um so den mittlerweile rechtskräftig verurteilten Täter, über die Einschleusung eines verdeckten Ermittlers zu einer Aussage zu bewegen. Auch hier war dieser zum Zeitpunkt dieser Maßnahme dringend tatverdächtig. Auch hier kann man die unorthodoxe Methode kritisieren, da eben die Person nur verdächtig war. Aber es sind nun mal heutzutage, da jeder über das Internet sich über Ermittlungsmethoden kundig machen kann, eben solche Mittel notwendig, um Beschuldigte zu überführen. Rechtlich sehe ich da weiterhin keine Probleme, auch wenn teilweise der Eindruck entsteht, dass Persönlichkeitsrechte hierdurch beeinträchtigt wurden.
emz schrieb:Und der lässt sich in dem Podcast nicht ausmachen. Also wer soll da was strafrechtlich verfolgen lassen?
Ich denke mal, dass die Person, welche diese Äußerung getätigt hat, sich durchaus wiedererkannt hat bzw. andere Mitarbeiter der Behörde diesen erkannt haben. Man kann durchaus davon ausgehen, dass auch die Ermittler, die in dem Podcast mit eingebunden waren, selbigen im Anschluss auch konsumieren werden. Wild würde es erst dann werden, wenn dieser Satz zwar gefallen ist, jedoch zu diesem Zeitpunkt gar kein Aufnahmegerät lief und der Vorgang erst rückwirkend durch die Ersteller des Podcasts nachgestellt wurde.