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Wo ist Rebecca Reusch?

132.232 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

15.07.2026 um 02:31
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:D.h. es gibt mehr Indizien als bei einem Tatverdacht und sogar noch mehr als für einen dringenden Tatverdacht.
Wie kommst du jetzt auf diese Schiene?
Bei "dringendem Tatverdacht" wäre die U-Haft angeordnet gewesen und war sie ja auch.
Das war dann irgendwann nicht mehr haltbar und er wurde danach nur noch als "Beschuldigter"
geführt.


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15.07.2026 um 02:39
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:
Zitat von birgit222birgit222 schrieb:Habe ich doch. Oben, im Weltartikel verlinkt. Einfach hochscrollen.
@birgit222
Da deine Quelle ein hier nicht zugelassener Bezahlartikel ist, kann man das leider nicht nachprüfen.
Spielt der Satz eine Rolle?

Ja, meine ich. Denn eine Leiche gibt es jetzt immer noch nicht.
Und somit hatte F. , wenn er diesen Satz jemals gesagt hatte, doch recht behalten.


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15.07.2026 um 06:16
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Bei "dringendem Tatverdacht" wäre die U-Haft angeordnet gewesen und war sie ja auch.
Das war dann irgendwann nicht mehr haltbar und er wurde danach nur noch als "Beschuldigter"
geführt.
Der "dringende Tatverdacht" ist reine Auslegungssache des jeweiligen Richters. Und der Status eines Beschuldigten hat damit nichts zu tun. Es ist eine weitere Stufe zum Tatverdächtigen, siehe:

https://www.isteshaltbar.de/frage-und-antwort/wann-wird-ein-tatverdaechtiger-zum-beschuldigten#google_vignette

aus dem Artikel:
Ein Tatverdächtiger wird erst dann zum Beschuldigten, wenn die Ermittlunsgbehörden den Willen zum Ausdruck bringen, gegen diesen Tatverdächtigen ein Strafverfahren zu führen. Eingriffsmaßnahmen gegen Tatverdächtige (die noch nicht Beschuldigte sein müssen) sehen etwa die §§ 102, 163b Abs. 1 StPO vor.
Also kann man an dem Begriff "Beschuldigter" schon erkennen, dass die Ermittler willens sind, eine Anklage anzustreben.


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15.07.2026 um 07:06
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Ich meine mich auch zu erinnern , dass sie ihm damit drohten sein Bild zu veröffentlichen.l
Ich würde dies nicht als Drohung sehen, sondern eben nur die Darlegung von Fahndungsmöglichkeiten, welche die StPO bietet, um Hinweise zu seiner Person zu erlangen. Diese Maßnahme bedarf auch einer richterlichen Anordnung, womit, sollten die Voraussetzungen eben nicht gegeben sein, auch eine sehr hohe Schranke gesetzt wurde.


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15.07.2026 um 13:44
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Also kann man an dem Begriff "Beschuldigter" schon erkennen, dass die Ermittler willens sind, eine Anklage anzustreben.
Das sie Willens sind, bestreitet ja auch Niemand.
Mir ging es um die Begriffe: "Tatverdacht" oder "dringender Tatverdacht".
Letzteres wurde vom Richter abgelehnt, daher kam F. aus der U-Haft wieder frei
und ist es bis heute.
Und so wie es aussieht, können die EB keine weiteren Indizien anbringen
um den Tatverdacht zu erhärten.

Vielleicht hilft irgendwann der Kommissar Zufall?


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15.07.2026 um 13:58
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Und so wie es aussieht, können die EB keine weiteren Indizien anbringen
um den Tatverdacht zu erhärten.
Eigentlich reicht der hinreichende Tatverdacht für eine Anklage:
Übersicht mit KI
Ein hinreichender Tatverdacht nach der Strafprozessordnung (StPO) liegt vor, wenn die Verurteilung eines Beschuldigten in einer späteren Hauptverhandlung nach vorläufiger Aktenbewertung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch (mehr als 50% Wahrscheinlichkeit).


So hoch sind die Hürden also nicht, dass es zu einer Anklage kommen könnte.


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15.07.2026 um 14:03
Zitat von emzemz schrieb:So hoch sind die Hürden also nicht, dass es zu einer Anklage kommen könnte.
Ich persönlich denke, dass es gar nicht so sehr auf die Wahrscheinlichkeit ankommt.
Sondern eher, weswegen angeklagt werden soll.
Mord.
Totschlag.
Unterlassene Hilfeleistung.
Strafvereitelung. (im Sinne von beseitigen des Opfers, ohne jedoch selbst der Täter zu sein).


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15.07.2026 um 15:53
Zitat von emzemz schrieb:Eigentlich reicht der hinreichende Tatverdacht für eine Anklage:
ganz genau. Und auch das sehe ich genauso:
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Ich persönlich denke, dass es gar nicht so sehr auf die Wahrscheinlichkeit ankommt.
Sondern eher, weswegen angeklagt werden soll.
Möchte noch hinzufügen, dass ich glaube, dass sie auf Mord anklagen wollen und bisher daran glauben, dass sie weitere Indizien/Beweise finden können. Für uns erscheint das alles als zu langwierig und man könnte daraus folgern, dass sie unschlüssig sind. Das denke ich aber nicht, evtl. würde es für eine Anklage wegen Totschlags schon reichen. Aber wahrscheinlich wird diese Anklage - wenn sie dann evtl. irgendwann kommt -wegen Mordes erhoben werden.


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15.07.2026 um 19:24
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Ich persönlich denke, dass es gar nicht so sehr auf die Wahrscheinlichkeit ankommt.
Sondern eher, weswegen angeklagt werden soll.
Mord.
Totschlag.
Unterlassene Hilfeleistung.
Strafvereitelung. (im Sinne von beseitigen des Opfers, ohne jedoch selbst der Täter zu sein).
Auch das. Und da zu einem Urteil zu kommen, wenn man das "Richtige" vermutet aber so gar nichts Genaues weis, was in dem Haus vorgefallen ist, könnte schwierig werden.

Das wird man eh nur erfahren, wenn Florian erzählt.
Ansonsten war ja niemand dabei.

Sollte man jedoch noch weitere Indizien gegen F. finden, so bestände schon die Chance, einer Verurteilung.


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15.07.2026 um 19:51
Zitat von bornheimbornheim schrieb:„Ohne Leiche könnt ihr mir gar nichts“ ist aber auch für einen Unschuldigen eine seltsame Formulierung oder? Wieso sollte man ihm mit Leiche mehr anhängen können als ohne, wenn er als Unschuldiger gar keine Spuren oder Ähnliches hätte hinterlassen können?
@bornheim
Für mich ist das ein Satz, der sehr bockig klingt.
Zitat von TriceratopsTriceratops schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so reagiert, wenn man unschuldig ist. Eher, wenn man schuldig ist und einem vielleicht "die Nerven durchgehen".
@bornheim
Oder jemand gegen den die Polizei früher in anderer Sache schon mal ermittelt hat.
Das "ihr" fällt mir auf. "Ihr" seid meine Feinde. "Ihr" habt mir schon mal was angehängt-oder anhängen wollen. Ihr habt mich damals nicht gekriegt, weil die Beweise nicht ausgereicht haben. Ich kenne meine Rechte...etc.
Für mich klingt es so, also hätte dieser Satz einen Hintergrund.
Aber das ist meine Auslegung.
Auf jeden Fall passt dieser Satz zur Wagenburgmentalität von Rebeccas Familie, die die Polizei als feindlich angeseht.


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15.07.2026 um 20:23
@FrauZimt
Wie wiir schon festgestellt haben.Ob Florian diesen berühmt , berüchtigten Satz wirklich jemals von sich gegeben hat , ist überhaupt nicht bewiesen. Und deshalb sollte das nun auch endlich abgehakt sein. Kommt immer wieder auf und nie3mand konnte es bis jetzt belegen-
Eine Regel heißt hier wer behauptet der belegt , alaso bitte dann tu das mal


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15.07.2026 um 20:32
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Möchte noch hinzufügen, dass ich glaube, dass sie auf Mord anklagen wollen und bisher daran glauben, dass sie weitere Indizien/Beweise finden können. Für uns erscheint das alles als zu langwierig und man könnte daraus folgern, dass sie unschlüssig sind. Das denke ich aber nicht, evtl. würde es für eine Anklage wegen Totschlags schon reichen. Aber wahrscheinlich wird diese Anklage - wenn sie dann evtl. irgendwann kommt -wegen Mordes erhoben werden.
Und ich denke das die Ermittler zum jetztigen Zeitpunkt glücklich wären , wenn sie genügend Beweise hätten , für überhaupt eine Anklage. Und wo wir bei Beweisen sind , was sollen das denn für welche sein?
In meinen Augen haben sie ein paar Indizien, die aberv lange nicht reichen, um ihn für irgendwas anzuklagen.
Und so ziehem die Jahre ins Land und nichts passiert.


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15.07.2026 um 23:13
Solange die EB Aussagen im Konjunktiv verlautbart werden, brauchen wir uns über einen Prozess keinen Gedanken machen- im Zweifel für den Angeklagten. Ist der Hammer gefallen- war s das...


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15.07.2026 um 23:23
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Solange die EB Aussagen im Konjunktiv verlautbart werden, brauchen wir uns über einen Prozess keinen Gedanken machen- im Zweifel für den Angeklagten. Ist der Hammer gefallen- war s das...
Was für eine sinnlose Aussage. ( Mal abgesehen davon, das dem nicht so ist)
Auch wenn jemand vor Gericht steht wird so lange im Konjunktiv formuliert, so lange dieser noch nicht schuldig gesprochen ist . Das nennt man Unschuldsvermutung.

Die Ermittler haben mehrmals zu verstehen gegeben, das sie den Beschuldigten auch für den Täter halten.
Die Allgemeinheit hier tut das sowieso.
Schon das wäre ein Grund dort fort zu ziehen.


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16.07.2026 um 07:12
Zitat von birgit222birgit222 schrieb:Tatsache: F sagte: Ohne Leiche könnt ihr mir nichts.

Meine Meinung:..wer sowas sagt, denkt an eine Leiche..
Man sollte die Aussage einfach mal in ihrem Kontext betrachten.

Stell dir vor, ein Ermittler unterstellt, dass Person X, mit der du zuletzt alleine im Haus warst, das Haus nicht lebend verlassen hat.

Selbstverständlich denkt man in diesem Zusammenhang an eine Leiche.

Und zwar unabhängig davon, ob man Person X nun getötet hat oder nicht.

Und, nein, ich will damit nicht ausschließen, dass F. der Täter ist.

Aus derartigen Spekulationen (genau wie in die andere Richtung), halte ich mich aber für gewöhnlich raus.

Fakt ist, der Beweis für seine Täterschaft wurde bislang nicht erbracht.


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16.07.2026 um 07:16
Zitat von FrauZimtFrauZimt schrieb:Für mich ist das ein Satz, der sehr bockig klingt.
Wenn er denn überhaupt so gefallen ist.


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16.07.2026 um 07:26
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Kommt immer wieder auf und nie3mand konnte es bis jetzt belegen-
Eine Regel heißt hier wer behauptet der belegt , alaso bitte dann tu das mal
@quaerere1
Es stimmt, da es bisher keinen Prozess gegeben hat, würde so eine Aussage nicht veröffentlicht werden.
Aber du bist bei mir an der falschen Adresse. Sprich bitte die Quelle dieses Gerüchtes und deren Wiederholer an.
Ich habe lediglich geschrieben, dass dieser Satz nicht bedeuten muss, F. ist der Täter, sondern
dass er sich damit verteidigt haben könnte (gegen eine Polizei, die ihm was anhängen will)


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16.07.2026 um 07:44
... selbst wenn er gesagt hätte- ohne eine 4 Liter Blutlache in unserem Haus könnt ihr mir gar nichts, wäre immer noch nicht bewiesen das er es war. Es fehlt dann immer noch der forensische Beweis oder eben die zweifelsfreie Indizienkette.
Ich glaube nachwievor nicht an eine Aufklärung.


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16.07.2026 um 08:55
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Es fehlt dann immer noch der forensische Beweis oder eben die zweifelsfreie Indizienkette.
Da muss ich dich allerdings enttäuschen und zitiere hierzu das Gesetz:
§ 261 StPO lautet:
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Da sind also die Richter doch recht frei, wie sie die Beweise würdigen.


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18.07.2026 um 21:43
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb am 14.07.2026:„Ohne Leiche könnt ihr (mir) gar nichts“
durchaus angebracht sein. Besonders wenn man unschuldig ist.
Das bedeutet doch im Umkehrschluss: Mit Leiche könnt ihr mir was!


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