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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

28.192 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:28
@sunrise2008

Nur weil Gina ein "Problem" im Umgang mit Menschen hat, kann sie doch trotzdem Tiere lieben.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:34
Zitat von KäsepizzaKäsepizza schrieb:Thema waren gestern die Aufnahmen von G am 23.10.
Wobei ich mich gerade frage, ob er sie am 23.10. nach der Sache mit dem verschwundenen Messer erst angebracht hat? Weil dieser Tag hier so explizit Thema ist und in die Kamera lächeln und winken macht man wohl auch eher nicht wenn die seit eh und je da hängt?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:44
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Nur weil Gina ein "Problem" im Umgang mit Menschen hat, kann sie doch trotzdem Tiere lieben.
So sehr, dass die diese schlägt?
Wie sie es bei Cleo gemacht hat?

Edit:
Zitat von MINKA123MINKA123 schrieb am 22.06.2026:Zitat
16.06.2026 - 15:33 Uhr
„Bis sie geblutet haben“: Schwere Vorwürfe gegen Gina H.
Es geht nun noch einmal um die Tiere. Auf Nachfrage erklärt der Zeuge, dass Gina H. tierlieb sei, aber er eben zweimal erlebt habe, wie sie ausgerastet ist und die Tiere mit der Gerte geschlagen habe, bis sie geblutet hätten.
Quelle: https://m.bild.de/regional/rostock/prozess-um-mord-an-fabian-freund-erzaehlt-von-gewalt-des-vaters-69f2f4ded6078134c45a3b9c?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%

So stand es im Bild-Ticker



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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:45
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Wenn Gina sich des Kindes "entledigt" hat, dann doch meiner Ansicht nach u.a. wegen dem Unterhalt den Matthias zahlen muss und der jetzt nun wegfällt.
Für mich persönlich ist das ein klares Motiv
Nehmen wir mal an das Gina H. die Täterin ist. Du sagst das sie das wegen des Unterhaltes von Matthias R. an Fabian L. gemacht habe welcher jetzt wegfällt.

Gina H. muss sich dann ja Deiner Meinung nach Hoffnung gemacht haben das sie jetzt das Geld beanspruchen könne.

Das ist für mich kein klares Motiv sondern wieder nur eine reine Vermutung bzw. Unterstellung.

„Hätte, könnte, Fahrradkette“, das Gericht hängt hier ebenfalls in den Seilen.

Ich denke die Verteidigung von Gina H. sieht das genauso und geht dem Prozess mehr als entspannt entgegen.

Im Falle einer Verurteilung, die nicht haltbar ist, wird die Verteidigung von Gina H. sowieso in Revision gehen.

Meine persönliche Meinung ist das dieser Prozesses, zumindest was wir daraus bisher erfahren haben, mehr als nur dünn ist.

Nicht das hier jemand glaubt ich stehe hinter Gina H. Das tue ich nämlich keineswegs. Ich betrachte und bewerte den bisherigen Verlauf des Prozesses für mich neutral.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:47
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Nur weil Gina ein "Problem" im Umgang mit Menschen hat, kann sie doch trotzdem Tiere lieben.
Ich glaube das sogar. Immer wenn es um ihre Pferde geht, zeigt sie Emotionen und reagiert. Sie kann emotional abgestumpft sein, kein Mitgefühl haben und dennoch Tiere lieben.
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:So sehr, dass die diese schlägt?
Wie sie es bei Cleo gemacht hat?
Ja. Früher waren Klapse, Ohrfeigen, "eine auf den Hintern geben" Erziehungsmethoden und auch diese Eltern haben ihre Kinder geliebt.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:50
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Hat man im Gefängnis nicht auch immer seine Aufgaben zu erledigen?
Wie Essensausgabe, Materialien auffüllen etc?
Da sie 100% Erwerbsgemindert ist, sie bezieht ja EM-Rente, ist sie vond er Arbeitspflicht befreit. Kochen, Austeilen, Putzen, sind ja alles Arbeitsdienste, für die die Inhaftierten auch Geld bekommen. Ein Herr Kachelmann hat für 1,20 Euro die Stunde geputzt während seiner U-Haft. Dadurch, dass sie die Rente auch weiter erhält, hätte sie keinen Vorteil von zusätzlicher Arbeit, das Hausgeld wird begrenzt, das Entlassungsgeld wird von der Rente gefüllt. Das einzige was je nach Rentenhöhe sich erhöhen kann durch Arbeit bei ihr, wäre das Eigengeld, was ihr aber gepfändet werden kann.
Zitat von VettlappenVettlappen schrieb:Das erklärt all jenen, denen die "Beweise" gegen Gina H. fehlen, warum das Gericht trotzdem einen Schuldspruch gegen Gina H. fällen könnte.
Das ist aber nur relevant, wenn man die Augen verschließt, vor den ganzen uns hier bekannten Indizien. Die meisten derer, die meinen es gäbe keine Beweise bzw. nicht genug Indizien, die betrachten ja auch stets, wie man lesen kann, jedes Indiz isoliert und nicht alle in einer Gesamtschau. Die werden auch mit der freien richterlichen Beweiswürdigung nicht überzeugt.
Zitat von bornholmbornholm schrieb:Hätte man sie dann nicht auch das Messer vor dem 10.10. holen und am 22.10. zurückbringen sehen müssen, wenn sie es hatte?
Kommt auf die Art der Aufnahme und Speicherung an. Eventuell wird nach x Tagen überschrieben.
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Nur weil Gina ein "Problem" im Umgang mit Menschen hat, kann sie doch trotzdem Tiere lieben.
Diese Tierliebe, dass sie ein Pferd blutig schlägt, und ein Pferd (Tiffy) beim Kutsche-Fahren wortgetreu die Hufe hoch macht, was viel darauf hindeutet, dass es körperlich überlastet war?

Sie wollte erfolgreiche Dressurreiterin werden, das hat wenig mit Tierliebe zu tun. Sieht man auch daran dass sie explizit ein Pferd guter Abstammung beschafft hat, statt eines "Gauls" mit dem man einfach den Tag verbringt und ein gutes Leben verschafft.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:55
Zitat von out_siderout_sider schrieb:Da sie 100% Erwerbsgemindert ist, sie bezieht ja EM-Rente, ist sie vond er Arbeitspflicht befreit.
Da gibt es doch diese 3 Stunden-Regelung. Bei voller Erwerbsminderungsrente ist die mögliche Arbeitszeit unter 3 Stunden.
G hat ja auch als Gemeindehelferin gearbeitet, laut einer Zeugin.
Möglicherweise wird sie also auch im Gefängnis einige Aufgaben übernehmen müssen.

Eine zugeteilte EMR gilt auch nicht 'fuer immer', sondern es wird alle paar Jahre überprüft, ob der Anspruch noch besteht. Zumindest die ersten Jahre wird diese befristet ausgesprochen.
Ich denke, dazu wird man vor Gericht auch noch etwas hoeren.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:56
Zitat von out_siderout_sider schrieb:Da sie 100% Erwerbsgemindert ist, sie bezieht ja EM-Rente, ist sie vond er Arbeitspflicht befreit. Kochen, Austeilen, Putzen, sind ja alles Arbeitsdienste, für die die Inhaftierten auch Geld bekommen. Ein Herr Kachelmann hat für 1,20 Euro die Stunde geputzt während seiner U-Haft. Dadurch, dass sie die Rente auch weiter erhält, hätte sie keinen Vorteil von zusätzlicher Arbeit, das Hausgeld wird begrenzt, das Entlassungsgeld wird von der Rente gefüllt. Das einzige was je nach Rentenhöhe sich erhöhen kann durch Arbeit bei ihr, wäre das Eigengeld, was ihr aber gepfändet werden kann.
Und könnte man denn trotzdem was machen wenn man wollte?
Hab schon manchmal im TV gesehen, dass viele Häftlinge doch froh sind, wenn sie was tun können, weil so der Tag schneller rum geht.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 13:01
@Suppengespenst
Ja, Häftlinge in Deutschland dürfen im Gefängnis sowohl arbeiten als auch eine Ausbildung machen – in vielen Bundesländern sind Strafgefangene sogar gesetzlich dazu verpflichtet.

Dies gilt aber nicht für U-Haft!


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 13:02
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Ist das denn jetzt wirklich schon das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen oder ein behandelnder Psychologe von Gina? Das ist mir nicht so ganz klar geworden. Interessant dürfte es aber allemal
Aggressiv, empathielos und manipulativ? Psychologe von Gina H. sagt im Mordfall Fabian aus
Quelle: https://www.ostsee-zeitung.de/mecklenburg-vorpommern/mordfall-fabian-aus-guestrow-psychologe-von-gina-h-sagt-vor-gericht-aus-6JF3UVUEQZCJFPYPMDD2LFESUA.html

Es ist die Rede von ihrem Psychologen.

Ich könnte mir vorstellen, dass der psychiatrische Gutachter des Gerichts erst gegen Ende des Prozesses aussagt und vor allem wird er wohl auch ihre Einlassung noch hören wollen.



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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 13:30
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Da gibt es doch diese 3 Stunden-Regelung.
Ja, aber von der Pflicht wird sie befreit sein. Sie kann natürlich, wenn es eine Stelle gibt wo sie was tun kann, arbeiten.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Möglicherweise wird sie also auch im Gefängnis einige Aufgaben übernehmen müssen.
Wenn sie von der Pflicht befreit ist, was bei 100% EMR sein wird, kann sie, muss sie aber nicht. Es arbeiten ja auch nicht alle im Gefängnis. Arbeit ist in vielen Anstalten auch ein Privileg.
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Und könnte man denn trotzdem was machen wenn man wollte?
Natürlich kann sie. Aber höchstwahrscheinlich muss sie nicht wegen der EMR. Sie hätte hochstwahrscheinlich auch keinen Vorteil davon, aufgrund der EMR. Das Hausgeld wird nicht mehr. Inwiefern es bei ihrer EMR in der Haft zu Problemen kommt, wenn sie mehr als drei Stunden arbeitet, weiß ich auch nicht.

Und je nach Konzept der JVA, viele gehen bzw sind ja bei den nichtarbeitenden Gefangenen davon weg, dass diese 20+ Stunden am Tag im Haftraum eingesperrt sind, sondern dass da morgens innerhalb der Zellengruppe eben Aufschluss ist, und die Gefangenen sich da frei bewegen können und sie sich integrieren dort intrigieren.

Hier gibts einen aktuellen bericht aus Bützow vom NDR:
Eine Arbeitspflicht gibt es nicht. "Der eine oder andere bleibt schon in seinem Haftraum liegen. Manche sind so, die leben halt in den Tag hinein", sagt der Justizvollzugsbeamte Ralf Ackerhans.
Quelle: Der NDR Bericht.

Der Bericht ist vom 20.10.2025. Also gibt es keine Arbeitspflicht dort in Bützow.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 13:35
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Ist das denn jetzt wirklich schon das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen oder ein behandelnder Psychologe von Gina? Das ist mir nicht so ganz klar geworden. Interessant dürfte es aber allemal werden.
Bin gespannt, ob sie diesen Aussagen lässt.

Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass ein Psychologe kein "Erzieher" ist. Weil hier vor einigen Beiträgen gesagt wurde, wie denn ihr Psychologe ihr das nicht erklärt haben könnte.

Psychologische Behandlungen zielen eigentlich darauf ab, den Patienten zu unterstützen und nicht dem Patienten, dass "korrekte" Bild aufzuerlegen, nach dem sie dann leben sollen. Letzeres wäre in einigen Fällen sicher sinnvoller, auch dass ein Psychologe ggf. mal Tacheles spricht - so wie ich es selbst erlebt habe und es auch aus dem Bekanntenkreis kenne, ist das aber eher nicht der Fall.

Sprich, wenn man der Typ Mensch ist, der null reflektiert, die Problemursache immer nur im außen sieht, etc. ist es eher selten, dass der Psychologe hier dagegen redet. Bei so einem würde eine GH sicherlich auch nicht regelmäßig auftauchen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 13:44
Interessant wird das schon werden, was ihr behandelnder Psychologe sagen wird, nur führt mich das zum nächsten Frage.
Wer hat Gina die Medikamente verschrieben, die sie nicht nehmen wollte, da sie der Meinung war sie nicht zu benötigen?
Wenn ihr Psychologe ein Psychologischer Psychotherapeut ist, darf er das nämlich nicht.
Und bevor es Hausärzte verschreiben, verlassen sich die meisten auch erst mal gern auf eine Diagnose erstellt von einem Neurologen/ Psychiater.
Die haben eben was die unterschiedlichen Präparate betrifft mehr Erfahrung.
Danach ist es aber meist kein Problem.

Danke @out_sider Das schaue ich mir gern mal an.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 13:49
Zitat von bornholmbornholm schrieb:Wobei ich mich gerade frage, ob er sie am 23.10. nach der Sache mit dem verschwundenen Messer erst angebracht hat? Weil dieser Tag hier so explizit Thema ist und in die Kamera lächeln und winken macht man wohl auch eher nicht wenn die seit eh und je da hängt?
Da hätte er zwar sehr schnell reagiert aber das kann natürlich sein. Vertrauen wir darauf, dass die EB die Kamera genau ausgewertet haben und auch wissen, wann sie in Betrieb genommen wurde, ob relevante Zeiträume fehlen und ob G (Fern)Zugriff darauf hatte.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 13:58
Zitat von BuenCaminoBuenCamino schrieb:Meine persönliche Meinung ist das dieser Prozesses, zumindest was wir daraus bisher erfahren haben, mehr als nur dünn ist.
Es kommt auf die Überzeugung der Kammer an.
So lange die in dem Urteil angebrachten Schlussfolgerungen nicht realitätsfern sind und es keine Verfahrensfehler gibt, ist das Urteil sicher.

Freie Beweiswürdigung:
Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist ein zentrales Prinzip im deutschen Prozessrecht, das besagt, dass Gerichte die vorgelegten Beweise nach ihrer freien, aus dem Gesamtbild der Verhandlung geschöpften Überzeugung bewerten, ohne an starre formale Regeln gebunden zu sein.
Die Regelung findet sich in § 286 der Zivilprozessordnung (ZPO) für den Zivilprozess und in § 261 der Strafprozessordnung (StPO) für den Strafprozess. Danach entscheidet das Gericht eigenständig, welchen Gewicht es einzelnen Beweismitteln (wie Zeugenaussagen oder Urkunden) beimisst. Es gibt keine feste Rangfolge der Beweismittel; das Gericht darf beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen, wenn es dies für sachgerecht hält.
Die Freiheit der Beweiswürdigung ist keine Willkür. Das Gericht ist an Denkgesetze, Naturgesetze und allgemeine Erfahrungssätze gebunden. Zudem muss das Gericht seine Überzeugung in der Urteilsbegründung nachvollziehbar darlegen, damit sie von höheren Instanzen überprüft werden kann.
Quelle: Brave Search: Freie Beweiswürdigung

Wäre der Richter der Überzeugung dass GH unschuldig ist, könnte er sie aus der U-Haft entlassen, die ganzen Zeugenvernehmungen lassen in der Art wie diese geführt werden keinesfalls den Schluss zu dass irgendwelche Zweifel bestehen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 13:58
Zitat von BuenCaminoBuenCamino schrieb:Nehmen wir mal an das Gina H. die Täterin ist. Du sagst das sie das wegen des Unterhaltes von Matthias R. an Fabian L. gemacht habe welcher jetzt wegfällt.

Gina H. muss sich dann ja Deiner Meinung nach Hoffnung gemacht haben das sie jetzt das Geld beanspruchen könne.

Das ist für mich kein klares Motiv sondern wieder nur eine reine Vermutung bzw. Unterstellung.

„Hätte, könnte, Fahrradkette“, das Gericht hängt hier ebenfalls in den Seilen.

Ich denke die Verteidigung von Gina H. sieht das genauso und geht dem Prozess mehr als entspannt entgegen.

Im Falle einer Verurteilung, die nicht haltbar ist, wird die Verteidigung von Gina H. sowieso in Revision gehen.

Meine persönliche Meinung ist das dieser Prozesses, zumindest was wir daraus bisher erfahren haben, mehr als nur dünn ist.

Nicht das hier jemand glaubt ich stehe hinter Gina H. Das tue ich nämlich keineswegs. Ich betrachte und bewerte den bisherigen Verlauf des Prozesses für mich neutral.
Deine Interpretation zum Unterhalt verstehe ich nicht ganz. Natürlich hat sie die Tat anklagegemäß auch wegen der finanziellen Komponente der Trennung von Matthias unternommen und ist der Wegfall des Unterhalts hier ein Aspekt. Wohl entscheidender ist aber ja, dass sie dachte, mit der Tötung von Fabian die Beziehung zu Matthias, von der sie eben insgesamt sehr profitiert hat, auch unabhängig vom Unterhalt, retten zu können. Sie hat in ganz erheblichem Maße Geld von Matthias beansprucht und mit dem Wegfall des Unterhalts in einer durch die Tötung geretteten Beziehung wäre dies weiterhin und womöglich nochmal mehr der Fall gewesen. Das ist die Relevanz des Unterhalts/der finanziellen Komponente für das Motiv.

Bezüglich des Motivs nach Anklage von einer "reinen Vermutung bzw. Unterstellung" zu sprechen, widerspricht zudem der Faktenlage und ist nicht haltbar. Wir haben hier eine Angeklagte, die

- sich ganz ausdrücklich gewünscht hat, Matthias ohne "Anhängsel" (=das Tatopfer Fabian) für sich ganz alleine zu haben und dessen alleinige Nr. 1 zu sein
- Fabian als ein zentrales Problem der Beziehung gesehen hat, welches auch ursächlich für die Trennung war (auch wegen des durch Fabian bedingten Kontakts von Matthias mit Dorina)
- die Beziehung zu Fabians Vater zugleich als absolut lebensnotwendig und existentiell gesehen hat, dies sowohl emotional (Thema Suizidversuche, Testament) als auch finanziell
- die finanzielle Abhängigkeit von der Beziehung auch einen Bezug zu ihrem zweiten einzigen "Überlebensanker" (meine Formulierung), den Pferden hatte, noch gestern haben wir in der Hauptverhandlung sinngemäß gehört, dass die Angeklagte den finanziell ggf. notwendig werdenden Verkauf der Pferde als absolut existentiellen Eingriff verstanden hätte, der ihr jeden Lebensmut rauben würde.

All das ist durch eigene Aussagen der Angeklagten in der Telekommunikation, diverse gleichlautende Zeugenaussagen und hinsichtlich der finanziellen Abhängigkeit ja zusätzlich auch durch objektive Fakten in Hülle und Fülle belegt.

Wenn sich eine Angeklagte vor einem Mord das spätere Tatopfer sehnlichst weg wünscht und offensichtlich der Ansicht ist, nur mit der Tat ihre den alleinigen Lebenssinn stiftenden Faktoren (Beziehung+Pferde) retten und erhalten zu können, ist das Motiv schon absolut auf dem Silbertablett präsentiert und nicht etwa nur "in den Seilen hängend" herbeispekuliert. Wieviel klarer sollte denn in einer Beziehungskonstellation sonst das Motiv vorliegen als hier?

Ansonsten stehen dir deine Beurteilung der Beweislage und deine Prognose des Ausgangs selbstverständlich frei. Wirklich objektiv begründbar sind sie aber nicht, sonst würde vielleicht auch noch jemand außer dir hier diese Ansicht vertreten. Tatsächlich ist die Sachlage sehr klar, viel klarer als bei vielen mit einer Verurteilung wegen Mordes endenden Verfahren und läuft auch hier alles auf eine Verurteilung hinaus. Das kann man im Übrigen gerade auch aus dem Verhalten der beruflich Prozessbeteiligten (Verteidigung, StA, Nebenklage und Kammer) deutlich ablesen. Die Revision steht der Angeklagten danach natürlich frei, wie hier schon mehrfach besprochen wird ein bloßer Angriff auf die Beurteilung der Indizien dabei aber wegen der geschützten freien richterlichen Beweiswürdigung (des Tatrichters) nur sehr geringe Erfolgsaussichten haben.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 13:59
@Justsaying

Es gibt auch unbefristete EMR- auch bei dem allerersten Bescheid.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:06
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Es gibt auch unbefristete EMR- auch bei dem allerersten Bescheid.
Bei G wuerde mich das schon aufgrund ihres Alters wundern.
Und sie nimmt ja Aufgaben und Verantwortung wahr (ihr Kind), körperlich macht sie einen überdurchschnittlich fitten Eindruck - dass da schon ein Beschluss gilt, dass diese Frau nie arbeiten können wird, auch nicht stundenweise...das halte ich fuer unwahrscheinlich.


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