BuenCamino schrieb:Nehmen wir mal an das Gina H. die Täterin ist. Du sagst das sie das wegen des Unterhaltes von Matthias R. an Fabian L. gemacht habe welcher jetzt wegfällt.
Gina H. muss sich dann ja Deiner Meinung nach Hoffnung gemacht haben das sie jetzt das Geld beanspruchen könne.
Das ist für mich kein klares Motiv sondern wieder nur eine reine Vermutung bzw. Unterstellung.
„Hätte, könnte, Fahrradkette“, das Gericht hängt hier ebenfalls in den Seilen.
Ich denke die Verteidigung von Gina H. sieht das genauso und geht dem Prozess mehr als entspannt entgegen.
Im Falle einer Verurteilung, die nicht haltbar ist, wird die Verteidigung von Gina H. sowieso in Revision gehen.
Meine persönliche Meinung ist das dieser Prozesses, zumindest was wir daraus bisher erfahren haben, mehr als nur dünn ist.
Nicht das hier jemand glaubt ich stehe hinter Gina H. Das tue ich nämlich keineswegs. Ich betrachte und bewerte den bisherigen Verlauf des Prozesses für mich neutral.
Deine Interpretation zum Unterhalt verstehe ich nicht ganz. Natürlich hat sie die Tat anklagegemäß auch wegen der finanziellen Komponente der Trennung von Matthias unternommen und ist der Wegfall des Unterhalts hier ein Aspekt. Wohl entscheidender ist aber ja, dass sie dachte, mit der Tötung von Fabian die Beziehung zu Matthias, von der sie eben insgesamt sehr profitiert hat, auch unabhängig vom Unterhalt, retten zu können. Sie hat in ganz erheblichem Maße Geld von Matthias beansprucht und mit dem Wegfall des Unterhalts in einer durch die Tötung geretteten Beziehung wäre dies weiterhin und womöglich nochmal mehr der Fall gewesen. Das ist die Relevanz des Unterhalts/der finanziellen Komponente für das Motiv.
Bezüglich des Motivs nach Anklage von einer "reinen Vermutung bzw. Unterstellung" zu sprechen, widerspricht zudem der Faktenlage und ist nicht haltbar. Wir haben hier eine Angeklagte, die
- sich ganz ausdrücklich gewünscht hat, Matthias ohne "Anhängsel" (=das Tatopfer Fabian) für sich ganz alleine zu haben und dessen alleinige Nr. 1 zu sein
- Fabian als ein zentrales Problem der Beziehung gesehen hat, welches auch ursächlich für die Trennung war (auch wegen des durch Fabian bedingten Kontakts von Matthias mit Dorina)
- die Beziehung zu Fabians Vater zugleich als absolut lebensnotwendig und existentiell gesehen hat, dies sowohl emotional (Thema Suizidversuche, Testament) als auch finanziell
- die finanzielle Abhängigkeit von der Beziehung auch einen Bezug zu ihrem zweiten einzigen "Überlebensanker" (meine Formulierung), den Pferden hatte, noch gestern haben wir in der Hauptverhandlung sinngemäß gehört, dass die Angeklagte den finanziell ggf. notwendig werdenden Verkauf der Pferde als absolut existentiellen Eingriff verstanden hätte, der ihr jeden Lebensmut rauben würde.
All das ist durch eigene Aussagen der Angeklagten in der Telekommunikation, diverse gleichlautende Zeugenaussagen und hinsichtlich der finanziellen Abhängigkeit ja zusätzlich auch durch objektive Fakten in Hülle und Fülle belegt.
Wenn sich eine Angeklagte vor einem Mord das spätere Tatopfer sehnlichst weg wünscht und offensichtlich der Ansicht ist, nur mit der Tat ihre den alleinigen Lebenssinn stiftenden Faktoren (Beziehung+Pferde) retten und erhalten zu können, ist das Motiv schon absolut auf dem Silbertablett präsentiert und nicht etwa nur "in den Seilen hängend" herbeispekuliert. Wieviel klarer sollte denn in einer Beziehungskonstellation sonst das Motiv vorliegen als hier?
Ansonsten stehen dir deine Beurteilung der Beweislage und deine Prognose des Ausgangs selbstverständlich frei. Wirklich objektiv begründbar sind sie aber nicht, sonst würde vielleicht auch noch jemand außer dir hier diese Ansicht vertreten. Tatsächlich ist die Sachlage sehr klar, viel klarer als bei vielen mit einer Verurteilung wegen Mordes endenden Verfahren und läuft auch hier alles auf eine Verurteilung hinaus. Das kann man im Übrigen gerade auch aus dem Verhalten der beruflich Prozessbeteiligten (Verteidigung, StA, Nebenklage und Kammer) deutlich ablesen. Die Revision steht der Angeklagten danach natürlich frei, wie hier schon mehrfach besprochen wird ein bloßer Angriff auf die Beurteilung der Indizien dabei aber wegen der geschützten freien richterlichen Beweiswürdigung (des Tatrichters) nur sehr geringe Erfolgsaussichten haben.