Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 12:28@sunrise2008
Nur weil Gina ein "Problem" im Umgang mit Menschen hat, kann sie doch trotzdem Tiere lieben.
Nur weil Gina ein "Problem" im Umgang mit Menschen hat, kann sie doch trotzdem Tiere lieben.
Wobei ich mich gerade frage, ob er sie am 23.10. nach der Sache mit dem verschwundenen Messer erst angebracht hat? Weil dieser Tag hier so explizit Thema ist und in die Kamera lächeln und winken macht man wohl auch eher nicht wenn die seit eh und je da hängt?Käsepizza schrieb:Thema waren gestern die Aufnahmen von G am 23.10.
So sehr, dass die diese schlägt?Pusteblume82 schrieb:Nur weil Gina ein "Problem" im Umgang mit Menschen hat, kann sie doch trotzdem Tiere lieben.
MINKA123 schrieb am 22.06.2026:Zitat
16.06.2026 - 15:33 UhrQuelle: https://m.bild.de/regional/rostock/prozess-um-mord-an-fabian-freund-erzaehlt-von-gewalt-des-vaters-69f2f4ded6078134c45a3b9c?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%
„Bis sie geblutet haben“: Schwere Vorwürfe gegen Gina H.
Es geht nun noch einmal um die Tiere. Auf Nachfrage erklärt der Zeuge, dass Gina H. tierlieb sei, aber er eben zweimal erlebt habe, wie sie ausgerastet ist und die Tiere mit der Gerte geschlagen habe, bis sie geblutet hätten.
So stand es im Bild-Ticker
Nehmen wir mal an das Gina H. die Täterin ist. Du sagst das sie das wegen des Unterhaltes von Matthias R. an Fabian L. gemacht habe welcher jetzt wegfällt.Pusteblume82 schrieb:Wenn Gina sich des Kindes "entledigt" hat, dann doch meiner Ansicht nach u.a. wegen dem Unterhalt den Matthias zahlen muss und der jetzt nun wegfällt.
Für mich persönlich ist das ein klares Motiv
Ich glaube das sogar. Immer wenn es um ihre Pferde geht, zeigt sie Emotionen und reagiert. Sie kann emotional abgestumpft sein, kein Mitgefühl haben und dennoch Tiere lieben.Pusteblume82 schrieb:Nur weil Gina ein "Problem" im Umgang mit Menschen hat, kann sie doch trotzdem Tiere lieben.
Ja. Früher waren Klapse, Ohrfeigen, "eine auf den Hintern geben" Erziehungsmethoden und auch diese Eltern haben ihre Kinder geliebt.Suppengespenst schrieb:So sehr, dass die diese schlägt?
Wie sie es bei Cleo gemacht hat?
Da sie 100% Erwerbsgemindert ist, sie bezieht ja EM-Rente, ist sie vond er Arbeitspflicht befreit. Kochen, Austeilen, Putzen, sind ja alles Arbeitsdienste, für die die Inhaftierten auch Geld bekommen. Ein Herr Kachelmann hat für 1,20 Euro die Stunde geputzt während seiner U-Haft. Dadurch, dass sie die Rente auch weiter erhält, hätte sie keinen Vorteil von zusätzlicher Arbeit, das Hausgeld wird begrenzt, das Entlassungsgeld wird von der Rente gefüllt. Das einzige was je nach Rentenhöhe sich erhöhen kann durch Arbeit bei ihr, wäre das Eigengeld, was ihr aber gepfändet werden kann.Suppengespenst schrieb:Hat man im Gefängnis nicht auch immer seine Aufgaben zu erledigen?
Wie Essensausgabe, Materialien auffüllen etc?
Das ist aber nur relevant, wenn man die Augen verschließt, vor den ganzen uns hier bekannten Indizien. Die meisten derer, die meinen es gäbe keine Beweise bzw. nicht genug Indizien, die betrachten ja auch stets, wie man lesen kann, jedes Indiz isoliert und nicht alle in einer Gesamtschau. Die werden auch mit der freien richterlichen Beweiswürdigung nicht überzeugt.Vettlappen schrieb:Das erklärt all jenen, denen die "Beweise" gegen Gina H. fehlen, warum das Gericht trotzdem einen Schuldspruch gegen Gina H. fällen könnte.
Kommt auf die Art der Aufnahme und Speicherung an. Eventuell wird nach x Tagen überschrieben.bornholm schrieb:Hätte man sie dann nicht auch das Messer vor dem 10.10. holen und am 22.10. zurückbringen sehen müssen, wenn sie es hatte?
Diese Tierliebe, dass sie ein Pferd blutig schlägt, und ein Pferd (Tiffy) beim Kutsche-Fahren wortgetreu die Hufe hoch macht, was viel darauf hindeutet, dass es körperlich überlastet war?Pusteblume82 schrieb:Nur weil Gina ein "Problem" im Umgang mit Menschen hat, kann sie doch trotzdem Tiere lieben.
Da gibt es doch diese 3 Stunden-Regelung. Bei voller Erwerbsminderungsrente ist die mögliche Arbeitszeit unter 3 Stunden.out_sider schrieb:Da sie 100% Erwerbsgemindert ist, sie bezieht ja EM-Rente, ist sie vond er Arbeitspflicht befreit.
Und könnte man denn trotzdem was machen wenn man wollte?out_sider schrieb:Da sie 100% Erwerbsgemindert ist, sie bezieht ja EM-Rente, ist sie vond er Arbeitspflicht befreit. Kochen, Austeilen, Putzen, sind ja alles Arbeitsdienste, für die die Inhaftierten auch Geld bekommen. Ein Herr Kachelmann hat für 1,20 Euro die Stunde geputzt während seiner U-Haft. Dadurch, dass sie die Rente auch weiter erhält, hätte sie keinen Vorteil von zusätzlicher Arbeit, das Hausgeld wird begrenzt, das Entlassungsgeld wird von der Rente gefüllt. Das einzige was je nach Rentenhöhe sich erhöhen kann durch Arbeit bei ihr, wäre das Eigengeld, was ihr aber gepfändet werden kann.
sunrise2008 schrieb:Ist das denn jetzt wirklich schon das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen oder ein behandelnder Psychologe von Gina? Das ist mir nicht so ganz klar geworden. Interessant dürfte es aber allemal
Aggressiv, empathielos und manipulativ? Psychologe von Gina H. sagt im Mordfall Fabian ausQuelle: https://www.ostsee-zeitung.de/mecklenburg-vorpommern/mordfall-fabian-aus-guestrow-psychologe-von-gina-h-sagt-vor-gericht-aus-6JF3UVUEQZCJFPYPMDD2LFESUA.html
Es ist die Rede von ihrem Psychologen.
Ich könnte mir vorstellen, dass der psychiatrische Gutachter des Gerichts erst gegen Ende des Prozesses aussagt und vor allem wird er wohl auch ihre Einlassung noch hören wollen.
Ja, aber von der Pflicht wird sie befreit sein. Sie kann natürlich, wenn es eine Stelle gibt wo sie was tun kann, arbeiten.Justsaying schrieb:Da gibt es doch diese 3 Stunden-Regelung.
Wenn sie von der Pflicht befreit ist, was bei 100% EMR sein wird, kann sie, muss sie aber nicht. Es arbeiten ja auch nicht alle im Gefängnis. Arbeit ist in vielen Anstalten auch ein Privileg.Justsaying schrieb:Möglicherweise wird sie also auch im Gefängnis einige Aufgaben übernehmen müssen.
Natürlich kann sie. Aber höchstwahrscheinlich muss sie nicht wegen der EMR. Sie hätte hochstwahrscheinlich auch keinen Vorteil davon, aufgrund der EMR. Das Hausgeld wird nicht mehr. Inwiefern es bei ihrer EMR in der Haft zu Problemen kommt, wenn sie mehr als drei Stunden arbeitet, weiß ich auch nicht.Suppengespenst schrieb:Und könnte man denn trotzdem was machen wenn man wollte?
Eine Arbeitspflicht gibt es nicht. "Der eine oder andere bleibt schon in seinem Haftraum liegen. Manche sind so, die leben halt in den Tag hinein", sagt der Justizvollzugsbeamte Ralf Ackerhans.Quelle: Der NDR Bericht.
Bin gespannt, ob sie diesen Aussagen lässt.sunrise2008 schrieb:Ist das denn jetzt wirklich schon das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen oder ein behandelnder Psychologe von Gina? Das ist mir nicht so ganz klar geworden. Interessant dürfte es aber allemal werden.
Da hätte er zwar sehr schnell reagiert aber das kann natürlich sein. Vertrauen wir darauf, dass die EB die Kamera genau ausgewertet haben und auch wissen, wann sie in Betrieb genommen wurde, ob relevante Zeiträume fehlen und ob G (Fern)Zugriff darauf hatte.bornholm schrieb:Wobei ich mich gerade frage, ob er sie am 23.10. nach der Sache mit dem verschwundenen Messer erst angebracht hat? Weil dieser Tag hier so explizit Thema ist und in die Kamera lächeln und winken macht man wohl auch eher nicht wenn die seit eh und je da hängt?
Es kommt auf die Überzeugung der Kammer an.BuenCamino schrieb:Meine persönliche Meinung ist das dieser Prozesses, zumindest was wir daraus bisher erfahren haben, mehr als nur dünn ist.
Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist ein zentrales Prinzip im deutschen Prozessrecht, das besagt, dass Gerichte die vorgelegten Beweise nach ihrer freien, aus dem Gesamtbild der Verhandlung geschöpften Überzeugung bewerten, ohne an starre formale Regeln gebunden zu sein.
Die Regelung findet sich in § 286 der Zivilprozessordnung (ZPO) für den Zivilprozess und in § 261 der Strafprozessordnung (StPO) für den Strafprozess. Danach entscheidet das Gericht eigenständig, welchen Gewicht es einzelnen Beweismitteln (wie Zeugenaussagen oder Urkunden) beimisst. Es gibt keine feste Rangfolge der Beweismittel; das Gericht darf beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen, wenn es dies für sachgerecht hält.
Die Freiheit der Beweiswürdigung ist keine Willkür. Das Gericht ist an Denkgesetze, Naturgesetze und allgemeine Erfahrungssätze gebunden. Zudem muss das Gericht seine Überzeugung in der Urteilsbegründung nachvollziehbar darlegen, damit sie von höheren Instanzen überprüft werden kann.Quelle: Brave Search: Freie Beweiswürdigung
Deine Interpretation zum Unterhalt verstehe ich nicht ganz. Natürlich hat sie die Tat anklagegemäß auch wegen der finanziellen Komponente der Trennung von Matthias unternommen und ist der Wegfall des Unterhalts hier ein Aspekt. Wohl entscheidender ist aber ja, dass sie dachte, mit der Tötung von Fabian die Beziehung zu Matthias, von der sie eben insgesamt sehr profitiert hat, auch unabhängig vom Unterhalt, retten zu können. Sie hat in ganz erheblichem Maße Geld von Matthias beansprucht und mit dem Wegfall des Unterhalts in einer durch die Tötung geretteten Beziehung wäre dies weiterhin und womöglich nochmal mehr der Fall gewesen. Das ist die Relevanz des Unterhalts/der finanziellen Komponente für das Motiv.BuenCamino schrieb:Nehmen wir mal an das Gina H. die Täterin ist. Du sagst das sie das wegen des Unterhaltes von Matthias R. an Fabian L. gemacht habe welcher jetzt wegfällt.
Gina H. muss sich dann ja Deiner Meinung nach Hoffnung gemacht haben das sie jetzt das Geld beanspruchen könne.
Das ist für mich kein klares Motiv sondern wieder nur eine reine Vermutung bzw. Unterstellung.
„Hätte, könnte, Fahrradkette“, das Gericht hängt hier ebenfalls in den Seilen.
Ich denke die Verteidigung von Gina H. sieht das genauso und geht dem Prozess mehr als entspannt entgegen.
Im Falle einer Verurteilung, die nicht haltbar ist, wird die Verteidigung von Gina H. sowieso in Revision gehen.
Meine persönliche Meinung ist das dieser Prozesses, zumindest was wir daraus bisher erfahren haben, mehr als nur dünn ist.
Nicht das hier jemand glaubt ich stehe hinter Gina H. Das tue ich nämlich keineswegs. Ich betrachte und bewerte den bisherigen Verlauf des Prozesses für mich neutral.
Bei G wuerde mich das schon aufgrund ihres Alters wundern.Pusteblume82 schrieb:Es gibt auch unbefristete EMR- auch bei dem allerersten Bescheid.