Manatee schrieb:Ich störe mich aber (noch immer) daran, dass der Haftbefehl schon am 5.11., noch vor der Sendung XY, datiert war:
Das ist doch völlig uninteressant, er kann auch erst am übernächsten Tag vollstreckt werden oder in einer Woche, wenn es ermittlungstaktisch geboten wäre.
In diesem Fall lag die AZ XY Sendung dazwischen. Der Richter stellt den doch nicht mitten in der Nacht aus, damit er um 06:00 vorliegt, sondern halt irgendwann am Vortag.
Was anderes wäre es schon, wenn sie zwischendrin als Zeugin verhört worden wäre. Das scheint aber ja nicht der Fall zu sein, dafür gibt es jedenfalls keine Hinweise.
Boho schrieb:Die XY Sendung war sm 5.11. - wie kann der Haftbefehl dann davor datiert sein?
Ob er zeitlich vor der Sendung ausgestellt wurde wird sich rein anhand des Haftbefehls nicht feststellen lassen, da steht doch keine Uhrzeit drauf.
M.M. wird hier Wind um nichts gemacht.....
05.11. ausgestellt, am 06.11. 06 Uhr vollstreckt.