Krushak schrieb am 11.07.2019:Ich kann mir schon vorstellen, dass sich die Ermittlungen damals und vielleicht auch heute noch sehr auf diesen dunklen BMW versteifen, mit Berliner Kennzeichen.
Das sehe ich anders.
Hier im Thread war die BMW-Sichtung über all die Jahre, bedingt durch den Filmbeitrag bei Aktenzeichen Xy, natürlich der Dreh- und Angelpunkt sämtlicher Überlegungen.
Wenn man allerdings berücksichtigt, dass diese Zeugenaussage erst geraume Zeit nach dem Verschwinden, den Ermittlern zur Verfügung stand..... Man dann noch die Einschätzung dieser Aussage, seitens des inzwischen pensionierten Chefermittlers des Falles im Podcast dazu nimmt...relativiert sich die Gewichtung dieses Sachverhaltes seitens der Ermittler, meiner Meinung nach doch sehr nach Unten.
Krushak schrieb:Richtig, nur wird es wohl nicht unbedingt auf Mord hinauslaufen, sondern recht wahrscheinlich auf Totschlag und das ist ein anderes Paar Schuhe. Im Gegensatz zu Mord, verjährt Totschlag nach 20 Jahren, also in 2 Jahren.
Rein rechnerisch betrachtet, ist das auf den ersten Blick korrekt.
Im Podcast erfuhren wir aber, dass gegen eine Vielzahl von Personen, über einen langen Zeitraum mit intensiven polizeilichen Maßnahmen ermittelt wurde.
Im Verjährungsrecht gilt, dass Ermittlungen gegen eine Person, die Verjährungsuhr auf Null stellen.
Wenn sich also im Laufe der weiteren Maßnahmen ein erneuter Verdacht, gegen eine Person richten sollte, gegen die damals bereits ermittelt wurde gilt folgendes:
Die Verjährungsfrist gegen diese Person läuft ab dem Datum, an welchem der letzte Eintrag in der Ermittlungsakte niedergelegt wurde.
Deshalb läuft die Verjährungsfrist in 2 Jahren nur für Personen ab, gegen die bisher noch keinerlei Ermittlungen getätigt wurden.
Das extremste Beispiel für die Anwendung dieses Rechtsgrundsatzes wäre folgendes:
Gegen eine Person gegen die damals schon ermittelt wurde, ergaben sich nach der Aktion im letzten Winter und daraus resultierender Hinweise neue Verdachtsmomente. Man ermittelte diese neuen Ansätze erfolglos aus und legte das in der Ermittlungsakte nieder.
Für diese eine Person, würde ein Totschlagsdelikt erst im Jahr 2039 verjähren.