Schluss mit der Hetze gegen den ISLAM!
30.11.2014 um 14:06Anzeige
arminirr schrieb:Welche Hetze meinst Du? (Off-Topic)"Stereotyp 6: Die Muslime distanzieren sich zu wenig von islamischem Terror.
Kinderehen waren in Europa lange Zeit üblich, wobei vor allem Mädchen früh verheiratet wurden.[1] Der Codex Iuris Canonici der katholischen Kirche sieht für die Ehe ein Mindestalter von 14 Jahren bei Mädchen und von 16 Jahren bei Jungen vor (Canon 1083, §1), empfiehlt aber in Canon 1072 das regional übliche Mindestalter („Die Seelsorger haben darum besorgt zu sein, daß Jugendliche von der Eheschließung abgehalten werden, solange sie nicht jenes Alter erreicht haben, in welchem die Ehe nach Landessitte geschlossen zu werden pflegt.“) und erlaubt es in Canon 1083, §2 den Bischofskonferenzen, „ein höheres Alter festzulegen“.[2] Die gesetzlichen Bestimmungen sind je nach Land unterschiedlich, ein Mindestalter von mindestens 16 Jahren ist allerdings mittlerweile üblich. In der griechischen Region Thrakien durften 2005 muslimische Mädchen bereits mit zehn Jahren verheiratet werden; das garantierte ein Sonderrecht.[3] Der den griechischen Kinderheiraten zugrundeliegende Vertrag von Lausanne (1923) bzw. bereits der drei Jahre ältere Vertrag von Sèvres (1920) hatte die Scharia ins griechische Familienrecht implementiert.Wikipedia: Kinderheirat#Europa
Herbstblume schrieb:Beleg mir dass es üblich war Kinder unter 10 Jahren zu verheiraten und komme mir nicht mit durchschnittlicher LebenserwartungOh doch, das hing nunmal zusammen.
Obwohl das kanonische Recht die Kinderehe verbot, wurden kleine Mädchen bedenkenlos mit wesentlich älteren Herren verheiratet. Entscheidend waren Geld, Macht und Einfluss, eine Ehe sollte einen Vorteil bringen. Nach den Wünschen der Mädchen fragte niemand. "Nach Ansicht der Kirchenväter wird ein Kind durch die vaginale Penetration 'reif für die Ehe'." (Trube-Becker, 1997, S. 43) Sieben galt als Mindestalter für die Verlobung eines Mädchens, denn sieben wurde als Übergangsalter vom Kind zum Erwachsenen angesehen. Für die Mädchen gab es keinen Unterschied zwischen einer Vergewaltigung und der Ehe. (Trube-Becker, 1997) In Kriegszeiten waren und sind heute noch Massenvergewaltigungen von Frauen und Mädchen gang und gäbe. (Bensel et. al., 2002, S.29)http://www.ueber-lebt.de/hauptseite.phtml?show=historie-mittelalter (Archiv-Version vom 31.10.2015)
Ebenfalls aus dem Mittelalter kommt das Jus primae noctis oder auch Herrenrecht genannt. Danach stand dem Grundherrn das Vorrecht zu, der Braut seines Vasallen in der ersten Nacht beizuschlafenAber es das überhaupt gab, ist wissenschaftlich nicht zu belegen und als Theorie höchst umstritten