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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.006 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.09.2023 um 10:18
Die BILD Zeitung und Junge Union schießen sich auf Hartz 4 Empfänger und Flüchtlinge ein
So viele Menschen könnten arbeiten, kriegen aber Stütze
Der JU-Vorsitzende weiter: „Das von der Ampel eingeführte Bürgergeld ist ein Finanzierungsmodell für Flüchtlinge geworden, die damit ihre Familien in der ganzen Welt unterstützen.“ Damit schaffe die Ampel nicht die Armut ab, sondern „auf Dauer den Deutschen Sozialstaat“.
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-zahlen-zum-buergergeld-so-viele-auslaender-koennten-arbeiten-kriegen-aber-s-85255772.bild.html
Das Bürgergeld gibts erst seit ein paar Monaten und das soll bereits ein Pull Faktor für Flüchtlinge sein.
Ein Pull Faktor für Flüchtlinge war Fr. Merkel

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.09.2023 um 11:30
Das ist wie bei den USA, das reichste Land pullt immer die Flüchtlinge. Wir können es uns eben leisten. Ansonsten können wir auch einen Flüchtlingsdeal machen, wie mit der Türkei bei Syrien, dann zahlen wir auch, aber die Flüchtlinge bleiben außerhalb Europas. Das ist z.b. bei der Ukraine aber schwierig, weil wohin willst du die 1 Million Flüchtlinge sonst schicken?

Theoretisch könnte man bei Flüchtlingen das Bürgergeld reduzieren? Was ist denn der Mindestsatz den Flüchtinge für Essen, Kleidung, Sonstiges bekommen müssten? Also 563€ - X = ?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.09.2023 um 12:08
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Beispiel:
Bayern -> 2023 -> 248 Arbeitstage x 8Std x 12€ Mindestlohn = 23.808 Brutto -> Single Kl.1/ keine Kirchensteuer = 17.410€ netto = 1450€ / Monat.
Bürgergeld komplett -> 1087€/Monat.
Der Arbeiter muss aber vom Nettolohn noch Wohnung, Heizung, Strom und Wasser und GEZ zahlen.
Die Realität ist dass es Konstellationen gibt in denen sich Arbeiten nicht viel mehr lohnt als auf der Couch zu bleiben.
Zitat von frivolfrivol schrieb:Das ist z.b. bei der Ukraine aber schwierig, weil wohin willst du die 1 Million Flüchtlinge sonst schicken?
Tun wir doch nicht so, der Großteil der Ukrainer ist nur in Deutschland weil hier die Leistungen am höchsten sind. Es hat schon seinen Grund warum ein Ukrainer nicht lieber ins warme Spanien geht.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.09.2023 um 12:15
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:Der Arbeiter muss aber vom Nettolohn noch Wohnung, Heizung, Strom und Wasser und GEZ zahlen.
Du hast das übersehen:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Bürgergeld komplett -> 1087€/Monat.
und das auch noch:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das Bürgergeld inklusive aller Bezüge (Wohnung, Heizung, GEZ, Zuschüsse etc.)
Sprich aus den 1087€ muss der Empfänger alles bezahlen wie der Arbeiter auch. (einfacher: vom Amt gibt es nicht mehr als diesen Betrag).


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.09.2023 um 12:34
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Sprich aus den 1087€ muss der Empfänger alles bezahlen wie der Arbeiter auch. (einfacher: vom Amt gibt es nicht mehr als diesen Betrag).
Bei dem aktuellen Bürgergeld- und Sozialhilfeniveau dürfte das schwierig werden, wenn man bedenkt dass die vom Amt bezahlten Wohnungen zum Beispiel in Berlin Mietpreise von teilweise 600, 800 Euro und noch mehr haben. Das würde dann bedeuten dass Sozialhilfeempfänger von Berlin-Moabit nach Fürstenwalde umziehen müssten. Da ich finde dass nicht jeder in Berlin und München leben muss fände ich das nicht schlimm, aber der Großteil dieser Leute wahrscheinlich schon. Im Gegenteil, denn eine Bevölkerungsbewegung Richtung Provinz würde sogar den Wohnungsmarkt entlasten.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.09.2023 um 12:36
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:Bei dem aktuellen Bürgergeld- und Sozialhilfeniveau dürfte das schwierig werden, wenn man bedenkt dass die vom Amt bezahlten Wohnungen zum Beispiel in Berlin Mietpreise von teilweise 600, 800 Euro und noch mehr haben.
Tja, dann muss man in einer günstigeren Wohnung umziehen. Was macht ein Arbeiter wenn ihm was zu teuer ist? Lässt es bleiben oder arbeitet mehr.
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:as würde dann bedeuten dass Sozialhilfeempfänger von Berlin-Moabit nach Fürstenwalde umziehen müssten.
Ok, gute Lösung.

Wir können es aber auch abkürzen: warum soll ein arbeitsfähiger Bürgergeldempfänger genau soviel Geld haben wie einer der arbeitet?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.09.2023 um 12:43
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Tja, dann muss man in einer günstigeren Wohnung umziehen. Was macht ein Arbeiter wenn ihm was zu teuer ist? Lässt es bleiben oder arbeitet mehr.
Die Leute werden kaum ihren jetzigen Standard abgeben wollen. Gerade in einer Zeit, in der das Land immer mehr den Bach runtergeht.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wir können es aber auch abkürzen: warum soll ein arbeitsfähiger Bürgergeldempfänger genau soviel Geld haben wie einer der arbeitet?
Das ist eine gute Frage. Ich finde es nicht sozial. Man sollte nach meiner Meinung zuerst die arbeitende Bevölkerung unterstützen. Mit dieser Einstellung macht man sich aber in Deutschland keine Freunde.


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02.09.2023 um 12:54
Kann aus der täglichen Arbeit berichten, dass die Anzahl der Personen, die offenen die Differenz berechnen zwischen Grundsicherung und Verdienst, schon immer mehr werden.

Man arbeite ja nicht für das Gehalt, sondern bemisst die Differenz zur Grundsicherung.


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02.09.2023 um 13:45
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:Die Realität ist dass es Konstellationen gibt in denen sich Arbeiten nicht viel mehr lohnt als auf der Couch zu bleiben.
Dann sollte man wohl die Arbeitgeber in die Verpflichtung nehmen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.09.2023 um 13:50
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Dann sollte man wohl die Arbeitgeber in die Verpflichtung nehmen.
Dies wäre ein Schritt, natürlich. Aber auch von staatlicher Abgabenseite muss umgehend eingegriffen werden.
Was ich seit Jahren nicht verstehe ist warum man die Reduzierung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge so lobte und als Errungenschaft deklarierte. Zunächst war der Posten eh nie der dicke Fisch, beschneidet man sich am langen Ende doch um benötigte Qualifizierung.


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02.09.2023 um 13:52
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Aber auch von staatlicher Abgabenseite muss umgehend eingegriffen werden.
Wo würdest du einsparen und welche Leistungen dafür streichen?


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02.09.2023 um 13:53
@Ray.

Einkommenssteuer, das muss von Grund auf anders geregelt werden.
Bei Gehältern bis 2000 Euro brutto zb sollten gar keine Steuern anfallen.
Wegfallen am Sozialwesen sollte nix.


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02.09.2023 um 13:58
@capspauldin
Ok, kann ich nachvollziehen. Meiner Meinung nach muss irgendwas jedoch wegfallen oder reduziert werden, auch das Geld des Staates ist ja nicht unendlich.
Da ist dann immer wieder die Frage wo sparen? Militär? Familie? Naturschutz? Bildung?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.09.2023 um 15:00
Zitat von frivolfrivol schrieb am 29.08.2023:Die Geräte in der Wohnung wie z.b. Kühlschrank stellt das Amt
"Das Amt" stellt in begründeten Fällen eine Erstausstattung. Aber die Ersatzbeschaffung eines kaputtgegangenen Kühlschranks muss der Bürgergeldbezieher grundsätzlich selbst bezahlen. Wenn er das nicht kann, wird ihm unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen gewährt, das freilich zinsfrei ist, aber grundsätzlich auch zurückgezahlt werden muss.
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:Tun wir doch nicht so, der Großteil der Ukrainer ist nur in Deutschland weil hier die Leistungen am höchsten sind
Ich bin mir gar nicht so sicher, ob alle Ukrainer, die hier sein sollten, wirklich in Deutschland sind. ;-) In der Praxis überprüft das nämlich niemand.
Zitat von frivolfrivol schrieb:Das ist z.b. bei der Ukraine aber schwierig, weil wohin willst du die 1 Million Flüchtlinge sonst schicken?
Die Ukraine ist etwa doppelt so groß wie Deutschland, hat aber nur etwa halb so viele Einwohner. Gekämpft wird überwiegend im äußersten Osten und bombardiert werden Großstädte. Es leuchtet mir nicht ein, warum es nicht möglich ist, in der Ukraine auf dem platten Land und in Kleinstädten binnenländische Fluchtalternativen zu organisieren. Zumal es viele tatsächlich hier lebende Ukrainer gibt, die auch mal Oma besuchen oder aus anderen Gründen in die Heimat fahren.
Zitat von parabolparabol schrieb:Das Bürgergeld gibts erst seit ein paar Monaten und das soll bereits ein Pull Faktor für Flüchtlinge sein.
Ein Pull Faktor für Flüchtlinge war Fr. Merkel
Das Bürgergeld ist nur das umbenannte frühere Hartz IV. Die wenigen Änderungen, die es tatsächlich gegeben hat, zielen darauf, dass die Leistungen jetzt leichter zu beantragen sind und es etwas weniger Voraussetzungen gibt, um die Leistungen zu erhalten und natürlich darauf, dass die Bedarfsätze erhöht worden sind. Weiterhin wurde das Sanktionsregime gesetzlich weitgehend abgeschafft, das aber wegen obergerichtlicher Rechtsprechung schon mehrere Jahre gar keine Anwendung mehr gefunden hat. Für Menschen aus wirklich armen Regionen der Erde ist das jetzt ein unglaublich attraktives Modell. Aber es gibt auch Mitnahmeeffekte aus Europa. Es fällt z.B auf, dass auch viele Männer im wehrfähigen Alter aus der Ukraine im Leistungsbezug sind. Das war zuerst schwer zu erklären, weil diese Leute ja eigentlich gar nicht aus der Ukraine ausreisen dürften. Die Lösung ist wohl, daß bereits vor dem Krieg viele Ukrainer in Polen gearbeitet haben. Einige dieser Leute haben gern den Vorteil entgegengenommen, Leistungen als Flüchtlinge in Deutschland beantragen zu können und weiterhin in Polen zu arbeiten. Niemand überprüft, ob diese Menschen tatsächlich in Deutschland sind. Eine Möglichkeit, ein Arbeitseinkommen in Polen auf einem Konto bei einer polnischen Bank zu ermitteln, besteht für deutsche Behörden nicht. Nur zur Antragstellung muss man dann eben mal kurz wieder da sein und da grundsätzlich auch nur einmal persönlich zur Identitätsprüfung bei Erstantragstellung, denn einen Weiterbewilligungsantrag kann man nach zwölf Monaten schriftlich stellen oder gar online.


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02.09.2023 um 16:22
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Kann aus der täglichen Arbeit berichten, dass die Anzahl der Personen, die offenen die Differenz berechnen zwischen Grundsicherung und Verdienst, schon immer mehr werden.

Man arbeite ja nicht für das Gehalt, sondern bemisst die Differenz zur Grundsicherung.
Wenn ich Aufstocker bin und halbtags arbeite bekomme ich für 20h Woche bei Mindestlohn 12€ ungefähr 1000 Euro brutto Lohn. Wieviel davon bekomme ich netto vom Lohn und wieviel vom Bürgergeld fällt dann weg?


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02.09.2023 um 16:44
@PeterWimsey
Hast du für deine fantasiereichen Spekulationen irgendwelche Belege?

Ich greif mir nur mal 2 Punkte heraus
Zitat von PeterWimseyPeterWimsey schrieb:Die Ukraine ist etwa doppelt so groß wie Deutschland, hat aber nur etwa halb so viele Einwohner. Gekämpft wird überwiegend im äußersten Osten und bombardiert werden Großstädte. Es leuchtet mir nicht ein, warum es nicht möglich ist, in der Ukraine auf dem platten Land und in Kleinstädten binnenländische Fluchtalternativen zu organisieren.
In der Ukraine leben Millionen Binnenflüchtlinge (übrigens gibt es schon seit 2014 Millionen Binnenflüchtlinge) und die Angriffe Putins gelten den ganzen Land, aber hast du wohl nicht mitbekommen
Zitat von PeterWimseyPeterWimsey schrieb:Weiterhin wurde das Sanktionsregime gesetzlich weitgehend abgeschafft, das aber wegen obergerichtlicher Rechtsprechung schon mehrere Jahre gar keine Anwendung mehr gefunden hat.
Es ist nicht abgeschafft, die Sanktionen waren nur zeitweise wegen der Umstellung aufs Bürgergeld ausgesetzt
1.Pflichtverletzung: Einen Monat zehn Prozent weniger Bürgergeld
2.Pflichtverletzung: Zwei Monate 20 Prozent weniger Bürgergeld
3.Pflichtverletzung: Drei Monate 30 Prozent weniger Bürgergeld
https://www.merkur.de/wirtschaft/buergergeld-sanktionen-hartz-iv-4-reform-strafen-arbeitslosengeld-sozialhilfe-empfaenger-91948318.html


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02.09.2023 um 16:59
Zitat von PeterWimseyPeterWimsey schrieb:Ich bin mir gar nicht so sicher, ob alle Ukrainer, die hier sein sollten, wirklich in Deutschland sind. ;-) In der Praxis überprüft das nämlich niemand.
Genau, das sagen Bekannte auch immer. Überprüft wird in Deutschland in diesem Bereich wenig.
Zitat von PeterWimseyPeterWimsey schrieb:Einige dieser Leute haben gern den Vorteil entgegengenommen, Leistungen als Flüchtlinge in Deutschland beantragen zu können und weiterhin in Polen zu arbeiten. Niemand überprüft, ob diese Menschen tatsächlich in Deutschland sind.
Eben. Ich bin mir auch nicht sicher ob man überhaupt in Deutschland leben muss um Leistungen zu beziehen.


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02.09.2023 um 17:03
Zitat von PeterWimseyPeterWimsey schrieb:Einige dieser Leute haben gern den Vorteil entgegengenommen, Leistungen als Flüchtlinge in Deutschland beantragen zu können und weiterhin in Polen zu arbeiten. Niemand überprüft, ob diese Menschen tatsächlich in Deutschland sind.
Sagen diesen Unsinn dir deine Bekannte oder deine Logik?


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02.09.2023 um 17:24
Wie ist das eigentlich, kann man auch nach Deutschland flüchten wenn man nicht aus einer Kriegsregion in der Ukraine kommt? Also jemand aus Lemberg (Lviv) in der Westukraine, da sind ja keine Kämpfe? Ich dachte immer man kann nur aus einer Kriegsregion der Ukraine flüchten und bekommt nur Leistungen wenn man das in Deutschland vorweisen kann?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.09.2023 um 10:08
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:Wie ist das eigentlich, kann man auch nach Deutschland flüchten wenn man nicht aus einer Kriegsregion in der Ukraine kommt? Also jemand aus Lemberg (Lviv) in der Westukraine, da sind ja keine Kämpfe? Ich dachte immer man kann nur aus einer Kriegsregion der Ukraine flüchten und bekommt nur Leistungen wenn man das in Deutschland vorweisen kann?
Das ist insgesamt Bullshit. Sämtliche Ukrainer, und auch Nicht-Ukrainer die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten (also z.B. ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz dort, oder Auslandsstudenten) haben im Rahmen des "Verfahrens der zeitweisen massenhaften Schutzgewährung" einen zeitlich begrenzten Schutzstatus erhalten, unabhängig von ihrer genauen Herkunft innerhalb der Ukraine:
Der Rat hat heute einstimmig einen Durchführungsbeschluss angenommen, mit dem angesichts des Massenzustroms von Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind, ein vorübergehender Schutz gewährt wird.

Der vorübergehende Schutz ist ein Notfallmechanismus, der im Fall eines Massenzustroms von Menschen angewandt werden kann, um Vertriebenen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofort und kollektiv (d. h. ohne vorherige Prüfung von Einzelanträgen) Schutz zu gewähren. Auf diese Weise soll der Druck auf die nationalen Asylsysteme verringert und den Vertriebenen ermöglicht werden, überall in der EU harmonisierte Rechte in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen ein Aufenthaltstitel, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinische Versorgung und der Zugang zu Bildung für Kinder.

Sobald der Beschluss angenommen ist, wird der vorübergehende Schutz für zunächst ein Jahr gelten. Dieser Zeitraum kann automatisch um sechs Monate, höchstens jedoch um ein Jahr, verlängert werden. Die Kommission kann dem Rat vorschlagen, den vorübergehenden Schutz um ein weiteres Jahr zu verlängern. Sie kann zudem vorschlagen, den vorübergehenden Schutz zu beenden, wenn die Lage in der Ukraine eine sichere und dauerhafte Rückkehr erlaubt.

Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, sowie ihre Familienangehörigen erhalten vorübergehenden Schutz, sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben. Die Mitgliedstaaten gewähren Drittstaatsangehörigen, die sich vor dem oder am 24. Februar mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können, entweder vorübergehenden Schutz oder einen angemessenen Schutz nach Maßgabe ihres einzelstaatlichen Rechts.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten diesen Beschluss auf andere Personen anwenden, etwa auf alle Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhalten und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sowie auf ukrainische Staatsangehörige, die bereits kurz vor dem 24. Februar geflohen sind oder sich im Hoheitsgebiet der EU befunden haben, beispielsweise wegen eines Urlaubs oder einer Arbeit.
Quelle: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/04/ukraine-council-introduces-temporary-protection-for-persons-fleeing-the-war/


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