Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
21.02.2010 um 19:33@zertifiziert
Ja, denn sonst würde es ja ad absurdum geführtzertifiziert schrieb:920 Euro , das ist die Pfändungsgrenze die einem normalen Arbeitnehmer in jedem Fall bleibt. Das würde ich für die Untergrenze bei einem echten Vollzeitjob als Mindestverdienst setzen würde.