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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 18:56
Zitat von defdef schrieb:Wie sagte doch jemand hier im Thread: Das sollte jedem selbst überlassen sein. Aber dann darf man auch nicht rumheulen...
Und da bin ich anderer Meinung. Einem 15 Jährigen soll nicht selbst überlassen sein, ob er was macht oder einfach nur chillt.

Und leider sind da einige Eltern nicht geeignet genug, das dann zu steuern.

Daher auch mein Vorschlag das ganze 4 weitere Jahre gesetzlich vorzuschreiben.

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def ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 18:57
@insideman

Mit Ende der Schulpflicht ist hier in Deutschland der Einfluß des Gesetzgebers erschöpft. Bis zur 9. ist es Pflicht also bis ca. 15... danach können sie tun und lassen was sie wollen.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Daher auch mein Vorschlag das ganze 4 weitere Jahre gesetzlich vorzuschreiben.
Signed!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 18:58
Der Gesetzgeber verlässt sich da auf die Verantwortung der Eltern ihren Kindern gegenüber.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 19:03
Zitat von MedienkriegerMedienkrieger schrieb:Der Gesetzgeber verlässt sich da auf die Verantwortung der Eltern ihren Kindern gegenüber.
Und die ist leider nicht immer sehr groß. Vor allem bei den Eltern, die jetzt schon vom Staat leben, aus den selben Gründen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 19:04
@def
Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt neben der Vollzeitschulpflicht, auch eine Berufsschulpflicht.
Die Schulpflicht endet genau genommen mit dem 18 Lebensjahr, sofern nicht in einigen Bundesländern eine Sonderregelung bezüglich eines BGJ, oder BVJ existiert.
Wikipedia: Schulpflicht (Deutschland)


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def ehemaliges Mitglied

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03.05.2013 um 19:06
@der_wicht

Danke für die Info. Das war mir so garnicht bewusst. Was ist aber wenn man keine Lehrstelle bekommt und fürs Gymnasium nicht zugelassen wird? Sollte dann nicht der Gesetzgeber einspringen müssen?

Edit: Das BVJ... alles klar.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 19:08
@def
Yep, dann ist das BVJ, BGJ Pflicht, oder ein freiwilliges soziales Jahr möglich.
Wollte das nur ergänzend anmerken ;)

Weiter machen :D


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 19:13
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt neben der Vollzeitschulpflicht, auch eine Berufsschulpflicht.
Die Schulpflicht endet genau genommen mit dem 18 Lebensjahr, sofern nicht in einigen Bundesländern eine Sonderregelung bezüglich eines BGJ, oder BVJ existiert.
Scheint aber nicht recht streng kontrolliert zu werden, wenn erwachsene Menschen noch immer ohne Ausbildung dastehen?

Weiß nicht ob es das bei uns auch gibt, aber auch hier haben wir einige die nach der Pflichtschule nie wieder was gemacht haben.


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03.05.2013 um 19:19
@insideman
Der Ausweg ist halt das BVJ, BGJ. Bist Du sitzengeblieben, hängst Du ein Jahr BVJ, BGJ dran, dann bist schon fast 18, oder knapp davor. Ansonsten gibt es eben auch Bundesländer, die nur ein BVJ, oder BGJ verlangen. Das ist gerade mal ein Jahr. Strafen werden leider auch erst seit kurzem durchgesetzt.


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03.05.2013 um 19:23
@insideman

Das elterliche Sorgerecht ist ein hohes Gut und das staatliche Gewaltmonopol greift erst dann, wenn das Kindswohl gefährdet ist und das ist wirklich erst spät erreicht. Ich tue mich schwer damit zu sagen dass der Staat früher eingreifen soll auch wenn ich es auf der anderen Seite wünsche.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 19:23
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Der Ausweg ist halt das BVJ, BGJ. Bist Du sitzengeblieben, hängst Du ein Jahr BVJ, BGJ dran, dann bist schon fast 18, oder knapp davor. Ansonsten gibt es eben auch Bundesländer, die nur ein BVJ, oder BGJ verlangen. Das ist gerade mal ein Jahr.
Das ist natürlich viel zu wenig und auch nichts Handfestes. Zeitverschwendung.

Auch sollte bis dahin schon lange geklärt sein, wie die kurzfristige Zukunft des Kindes aussieht. Man sollte sich als Elternteil mit dem Kind darüber unterhalten was es machen möchte, auch aufgrund der Stärken und Schwächen analysieren was sinnvoll und realistisch ist.

Mit diesem Bewusstsein wären junge Menschen besser ausgebildet und es gäbe weniger Probleme mit Langzeitarbeitslosen.
Zitat von MedienkriegerMedienkrieger schrieb:Das elterliche Sorgerecht ist ein hohes Gut und das staatliche Gewaltmonopol greift erst dann, wenn das Kindswohl gefährdet ist und das ist wirklich erst spät erreicht.
Das Problem ist. Eltern die ihre Kinder im Schulaltag nicht begleiten , sie nicht unterstützen (können,wollen), sich nicht darum kümmern dass ihre Kinder eine soziale Zukunft haben, tun ihnen meiner Meinung oft mehr an, als Eltern die ihren Kindern eine "Watschn" geben.

Und ich bin strikt gegen Gewalt an Kindern das möchte ich dazu sagen. Ich will nur verdeutlichen wie schwerwiegend die Folgen sind, wenn Eltern asozial agieren und Kinder dahingehend nicht fördern aber auch fordern.

Denn das kann man nie wieder aufholen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 19:40
@insideman
Als Elternteil sollte man vieles und noch vieles mehr ;)
Aber das ist ein ganz anderes Problem.

Hm, Du zwingst mich zum Antworten, dabei wollte ich nur klugscheißen :D

Natürlich ist ein BGJ, bzw. ein BVJ Zeitverschwendung, wenn danach die Berufsschulpflicht beendet ist. Gerade dann sollte eine Berufsschulpflicht zwingend weiter bestehen. Unter Umständen von mir aus ein Jahr angerechnet, aber das war es schon auch. Eine abgeschlossene Ausbildung sollte Pflicht sein, oder dann konsequenterweise kein Alg 2. Das 18 Lebensjahr sollte die Berufsschulpflicht auch nicht beenden.
Aber der Grundsicherung ist die Ausbildung egal, warum dann nicht auch den Ausbildungsunwilligen? Ja sicher, es gibt auch Jugendliche, die keine Ausbildung bekommen haben. Dann wiederum gilt ja das BVJ, BGJ...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 19:41
@insideman

Die Probleme durch asozial agierende oder besser gesagt nichts machende Eltern ist mir bekannt. Aber deswegen das generelle Sorgerecht in Frage zu stellen oder eben den Staat schneller ins Familienleben eingreifen lassen, halte ich für sehr bedenklich.
Leider ziehen bei solchen Eltern auch die üblichen Sanktionen (Geldstrafe) nicht, da sie eh kein Geldhaben und zumeist auf Kosten der Gemeinschaft leben. Aber in einem sind sie meist ganz groß: Im Rumjaulen wie ungerecht und schlimm doch die Gesellschaft wäre


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 19:50
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb: Eine abgeschlossene Ausbildung sollte Pflicht sein, oder dann konsequenterweise kein Alg 2.
Das ist auch wieder nicht realistisch. Man kann auch keine Menschen verhungern lassen. Da hat man dann unzählige Obdachlose auf den Straßen.

Oder was wenn die fröhlich Kinder in die Welt setzen? Die musst du dann halt unterstützen, das wissen die Leute auch.

Daher muss das vorher einfach streng kontrolliert werden, damit es irgendwann wieder in den Köpfen aller Menschen ist, sich selbst und ihre Familie versorgen zu können.

Aber wenn man bei der Wohnungssuche schon den Tipp bekommt man solle darauf schauen, dass die im Zweifelsfall das Amt übernimmt, weiß man wie sehr das bei euch Utopie ist.

Das ist ein völlig falsches Denken bei einigen wenigen, die aber irgendwann mehr werden. Zuerst mal das Amt, dann kommt lange nichts.

Ehrgeiz ist da ein Fremdwort.
Zitat von MedienkriegerMedienkrieger schrieb:Im Rumjaulen wie ungerecht und schlimm doch die Gesellschaft wäre
Das kommt dann noch dazu.
Zitat von MedienkriegerMedienkrieger schrieb:Die Probleme durch asozial agierende oder besser gesagt nichts machende Eltern ist mir bekannt. Aber deswegen das generelle Sorgerecht in Frage zu stellen oder eben den Staat schneller ins Familienleben eingreifen lassen, halte ich für sehr bedenklich.
Es ist auch völlig unrealistisch das sehe ich ein, aber es ist wohl nötig. Und noch viel früher. Es beginnt schon in der Schulzeit, wenn Kinder im Unterricht nicht mitkommen.

Auch hier sollte viel mehr Kommunikation passieren und vor allem sollten Dinge unternommen werden, die das ändern.
Es kann nicht jeder ein Einstein sein, aber kein Kind muss mit 8 Jahren schon aufgegeben werden.


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03.05.2013 um 19:53
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Es kann nicht jeder ein Einstein sein, aber kein Kind muss mit 8 Jahren schon aufgegeben werden.
Kein Kind wird aufgegeben, außer vielleicht von den eigenen Eltern.Der Staat bietet zahlreiches an Unterstützung und dann kommen noch unzählige ehrenamtliche Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht. Einzig den Weg dorthin, den muss man selbst unternehmen. Und das, also die Trägheit und Lethargie, scheint die größte Hürde zu sein.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 19:56
@insideman
Warum ist es nicht realistisch? Wenn sich jemand nicht um einen Arbeitsplatz bemüht und entsprechende Vorschläge vom Amt durchweg ausschlägt, dann sperrt man denjenigen schon auch mal für einen gewissen Zeitraum. Wieviele der Jugendlichen, jungen Erwachsenen haben denn eine eigene Wohnung, die das betrifft? Die Eltern sind dann eben in der Pflicht.


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03.05.2013 um 20:01
@der_wicht

Ich hab mal gelesen dass ein sehr großer Teil der Sanktionen bezüglich Harzt an junge Erwachsene geht, die ihre Termine nicht wahrnehmen. Schon an den kleinsten Verpflichtungen scheietert es bei diesem Klientel.


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03.05.2013 um 20:11
Zitat von MedienkriegerMedienkrieger schrieb:Kein Kind wird aufgegeben, außer vielleicht von den eigenen Eltern.Der Staat bietet zahlreiches an Unterstützung und dann kommen noch unzählige ehrenamtliche Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht.
Aber kein Kind in dem Alter geht von alleine dort hin. Damit meinte ich auch eben die Eltern. Aber die müssten dahingehend mehr Druck erfahren, wenn ihr Kind absolut nicht nachkommt.

@der_wicht

Der Anteil junger Menschen an den Hartz-IV-Empfängern ist in Berlin am höchsten und in München am niedrigsten. Das ergab eine am Donnerstag bekannt gewordene Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) von 14 Städteregionen. Demnach bezogen in Berlin mit 19,2 Prozent fast ein Fünftel der 15- bis 24-Jährigen Hartz IV, in München waren es nur 5,1 Prozent. Hohe Hartz-IV-Quoten in dieser Altersgruppe gab es auch in Duisburg mit 17,4 Prozent sowie Dortmund mit 15,7 und Bremen mit 14,7 Prozent.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/regionale-unterschiede-viele-junge-hartz-iv-empfaenger-in-berlin-12006896.html

Gut also das ist ein weiteres Missverständnis aufgrund der Herkunft.

Wenn jemand mit 15, 16 , 17 wie auch immer... Hartz4 bekommt, dann wäre ich davon ausgegangen dass er nicht mehr bei den Eltern wohnt aus welchen Gründen auch immer.

Sollte jemand seine Ausbildung abbrechen haben müssen, ok dann bekommt er wohl etwas. Meiner Meinung sollte das aber nur sehr wenig ein, denn was soll der brauchen wenn er bei den Eltern wohnt.

Hat jemand noch nie gearbeitet, und chillt halt zu Hause rum, bekommt der dann auch Hartz4 ??

Darum verstehe ich nicht ganz was du meinst, weil der Empfang von Hartz4 OHNE jemals was gearbeitet zu haben oder eine Ausbildung zu haben, für mich untrennbar mit dem Umstand verbunden ist, dass dieser Mensch nicht mehr zu Hause wohnt.

Ihr könnt denen ja nicht noch Geld schenken, wenn die auch noch daheim wohnen? Staatliches Taschengeld?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 20:28
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Wenn jemand mit 15, 16 , 17 wie auch immer... Hartz4 bekommt, dann wäre ich davon ausgegangen dass er nicht mehr bei den Eltern wohnt aus welchen Gründen auch immer.
Das dürfte nur seltenst der Fall sein, denn in dem Alter obliegen sie ja noch der elterlichen Fürsorge und somit erhalten auch die Eltern die Sozialleistung für das Kind. Junge Erwachsene im Hartz Bezug können idR erst ab (ich glaube) 25 Jahren in eine eigene Wohnung ziehen.
Hier strapaziert man die elterliche Fürsorgepflicht (welche auch umgekehrt besteht) arg um Kosten zu sparen, was ich prinzipell aber auch nicht schlecht finde


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

03.05.2013 um 20:31
@insideman

Habe dazu auch den passenden Gesetzestext gefunden
(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.) die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.) der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.) ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.
§ 22 SGB II


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