Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
01.01.2014 um 17:04Anzeige
HeizkostenWikipedia: Arbeitslosengeld II#Heizkosten
Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe, etwa als monatlichen Abschlagszahlungen oder als einmalig anfallenden Heizkosten[28], zu übernehmen, soweit sie nicht aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens unangemessen hoch sind. Zu den Heizkosten zählen seit dem 1. Januar 2011 auch die Kosten der Warmwasserbereitung, wenn das Warmwasser zentral bereitgestellt wird. Da die für die Warmwassererzeugung benötigte Energie nicht mehr im Regelbedarf enthalten ist, wird für die nicht bereits als "Heizkosten" übernommenen Kosten einer dezentralen Warmwassererzeugung in der Wohnung (beispielsweise ein Durchlauferhitzer) ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II anerkannt, zum Beispiel in Höhe von 2,3% des Regelbedarfs der Stufe 1 bei einem Einpersonenhaushalt (derzeit 8,37 Euro).
Nach der Auffassung des Bundessozialgerichts ist aus Heizkostenspiegeln keine Höchstgrenze zu entnehmen, aus der sich die Angemessenheit oder die Unangemessenheit von Heizkosten in einer Betriebskostenabrechnung unmittelbar ablesen ließe. Liegen die Heizkosten oberhalb eines Werts in einem bundesweiten oder in einem kommunalen Heizkostenspiegel, so sei dies nur ein erster Anhalt („Indiz“) für die fehlende Angemessenheit im allgemeinen. Das schließe aber die Übernahmepflicht des Grundsicherungsträgers hinsichtlich dieser Kosten noch nicht aus. Es liege dann bei dem Betroffenen darzulegen, weshalb die Kosten in seinem Fall höher lagen als in dem Heizkostenspiegel und warum sie dennoch „angemessen“ waren.[29] Das gilt auch, wenn der Heizkostenspiegel nur Wohnungen mit Zentralheizung erfasst und die betreffende Wohnung mit Öfen beheizt wird
_Themis_ schrieb:Nach der Auffassung des Bundessozialgerichts ist aus Heizkostenspiegeln keine Höchstgrenze zu entnehmen, aus der sich die Angemessenheit oder die Unangemessenheit von Heizkosten in einer Betriebskostenabrechnung unmittelbar ablesen ließe.Gut zu wissen.
_Themis_ schrieb:Und Strom und Warmwasser ist im Regelsatz enthalten und muss davon selbst gezahlt werdenVon Strom wusste ich, aber von Warmwasser noch nicht.
http://www.hartz-iv-info.de/arbeitslosengeld-ii/miete-heizkosten-umzug.htmlIch versteh nicht ganz, wie Du das schlußfolgerst, und es stimmt auch nicht.
_Themis_ schrieb:Ja, dagegen kann man klagen. Wenn die ARGE unwirtschaftliches Heizen unterstellt, so muss sie dies in jedem Einzelfall beweisenSorry, du musst ja nicht klagen, sondern nur Einspruch einlegen. In der Beweispflicht ist ja die ARGE und nicht der Mieter
Optimist schrieb: Kann mir vorstellen dass @Koreander das Finanzsystem meinte (Spekulationen an der Börse, Gelderschaffung aus dem Nichts...) - und dies ganz global gesehen - oder?Das hier verhandelte Thema Hartz ist ein Teil unseres Wirtschafts- Systems. Um den Umgang mit den Armen zu begreifen, müssen wir verstehen, wo bei uns insgesamt die Prioritäten liegen.