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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.004 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.11.2018 um 13:54
@NeonMouse
Hier:
Willkürliche Auswahl (Auswahl ohne Regeln)

Bei willkürlichen Auswahlen fehlt ein konkreter Auswahlplan. Vielmehr erfolgt die Auswahl der Untersuchungsobjekte willkürlich und beliebig. Zumeist wird auf ad-hoc Prozeduren zurückgegriffen, z. B. die Untersuchung anwesender Personen. Bei diesen Verfahren kann der Einsatz inferenzstatistischer Techniken nicht begründet werden. Solche Auswahlverfahren sind fast immer mit Verzerrungen behaftet und führen daher häufig zu Fehlschlüssen.
https://www.fernuni-hagen.de/KSW/neuestatistik/content/MOD_27689/html/comp_27700.html

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.11.2018 um 13:58
Zitat von NeonMouseNeonMouse schrieb:Was sich bei 50 Teilnehmern von vornherein herzlich schwierig gestalten lassen dürfte...
Äh doch. Das kann unter Umständen der Fall sein.
Bei einer willkürlichen Stichprobe allerdings nicht. (Und bei dieser Befragung aufgrund vieler unterschiedlicher Antwortmöglichkeiten logischerweise auch nicht)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

13.01.2019 um 21:39
Ich möchte darauf hinweisen, dass das BVerfG am 15. Januar 2019 darüber verhandelt bzw. darüber zu entscheiden hat, ob die Normen aus §§ 31, 31a, 31b SGB II verfassungswidrig sind. Sollten die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass die Sanktionen dem Grundgesetz zuwiderlaufen, könnte das weitreichende Folgen für die Praxis haben - und zudem politische Diskussionen (erneut) entfachen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Termine/DE/2018/Sanktionen.html;jsessionid=CC405E3EE43155C54E88AA9B60EE9DEF.2_cid383


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13.01.2019 um 21:43
@Aldaris

Kurz nur mein Einwurf dazu.

Ich persönlich würde es schon fast begrüßen, wenn das Gericht die umstrittenen Sanktionen als verfassungswidrig ansehen würde.

Damit wäre endlich das unnötige BGE vom Tisch. Es gäbe zwar eine Bedürftigkeitsprüfung, somit Bedingungen, jedoch ist der weitere Bezug nicht sanktionierbar.

Es hätte auch für die Praxis mMn. auch für Angestellte der Jobcentren oder Kommunen Vorteile.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 09:50
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Damit wäre endlich das unnötige BGE vom Tisch. Es gäbe zwar eine Bedürftigkeitsprüfung, somit Bedingungen, jedoch ist der weitere Bezug nicht sanktionierbar.
das sehe ich genauso.
Wie war das eigentlich vor "Hartz4", war das da nicht genauso wie du jetzt vorgeschlagen hast?
(nur mit dem Unterschied, dass man in manchen Fällen zusätzlich noch Sozialhilfe beantragen musste)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 09:54
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Es hätte auch für die Praxis mMn. auch für Angestellte der Jobcentren oder Kommunen Vorteile.
Weniger Arbeit ist eigentlich der falsche Vorteil hier - oder wird die Mannschaft zukünftig reduziert, da nicht mehr soviel zu tun ist?

Ich könnte mir auch vorstellen ohne Sanktionen weiter zu machen:
- Der heutige Wert wird um den Aufwand/Bewerbungsanteil nach unten korrigiert
- wer sich wie bis jetzt bewirbt, bekommt das Gleiche wie jetzt
- wer sich mehr bewirbt und aktiver ist, kriegt mehr wie heute


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 10:00
@Abahatschi

Ganz im Gegenteil, es würde zu mehr Arbeit kommen. Eine intensivere nachhaltiger Betreuung und Beratung mit denen die tatsächlich wollen.
Überspitzt ausgedrückt, nehmen Totalverweigerer denen Kapazitäten weg, die tatsächlich wollen.
Mittelfrisitg würde dies dem Arbeitsmarkt und Arbeitgebern gut tun, da diese umgeschultes Personal bekommen, welches optimal vorbereitet wurde.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 10:01
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:wer sich mehr bewirbt und aktiver ist, kriegt mehr wie heute
Dies wird nämlich der Umkehrschluss der auch zu befürworten ist. Die, die aktiv mitmachen und Lernbereitschaft zeigen, werden entsprechend "belohnt".


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 10:03
@capspauldin
Ich bin zB nur für Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen mit unabhängiger Prüfung.
Alles andere ist "Dienstleister" Firlefanz.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 10:21
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich könnte mir auch vorstellen ohne Sanktionen weiter zu machen:
- Der heutige Wert wird um den Aufwand/Bewerbungsanteil nach unten korrigiert
- wer sich wie bis jetzt bewirbt, bekommt das Gleiche wie jetzt
- wer sich mehr bewirbt und aktiver ist, kriegt mehr wie heute
zu 1.
Ist es nicht schon das Minimum was jemand bekommt? Das zu reduzieren wäre nicht ok, ebenso sind ja auch die Sanktionen verkehrt, weil man vom Minimum nichts abziehen sollte.

Die Gruppe der Bewerber aber könnte wirklich mehr bekommen und die die sich richtig ins zeug legen, dann eben noch mehr. Könnte man ja staffeln, so und so viel Bewerbungen, besuchte Maßnahmen, Termine einhalten, ect.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 10:24
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ist es nicht schon das Minimum was jemand bekommt? Das zu reduzieren wäre nicht ok
Doch, in diesem "Minimum" ist jetzt schon die Erwartung dass man mitarbeitet und eine gewisse Anzahl von Bewerbungen schreibt und Termine wahrnimmt*...deswegen wird ja gekürzt.
*war das nicht so dass Termine die Hauptgründe (mehrheitlich) für Sanktionen sind?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 10:28
@Abahatschi

Dennoch nimmt man ja an das der Hartz 4 Satz das Minimum ist was jemand zum leben braucht.
Daher halte ich es auch nicht für realistisch das nach unten zu korrigieren, eben weil man ja damit Argumentiert, die Sanktionen würden von dem etwas wegnehmen, von dem nichts mehr wegzunehmen ist.
Sonst wäre ja auch die Argumentation, oder zumindest ein großer Teil, gegen die Sanktionen hinfällig.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 10:30
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dennoch nimmt man ja an das der Hartz 4 Satz das Minimum ist was jemand zum leben braucht.
Bei entsprechender Mitarbeit -> das Motto ist fördern und fordern.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Daher halte ich es auch nicht für realistisch das nach unten zu korrigieren, eben weil man ja damit Argumentiert, die Sanktionen würden von dem etwas wegnehmen, von dem nichts mehr wegzunehmen ist.
Doch, das ist reell - das findet eben gerade mehrfach statt.
Und man nimmt jemanden nichts weg, er kriegt weniger weil er sein Teil der Vereinbarung nicht einhält.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 10:32
@Abahatschi

Ein Lebensminimum kann man nicht an Bedingungen koppeln. Entweder es ist das Mindeste was jemand zum leben braucht oder nicht.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Doch, das ist reell - das findet eben gerade mehrfach statt.
Und man nimmt jemanden nichts weg, er kriegt weniger weil er sein Teil der Vereinbarung nicht einhält.
Aber genau das steht doch in der Kritik, weswegen diese Sanktionen auch abgeschafft gehören.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 10:40
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich bin zB nur für Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen mit unabhängiger Prüfung.
Alles andere ist "Dienstleister" Firlefanz.
Sehe ich genau so.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 11:10
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ein Lebensminimum kann man nicht an Bedingungen koppeln.
Diese Leute melden sich als Arbeitssuchende an, nicht als Existenzkünstler. Das nennt sich auch auch Arbeitslosengeld II...da sollen sie halt Arbeit suchen!
Wer nicht arbeitsfähig ist, soll in die Sozialhilfe.

Edit: soviel ich weiß ist das eine Grundsicherung, kein Existenzminimum! Wo kommt das Wort her?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 11:29
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:soviel ich weiß ist das eine Grundsicherung, kein Existenzminimum!
Und soviel ich weiß, ist 'Grundsicherung' ein Euphemismus für 'Existenzminimum'. :-)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 11:53
@Abahatschi

Es geht doch aber gerade darum die Sanktionen abzuschaffen damit niemandem dieses Existenzminimum gestrichen werden kann.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Edit: soviel ich weiß ist das eine Grundsicherung, kein Existenzminimum! Wo kommt das Wort her?
Siehe:
Regelbedarf ist ein Begriff aus dem deutschen Fürsorgerecht, der im Zusammenhang mit Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steht.

„Regelbedarf“ ist der als für die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums in Deutschland definierte notwendige Lebensunterhalt; dieser besteht insbesondere aus den für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile) anfallenden lebensnotwendigen geldlichen Aufwendungen, darüber hinaus für bestimmte festgelegte persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, einschließlich der Bedarfe für das grundgesetzlich garantierte „Mindestmaß am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ (soziale Teilhabe)[1]. Nicht zum Regelbedarf gehören „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“, „Mehrbedarfe“ sowie „Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Schülern“.
Wikipedia: Regelbedarf


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 11:57
@Bone02943
Tja, jetzt wird aus "Existenzminimum" ein:
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:soziokulturellen Existenzminimums
Ich denke, bei Unwilligen, kann man diesen Teil schon wegstreichen:
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:darüber hinaus für bestimmte festgelegte persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, einschließlich der Bedarfe für das grundgesetzlich garantierte „Mindestmaß am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ (soziale Teilhabe)
...Restaurant oder Theaterbesuche sind nicht lebensnotwendig im Sinne von Existenz, steht ja auch darüber hinaus. (keine Zeit für Termine aber für Kunst?)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.01.2019 um 12:01
@Abahatschi

Nun, da haben wir eben verschiedene Ansichten. Aber wenn du gleich an den Luxus eines Theaterbesuchs denkst, dann ist das nicht verwunderlich.
Zumal dein Einwand so Leute sollen in die Sozialhilfe, dem ganzen nicht gerecht wird. Wäre es so "einfach" dann würden diese Leute nicht Jahre lang beim Amt versauern, oder so viele Sanktionen bekommen bis sie auf der Straße stehen.


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