Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.997 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.09.2019 um 13:48
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Aber bei den Nebenkosten macht sich diese zusätzliche Person bemerkbar, daher ist schon ein Anteil vorzusehen
das wäre gerade mal der Müll und dann noch Wamwasser (diese Kosten sind nicht so sehr hoch, anteilmäßig).
Das meiste der Nebenkosten sind doch die Wärme und andere Kosten - wo die gesamte Familie gleichermaßen etwas davon hat und die nicht durch einen Verbraucher höher werden, weil es um Qm-Anteile geht.

Oder an welche Anteile hast du noch gedacht?

Alles in allem denke ich schon, dass man von den ca. 400 für ein Kind nicht viel für den Haushalt abzweigen muss und der Rest dann wirklich hauptsächlich fürs Kind zur Verfügung steht oder mache ich noch einen Gedankenfehler?

Anzeige
1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.09.2019 um 13:51
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Alles in allem denke ich schon, dass man von den ca. 400 für ein Kind nicht viel für den Haushalt abzweigen muss und der Rest dann wirklich hauptsächlich fürs Kind zur Verfügung steht oder mache ich noch einen Gedankenfehler?
Ja tust du. Man muss eine größere Wohnung mieten, ein größeres Auto, beim Preis vieler Leistungen wird gar nicht zwischen Kind und Erwachsener unterschieden, Kinder haben einen höheren Bedarf was Kleidung angeht durch das Wachstum etc.


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.09.2019 um 15:15
@Optimist
Das Kindergeld (knapp 200 Euro) gibt es eben nicht so einfach auf Hartz 4 obendrauf, sondern es wird angerechnet und eine alleinerziehende Mama bzw das Kind bekommt gar nix davon
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/anrechnung-kindergeld-auf-hartz-iv-100.html (Archiv-Version vom 15.04.2019)


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

18.09.2019 um 06:46
Das Kindergeld kam in den seltesten Fällen den Kindern zugute.
Wenn man wirklich etwas für Kinder machen will, muss das Bildung und Teilhabeangebot erweitert und großzügiger gestaltet werden.

Es müssen Sachleistungen erbracht werden, Gutscheine, etc das blanke Überweisen von Geld, fördert in den seltesten Fällen ein Kind.

Darum BuT ausbauen denn dies ist direkt am Kind.


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

18.09.2019 um 11:47
Zitat von XanaXana schrieb am 27.07.2019:Die Kritik, dass den Hartzern Verantwortung abgenommen wird, weil zb die Miete direkt an den Vermieter geht anstelle den Umweg über das Konto des Beziehers zu nehmen, liegt oft auch daran, dass Vermieter darauf bestehen. Auch wenn die betreffende Person keine Schufa- Einträge hat, niemals Mietschulden hatte usw. Die Miete direkt vom Amt bezahlt birgt das kleinste Risiko von allen.
Das wollen viele aber leider nicht. Ich fände das super praktisch, denn ich bin seit zwei Jahren auf Wohnungssuche und bekomme immer wieder zu hören "aber dann kann ich ja nie sicher sein, dass ich auch meine Miete bekomme". Es gibt da leider viele Vorurteile und teilweise wird so getan, als würden nur Leistungsempfänger ihre Miete nicht pünktlich zahlen.
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Darum BuT ausbauen denn dies ist direkt am Kind.
Es wurde doch zumindest abgeschafft, dass man fürs Essensgeld zuzahlen muss. Ist zumindest ein erster Schritt. Wenn jetzt auch noch die "sonstigen Schulkosten" übernommen würden, wäre das was richtig tolles. Wobei das vermutlich schwierig wird, denn jede Schule ist anders. In der Regelgrundschule hier im Ort werden pro Schuljahr 20 Euro eingesammelt, an der Förderschule meines Kindes sinds 120 Euro. Klar, in der Förderschule fällt mehr an usw, aber das wird leider nicht unbedingt berücksichtigt.


Es gab ja vor kurzem die Kindergelderhöhung, "mein" Jobcenter war da im Anrechnen allerdings etwas übereifrig und ich hatte plötzlich 10 Euro weniger ALG II, aber noch keine 10 Euro mehr Kindergeld. Wurde mittlerweile nachgezahlt, aber dieser Hickhack passiert bei jeder Kindergelderhöhung und es nervt einfach nur.
Zitat von BeckyBecky schrieb am 16.11.2018:Ich schriebs hier schonmal: Jobcenter hat System umgestellt, Post liegt bis zu zehn Tage einfach nur rum.
*hust* ist immer noch so. Die Post wird gesammelt, an eine zentrale Stelle geschickt und von da aus dann an die Post gegeben. Mein Weiterbewilligungsantrag kam gestern an, datiert ist das Schreiben auf den 10.09. und die Unterlagen müssen bis zum 24.09. spätestens wieder beim Jobcenter sein. Innerhalb einer Woche bekomme ich leider nicht alle Nachweise zusammen, zumindest nicht den aktuellen Unterhaltstitel. Meine neue Sachbearbeiterin (ja, schon wieder) ist mittwochs leider gar nicht im Haus, donnerstags ist sie zwei Stunden lang telefonisch erreichbar, freitags eine. Letztes Jahr hatte ich schon mal ein ähnliches Problem und die damalige Sachbearbeiterin meinte, es sei kein Problem, wenn die Sachen später reinkommen, Hauptsache, sie sind vor dem 01.10. da. Ich hoffe mal, das lässt sich diesmal wieder so unproblematisch lösen. Damals waren die Sachbearbeiter allerdings auch während der regulären Öffnungszeiten zu erreichen, mittlerweile nur noch insgesamt fünf Stunden pro Woche. Und bevor die Frage wieder kommt, nein, Mailadressen werden immer noch nicht rausgegeben.


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

18.09.2019 um 12:09
@Becky
Bürokratie ist wohl überall mühsam und kontraproduktiv. Bei uns in Österreich auch nicht besser.

Ich war mal arbeitslos, weil ich im zweiten Bildungsweg zu studieren begonnen habe und dafür meinen Vollzeitjob gekündigt habe. In Österreich gibt es leider hauptsächlich Vollzeitstudiengänge, die mit Vollzeitarbeit nicht zu verbinden sind.

Eigentlich wäre vorgesehen gewesen, sich einmal pro Woche beim AMS zu melden. Meine Termine kamen einmal pro Monat. Zu viele Arbeitslose, zu wenig Personal, sagte man mir. Ich bekam genau eine Stelle, bei der ich mich bewerben sollte und die passte null auf mein Profil. Ich ging trotzdem hin und sagte, ich würde mir die Dinge, die mir fehlen, um die Anforderung zu erfüllen (es ging um Netzwerkadministration) gerne aneignen. Dann wurde mir gesagt, darauf können sie leider nicht warten, sie brauchen jemanden, der das schon alles kann. Verstand ich natürlich und hatte ich auch erwartet, ich wollte aber Bereitschaft zeigen. Ich habe ja wirklich einen Job gesucht, der sich mit meinem Studium verbinden lässt.

Ich hab den dann auch gefunden, allerdings im Alleingang. Ich arbeite da noch immer, sowohl Bachelor als auch Master hab ich inzwischen in der Tasche.

Ich weiß nicht, wie es jetzt ist, aber ich denke, besser und unkomplizierter wird es nicht geworfen sein.


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

18.09.2019 um 12:28
Zitat von BeckyBecky schrieb:Die Post wird gesammelt, an eine zentrale Stelle geschickt und von da aus dann an die Post gegeben.
Dies ist halt die Digitalisierung, Krankenkassen, Rentenversicherung etc haben dieses Prozedere schon hinter sich gebracht.
Es bedarf ein paar Tage, ist jedoch recht unkompliziert und erleichtert diverse Abläufe.


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

18.09.2019 um 12:45
@capspauldin

Dann muss man aber den Antragsstellern andere Fristen einräumen. Es ist ja bekannt, dass die Post 7-10 Tage unterwegs ist, bevor sie beim Empfänger landet und dann nur noch 4-7 Tage Zeit bleiben statt 14 Tage. so, wie es übers letzte Jahr gehandhabt wurde und wird, wirds einem sehr erschwert, alles pünktlich einzureichen.


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

18.09.2019 um 14:38
Fristen bei denen eine Belehrung erforderlich ist (oder Widerspruch - wo man sowieso erst widersprechen kann wenn man nen Bescheid kriegt) müssten eigentlich erst ab dem Zeitpunkt zu dem man frühestens Kenntnis haben kann anfangen zu laufen. In etwa ab da wenns bei einem im Briefkasten liegt. (Wenn man den erst Wochen später leert ist man selber Schuld.)

Umgekehrt muss das natürlich dann bei Eingang im Jobcenter genauso gelten. (Also Eigang nicht erst wenns vom Mitarbeiter bearbeitet wird, sondern ab dann wens eingeht - auch wenn vorher ne Poststelle das erst mal hat und erst zwei bis drei Tage später bearbeitet werden kann.)

Das macht Sinn so. Müsste eigentlich auch rechtlilch so sein. (Nachweisbarkeit ist dann wieder ne andere Sache.)

Edit: Von den Sachbearbeitern festgesetzte Fristen sind sowieso nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das ist eher von denen ne Bitte - damits rechtzeitig bearbeitet werden kann. Weiterbewilligung die diesen Monat am 18. die Antragsformulare gekriegt hat ... müsste ja dann Zeit sein bis ab November weiterzubewilligen. Liefe aktuell nur bis Ende September ... wärs knapp.

So weit ich weiß werden Weiterbewilligungs-Formulare aber für alle zentral verschickt (nicht jedes Jobcenter für seine Kunden selber) - und es ist meist (zumindest bei mir) sehr viel Zeit-Puffer vorhanden. Ich krieg die mindestens 4-6 Wochen bevor der aktuelle Bewilligungsabschnitt ausläuft schon zugeschickt.

Fristen-Probleme mit mitarbeitergesetzten Fristen hatt ich nur mal als Sachen von mir unmöglich beizubringen waren (erst später verfügbar - von mir kein Einfluss) und der Mitarbeiter wohl falsche Vorstellungen hatte - aber ein Hinweis darauf und es gab keine Probleme. (Wurde für die eine Sache mehr Frist genehmigt - und den Rest halt früher eingereicht.)


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

18.09.2019 um 15:08
Zitat von BeckyBecky schrieb:Dann muss man aber den Antragsstellern andere Fristen einräumen. Es ist ja bekannt, dass die Post 7-10 Tage unterwegs ist,
Dies verstehe ich nicht. Die Digitalisierung erfolgt, nachdem die Post ja bei dir war. Post die direkt an dich verschickt wird, sollte in 2-3 Werktagen bei dir sein.


2x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

18.09.2019 um 15:18
@capspauldin

Die Post geht erstmal in eine zentrale Poststelle des Kreises (genau wie die Post vom Sozialamt, Agentur für Arbeit usw) und wird dann von da aus an die "Kundschaft" versandt.

Sprich: Post verlässt am 10.09. den Schreibtisch des Sachbearbeiters, kommt zur Poststelle in die Stadt x, geht dann zur Post und landet schlussendlich am 17.09. bei mir. Ich habe laut Schreiben zwei Wochen bis zum 24.09. Zeit, den Antrag auszufüllen und zurückzuschicken. Problem ist nur, dass das Schreiben nicht am Folgetag oder nach zwei Tagen bei mir ist, sondern erst nach einer Woche und mir somit wertvolle Zeit verloren geht. Im Schreiben steht: "Um bei bestehendem Leitungsanspruch Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, müssen die Unterlagen innerhalb der nächsten zwei Wochen von heute hier vorliegen."


melden
aero ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

19.09.2019 um 09:38
Gerade ist Franz Müntefering bei "Volle Kanne" im zdf.

Wäre mir schon recht wenn man ihn dort nochmals daran erinnern würde, das er neben Wolfgang Clement einer derjenigen war, der der hartz-4 sache einen völlig sinnlosen "asozialen stempel" aufgedrückt hat, der dieser hartz-4 sache bis heute nachläuft.

Darunter leiden bis heute hartz-4 empfänger und die spd ist dadurch zu einer randpartei geworden.

Was für typen das sind, sah man durch die tragödie um Wolfgang Clement´s austritt aka. rauswurf aus der spd, und seinem "ehrenwerten verhalten" dabei.

Edit.

Ich werde auch nicht vergessen wie er damals Michael Schumacher kritisierte, weil dieser für die tsunami-katastrophe spendete.


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

19.09.2019 um 12:32
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:sollte in 2-3 Werktagen bei dir sein.
Mag man meinen, zumal Sender und Empfänger ja nicht allzuweit voneinander entfernt sein sollten.

Ich hatte aber auch Schreiben, die einem eine Frist eingeräumt hatten "14 Tage ab Datum dieses Schreibens" und ich bekomm die dann erst ein paar Tage vor Fristablauf. Allerdings denke ich nicht, dass das da an der Post lag, sondern am Abschickzeitpunkt :D (d.h. das lag da erst mal noch ne Weile rum oder ist irgendwelche internen Wege gegangen, was weiss ich).

Auch drollig: Neuer Job, Abrechnungsabteilung im Jobcenter möchte, dass ich am 15. meines ersten Monats im neuen Job die Lohnabrechnung für den ersten Monat abgebe die ich, wie in den meisten Firmen üblich, erst zum Ende des Monats bekomme. Das hat sich aber schnell geklärt, meiner Beraterin (andre Abteilung aber mit der konnte ich gut) ne Email geschrieben, was das denn soll und ob sie bitte ihrer Kollegin mal erklären kann, wie die Arbeitswelt aussieht :D

Dass da der ein oder andre bei der Arbeit nicht so ganz mitdenkt ist für mich nichts ungewöhnliches, das hat man überall wo Menschen arbeiten. Spannend wird es dann, wie damit umgegangen wird. Aber da konnte ich mich bei unseren hier nicht beschweren, da gab es eine tolle persönliche Beziehung und Ansprache. In einer anderen Stadt, vor viiiiielen Jahren, sah das leider anders aus (kannsch ja jetzt sagen, das war die große Zentrale in Nürnberg, da empfand ich das ganz anders als hier in der Kleinstadt. Da war man nur eine Nummer, und wenn was bei denen schief lief wurde gemauert).


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.09.2019 um 23:58
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Dies verstehe ich nicht. Die Digitalisierung erfolgt, nachdem die Post ja bei dir war. Post die direkt an dich verschickt wird, sollte in 2-3 Werktagen bei dir sein.
So ist es auch. Und sollte es regelmäßig mehr als 3 Tage dauern, werden die zentralen Bereiche der Träger über Richtlinien bei den Fristen Anpassungen vornehmen. Andernfalls schlagen auf Sozialrecht spezialisierte und bekannte Anwaltskanzleien zu und holen jeden Euro raus, der nach abgelaufener Frist noch rauszuholen ist. Sowas zieht in jedem Fall Kosten nach sich. Dass die Post systematisch zu spät zugeht, halte ich deshalb für ein Gerücht.

Grundsätzlich (=es gibt Ausnahmen) sind 14 Tage + 3 oder 4 Wochen + 3 die Faustformel. Der Empfänger soll also unter Berücksichtigung des kalkulierten Postweges genügend Zeit haben, um auf den vorgetragenen Sachverhalt eingehen zu können (z.B. auf Anhörungsschreiben oder um Rechtsbehelfe zu nutzen).


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

22.09.2019 um 15:34
@capspauldin
@all

Habe folgenden Paragraphen im Netz gefunden und verstehe nicht so richtig, wozu dieser da ist: https://www.buzer.de/gesetz/2602/a154694.htm
(1) Arbeitslose im Sinne dieses Gesetzes sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen des § 16 des Dritten Buches in sinngemäßer Anwendung erfüllen.

(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.
Wie könnte das gemeint sein?
Was ich daran nicht verstehe: egal ob man 58 oder jünger ist, egal ob man ein Jobangebot bekam oder nicht, man ist doch - wenn man im System gemeldet ist (und keinen Job hat) - so und so Leistungsberechtigter.
Wozu dann also dieser Text, der doch - in meinen Augen (da ich es nicht verstehe) - gar nichts Neues oder Entscheidendes aussagt. bzw. für mich eine Selbstverständlichkeit aussagt?

Oder was genau besagt das in verständlichem Deutsch? :)


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

22.09.2019 um 17:05
ich glaube meine Frage hat sich erledigt, habe es selbst noch gefunden, worum es da vermutlich geht und zwar geht das hier raus hervor: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/rentenrecht/58-er_regelung
Arbeitssuchende, denen nicht innerhalb von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann, gelten zwar weiterhin bis zum Renteneintritt nicht mehr als arbeitssuchend. Ihnen stehen aber auf eigenen Wunsch sämtliche Integrationsangebote der Arbeitsagenturen, der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen zur Verfügung.



melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.09.2019 um 12:46
@Optimist

Abs. 1 dient rein statistischen Zwecken (Arbeitslosenstatistik). Zu Abs. 2 siehe folgendes Zitat:
Abs. 2 klammert im Wege der Fiktion ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte von der Arbeitslosenstatistik aus. Hintergrund war die bis 31.12.2007 (...) für ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte vorgesehene Möglichkeit, SGB II-Leistungen auch dann zu beziehen, wenn sie nicht arbeitsbereit waren und nicht alle Möglichkeiten nutzten bzw. nutzen wollten, ihre Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer Arbeit zu beenden. Da dieser Personenkreis wegen fehlender Verfügbarkeit nicht als arbeitslos iSd Arbeitsförderungsrechts galt, wollte der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 53a SGB II offenbar dem mit Wegfall von § 65 Abs. 4 SGB II aF befürchteten Anstieg der Arbeitslosenzahlen entgegen wirken. Diese Verfahrensweise ist fast einhellig auf scharfe Kritik gestoßen („Statistiktricks“, s. Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschussdrs. 16(11)882, 6).
BeckOK SozR/Merten SGB II § 53a Rn. 6


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

25.09.2019 um 14:24
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Da dieser Personenkreis wegen fehlender Verfügbarkeit nicht als arbeitslos iSd Arbeitsförderungsrechts galt, wollte der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 53a SGB II offenbar dem mit Wegfall von § 65 Abs. 4 SGB II aF befürchteten Anstieg der Arbeitslosenzahlen entgegen wirken.
Kann man nachvollziehen.
Und das auch:
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Diese Verfahrensweise ist fast einhellig auf scharfe Kritik gestoßen („Statistiktricks“, s. Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschussdrs. 16(11)882, 6).
... klar, so wie es jetzt ist, ist es weder Fisch noch Fleisch:
Man darf als 58-jähriger nicht sagen, man möchte nicht mehr vermittelt werden (der Paragraph wurde ja gestrichen), aber andererseits kann man auf den 53a hin aus der Statistik rausfliegen. Quasi wird man dann (wenn ich es recht verstehe) auch nicht mehr vermittelt - in der Praxis (wäre ja sonst nonsens, weil man ja dann wieder in die Statistik rein käme ohne gute Aussichten auf Vermittlung - also Hemmschuh für den Vermittler)

Jedoch kann man sich als Arbeitsloser eben nicht darauf berufen und sagen, man möchte nicht mehr vermittelt werden.
So weit richtig gedacht?

Falls ja: dann wäre es doch viel besser und konsequenter gewesen, man hätte die 58-Reglung und den 53a gekoppelt, dann wäre es für alle Beteiligten eine klare Sache und Win-Win.


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2019 um 08:06
Ich habe auf die bittere Tour heute was dazugelernt: auch Telefonate mit dem Jobcenter NUR mit Zeugen. Am Montag noch wurde mir zugesagt, dass eine Wohnung angemessen wäre (Mietkosten, Größe usw). Heute habe ich eine Ablehnung von der selben Sachbearbeiterin bekommen. Die, die mir zusagte, die Wohnung sei finanziell angemessen. Die lehnt jetzt ab, weil die Wohnung 1,30 Euro zu teuer ist. Ich bekomme auch nicht die angemessenen Kosten und lege die 1,30 Euro selbst drauf. Nein. Ich bekomme GAR NICHTS.

Es ist nen beschissenes Gefühl, wegen 1,30 Euro mit Pech auf der Straße zu stehen.


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2019 um 08:47
^Willkommen im Irrsinn.

Krass. Auch, dass die Differenz nicht flexibel selbst übernommen werden kann, was für die ja aufs gleiche hinauskommt.

Ich kann auch nur mutmassen und kenne mich da rechtlich nicht so gut aus, rate aber zum Widerspruch oder, wenn gewünscht, rechtlicher Beratung. Ich meine, wenn das am Ende die Wohnung doch gestattet?

Meines Wissens nach gibt es hier auch im Forum jemanden, der sich mit den Regularien gut auskennt und helfen könnte. Komme nur gerade nicht ohne weitere Suche auf den Namen.

Aber schade zu sehen wie strukturelle / regulatorische Hürden einem so kurz vor etwas Gutem Beine stellen.


Anzeige

melden