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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2020 um 11:34
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und wenn jemand zB Schulden hat die er nicht bezahlen kann finde ich es unangemessen wenn der Gläubiger auf die Zahlung verzichten soll und der Schuldner weiterraucht. Damit macht man im Einzelfall eine soziale Notlage unglaubwürdig.
Soweit man tatsächlich als h4 Empfänger überhaupt ein Konto bekommt, kann man es in ein Pfändungsschutzkonto wandeln lassen. Während jeder so immerhin monatlich 1.178,59 € zum Lebenserhalt vor Pfändung geschützt bekommt, bei beantragbarem Bedarf auch etwas mehr, erwartet man von einem H4-Empfänger in Not auch noch die Rückzahlung von Schulden von seinem eh schon knappen Regelbedarf?

P-Konten eignen sich am besten für Menschen mit Schulden und ohne weitere Guthaben, wenn der monatlich auflaufende Betrag aus Lohnarbeit oder anderen Zuwendungen bis zum Freibetrag vor Pfändung geschützt werden soll.

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11.10.2020 um 11:40
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Soweit man tatsächlich als h4 Empfänger überhaupt ein Konto bekommt, kann man es in ein Pfändungsschutzkonto wandeln lassen.
Quatsch - man kann einen P Konto sehr leicht bekommen, da für dein Bekannten:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fuenf-wege-zum-erhalt-der-pkontobescheinigung-6428
Sind Sie Empfänger von Sozialleistungen (ALG I, ALG II, Altersrente, Sozialhilfe, etc.), können Sie den Leistungsbescheid bei Ihrer Bank oder Sparkasse vorlegen. Denn dieser Bescheid gilt auch als "Bescheinigung".
Sind Sie Empfänger von Sozialleistungen (ALG I, ALG II, gesetzliche Rente, Sozialhilfe, etc.), bitten Sie die auszahlende Stelle (z.B. Jobcenter, Sozialamt) darum, eine Bescheinigung auszustellen. Die Musterbescheinigung ist den meisten Sozialleistungsträgern mittlerweile bekannt.



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11.10.2020 um 11:42
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Während jeder so immerhin monatlich 1.178,59 € zum Lebenserhalt vor Pfändung geschützt bekommt, bei beantragbarem Bedarf auch etwas mehr, erwartet man von einem H4-Empfänger in Not auch noch die Rückzahlung von Schulden von seinem eh schon knappen Regelbedarf?
Rechne doch mal aus was ein H4 Empfänger tatsächlich bekommt - ich werde dann auch meine Rechnung präsentieren.


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11.10.2020 um 11:46
Zitat von yaacoolyaacool schrieb:Aber ja, gäbe es die Tafel nicht wäre das sehr wohl ein Problem wie auch für die Geringverdiener, die sich an der Grenze zum Aufstocken bewegen.
Das Erschreckende ist ja auch, dass immer öfter Familien mit Kindern auf der Matte stehen, die trotz noch vorhandener Arbeit und früher der Mittelschicht angehörten, heute aber finanziell in Not geraten und sich nicht anders zu helfen wissen. Sie bekommen keinen Bezugsschein und werden vermutlich abgewiesen.

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/tafel-neue-kunden-corona-solo-selbststaendige-100.html (Archiv-Version vom 04.09.2020)


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11.10.2020 um 12:36
@masiquodo

Deshalb fand ich die Regel auch so unsagbar dumm dass einfach alle Eltern das Corona Kindergeld bekommen haben.

Man hätte es per Antrag ausgeben sollen wohlwollend geprüft an diejenigen die es benötigen dafür aber in diesen Fällen deutlich mehr. Wenn es nur jede vierte Familie bekommen hätte hätte sie auch die vierfache Geldmenge bekommen.

So haben die Bedürftigen viel zu wenig für eine gute Hilfe bekommen und die nicht Bedürftigen eine nette Kleinigkeit ohne Bedarf.

Das war so als hätte damals beim Oder Hochwasser jeder Bundesbürger 20 Mark bekommen egal ob er an der Oder lebt oder nicht.


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11.10.2020 um 13:17
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Quatsch - man kann einen P Konto sehr leicht bekommen, da für dein Bekannten:
Warum das nun wieder mal "Quatsch" sein soll ... Hat sich ja bereits etwas geändert, aber es ist noch nicht all zu lange her, da gab es von Banken nicht so ohne weiteres ein Konto für Hartz 4 Empfänger.
Es wäre wünschenswert Du würdest einfach mal auf Deinen rein persönlich motivierten Kokolores verzichten, dann würde es auch leichter fallen die gegebenen Informationen positiv zu bewerten. Die Seiten der Verbraucherzentrale kannte ich allerdings auch schon.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Man hätte es per Antrag ausgeben sollen wohlwollend geprüft
Da sind bestimmt in der Umsetzung auch Fehler gemacht worden, ohne Zweifel. Selbiges gilt aber auch für das Gieskannenprinzip bei Unternehmen, das ja auch nicht wenige dazu veranlasste noch etwas "kreativer" zu werden.

Letztendlich ist es aber Aufgabe der Politik und Sozialpolitik solche Härtefälle zu vermeiden und das geht im derzeitigen System eben am besten mit höheren Löhnen und verfügbaren Arbeitsplätzen.


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11.10.2020 um 13:42
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:ber es ist noch nicht all zu lange her, da gab es von Banken nicht so ohne weiteres ein Konto für Hartz 4 Empfänger.
10 Jahre? Siehe hierzu Zivilprozessordnung § 850k Pfändungsschutzkonto!
Also es wäre hilfreich wenn Du nicht mehr überdramatisierst.

So zur Rechnung wegen dem Geheule:
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Während jeder so immerhin monatlich 1.178,59 € zum Lebenserhalt vor Pfändung geschützt bekommt, bei beantragbarem Bedarf auch etwas mehr, erwartet man von einem H4-Empfänger in Not auch noch die Rückzahlung von Schulden von seinem eh schon knappen Regelbedarf?
*Münchner Werte

Regelsatz 446,-
Miete 660,-
GKV u. PKV 100,-
GKV u. PKV von den Beitragszahler ca. 200,- damit es kostendeckend ist...
keine GEZ 17,50
IsarCard vergünstigung 22,50
Stromvergünstigugn zB EON 9,- Grundgebühr wird erlassen
Telekomtarif 6-8€ anstatt 15-20,-

Macht in der Summe rund 1450,- monatlich was ein H4 bekommt - so, wer hat jetzt mehr Geld und Wert?


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11.10.2020 um 14:09
Zitat von yaacoolyaacool schrieb:Ich bin mir gerade nicht sicher was mit "Nachrichtenübermittlung" gemeint ist aber interessant, dass nur 1,12€ für Bildung vorgesehen sind.
Nachrichtenübermittlung ist sicherlich Telefon, Fernsehen usw., denke ich.
Mit der Bildung, nur 1,12 lässt wirklich tief blicken.
Der Staat scheint nicht an gebildeten Bürgern interessiert zu sein - könnte man böswillig schlussfolgern.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Macht in der Summe rund 1450,- monatlich was ein H4 bekommt - so, wer hat jetzt mehr Geld und Wert?
für München oder ähnliche Großstädte, wo die Mieten sehr hoch sind, sehe ich das als nicht umlegbar auf den Durchschnitts-Alg2-Bezieher - jedenfalls nicht so pauschal.

Dieser Vergleichswert:
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Während jeder so immerhin monatlich 1.178,59 € zum Lebenserhalt vor Pfändung geschützt bekommt, ...
... von dem hier gesprochen wurde, ist das auch für München oder vergleichbare Städte?
Nur dann wäre deine Rechnung ein relevanter Vergleich, mMn


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11.10.2020 um 14:14
Zitat von OptimistOptimist schrieb:für München oder ähnliche Großstädte, wo die Mieten sehr hoch sind, sehe ich das als nicht umlegbar auf den Durchschnitt-Alg2-Beziehr - jedenfalls nicht so pauschal.
Jo, dann macht mal selber eine Rechnung....und es sind immer pauschale Rechnungen :D
Wir wissen alle dass es den einen gibt wo die Rechnung nicht passt...deswegen ist trotzdem alles eine Diskussion wert.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2020 um 14:16
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:deswegen ist trotzdem alles eine Diskussion wert.
das ist richtig.
Deshalb aber eben auch mein Einwand, dass der Vergleichswert in einer ähnlichen Großstadt gezogen werden müsste, am besten auch gleich für München. ;)


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11.10.2020 um 14:18
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deshalb aber eben auch mein Einwand,
Einwand kann jeder...
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dass der Vergleichswert in einer ähnlichen Großstadt gezogen werden müsste ;)
mach das doch, ich lese es mir gerne durch...sprich welcher Vergleich aus deiner Sicht passt.


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11.10.2020 um 14:20
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Während jeder so immerhin monatlich 1.178,59 € zum Lebenserhalt vor Pfändung geschützt bekommt, ...
das war der Ausgangspunkt, deshalb meine Frage, für welche Stadt das gilt.
Wenn ich das weiß, erst dann kann ich sagen, ob dein Vergleich mit München relevant war.
Und vielleicht wird es masiquodo später beantworten.


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11.10.2020 um 14:23
@Optimist
Der Wert1.178,59€ steht im Gesetz für alle Städte drin...also, kommt da noch was?


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11.10.2020 um 14:29
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Also es wäre hilfreich wenn Du nicht mehr überdramatisierst.
Erstens hatte ich nur darauf aufmerksam gemacht und zweitens überdramatisierst Du jetzt München ;-) Ich kann Dir zumindest bestätigen, dass mein Bekannter in seiner Region weit darunter liegt. Wären Mieten in München für angemessenen Wohnraum (so überhaupt verfügbar) nicht so hoch, wäre es nicht so dramatisch ;-)


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11.10.2020 um 14:31
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Der Wert1.178,59€ steht im Gesetz für alle Städte drin
okay, da hatte ich das falsch verstanden.

Dann kann ich das also auch mit einer normal großen Stadt im Osten zB vergleichen:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Regelsatz 446,
-Miete 660,
-GKV u. PKV 100,
-GKV u. PKV von den Beitragszahler ca. 200,
- damit es kostendeckend ist...
keine GEZ 17,50
IsarCard vergünstigung
22,50 Stromvergünstigugn zB EON
9,- Grundgebühr wird erlassenTelekomtarif 6-8€ anstatt 15-20,-
Da fällt für 45 Qm nur ca 300 Euro Miete an (warm) wenn man in ein kommunales Unternehmen (mit gleichwertigen Wohnungen wie Genossenschaft oder privat) zieht.

Von deiner Rechnung kann man also schon mal 300 abziehen.
Alle anderen Posten, da muss man zT auch einen Abstrich machen, weil die Vergünstigungen nicht überall gleich sind.
IsarCard zB kenne ich nicht mal und diese hat sicher auch nicht jeder Arbeitslose?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2020 um 14:37
Zitat von OptimistOptimist schrieb:IsarCard zB kenne ich nicht mal und diese hat sicher auch nicht jeder Arbeitslose?
Stimmt...bei uns fahren die alle einen Benz.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Alle anderen Posten, da muss man zT auch einen Abstrich machen, weil die Vergünstigungen nicht überall gleich sind.
Quatsch, Telekomtarif und EON gibt es bundesweit.
Was fehlt noch?...nichts oder ;)


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11.10.2020 um 14:38
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:10 Jahre? Siehe hierzu Zivilprozessordnung § 850k Pfändungsschutzkonto!
Hier liegst Du aber daneben. Das P-Konto betreffend ist Deine Information vermutlich korrekt. Einen echten Rechtsanspruch auf ein Girokonto hatte man aber erst ab 2016 mit den Regelungen zum "Jedermannkonto"!


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11.10.2020 um 14:49
@Abahatschi
Habe gerade noch einen Haken an deiner Vergleichsrechnung entdeckt:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Münchner WerteRegelsatz 446,-Miete 660,-GKV u. PKV 100,-GKV u. PKV von den Beitragszahler ca. 200,- damit es kostendeckend ist...keine GEZ 17,50IsarCard vergünstigung 22,50Stromvergünstigugn zB EON 9,- Grundgebühr wird erlassenTelekomtarif 6-8€ anstatt 15-20,-
Du hast hier die Beiträge der KV mit reingenommen.
Das Einkommen, was du mit deiner Rechnung vergleichst, da ist aber nicht der KV-Anteil mit inbegriffen. Ich denke mal, das wird ja das Netto sein, diese
1.178,59€
Also müssten wir von deiner
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Macht in der Summe rund 1450,- monatlich was ein H4 bekommt
ausgerechneten Summe 300 Miete abziehen und noch mal 300 KV.
Dann kommen wir auf ca. 700 für eine Stadt im Osten.

Aber selbst, wenn das oben nicht das Netto sondern Brutto ist - kann man zumindest den KV-Beitrag des AG abziehen, denn der erscheint doch nicht mit im Brutto, oder doch? Dann würde ich das jetzt alles zurück nehmen.


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11.10.2020 um 14:59
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Du hast hier die Beiträge der KV mit reingenommen.
Richtig - der Steuerzahler erarbeitet seine GKV Beiträge UND die der Empfänger, somit muss er berücksichtigt bleiben.
Es ging um das Geheule wer die Schulden vom H4 zahlt...im Endeffekt der Steuerzahler, komplett...egal wie man das rechnet.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2020 um 15:07
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es ging um das Geheule wer die Schulden vom H4 zahlt...im Endeffekt der Steuerzahler, komplett...egal wie man das rechnet.
ja, aber es dürfte eben - zwecks Vergleich - trotzdem nicht reingenommen werden.
Mir gings jetzt nur um den bloßen Vergleich, nicht um Ungerechtigkeiten bezüglich der Steuerzahler.


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