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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.966 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.10.2020 um 22:14
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Aber bitte gestehe anderen Menschen ebenso einen ihren Ansprüchen und Bedürfnissen ausgerichteten Umgang zu.
Du, ich halte Leute nicht auf die sich zum Affen machen wollen. Irgendwann, auch in DE wird alles Unsinnige doch gestrichen.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Aber es ist natürlich etwas "komplexer" als wenn man seine Rechte ohne H4 wahrnimmt. Dann st das eben nur eine direkte Sache zwischen Mieter und Vermieter.
Man kann alle rechte wahrnehmen, von mir aus - die Mietminderungen darf er nicht einbehalten.

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12.10.2020 um 22:17
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Du, ich halte Leute nicht auf die sich zum Affen machen wollen.
Das finde ich jetzt ganz einfach schon wieder die falsche Reaktion. Zum einen hat es mit Respekt zu tun, zum anderen mit der Anerkennung von Rechten anderer. Du hast es ja auch offensichtlich nicht so gerne, wenn man Dir in Deine Lebensgestaltung hinein redet.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.10.2020 um 22:23
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Ich bin kein Rechtsanwalt, aber Beratung zu Deinen Persönlichkeitsrechten und auch vielleicht zu Deinen Grundrechten erhältst Du im Zweifelsfall sicher bei einem Deines Vertrauens. Wenn Du sie bisher ignoriert oder anderweitig nicht wahr genommen haben solltest, dann könnte es an der Zeit sein sich mal darum zu kümmern. Ich hatte im Kontext sehr deutlich dargelegt um was es geht.
Demzufolge könnte jeder Mörder gegen eine Haftstrafe angehen, weil ja seine Grundrechte eingeschränkt werden. Die Grundrechte greifen auch nur so lange, bis sie durch andere Gesetze eingeschränkt werden. In dem Fall (ohne nachzuschauen) wohl durch das SGB.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.10.2020 um 22:27
Ich schiebe das hier mal als Ergänzung ein: In 42 I SGB II heißt es: (1) Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden.

Das bedeutet, es besteht ein Rechtsanspruch auf monatliche Vorauszahlung ("Soll-Vorschriften" sind quasi "Muss-Vorschriften"). Das Geld muss vor Monatsende zugeflossen sein, also so angewiesen werden, dass es unter normalen Umständen (auch Berücksichtigung von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) vor dem ersten eines Monats dem Konto gutgeschrieben ist. Geschieht das wegen Verschulden des Jobcenters nicht, können sich daraus Schadensersatzansprüche ggü der Behörde ergeben. Deshalb und weil es bei millionen Menschen in der Grundsicherung auf jeden Tag ankommt, ist die IT auch entsprechend aufgemöbelt. Kurz gesagt: Es kommt in aller Regel nicht zu Verzögerungen seitens der BA bzw. den Jobcentern, soweit nicht andere Sachverhalte hinzukommen.


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12.10.2020 um 22:29
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Man kann alle rechte wahrnehmen, von mir aus - die Mietminderungen darf er nicht einbehalten.
Hatte ich doch eben bestätigt ;-) H4 Bezieher müssen das JC über jegliches Einkommen oder auch eben Änderungen in den Bezugsgrößen zur Miete etc. in Kenntnis setzen. In Sachen wie Miete oder Nebenkosten ist klar, dass es dann im positiven, wie negativen Fall berücksichtigt wird. Bei anderen Zahlungseingängen oder Ausgängen wird eingeordnet ob es sich um anzurechnedes Einkommen oder umgewandeltes Vermögen aus dem Haushalt handelt. davon ist auch abhängig ob der erlöste Betrag dem Schonvermögen (zugerechnet oder angerechnet wird.). Also soweit meine Kenntnis aus den Unterlagen meines Bekannten.


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12.10.2020 um 22:31
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Geschieht das wegen Verschulden des Jobcenters nicht, können sich daraus Schadensersatzansprüche ggü der Behörde ergeben.
Ja, und wenn man z.B. die Miete erst dem Mieter überweisen würde, könnten Sachverhalte, die das Jobcenter nicht kontrollieren kann (ob auf das Konto andere Lastschriften laufen, ob das Konto gepfändet wird, ob der Inhaber am Monatsersten direkt Bargeld zieht usw.) dazu führen dass z.B. eine Miet-Lastschrift oder überhaupt eine Lastschrift platzt, was dann je nach Bank auch mal zweistellig Gebühren kosten kann, dann darf ein Sachbearbeiter dem Problem hinterherrennen, die Schuld muss geklärt werden, manuell (= viel Personalaufwand) müssen eventuell Ersatzzahlungen geleistet werden... wenn das nur jedem 1000. passiert, hast du direkt hunderttausende von Euro jeden Monat an absolut vermeidbarem Mehraufwand.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.10.2020 um 23:04
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Demzufolge könnte jeder Mörder gegen eine Haftstrafe angehen, weil ja seine Grundrechte eingeschränkt werden.
Er kann, so zugelassen, n Revision gegen ein Urteil gehen.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Die Grundrechte greifen auch nur so lange, bis sie durch andere Gesetze eingeschränkt werden. In dem Fall (ohne nachzuschauen) wohl durch das SGB.
Es gibt tatsächlich mit dem SGB und vor allem im Zusammenhang mit H4 einige Eingriffe und Einschränkungen. Im Falle mit den direkten Überweisungen an den vermieter gibt es aber dazu ganz klare Vorgaben. Zunächst mal ist es vorrangig die Entscheidung des H4. Stellt sich jedoch bei Überprüfungen der Kontoauszüge das Abzweigen oder nicht Überweisen an den Vermieter heraus, besteht nach SGB der Verdacht, dass eben die Miete nicht entsprechend an den Vermieter weiter geleitet wurde. Erst dann darf das JC das direkte verfahren verordnen. So meine bisherigen Erkenntnisse dazu.

Das SGB schränkt aber auch tatsächlich weitere Rechte ein. Zum Beispiel die bewegngsfreiheit. Du musst quasi immer im Bereich Deines Wonortes in Tagefrist postalisch erreichbar bleiben. Willst Du mehrere Tage irgend wo Verwandte besuchen usst Du vorher eine entsprechende Ortsabwesenheit genehmigen lassen. Das Bankgeheimnis ist durch Kontenabfragen eingeschränkt, auch medizinisch gibt es dahin gehend vorgaben, dass in vielen Fällen nicht Dein Hausarzt entscheiden kann, sondern der Amtsarzt.

Aber wie ich schon an anderer Stelle schrieb, das JC und das SGB ist kein rechtsfreier Raum. Es steht dem JC rechtlich zu alle intern und mit den entsprechenden Abfragenstrumenten zu überprüfen, ob irgend etwas z.B. in Richtung Schwarzarbeit deutet. Die JC haben auch einen "Aussendienst", bestehend aus einem Rechtsanwalt und einer Begleitung. Die hier im starken Maße tangierten Grundrechte führten schon zu Gerichtsentscheidungen, die diese Aktivitäten bereits stark einschränkten. der Aussendienst hat auch keine hoheitlichen Befugnisse wie die Polizei!

https://www.n-tv.de/ratgeber/Muss-man-Jobcenter-Mitarbeiter-reinlassen-article19823500.html


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

13.10.2020 um 06:46
Oh jee, heute gibt es viel Arbeit hier.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Es gibt tatsächlich mit dem SGB und vor allem im Zusammenhang mit H4 einige Eingriffe und Einschränkungen.
Allgemein: der Staat darf aufgrund von Gesetzen in die Grundrechte eingreifen, teils mit deinem Einverständnis, teils ohne.


Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Zum Beispiel die bewegngsfreiheit. Du musst quasi immer im Bereich Deines Wonortes in Tagefrist postalisch erreichbar bleiben.
Zu deiner Info: alle Bürger müssen postalisch erreichbar bleiben, das ist keine H4 Regel. Und wenn es eine wäre gilt die auch für ALG1.
Ich sehe hier die ALG1 und ALG2 sogar im Vorteil denn sie kriegen JC Post schriftlich und elektronisch (wurde hier im Thread bestätigt), wenn mich das Finanzamt anschreibt kriege ich es nur per Post.

Ich muss mich also um meine Post kümmern, daher Profitipp: Caya, Post Scandienst oder E Post:
https://www.getcaya.com/
https://www.deutschepost.de/de/e/epost/privatkunden/taeglichepost-online-empfangen.html

Persönliche Bemerkung: ich finde es wahnsinnig witzig dass der Finanzamt sich gerne an meinen Einnahmen aus mehrwöchigen Auslandseinsätzen mit 42-43% EkSt. und Gewerbesteuer beteiligt, verlangt aber dass ich jeden Tag meine Post lese :D
Deutscher Beamtenhumor.




Die Bewegungsfreiheit ist keineswegs eingeschränkt, der ALG1 und ALG2 haben durch die situationsbedingte Arbeitsbefreigung trotzdem mehr frei als ein Arbeiter.
Arbeiter (Mo-Fr) arbeitet grundsätzlich 220Tage (30 Tage Urlaub) bis 244(24 Tagen min. gesetzlichen Urlaub).
Ein ALG1 und ALG2 haben max. 12-14 Termine Jahr, ev. einen Kurs um die 15 Tage und können 21 Tage sogar Ortsabwesenheit beantragen.
Hierzu erfolgt kein Kommentar.


Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Willst Du mehrere Tage irgend wo Verwandte besuchen usst Du vorher eine entsprechende Ortsabwesenheit genehmigen lassen.
Richtig, muss ein Arbeitnehmer auch bei seinem AG Urlaub beantragen und genehmigt bekommen.
Profitipp: will man als ALG1/2 seine Verwandten besuchen, fährt man nach dem Termin gleich los, da hat man gefühlt 2 Wochen Zeit, aber bitte Emails lesen und an das Handy ran gehen ;)
Also kein Problem.


Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Das Bankgeheimnis ist durch Kontenabfragen eingeschränkt,
Ja, ich habe auch so 1 bis 2 Mal pro Jahr, es gibt zusätzlich die Anhörungen ob ich weitere Konten oder Auslandskonten habe und muss regelmäßig versichern dass ich kein Geld wasche und Umsätze erklären.
Also keine Sonderbehandlung.


Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:auch medizinisch gibt es dahin gehend vorgaben, dass in vielen Fällen nicht Dein Hausarzt entscheiden kann, sondern der Amtsarzt.
Richtig kenne ich aus der Zeit als ich noch Angestellte hatte, es ist öfters vorgekommen dass ich aus Fürsorgepflicht für den Mitarbeiter einschalten musste oder der medizinische Dienst der Krankenkassen oder der Betroffene selbst damit man ihm durch eine zweite Meinung die Krankheit bestätigt wird. Meistens geht es um weitere Behandlungen, Kuren, Aufgabenwechsel in einem Unternehmen, Berufsunfähigkeit oder am schlimmsten um Erwerbsunfähigkeit.
Also keine Sonderbehandlung und man sollte dankbar sein dass es auch so eine offizielle Stelle gibt.


Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Es steht dem JC rechtlich zu alle intern und mit den entsprechenden Abfragenstrumenten zu überprüfen, ob irgend etwas z.B. in Richtung Schwarzarbeit deutet.
Ja, kaum zu glauben aber in diesem Fall ist Schwarzarbeit ist Steuerhinterziehung und Erschleichung von Staatsleistungen gleichzeitig.
Hardcore H4 und Kommunisten argumentieren gerne (machen sich Sorgen dass das Geld zum Verteilen nicht reicht) mit Steuerhinterziehung der Reichen (findet auch statt) aber die machen sich nur in einem Punkt strafbar.
Aber gut zu dem Punkt: um die normalen Menschen kümmert sich der Zoll, um die Selbstständigen meistens beauftragte Wirtschaftsprüfer.
Slap Stick des deutschen Beamtenhumors, Wirtschaftsprüfer marschieren ein, nehmen alle Akten mit, gleichzeitig schreibt Dich der Beamte an der die Wirtschaftsprüfer geschickt hat: schicken Sie Akte so und so.
Also auch keine Sonderbehandlung.


Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Die JC haben auch einen "Aussendienst", bestehend aus einem Rechtsanwalt und einer Begleitung. Die hier im starken Maße tangierten Grundrechte führten schon zu Gerichtsentscheidungen, die diese Aktivitäten bereits stark einschränkten. der Aussendienst hat auch keine hoheitlichen Befugnisse wie die Polizei!
Wir wollen hier nicht vergessen dass der H4 seine Bedürftigkeit nachweisen muss - und ab da fangen die Probleme an, wer seine Bedürftigkeit so schlecht beschreibt bekommt Besuch will aber dann nicht mitwirken.
Was soll man dazu sagen?



Ich hoffe ich konnte Dir darlegen dass das JC Dich nicht anders behandelt als andere Bürger von anderen Ämter, bzw. dass die meisten Pflichten eigentlich ganz normale Arbeitnehmer oder Bürgerpflichten sind.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

13.10.2020 um 09:49
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Wenn Vermieter die Miete wuchernd erhöhen ...
ja, das ist schon auch ein großes Problem.
Aber kannst du bitte mal dazu ein Feedback geben? Beitrag von Optimist (Seite 887)

Ich finde, man muss immer beide Seiten betrachten.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Wenn es jetzt sowas wie einen Mietspiegel gäbe... Vermieter können die Mieten schlecht wucherartig erhöhen, da das JobCenter die Miete nur bis zu einer gewissen Höhe zahlt.
ALG II-Empfänger sind daher von Wuchermieten i.d.R. nicht betroffen.
das ist falsch.
Ich kenne zB einen Fall, wo ohne Not ein Block modernisiert wurde - 8 Qm Balkon wurde rangebaut, den niemand der Bewohner wollte (das Haus war gut belegt).
Das Ende vom Lied: Die Miete war für einen H4-Bezieher dann zu hoch (die Qm ebenso, aber da hätte es evtl. eine Lösung geben können) und er musste deswegen ausziehen, weil er das Draufzahlen nicht stemmen konnte.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Regelmäßig stellen sich die JobCenter quer, wenn ein ALG II-Empfänger eine zu hohe Miete mit einer Zuzahlung seinerseits kompensieren will.
da möchte ich auch mal wissen warum. Aber manche können es ja auch gar nicht, sh oben.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ist ja auch richtig, aus welchem Betrag will es der Empfänger zahlen? Sagt bloß nicht Schwarzgeld oder die Tante aus dem Clan.
vielleicht zwackt er es beim Fahrgeld oder anderen Posten ab, die beim Regelsatz veranschlagt wurden?
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Ich bin also bei der Wohnungssuche schlechter gestellt als ein "Hartzer"? Das ist nicht gerecht!
Und ein Hartzer ist bei einigen Vermietern auch schlechter gestellt - wenn auch aus nachvollziehbaren Gründen. Das hier z.B.:
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Der entscheidende Punkt bei einem ALG II Empfänger ist ja nicht: Macht der das oder macht der das nicht?
Sondern: Kann der das einfach so machen oder nicht? Ja er kann.
Ich mache ja auch sonst keine Geschäfte mit Leuten, die mich völlig risikolos über dne Tisch ziehen können. Ob sie das tun, ist ja einfach noch ne andere Frage.
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Das ist es was ich die ganze Zeit bestätige. Wird das Geld direkt vom Jobcenter überwiesen, ist es eine sichere Sache für den Vermieter.
so sicher aber auch wieder nicht, wenn er das aufkündgt und selbst überweist.
Zitat von yaacoolyaacool schrieb:Ich meine unabhängig davon ob es sich bei dem Bewerber um einen Arbeitenden oder ALG-II Empfänger handelt, solange dieser so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen kann sollte er doch tendenziell in Ordnung sein?
sehe ich genau so.
Warum also daran festmachen ob jemand H4 bezieht oder nicht, ob er vom Jobcenter überweisen lässt oder nicht?
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Erstaunlicherweise kommen ALG II-Empfänger aber selten auf die Idee, so eine Bescheinigung überhaupt zu besorgen. Man muss die ja nicht erst auf Nachfrage vorzeigen, sondern kann sie freiwillig gleich mitliefern. Im Bekanntenkreis haben wir mehrere Vermieter (nix großes, das typische "ETW als Altersvorsorge"-Modell). Es ist jetzt nicht so, dass ich mich mit denen explizit über sowas unterhalten würde - aber die wenigen Male, wo es um Mieter und Unbedenklichkeitsbescheinigung ging, wurde die ausschließlich von Arbeitnehmern ungefragt vorgelegt.
kann ich nicht bestätigen, es gibt auch Fälle, wo es H4-Bezieher unaufgefordert bringen. Deine Aussage finde ich also zu pauschal - die können NUR DEINE Erfahrungswert widerspiegeln.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was ist denn der Vorteil wenn JC zum H4 überweist und der dann weiter zum Vermieter?
Ich kenne jemanden, da gab es bei Rückzahlungen an den Mieter (oder auch wenn der Mieter was nachzahlen musste) schon Probleme, irgend ein bürokratischer Hickhack zwischen Jobcenter und Vermieter.
Nun weiß ich nicht, ob es daran lag, dass der Vermieter ein kommunales Unternehmen ist.
Wie auch immer, in diesem Fall wäre jedenfalls der Mieter besser dran gewesen, wenn er selbst einen Dauerauftrag für die Miete gemacht hätte.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Lächerlicher fände ich es wenn der H4 Wert auf Normalität legt und eine automatische Überweisung anlegt oder Einzugsermächtigung erteilt.
warum findest du das lächerlich? Das ist doch die Normalität?

Da ist natürlich wiederum auch was dran.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ja, und wenn man z.B. die Miete erst dem Mieter überweisen würde, könnten Sachverhalte, die das Jobcenter nicht kontrollieren kann (ob auf das Konto andere Lastschriften laufen, ob das Konto gepfändet wird, ob der Inhaber am Monatsersten direkt Bargeld zieht usw.) dazu führen dass z.B. eine Miet-Lastschrift oder überhaupt eine Lastschrift platzt, was dann je nach Bank auch mal zweistellig Gebühren kosten kann, dann darf ein Sachbearbeiter dem Problem hinterherrennen, die Schuld muss geklärt werden, manuell (= viel Personalaufwand) müssen eventuell Ersatzzahlungen geleistet werden... wenn das nur jedem 1000. passiert, hast du direkt hunderttausende von Euro jeden Monat an absolut vermeidbarem Mehraufwand.
"könnten Sachverhalte, die das Jobcenter nicht kontrollieren kann " -> dem Jobcenter könnte das doch aber auch relativ egal sein, der Vermieter hat doch dann das Nachsehen?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

13.10.2020 um 09:55
Zitat von OptimistOptimist schrieb:chriseba schrieb:
Regelmäßig stellen sich die JobCenter quer, wenn ein ALG II-Empfänger eine zu hohe Miete mit einer Zuzahlung seinerseits kompensieren will.

da möchte ich auch mal wissen warum. Aber manche können es ja auch gar nicht, sh oben.
Ich fände es auch gut, wenn Menschen nicht dafür drangsaliert werden, sich ihr Geld so einzuteilen, dass sie irgendwo ein paar Euro dazutun können. Ich kann mit vorstellen, dass das vom JC folgenden Hintergrund hat: Manche Posten sind so ausgelegt, dass für akuten Bedarf angespart wird. Vielleicht denkt man, die zweckenfremden genau dieses Geld. Oder man vermutet Geld aus Schwarzarbeit.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

13.10.2020 um 11:12
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Demzufolge könnte jeder Mörder gegen eine Haftstrafe angehen, weil ja seine Grundrechte eingeschränkt werden. Die Grundrechte greifen auch nur so lange, bis sie durch andere Gesetze eingeschränkt werden.
Nur noch mal kurz dazu. Auch verurteilte Straftäter und Gefängnisinsassen haben Grundrechte. Einige davon werden eingeschränkt, vor allem die Freiheitsrechte. Aber grundsätzlich steht immer die Aussicht auf Resozialisierung in Aussicht und da wird es eben schon ktirisch, lebt man hinter den Mauern das weiter, was draussen schon geschah. Und nicht jeder Häftling ist gleich ein Mörder sondern hat vielleicht mal nicht seine Steuern ausreichend bezahlt. Hier weitere Informationen dazu:

https://www.minilex.de/a/welche-grundrechte-haben-gefangene

Allerdings stellt sich zum H4 Bezug schon die Frage, was jemand sich hat zu Schulden kommen lassen, dass die Grundrechte als H-Bezieher, ich drücke es mal vorsichtig aus, so in Mitleidenschaft gezogen werden.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

13.10.2020 um 11:13
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Oder man vermutet Geld aus Schwarzarbeit.
Warum eigentlich Schwarzarbeit und nicht ein Minijob, mit dem er sich etwas hinzuverdienen darf.
Nimmt ein Hartz-4-Empfänger eine Beschäftigung auf, so gibt es immer einen Grundfreibetrag beim Einkommen, der nicht mit dem Hartz-4-Satz verrechnet wird. Ein Betrag von bis zu 100 Euro brutto dürfen sich Leistungsbezieher monatlich anrechnungsfrei zu Hartz 4 dazuverdienen.
Quelle: https://www.hartz4.org/zuverdienst/#:~:text=Sie%20auch%20interessieren%3A-,Grundfreibetrag%20bei%20Hartz%204,anrechnungsfrei%20zu%20Hartz%204%20dazuverdienen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

13.10.2020 um 11:20
@yaacool
Da hätte ich nichts gegen. Ich habe nur mögliche Gründe gesucht, warum das JC so agiert. Das bedeutet nicht, dass es meine Meinung wäre.


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13.10.2020 um 11:39
Zitat von yaacoolyaacool schrieb:Warum eigentlich Schwarzarbeit und nicht ein Minijob, mit dem er sich etwas hinzuverdienen darf.
Na ja, so ein Mitarbeiter der 10 Std.* Monat arbeiten kann ist uninteressant aus AG Sicht.
*Ist es ein Tag oder zwei?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

13.10.2020 um 11:43
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Na ja, so ein Mitarbeiter der 10 Std.* Monat arbeiten kann ist uninteressant aus AG Sicht.
Kommt auf den Job an, wenn die Person einmal die Woche bei einem Senior reinigen geht oder so und sich damit was dazu verdient kann das schon hinkommen. Oder sie produziert irgendwas (hobbymässig) und verkauft das dann.


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13.10.2020 um 11:46
@yaacool
Halt halt, was ist mit dem Mindestlohn?
Aber gut, in deinem Beispiel wären es um die 2-2,5 Std /Woche.


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13.10.2020 um 12:04
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Allgemein: der Staat darf aufgrund von Gesetzen in die Grundrechte eingreifen, teils mit deinem Einverständnis, teils ohne.
Da hast Du Recht. Nur wird Dir zum einen die Freiheit gelassen, Dich für einen bestimmten Zeitraum frei aufhalten zu können, ohne das Du eine Behörde gleich darüber benachrichtigen mußt. Zum anderen entstehen Dir unter belegbaren Umständen auch nicht gleich tiefgreifenste Konsequenzen. Klar, wenn es um etwas Wichtigeres geht, dann muß man sich da auch schon mal mehr engagieren um sowas dann zu lösen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Deutscher Beamtenhumor.
:-) Aber mal von anderer Seite, woran vielleicht auch nicht jeder denkt. Verwendet man eine DeMail-Adresse, da ja so schön bequem und praktisch, kann die Situation bei Empfang einer wichtigen Behördenmail dahin gehend verschärft werde, da dies als rechtsgültig zugestellt behandelt wird. Hier werden dann auch Zeiten in den Regelungen festgelegt, in denen man mindestens mal nach geschaut haben muß. Lässt man weiterhin ganz normal per Post zustellen, liegt der Beweis auf Empfang auch schon mal beim Versender. Womit jetzt nicht gesagt ist, man sollte den Briefkasten längere Zeit überlaufen lassen ;-) Aber es kann durchaus ausschlaggebend für die Wirkung von Fristen sein und wenn man halt gerade wirklich mal 4 oder mehr Wochen komplett ohne Kommunikationsmittel im Urlaub ist ... Wikipedia: De-Mail
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Richtig, muss ein Arbeitnehmer auch bei seinem AG Urlaub beantragen und genehmigt bekommen.
Ich weiß, und Du weißt auch wie ich es meinte. Dein Arbeitgeber ist halt keine Behörde ;-)
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Also keine Sonderbehandlung.
Unter den bestehenden Bedingungen und gesetzlichem Rahmen gehe ich ja durch aus mit, dass eben bei H4 die Bedürftigkeit festgestellt wird. Wie weit genau die Kontenabfragen gehen weiß ich nicht im Detail, aber es müssen ja auch bei jeder Antragstellung und Wiederbewilligung Kontoauszüge, je nach Sachbearbeiter und JC der letzten 3-6 Monate vorgelegt werden. Hier übrigens auch noch der Hinweis, dass die Jobcenter die vorgelegten Kontoauszüge eigentlich nur zur Einsicht und Prüfung erhalten und nicht erfassen dürften. Da sie aber vor Ort gescannt werden, bestehen enge Fristen nach denen die Aufzeichnungen vernichtet werden müssen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Also keine Sonderbehandlung und man sollte dankbar sein dass es auch so eine offizielle Stelle gibt.
Ich gebe Dir Recht, in manchen von Dir genannten Fällen kann es unter Umständen auch ein Vorteil sein. Aber das gilt eben nicht immer und für jede medizinische (Fach)Entscheidung.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was soll man dazu sagen?
Verstehen, dass eine Bedürftigkeitsprüfung ja schon quasi laufend stattfindet. Fest steht, die Belange des JC müssen mit zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst intern gelöst werden, es ist keine hoheitlich wahrgenommen Aufgabe des Aussendienstes, es existiert kein Durchsuchungsbefehl wie ihn die Polizei vorlegen muß und es berührt die bestehenden und gültigen Grundrechte. Mehr braucht man eigentlich dazu kaum wissen ;-)

Es könnte ausserdem jeder vor der Tür stehen und irgendeinen Spielzeugausweis zeigen und angeben er wolle jetzt unbedingt in die Wohnung. Es exisitieren mittlerweile so viele Fälle von falschen Polizisten und anderen Betrügern, Leuten die Frauen verfolgen ... es soll schon vorgekomme sein, dass die Polizei hinzu gerufen wurde weil sich jemand bedroht fühlte. Gerade auch letzteres konnte z.B. für Frauen Folge von früher noch umgesetzten Observationen der Fall sein.
Also ich denke hier sollte man schon mal die ganz harte Schale ablegen und drüber nach denken ob alles was zu einem bestimmen Zweck und auf den ersten Blick oportun erscheint letztendlich wirklich rechtens oder notwendig ist.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

13.10.2020 um 12:17
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Fest steht, die Belange des JC müssen mit zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst intern gelöst werden, es ist keine hoheitlich wahrgenommen Aufgabe des Aussendienstes, es existiert kein Durchsuchungsbefehl wie ihn die Polizei vorlegen muß und es berührt die bestehenden und gültigen Grundrechte. Mehr braucht man eigentlich dazu kaum wissen ;-)
Bevor das wieder eskaliert: der Bedürftigte weist seine Bedürftigkeit so nach dass keine Fragen mehr offen sind, wenn er kein Besuch wünscht gibt es kein Geld.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Aber mal von anderer Seite, woran vielleicht auch nicht jeder denkt. Verwendet man eine DeMail-Adresse, da ja so schön bequem und praktisch, kann die Situation bei Empfang einer wichtigen Behördenmail dahin gehend verschärft werde, da dies als rechtsgültig zugestellt behandelt wird.
Willst Du dass man Dir keine rechtsgültige EMails zustellt? Dann man doch kein DE Mail, nimm Caya / dann wirst Du im Urlaub nicht gestört.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Aber es kann durchaus ausschlaggebend für die Wirkung von Fristen sein und wenn man halt gerade wirklich mal 4 oder mehr Wochen komplett ohne Kommunikationsmittel im Urlaub ist
Das geht als H4 nicht - es sind maximal 21 Tage, Du kannst aber gerne weitere Tage ohne Geld beantragen.
Irgendwie skurrile Situation, man unterhält sich mit H4 wie wichtig der Urlaub sei, wobei laut Gesetz dieser für Arbeiter ist und zwar zu Wiederherstellung der Arbeitskraft. Was will man da herstellen? Wird jemand der nicht arbeitet müde, von was denn?
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Also ich denke hier sollte man schon mal die ganz harte Schale ablegen und drüber nach denken ob alles was zu einem bestimmen Zweck und auf den ersten Blick oportun erscheint letztendlich wirklich rechtens oder notwendig ist.
Muss ich jeden Beitrag so beenden: Du muss es nicht beantragen wenn Dir die Bedingungen nicht passen?!
Zitat von OptimistOptimist schrieb:warum findest du das lächerlich? Das ist doch die Normalität?
Ich finde es lächerlich dass man so tut als wolle man der Macher sein und dann lässt es einen Automaten machen. Jepp, sehr verantwortungsbewußt. Der Bewerber hat es geschafft eine Dauerüberweisung einzustellen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich kenne jemanden, da gab es bei Rückzahlungen an den Mieter (oder auch wenn der Mieter was nachzahlen musste) schon Probleme, irgend ein bürokratischer Hickhack zwischen Jobcenter und Vermieter.
Und deswegen ist es allgemein gültig? trifft es für 5-6 Mio zu? Nein.
Du würdest ja ausflippen wenn ich schreiben würde dass ich einen "faulen" H4 kenne der auch noch schwarz arbeitet.


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13.10.2020 um 12:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber kannst du bitte mal dazu ein Feedback geben?
Bin mir jetzt nicht klar auf was da genau, aber ich versuche es mal mit Folgendem. Mieter und vermieter haben eine vertragliche Beziehung miteinander und damit verbundene gegenseitige Rechte und Pflichten. Hieraus ergibt letztendlich die Berechtigung entsprechend ausgebliebene Pflichten einzufordern und letztendlich gerichtlich eine Klärung herbei zu führen. Ein Richter ordnet die Sachlage nach gültigem Recht ein und fällt danach sein Urteil.
Er entscheidet nicht nach Mitleid für die eine oder andere Seite und es kann eben am Ende dazu führen, die Gründe dazu können auch schon bekannt sein, dass man trotzdem nicht mit dem Ergebnis Nachhause geht, das man sich ehoffte. Aber hiermit ist ja der weiter beschreitbare und so zugelassene Rechtsweg noch nicht erschöpft.

Klingt bitter, aber immer noch besser als sich irgendwie anders die Köpfe einzuschlagen ;-)
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich kann mit vorstellen, dass das vom JC folgenden Hintergrund hat: Manche Posten sind so ausgelegt, dass für akuten Bedarf angespart wird. Vielleicht denkt man, die zweckenfremden genau dieses Geld. Oder man vermutet Geld aus Schwarzarbeit.
Auch das ist ein guter Punkt. Andererseits, wo läge die Alternative als eine Mieterhöhung zu akzeptieren. Das Amt hat ja sicher auch gerade nicht eine günstigere Wohnung um die Ecke anzubieten und es wäre sicher auch je nach Wohnort auch so schwierig genung etwas passendes und vor allem schnell zu finden. Es ist halt auch hier die Lebensrealität das Mieten auch steigen, ausser bei vereinbarten Indexmieten vielleicht.


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13.10.2020 um 12:46
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Allerdings stellt sich zum H4 Bezug schon die Frage, was jemand sich hat zu Schulden kommen lassen, dass die Grundrechte als H-Bezieher, ich drücke es mal vorsichtig aus, so in Mitleidenschaft gezogen werden.
Welche Grundrechte sollen den beschnitten werden? Ich als Hartz IV Empfänger sehe das nicht.


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