capspauldin
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Interessiert mich nicht. Sollen die entsprechenden Nachweise erbringen und dann sind sie raus bei der ARGEshionoro schrieb:Wie viele Einzelschicksale glaubst du denn sind das? 10%. 20%. 50%?
Warum sollte das nicht aufgabe des Staates sein, für seine Bürger zu sorgen? Und nochmal, wie viele Fälle sind das wohl?Seegurke schrieb:Wer die nötige Bürokratie nicht bewältigen kann, der sollte sich an entsprechende Vereine oder Institutionen wenden. Mirt ist das scheiüßegal, denn ich sehe nicht ein das eine Verwaltung durch absolute Minderfälle zum Erliegen gebracht wird
Weil der Staat nicht das allumsorgende Wohlfühlschwein ist. Man muss seine Dinge sxchon selbst in die hand nehmen und nicht alles dem Staat überlassen. Man hat auch eine Selbstverantwortung seinem Leben gegenüber. Es gibt ausreichend Vereine und Institutionen die einen behilflich sind. Wer die nciht in anspruch nimmt, der hat halt selbst Schuld und fertigshionoro schrieb:Warum sollte das nicht aufgabe des Staates sein, für seine Bürger zu sorgen? Und nochmal, wie viele Fälle sind das wohl?
Aber warum muss einer, der das nicht kann, seine Dinge selbst in die hand nehmen? Inwiefern ist das human und gut so? Warum darf der Staat das auf irgendwelche Institutionen abwälzen?Seegurke schrieb:Weil der Staat nicht das allumsorgende Wohlfühlschwein ist. Man muss seine Dinge sxchon selbst in die hand nehmen und nicht alles dem Staat überlassen. Man hat auch eine Selbstverantwortung seinem Leben gegenüber. Es gibt ausreichend Vereine und Institutionen die einen behilflich sind. Wer die nciht in anspruch nimmt, der hat halt selbst Schuld und fertig
Wer sich nicht an die Institutionen wenden kann, dem bleibt das Sozialgericht. Und wenn er dort auch nicht glaubhaft schildern kann und keine Belege liefern kann, dann hat er halt Pech.So einfach ist dasshionoro schrieb:Aber warum muss einer, der das nicht kann, seine Dinge selbst in die hand nehmen? Inwiefern ist das human und gut so?
Wow hast Du viel Zorn in Dir!Seegurke schrieb:Mirt ist das scheiüßegal, denn ich sehe nicht ein das eine Verwaltung durch absolute Minderfälle zum Erliegen gebracht wird
Die tafeln sind nicht wirklich notwendig, da der Regelsatz zum Überleben ausreicht. Die Tafeln entlasten den Hilfsempfänger, so dass er das Geld auch für andere Bereiche verwenden kannshionoro schrieb:Das ist so ähnlich, wie die Tafel zu bemühen, weil der Staat es nicht hinbekommt, seine BÜrger aus der Armut zu heben.
Wer sich um nichts kümmert, der kann auch nicht viel erwarten.shionoro schrieb:Und für das sozialgericht muss man keine Bürokratie aufwenden und das kriegen diese Leute auf eigeninitiative hin?
Also findest du, psychisch kranke, die ihren papierkram nicht machen und auch nicht anderweitig aktiv werdenkönnen, haben verdient, obdachlos zu sein. Das ist die konsequenz davon.Seegurke schrieb:Wer sich um nichts kümmert, der kann auch nicht viel erwarten.
Der Regelsatz wurde berechnet und wenn es festgestellt worden wäre (offiziell) dass er zu niedrig ist, dann wäre er angepasst worden.shionoro schrieb:Quelle? Es wurde doch bereits festgestellt, dass der hartz 4 satz zu niedrig ist.
Wie gesagt, man hat auch eine eigenverantwortung. Der Staat ist nicht die allumsorgende Wollmilchsau, auch wenn es einige scheinbar so sehen.shionoro schrieb:Also findest du, psychisch kranke, die ihren papierkram nicht machen und auch nicht anderweitig aktiv werdenkönnen, haben verdient, obdachlos zu sein. Das ist die konsequenz davon
Nein. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/hartz-vier-erhoehung-verfassungswidrig-gutachten-100.htmlSeegurke schrieb:Der Regelsatz wurde berechnet und wenn es festgestellt worden wäre (offiziell) dass er zu niedrig ist, dann wäre er angepasst worden.
Erstellt wurde das Gutachten von der Juristin Anne Lenze, Professorin an der Hochschule Darmstadt. Sie verweist darin auf zurückliegende einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die besagen, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist.
Die niedrige Anpassung der Sätze zum Januar in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine "neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums" ein, heißt es. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.
Was denn für eine Eigenverantwortung? Die Hilfsmöglichkeiten sind ja nicht weitreichend genug, wenn offenbar viele Menschen das nicht können und in die Obdachlosigkeit rutschen.Seegurke schrieb:Wie gesagt, man hat auch eine eigenverantwortung. Der Staat ist nicht die allumsorgende Wollmilchsau, auch wenn es einige scheinbar so sehen.
Der Staat und seine Partner bieten vielfache Hilfsmöglichkeiten an, aber annehmen muss man sie selbst. Wer sie nicht aufsucht und annimmt, der hat halt Pech und fertig
Du siehst jeden H4 EmpfängerInn als faule Socken, was?Seegurke schrieb:Der Staat ist nicht die allumsorgende Wollmilchsau, auch wenn es einige scheinbar so sehen.
Soweit die Beurteilung einer einzelnen Person... deren persönliche Beurteilung keine rechtliche Relevanz hatshionoro schrieb:Nein. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/hartz-vier-erhoehung-verfassungswidrig-gutachten-100.html
Erstellt wurde das Gutachten von der Juristin Anne Lenze, Professorin an der Hochschule Darmstadt. Sie verweist darin auf zurückliegende einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die besagen, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist.
Die niedrige Anpassung der Sätze zum Januar in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine "neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums" ein, heißt es. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftler
Stimmt, ist so aber dies ist ja kein gegenseitiges Ausschlusskriterium.MiaJinn schrieb:Du siehst jeden H4 EmpfängerInn als faule Socken, was?
Das da kranke mit rein rutschen können
Eigenverantwortung kommt an ihre Grenzen, in manchen Fällen recht schnell. Ein gesetzlicher Betreuer oder ein Vormund ist in vielen Fällen der wichtigste Schritt. Diesen muss man aber zunächst bekommen.Seegurke schrieb:Wie gesagt, man hat auch eine eigenverantwortung
Es wäre ja nicht das erste mal, dass das dann vor gericht ging und praktiken des jobcenters als verfassungswidrig eingestuft werden. Sanktionen über 30% z.b., hat man regelmäßig gemacht, ist aber verfassungswidrig.Seegurke schrieb:Soweit die Beurteilung einer einzelnen Person...
Es bringt aber nichts zu jammern wie böse alle sind, wenn man selbst GAR NICHTS machtcapspauldin schrieb:Eigenverantwortung kommt an ihre Grenzen, in manchen Fällen recht schnell. Ein gesetzlicher Betreuer oder ein Vormund ist in vielen Fällen der wichtigste Schritt. Diesen muss man aber zunächst bekommen.
Da hast Du recht, bunt ist sie - aber die Regel wird es hoffentlich nicht sein!capspauldin schrieb:timmt, ist so aber dies ist ja kein gegenseitiges Ausschlusskriterium.
Die Farbpalette ist wie überall bunt gemischt.
Der Satz selbst ist verfassungskonform oder hast du andereslautende Urteile?shionoro schrieb:Es wäre ja nicht das erste mal, dass das dann vor gericht ging und praktiken des jobcenters als verfassungswidrig eingestuft werden. Sanktionen über 30% z.b., hat man regelmäßig gemacht, ist aber verfassungswidrig.
Jedenfalls kannst du die behauptung, der regelsatz sei pauschal ausreichend wohl auch nicht belegen.
Zum zweiten, nach wie vor: Inwiefern ist es denn mit der verfassung vereinbar, Menschen, die ihre Bürokratie nicht hinbekommen, in die obdachlosigkeit rutschen zu lassen?