kuno7 schrieb:Ein Freibetrag von einer Million pro Kopf wäre mir zwar zu wenig, aber selbst wenn es so käme, wäre der Mittelstand ja nich betroffen. Laut Wiki gibts in Deutschland rund 2,68Mio. Vermögensmillionäre, das sind dann die oberen 3,9% der Deutschen, Mittelstand is für mich was anderes.
Ich persönlich würde die Freibeträge eher bei 5Mio ansetzen und nen Steuersatz von 2% vorschlagen.
Da muss man aber sehr aufpassen, aus praktischer Sicht:
1. Die Schätzungen zur Zahl der Vermögensmillionäre schwanken massiv (zwischen ca. 1 und 5 Millionen), was im Wesentlichen an der Berücksichtigung von Immobilien liegt - offensichtlich stellen diese ein erhebliches Vermögen dar, du hast aber bei einem signifikanten Anteil der Immobilien das Problem, dass sie seit längeren Zeiträumen (Jahrzehnte) keine öffentlich bekannte Bewertung mehr erfahren haben (weil sie schon entsprechend lange im Besitz der Personen sind). Diese Bewertung müsste im "Steuerverdachtsfall" erstmal durchgeführt werden, ist aufwändig und damit teuer, und selbst wieder in hohem Maße vom gewählten Bewertungsverfahren abhängig. Wen es stört, dass sich angeblich "Reiche beim Einkommen ärmer rechnen können", der wird hier sicherlich auch nicht glücklicher, abgesehen von der praktisch-organisatorischen Frage wer die Vielzahl notwendiger Bewertungen und evtl. anhängiger Gerichtsverfahren überhaupt durchführen soll.
2. Noch extremer wird das bei Firmeneigentum und Betriebsvermögen. Die Statistik zum Vermögensmillionär wird sich vorrangig auf den Anteils- oder Bilanzwert stützen (es ist ja auch erstmal nichts anderes da). Wird aber z.B. das Ertragswertverfahren verwendet (was ansonsten eher bei der Veräußerung von nicht-börsennotierten Firmen, z.B. beim Verkauf oder auch im Rahmen einer Nachfolgeregelung erfolgt) dann reicht je nach Branche ein Jahresüberschuss von 400.000€ bereits aus, um einen rechnerischen Firmenwert von 5 Mio. € zu erzielen - andererseits kann es aber auch nötig sein, einen Jahresüberschuss von 1.200.000€ zu erwirtschaften, um
den gleichen Firmenwert zu erreichen. Offensichtlich ist es aber für die Belastung durch die Steuer wichtig, ob ich aus einem EBIT von 400.000€ alleine 100.000€ Vermögenssteuer abführen muss oder ob ich das auf Basis von 1,2 Mio. € tun muss... Von der Logik der Besteuerung her kann ich aber auch nicht argumentieren, dass der Bilanzwert einer Firma "der richtige Wert" ist, denn dann würde ich ja den Besitz einer "einfachen" Gesellschaft massiv besserstellen gegenüber einer AG (wo der Marktwert der Anteile ja die Gewinnerwartungen abbildet und somit eher parallel zum Ertragswert zu verstehen ist). Die Unterscheidung zwischen handelsrechtlicher Bilanzierung und steuerrechtlicher Bilanzierung ist jetzt schon ein
steter Quell der Freude...