sacredheart schrieb:Stell sie Dir bei 5 Millionen Euro vor oder meinetwegen bei 10 Millionen.
Das kann locker durch einen mittelständischen Betrieb mit einer höher 2stelligen Zahl von Angestellten erreicht werden, wenn man Maschinen, ggf Gebäude etc zusammenfasst. 2% von 10 Millionen wären 200.000 Euro. Das kann in schlechten Jahren trotz relativ hohen Wertes der Gesamtfirma auch schon mal die komplette Entnahme der Inhaber sein. Die würde ja auch jährlich fällig, so dass eine Stundung nur zum Anwachsen von Schulden führen würde.
Wenn man den Freibetrag auf 10 Millionen Euro - incl. Betriebsvermögen - festlegen und mit 1 % versteuern würde, wäre es dann doch - zumindest nach meinem Verständnis - prinzipiell machbar, oder? Vermögen - incl. Betriebsvermögen - über 10 Millionen Euro könnte man ggf. ja iwo zwischen 2-5% besteuern.
Damit zahlen die Unternehmer, die auch mehr Vermögen haben, entsprechend mehr. Wäre doch vom Ding her erst mal ganz fair, also finde ich
:) sofern ich da jetzt nicht was übersehe.
Wenn ein mittelständischer Unternehmer nachweisen kann, dass er ein schlechtes Jahr hatte, und das 1% nicht aufbringen kann, müßte man sehen, ob man ihm das Jahr nicht erlassen könnte, damit er keine diesbezüglichen Schulden aufbauen müßte.
sacredheart schrieb:Ich würde Betriebe da im Wesentlichen rausnehmen. Es wäre ja auch völlig unfair. Internationalen Mischkonzernen kann man damit ohnehin nicht in die Tasche packen. Die können umschichten. Das kann der regionale Mittelständler nicht.
Daher gibt es bei dem Milliardärsvermögen, so wie ich es verstehe, auch die Bestrebungen, entsprechende internationale Regelungen zu finden.
Aber Betriebe herauszunehmen würde doch bedeuten, dass die 85 % Prozent aller Betriebsvermögen, die bei den Vermögendsten 1 % lokalisiert sind, dann nicht besteuert werden könnten. Das fände ich wiederum abstrus.