Findbecci92 schrieb:Vielleicht gibt es doch eine Spur, komischerweise wurde der Bild Artikel schnell wieder gelöscht, In welchem stand, dass die Hunde angeschlagen haben
Der Bild-Artikel ist noch verfügbar und im "Aufmacher" steht noch immer, dass Leichenspürhunde am Kanal angeschlagen haben.
Edelstoff schrieb:Es gibt ja noch die theoretische Möglichkeit, daß die Scans rechtmäßig erfolgt sind, weil gegen den TV und sein Fahrzeug in einer anderen Sache bereits ermittel wurde?
Ich finde es ärgerlich, daß dieses Thema in den Medien anscheinend nirgens aufgegriffen wird. Immer wenn's um Kinder oder Terroristen geht, fallen alle Hemmungen bzgl. der Aushebelung der Bürgerrechte.
Die KESY- Überwachung legitimiert das Polizeigesetz Brandenburgs im § 36a. Die Datenspeicherung wird im § 37 geregelt. (
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpolg_2016#36a).
Daher scheint die Beschaffung der Informationen über das Bewegungsprofil des Fahrzeugs legal zu sein und damit auch in einem möglichen Prozess verwendbar.
Zumindest einen Artikel habe ich zum Sachverhalt gefunden , aus dem hervorgeht, dass dieses System bereits seit 2010 aktiv ist. (
https://www.morgenpost.de/berlin/article216602761/So-funktioniert-die-automatische-Kennzeichenfahndung.html)