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Wo ist Rebecca Reusch?

123.678 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

um 19:06
Zitat von funkelmariefunkelmarie schrieb:Aber, da fragt man sich ja auch, welche Geschichte hat er denn seinen Großeltern aufgetischt, damit er da Sachen über 6 Jahre zwischenlagert - und vor allem, ohne dass die das mitbekommen/mal reinschauen oder was auch immer
Naja, vielleicht haben die Großeltern in ihrem Haus so etwas wie einen Dachstuhl oder eine Rumpelkammer, in der viel altes Zeug aufbewahrt wird und die Großeltern schauen da gar nicht regelmäßig rein und er (Florian) hat da ein paar Sachen reingeschmuggelt... Da zumindest der Großvater Jahre zuvor an Demenz litt und bereits verstorben ist, hat FR das Haus, um etwas zu verstecken, eher in Betracht gezogen als anderswo...


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um 19:10
Zitat von SimorSimor schrieb:Einfach so eine Wohnung oder ein Haus kann die Polizei nicht durchsuchen, auch wenn jemand vermisst wird. Es muss einen belegbaren Grund geben.
Ja, dazu braucht man einen Durchsuchungsbeschluss. Oder die Einwilligung des Eigentümers, Fragen hätten die EB also schon vorher, ob dies geschah ist zumindest mir nicht bekannt.


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um 19:12
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Ja, dazu braucht man einen Durchsuchungsbeschluss. Oder die Einwilligung des Eigentümers, Fragen hätten die EB also schon vorher, ob dies geschah ist zumindest mir nicht bekannt.
Sich umgesehen haben sie, so haben sie den Router ausgewertet und die fehlende Kleidung festgestellt. "Durchsuchen" bedeutet aber dass sie sich alles anschauen können, auch Dinge, wo es keine Supren von R geben kann, z.B. um eine Tatwaffe zu finden.


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um 19:21
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ich glaube, sie sind verpflichtet, trotzdem allen Spuren nachzugehen
Das wurde dann aber versäumt.
Nach dem Motto: wir wissen ja bereits Wer der Täter ist und wissen auch dass R.R. nicht lebend
das Haus des F. verlassen hat.
R. soll ja von einem Zeugen der sich an die bis Dato nie erwähnte Zahnspange erinnert haben.
In einem Kaufhaus in Krakau (PL).
Dem wurde jedenfalls zeitnah nicht nachgegangen. Überwachungsvideos aus besagtem
Kaufhaus waren da schon gelöscht.
Dabei hätte eine einfache Anfrage bei der polnischen Polizei wohl genügt.

Also ein Anruf oder eine Mail. Nichts was sehr aufwändig gewesen wäre.

Aber ja, die EB hatten da schon zig tausende Hinweise abzuarbeiten. Da geht so manches
auch erst mal unter. Und später ist es dann zu spät.


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um 19:28
Wenn frisches Blut gefunden wurde oder ein Knochensplitter mit der DNA von RR, dann würde ich auch nicht weiter ermitteln in Polen. Wir wissen eben nicht, was es alles an Indizien gibt.


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um 19:28
Zitat von SimorSimor schrieb:Sich umgesehen haben sie, so haben sie den Router ausgewertet und die fehlende Kleidung festgestellt. "Durchsuchen" bedeutet aber dass sie sich alles anschauen können, auch Dinge, wo es keine Supren von R geben kann, z.B. um eine Tatwaffe zu finden.
Sofern der Eigentümer zustimmt, können sich EB alles anschauen, was sie mögen, auch ohne einen Durchsuchungsbeschluss.


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um 19:33
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Aber ja, die EB hatten da schon zig tausende Hinweise abzuarbeiten. Da geht so manches
auch erst mal unter. Und später ist es dann zu spät.
In diesem Zusammenhang ja auch meine Überlegungen von vorhin:
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Habe mir erst jetzt die dreiteilige RTL Doku von 2021 angeschaut. Anlass war die für mich bis dato unbekannte Sichtung auf Teneriffa.
Im 3. Teil wrd sowohl auf diese Sichtung, als auch auf eine Sichtung in Krakau (beides 2019) eingegangen.
Für mich stellt sich die Frage, ob zumindest versucht wurde, dass die jeweils Sichtenden mit einem Phantombildzeichner ein Bild und zwar nicht von RR, sondern dem Begleiter erstellen.
Wenn diese beiden Bilder dann eine große, hinreichende Übereinstimmung gezeigt hätten, wäre dies ein Ansatz ein Alternativszenario zumindest nicht gänzlich auszuschließen.
Meine Idee hätte etwas erhärten, aber auch entkräften können...


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um 19:35
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Das wurde dann aber versäumt.
Nach dem Motto: wir wissen ja bereits Wer der Täter ist und wissen auch dass R.R. nicht lebend
das Haus des F. verlassen hat.
R. soll ja von einem Zeugen der sich an die bis Dato nie erwähnte Zahnspange erinnert haben.
In einem Kaufhaus in Krakau (PL).
Dem wurde jedenfalls zeitnah nicht nachgegangen. Überwachungsvideos aus besagtem
Kaufhaus waren da schon gelöscht.
Dabei hätte eine einfache Anfrage bei der polnischen Polizei wohl genügt.
Wobei ich mich hier frage, warum sich der Zeuge nicht einfach bei der polnischen Polizei gemeldet hatte?
Die polnische Polizei prüft und meldet das der deutschen Polizei.


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um 19:40
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Wobei ich mich hier frage, warum sich der Zeuge nicht einfach bei der polnischen Polizei gemeldet hatte?
Hat er ja mglw. und wir wissen es nur nicht?


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um 19:42
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Meine Idee hätte etwas erhärten, aber auch entkräften können...
Es gab dafür keinen Grund. Wenn R.R. nicht mehr gelebt hat, warum dann so einen Quatsch
anstellen?


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um 19:45
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Hat er ja mglw. und wir wissen es nur nicht?
Ich denke, wenn er sich bei der polnischen Polizei als erstes gemeldet hätte, hätte der Ball erst mal bei der polnischen Polizei gelegen, inkl Anforderung der Aufnahmen aus dem besagten Kaufhaus.

Aber wissen tue ich es auch nicht.
Ich weiß gerade auch nicht, ob sich der Zeuge überhaupt als erstes an eine Polizei gewendet oder ob er sich nicht einfach als erstes bei der Familie gemeldet hat? Dann wäre der Ermittlungsumweg noch langwieriger.

Ich frage ja nur.


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um 19:50
Zitat von Chris96Chris96 schrieb:Wenn sie wach war, wieso sollte sie noch länger auf der Couch warten? Sie war nicht in ihrem Kinderzimmer und es war auch sonst niemand für sie im Haus.
@Chris96
Natürlich war noch jemand für sie im Haus. Dieser war sogar selber zu der Zeit wach und sie hatte auch ein gutes/freundschaftliches Verhältnis zu ihm. Ist ja nicht so, das Rebecca bei ihrer Schwester und F. übernachten musste.
Sie tat es freiwillig und gerne. Also kein Grund das Haus morgens aus Langeweile zu verlassen.


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um 19:52
Was mich die letzten Tage immer wieder grübeln lässt, ist die Formulierung auf dem Zeugenaufruf


"...Beobachtungen die auf ein verstecken oder vergraben des Leichnams....."

Wir kennen ja die Annahme, dass die EB vermuten, dass R. das Haus nicht lebend verlassen hat.

Dieses "vergraben" lässt mich aber nicht los....man könnte ja alles annehmen z.B. ein versenken im Wasser.
Aber hier wird von vergraben gesprochen.

-> vielleicht ist die Spurenlage im Haus des TV, auch gar nicht zwingend auf R. gemünzt, wie es hier über unzählige Seiten diskutiert wurde.
Vielleicht hat man auch ganz andere Spuren gefunden, die nicht stimmig waren. Sei es z.B. eine Schaufel mit Erdanhaftungen oder vielleicht Fs. Schuhe, die er zur Weihnachtsfeier anhatte, die irgendwelche Anhaftungen von Erde, Laub etc hatten. Irgendwas was gar nicht ins Bild passt.


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um 20:02
Zitat von StarlightdustStarlightdust schrieb:"...Beobachtungen die auf ein verstecken oder vergraben des Leichnams....."

Dieses "vergraben" lässt mich aber nicht los....man könnte ja alles annehmen z.B. ein versenken im Wasser.
Aber hier wird von vergraben gesprochen.
@Starlightdust
Es wird ja nicht nur von vergraben gesprochen, sondern auch von verstecken, was ein versenken im Wasser mit einschließt.


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um 20:06
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Sofern der Eigentümer zustimmt, können sich EB alles anschauen, was sie mögen, auch ohne einen Durchsuchungsbeschluss.
Schon, aber es ist nicht genau das gleiche, so viel ich weiß. Wenn kein Durchsuchungsbeschluss da ist und du erlaubst den EB erst mal, sich alles anzusehen, es dir aber irgendwann zuviel wird, dann haben sie keine rechtliche Handhabe, dann trotzdem weiter zu machen. Mit Durchsuchungsbeschluss können sie aber alles, auch deine digitalen Geräte mitnehmen.
Aber vielleicht kann @TKKG mehr dazu sagen.


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um 20:17
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Es wird ja nicht nur von vergraben gesprochen, sondern auch von verstecken, was ein versenken im Wasser mit einschließt.
Unter verstecken verstehe ich etwas anderes z.B. ein verstecken im Unterholz oder hinter Gerümpel etc.

Interessant, das Du es anders siehst bzw. Viele andere vielleicht auch. Da sieht man mal, dass es da doch viel Interpretationsspielraum gibt.


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um 20:25
Zitat von _Salzbrezel_Salzbrezel schrieb:Das haben die Ermittelnden Behörden zu 100 % eingegrenzt. Kannst du dir sicher sein. Ohne Grund hätten Sie diese Aussage und diesen Tatverdacht niemals geäußert.
So schaut es aus.

Hätten die EB kein Zeitfenster für eine Tat, einen Tathergang, würde es den EB ja die fundamentalste Grundlage für ihren Verdacht entziehen.

Für die EB muss daher eindeutig ein Zeitfenster vorliegen, in dem es F auf realistische und naturgesetzgebende Weise möglich gewesen wäre eine Tat an seiner Schwägerin zu begehen, Das Zeitfenster muss grundsätzlich einen realistischen Tathergang möglich gemacht haben, auch wenn sie sich dabei wahrscheinlich bis heute noch nicht genau festlegen können wie und warum. Nur durch wen, da sind sie sich bis heute sicher.
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Mit Durchsuchungsbeschluss können sie aber alles, auch deine digitalen Geräte mitnehmen.
Dafür bedarf es glaube ich zusätzlich zum Durchsuchungsbeschluss einer Beschlagnahmeanordnung und werden die EB natürlich ebenso für die jüngsten Maßnahmen gehabt haben bzw. wird diese Teil des Durchsuchungsbeschlusses mit gewesen sein.


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um 20:29
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Schon, aber es ist nicht genau das gleiche, so viel ich weiß. Wenn kein Durchsuchungsbeschluss da ist und du erlaubst den EB erst mal, sich alles anzusehen, es dir aber irgendwann zuviel wird, dann haben sie keine rechtliche Handhabe, dann trotzdem weiter zu machen.
Nichts anderes habe ich behauptet. Klar, ein Durchsuchungsbeschluss ist weitreichender, allerdings muss diesen auch ein Richter unterschreiben.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 20:30
Ich denke was die "vermeintlichen Zeugen" betrifft , sind es Trittbrettfahrer Beobachtungen gewesen.

Junge Mädchen gibt es viele die Gestylt durch die Gegend laufen.
Hinzu kommt noch , warum sollte die Rebecca von heute auf morgen einfach aus ihren familären Umfeld freiwillig abhauen.

Ich halte diese Zeugenangaben für totalen zusammengereimten Quatsch.

Was das Handy betrifft , wenn Rebecca ihr Handy auf den Schulweg immer ,wie jeder andere normale Bürger bei sich hatte , warum war es genau am Tatmorgen auf einmal ausgeschaltet und zwar noch im Haus und nicht irgendwo auf dem Weg zur Schule .

Warum sollte sie solch ein merkwürdiges Verhalten an den Tag legen .

Ich halte ein Davonlaufen für ausgeschlossen . Auch das Sie auf den Weg zur Schule irgendwo verschwunden sein könnte.

Das Der Verdächtige zuvor noch Sexfilme angeschaut hat und sich dann morgens nochmal , nach einer Feier mit den Auto auf den Weg gemacht hat wohin auch immer, spricht schon für so einiges .

Erklärungen gab es auch nie dafür.

Eigentlich legt man sich Schlafen an frühen Morgen wenn man von einer Feier zurück nach Hause kommt.

Das die Ermittler jetzt an Plätzen suchen , die den Verdächtigen vertraut sind , klingt schonmal sehr plausibel .
In der spontanen Hektik "Wenn er es war" gräbt man nicht eben schnell mal ein Loch aus irgendwo am Straßenrand.

Leider etwas spät nach Jahren noch auf einen großen Spurenfund zu stoßen.


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um 20:35
Zitat von 1802202018022020 schrieb:allerdings muss diesen auch ein Richter unterschreiben.
Sowohl Durchsuchungen als auch Beschlagnahmungen, alles Eingriffe in geschützte Rechtsgüter, unterliegen dem Richtervorbehalt, so fern keine Gefahr im Verzug begründet ist.


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