Claudius_Zorn schrieb:Petermann behauptet hier aber pauschal, dass ein Geständnis nicht ausreicht. Und damit liegt er meiner Meinung nach falsch. Du hast es ja aufgeschlüsselt unter welchen Umständen ein Geständnis durchaus jemanden ins Gefängnis bringen kann.
Ich finde seine Aussage einfach schwierig.
Nur allein für sich genommen und ansonsten nichts weiter vorliegend und dann womöglich auch nur gehaltslos bzw. ein inhaltsleeres Geständnis, - damit könnte er pauschal recht haben. Auch würde es auf den Zustand, die Verfassung desjenigen zum Zeitpunkt der Geständnisablegung ankommen.
Ansonsten, ja, wie gesagt, kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an und ein Geständnis muss am Ende einfach glaubwürdig erscheinen.
frauZimt schrieb:Die Ermittlungsarbeit ist ein gutes Stück weiter, wenn der TV die Tat einräumt, aber
die Arbeit ist damit nicht getan. Der Staatsanwalt braucht mehr für seine Anklage.
Jups.
klara.verstand schrieb:Entweder übersehe ich etwas, oder die Aussage der EB, man nähme an, "Rebecca habe das Haus nicht lebend verlassen", rührt nur da her, dass Alternativszenarien unplausibel erscheinen und F sich mit den unerklärten Fahrten stark belastet.
Für Alternativszenarien liegen ja wohl auch bis heute keine konkreten, tatsächlichen Anhaltspunkte vor und dieses Fehlen von Hinweisen auf Alternativen dürfte auf jeden Fall den überzeugten Tatverdacht, die Schlussfolgerung der EB bis heute
mit begründen.
klara.verstand schrieb:ie war schon früher unterwegs, und die WA-Nachricht der Mutter wurde in einem fremden WLAN-Netz empfangen.
Das muss die Polizei - warum auch immer - ausgeschlossen haben, weil ja sonst der Ablauf, dass Rebecca das Haus lebend verlassen hat, nach den vorliegenden Taten nicht unplausibel wäre.
Sehe ich auch so.
Bin mir sehr sicher, dass für die EB anhand Auswertung bis heute feststeht, dass die WhatsApp Nachricht der Mutter noch über das heimische WLAN bzw. den Router des Hauses zugestellt werden konnte und so auch die zwei grauen Häkchen entstanden sind, die für zugestellt stehen.
Vor allem auch unter der Berücksichtigung, dass es realitätsfern wäre, anzunehmen, R könnte auch ohne ihr Handy freiwillig das Haus verlassen haben. Zumal es dann ja auch im Haus verblieben wäre.