Pusteblume82 schrieb:Warum soll das im Fall F. anders sein? Er wäre nicht die erste Person mit 2 Gesichtern, der man niiiiiiiiiiemals so etwas zugetraut hätte...
Vor allem dann, wenn das Verhältnis zum Schwiegersohn gut ist - mehr als gut sogar und sogar wie ein Sohn angesehen wird.
Auf dieser Grundlage ist es denke ich noch leichter zu vertrauen und ihm eine Tat an seiner Schwägerin nicht zuzutrauen.
sooma schrieb:Wenn das tatsächlich so war, dann ist das unbegreiflich und ein großes Versäumnis. So fixiert auf F. als Tatverdächtigen und das ist irgendwie "durchrutscht", obwohl man zu Beginn schon mit Hund in Tauche war ... so dahergeholt war die Kritik des Kollegen an den Ermittlungen nicht.
Aber wehe den Hobbydetektiven!
Vielleicht wird es damals nicht gereicht haben, Grundstück liegt auf der Route und nur durch familiären Bezug könnte er auch Zugang gehabt haben.
Wobei nur auf das reine außenliegende befriedete Grundstück beschränkt, wird es ja immer ohne Aufwand möglich sein sich notfalls sogar rechtswidrig bzw. widerrechtlich Zugang zu verschaffen.
Denke (und gerade aufgrund Rechte Dritter ja auch) mussten da schon sehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass er vor allem an den für Fall relevanten Tagen und Uhrzeiten das Grundstück tatsächlich auch angefahren und auch betreten bzw. sich auch tatsächlich Zugang verschafft haben könnte.
Und das würde denke ich dann auch für einen Beschluss genügen, denn zu sämtlichen Objekten, wo ein Tatverdächtiger vor allem für einen Fall zu relevanten Tagen und Zeiten definitiv Zugriff drauf gehabt hätte, dürften diese dann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit (gerade wenn auch Rechte Dritter betroffen sind) durchsucht werden, wenn man da dann auch relevante Beweismittel begründet vermuten könnte bzw. eine gewisse besser eher eine hohe Wahrscheinlichkeit darauf bestehen würde, dass dort Relevantes der Sachverhaltsaufklärung dienlich zu finden sein könnte.