Edna schrieb:Ich persönlich halte es jedenfalls für mindestens genau so unwahrscheinlich wie ein wie auch immer geartetes Verbrechen, dass er nach einer durchzechten Nacht sich früh am Morgen auf den Weg nach sonstwo macht um irgendwelche Geschäfte abzuwickeln von denen noch nie jemand aus seinem Umfeld was gehört ha
Nicht unwahrscheinlich für mich hingegen, dass er an dem Morgen nach einer durchzechten Nacht und nach einem
mutmaßlichen spontan sich entwickelt habendem und dann auch zu einem Verbrechen ausgearteten Konflikt zwischen ihm und R die Fahrten angetreten ist.
Denn unter dieser Voraussetzung wäre ihm ja auch keine andere Wahl geblieben und der Arsch könnte ihm gehörig auf Grundeis gegangen sein.
emz schrieb:Wie man, also die Staatsanwaltschaft, das formulieren würde, das können wir niicht einschätzen und sollten daran auch nicht irgendwelche Rückschlüsse festmachen. Diese Aussage ist wohl überlegt so formuliert worden:
Natürlich wird sie überlegt formuliert gewesen sein.
Und für mich auch völlig nachvollziehbar, dass sie auch davon ausgehen müssen, da die StA nun mal auch nicht spekuliert, sondern sich nur an die vorliegenden und nicht vorliegenden Fakten hält und worauf diese alle übereinandergelegt hinweisen.
Sie gehen halt davon aus, dass R das Haus nicht mal mehr lebend verlassen hat. Und dass sie davon ausgehen, sogar ausgehen müssen, ist begründet.
Unter diesen Umständen, also wenn nur alles aufgrund übereinandergelegter Ermittlungsergebnisse auf einen Sachverhalt hinweist, völlig verständlich, dass sie nur von diesem Sachverhalt ausgehen können, aber halt auch nur davon ausgehen und von nur etwas auszugehen, also dass ein Person zu Tode gekommen ist und auch wo, ist nicht gleich bedeutend mit es als erwiesene Tatsache auch fest wissen zu können.
Auch wenn folgender Sachverhalt, Rebecca hat das Haus nicht mehr lebend verlassen, allein stehend eine Tatsachenbehauptung darstellt, so haben die EB dies aber nicht allein stehend gelassen und formuliert, sondern zusätzlich immer formuliert, dass sie von diesem Sachverhalt nur ausgehen, ausgehen müssen. Sie schlussfolgern also